Nussdorfs Mini-Weiler Sonnenberg wird zum regionalen Politikum: 41 Bewohner, 14 Häuser, aber kein Windrad?

Kurz vor Toresschluss der Beratungen um die regionale Windkraft-Planung im Nordschwarzwald schlägt das Thema Sonnenberg mit einer überraschenden Heftigkeit auf. Tatsächlich ist das der letzte Strohhalm für jene, die das Windkraft-Vorranggebiet WE 11 bei Großglattbach kippen wollen. Der Mini-Ort im Kreuzbachtal bei Nussdorf ärgert Mühlacker, den großn Nachbarn und erhält Schützenhilfe aus dem Ludwigsburger Kreishaus.

Eingang zur Sonnenberg-Siedlung (Fotos: Günter Bächle)

Bereits Ende September 2025 forderte der Gemeinderat von Wiernsheim eine genaue Abstimmung zwischen den Landkreisen Ludwigsburg und Enzkreis, da hier ein erhebliches Informations- und Abstimmungsdefizit aufgrund der Gemeinde-, Landkreis-, Regierungspräsidiums- und Regionalverbandsgrenzen bestehe. Zwar wird die Siedlung Sonnenberg im Beschluss nicht namentlich genannt, doch war wohl das Areal im Wald jenseits der Kreisgrenze gemeint. 

Vorranggebiete 8, 11 und 13

Andererseits waren in der Pforzheimer Zentrale des Regionalverbandes die Meinungsunterschiede in der Einstufung des Wald-Quartiers nicht unter den Tisch gekehrt worden, auch wenn dies manche Kritiker argwöhnen. Die BI Vernunftenergie auf der Platte zeigte sich verwundert, dass man, wenn man um das Problem weiß und die Konflikte sieht, derartige Planungsgebiete zum jetzigen Zeitpunkt festsetzt (Schreiben vom 20. Februar 2026 an die Fraktionsvorsitzenden in der Regionalverbandsversammlung). Auch die Gemeinde Wiernsheim sieht Nutzungskonflikte schon auf Ebene der Regionalplanung.

Doch nichts wurde unter den Teppich gekehrt. Denn in der öffentlichen Vorlage 3/2026 stellte sich die Verwaltung des Regionalverbandes dem Konflikt. Exakt 1157 Seiten umfasst die Beratungsvorlage für den  Planungsausschuss am 4. Februar und die Verbandsversammlung am 11. März 2026. In das digitale Konvolut flossen alle Stellungnahmen ein - über den Sommer in der zweiten – öffentlichen! - Runde vorgebracht von insgesamt 129 Trägern öffentlicher Belange. Genau 674 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung waren es, teilweise mit Unterschriftenlisten.

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Akkurat, sauber, mit klarer Ansage

So isch es au wieder...

Gut eineinhalb Stunden war ich heute weg und wunderte mich bei meiner Rückkehr über ein weißes Stück Papier an der Tür. Das war doch vorher nicht da, schoss es mir durch den Kopf. Eindeutige Botschaft auf Din A 4. Akkurat, sauber, mit klarer Ansage nach dem Motto: Passt, sitzt und hat Luft.  Im Briefkasten anonyme Post, ein Pamphlet und kopierte Artikel gegen E-Autos. Ich wundere mich über so viel Mangel an Courage. Wer keine Windräder will oder Stromautos verschmäht, kann doch mit seinem Namen zu seiner Meinung stehen. Ist doch sein gutes Recht. Weshalb kneifen?

Ein „Aushang“, weil ich für das Vorranggebiet für die Windkraft (WE 11) bin? Offensichtlich. Dabei entscheidet die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald. Um die 60 Leute, einer davon bin ich. Da wünsache ich viel Kraft und Zeit, allen die persönliche Botschat aus Glabbich zukommen zu lassen. .

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Ingersheim und Löningen - Beispiele, wie Bürger Windräder finanzieren und am Ertrag beteiligt sind

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Das Windrad von Ingersheim im Kreis Ludwigsburg gehört Bürgern. Foto: LKZ-Archiv (Alfred Drossel)

Ein Zuckerle für die Glabbicher, wenn der Windpark im Wald zu Serres realisiert wird? Schon an jenem heißen Mai-Tag des Jahres 2024, als wir - die CDU-Stadträte - auf dem Quartiersplatz im Wohngebiet  Pforzheimer Weg in Großglattbach eineinhalb Stunden mit etwa 100 Besuchern über die Windrad-Pläne diskutierten (übrigens: als einzige Fraktion) war diese Frage virulent. Später hielten auch andere eine solche Drein-Gabe für duchaus denkbar, ohne sich festzulegen.

Grafik: Umweltbundesamt

Vor einigen Wochen brachte mein Fraktionskollege Tobias Scheytt das Thema wieder aufs die Agenda -   am Beispiel des Bürgerwindrads in Ingersheim. Wir nahmen Kontakt auf, stießen auf eine interessante Homepage mit nachdenkenswerten Texten. Eine Genossenschaft dient als rechtlicher Rahmen, um Geld für den Bau des Windrades zu sammeln: Der rechtliche Rahmen für eine breite Bürgerbeteiligung zur sauberen, umweltfreundlichen Energieerzeugung in Ingersheim und Umgebung. Auf einer der Web-Seiten setzt sich das Windrad-Kollektiv mit Reizworten in der Windenergie-Debatte auseinander. Infraschall, Lärm, Schatten, Tiere und Pflanzen, CO²-Einsparungen ...  Lesbar und verständlich formuliert. Stichwort Landschaft: Die Kulturlandschaft in unserer Gegend ist in hohem Maße durch Siedlung, Industrie und Infrastruktur geprägt. Sie wurde immer wieder verändert und wird es noch, so wie es die Bedingungen der jeweiligen Zeit erfordern.

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WE 11 fällt nicht! So die Empfehlung

Zwar nicht im Wald - Windpark bei Lichtenau im Raum Paderborn. (Foto: Antonia Bächle)

Die Sitzungsvorlage 3/2026 zählt 1157 Seiten, immerhin digitalisiert. Erstmals wird sie am 4. Februar vom Planungsausschuss des Regionalverbandes Nordschwarzwald beraten. Das Gremium tagt von 10 Uhr an im Rathaus von Calw. Eine Woche danach soll die Verbandsversammlung in Freudenstadt den Schlusspunkt setzen und den Plan als Satzung verabschieden, ihn also für rechtskräftig erklären. Von da an läuft eine Drei-Monatsfrist, in der das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sein Veto einlegen kann. Bleibt das aus, ist das der gültige Maßstab für Windkraft-Standorte in der Region.

Erst dann können Anträge von Investoren, unter anderem der Kommunal-Partner mit dem Windpark Großglattbach (WE 11), vom zuständigen Landratsamt oder der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde des Stadtkreises   Pforzheim genehmigt werden. Vorher geht nichts. Natürlich bleibt Gegnern immer noch der Gang zum Verwaltungsgericht.

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Beim WE 11: Erst Fakten, dann Faktisches

Gebietskulisse von WE11 geringfügig verkleinert, sodass ein optischer Freihaltekorridor von 60 Grad zwischen den Teilflächen entsteht. Die orange Schraffur kennzeichnet das Vorranggebiet, wie es derzeit in der ersten Offenlage ist. Die grünen Flächen zeigen den aktuellen möglichen Stand der zweiten Offenlage.

Nochmals Windpark Großglattbach. Muss sein. Die Kommunalpartner müssten am besten wissen, wie und wann die Öffentlichkeit über solche Planungen zu informieren ist. Sie hätten schon Erfahrung. Hätten zwei Windkraftanlagen im Kreis Tuttlingen realisiert, eine im Ostalbkreis. Jetzt die vierte, und die wäre in Großglattbach. Also verlasse man sich auf die Tübinger Fachleute, hieß es ganz am Anfang, bei einer Klausurtagung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlacker. Inzwischen zweifle ich an der Richtigkeit dieser Annahme.

Entweder sind die Menschen in Großglattbach und Serres wissbegieriger als die anderen oder widerspenstiger als anderswo, jedenfalls werden Stadträte immer wieder angesprochen, beklagt wird die Funkstille. Selbst Befürworter sind irritiert, vermissen Informationen, eine Besichtigung des Geländes nd Gespräche. Zudem sei dies bei der Einwohnerversammlung im Mai 2023 zugesagt worden. Stimmt auch.

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Lienzingens "Pferchäcker" - das Schlusskapitel, sagt die Stadt, und wir wollen's hoffen

Zwischenstandsbericht zum Neubaugebiet „Pferchäcker“ in Lienzingen, steht über einer Mitteilung, die die Stadtverwaltung heute an den Gemeinderat als E-Mail verschickte. Wer in meinem Weblog das Stichwort Pferchäcker eingibt, erhält 28 Treffer - so lange dauert das Verfahren schon.

Die Stadt Mühlacker informiert über den Zwischenstand hinsichtlich der Entwicklung des Neubaugebiets „Pferchäcker“ im Stadtteil Lienzingen:

Das neue Baugebiet „Pferchäcker“ umfasst 61 Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser. Nach dem im Februar vom Gemeinderat gefassten Beschluss über den Bebauungsplan erfolgt derzeit die Finalisierung der Erschließungsplanung sowie die finale Abstimmung zwischen Erschließungsträger und den verantwortlichen Stellen der Stadtverwaltung. Parallel dazu wird der Abschluss des Umlegungsverfahrens zur Neuordnung der Grundstücksflächen vorbereitet. Der Beschluss des Umlegungsplans ist vor der Sommerpause Ende Juli 2025 eingeplant. 

Der Beginn der Erschließungsarbeiten soll schnellstmöglich nach der Sommerpause des Baugewerbes erfolgen. Spätestens im Oktober 2025 sollen die Bauarbeiten starten. Der Erschließungsträger rechnet aktuell mit einer Bauzeit von 17 Monaten bis zur vollständigen Fertigstellung der Erschließungsarbeiten. 

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Wie aus der Lienzinger Mangelwirtschaft doch eine Erfolgsgeschichte wurde

Lienzingen und seine nach 1945 entwickelten Wohnbaugebiete. (Foto: Ulrich Straub, 2016)

(Thema Wohnungsbau 1/2)

Häuslesbauern keine Steine in den Weg zu legen, sondern solche wegzuräumen, das war die Leitlinie von Lienzingens  Bürgermeister Richard Allmendinger und seinen Gemeinderäten.  Als  paradiesischer Zustand muss das für manche wirken, die sich heutzutage mit Baurechtsämtern herumschlagen und diese als Verhinderungsämter wahrnehmen. Allmendinger, seit November 1947 im Amt, verwies auf die seinerzeitige Wohnungsnot durch den Zuzug von Vertriebenen und Flüchtlingen und handelte. Er habe sich damals oft Gedanken gemacht, wie diese Not am schnellsten gelöst werden könnte, schrieb Allmendinger im Jahr 1970 rückblickend in seinem Beitrag zum Ortsbuch. Dabei bin ich zu dem Entschluss gekommen, jeden  nur einigermaßen fähigen und willigen Bewerber ein eigenes Heim bauen zu lassen. Aber woher die dazu notwendigen Bauplätze nehmen? (in: Friedrich Wißmann, Ortsbuch Lienzingen, 1970, Walter-Verlag, S. 324)


Lienzinger Geschichte(n) heute vom großen Herz für Häuslesbauer bei Bürgermeister und Gemeinderat, von Baudarlehen, günstigen  Bodenpreisen und der Klage: Man weiß bald nicht, welcher Fall der dringendste ist und man kommt bald in die größten Schwierigkeiten, aber auch von fünf Gaststätten für 1000 Einwohner und dem Antrag für eine sechste. Dazu in Akten und Ratsprotokollen geblättert (Serie in meinem Blog)


Eine erste Zwischenbilanz zog der Schultes bei der Sitzung am 15. Februar 1951, als er die am 28. Januar 1951 gewählten neuen Gemeinderäte verpflichtete: Die Landwirte Adolf Brüstle (261 Stimmen) und Eberhard Pfullinger (248) sowie Schlosser Erwin Schmollinger (168)  und Maurer Karl Straub (217 Stimmen) durften seine Worte als Richtschnur für ihre bevorstehende sechsjährige Amtszeit ansehen. Für die ausgeschiedenen Räte Christian Benzenhöfer, Gottlob Hermle, Rudolf Rommel und Robert Seethaler sollte der Rückblick gleichzeitig Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit sein.

Richard Allmendinger erinnerte an die Lage im Jahr 1948. Die Gemeinde stand bei der Währungsumstellung zunächst vor leeren Kassen, die Wohnungsverhältnisse durch den starken Zustrom der Flüchtlinge waren katastrophal und zu allem Übel die Gemeinde noch ohne eigenes Baugelände. Niemand wollte bebaubares Gelände abtreten und doch sollte man helfen, klagte der 41-Jährige an diesem Abend. Nach mühsamen Verhandlungen sei es dann endlich gelungen, die für die potenziellen Häuslesbauer notwendige Fläche zu erhalten. Die Gemeinde stellte den ersten Bebauungsplan auf, gewährte selbst den Bauherren Darlehen (bis dato insgesamt 21.000 Mark) und zusammen mit staatlichen Hilfsgeldern entstanden bis Februar 1951 genau 18 Wohnungen, einschließlich derjenigen, die die Kommune selbst errichtete (STAM, Li B 324, S. 58 f).

Beispiele dafür, wie aus der Mangelwirtschaft doch eine Erfolgsgeschichte wurde: In der Sitzung am 28. Oktober 1948 genehmigte der Gemeinderat den Kauf von knapp fünf Ar von drei Eigentümern, die pro Quadratmeter eine beziehungsweise zwei Mark erhielten. Einen Tagesordnungspunkt später bewilligte das Gremium drei Bauherren jeweils 4000 Mark Darlehen zu vier Prozent Zinsen auf die erste Hypothek (STAM, Li B 323, S. 197). Weitere Unterstützung erhielten Bauende, indem die Kommune für sie für Kredite von Banken und Sparkassen bürgte (STAM, Li B 324, S. 150). Wie kam es dazu? Weil der Schultes mit der Idee scheiterte, an Bauwillige kommunale Flächen in Erbpacht abzugeben. Allmendinger hatte extra das Gespräch mit Direktor Bitzer von der Kreissparkasse in Mühlacker gesucht, wie er dem Ortsparlament am 4. August 1952 mitteilte. Bitzer verwies darauf, die Sparkasse sei nicht berechtigt, Erbpachtflächen zu beleihen. Der Bürgermeister sagte, im Allgemeinen fehlten den Bauenden noch 3000 Mark Eigenkapital. Die Lücke könne nur geschlossen werden, wenn die Gemeinde entweder eine zweitrangige Hypothek übernehme oder eine Bürgschaft für Darlehen, die die Sparkasse gewährte. Anschließend beschloss der Gemeinderat, dass die Kommune für Kredite als Bürge geradestehe (STAM, Li B 324, S. 129).

Der Willen der Kommunalpolitik war jedenfalls klar erkennbar, den Menschen konkret zu helfen. So genehmigte der Gemeinderat am 7. März 1952, dem Bauwollenden W.O. 4000 Mark als erste Hypothek zu 4,5 Prozent Zinsen zu gewähren - als Überbrückung bis zur Zuteilung seines Bausparvertrags durch die Leonberger Bausparkasse  im Jahr drauf (STAM, Li B 324, S. 116). Das Instrument wendete die Kommune über viele Jahre an. Ein Beispiel:  Allein in seiner Sitzung am 2. Februar 1973 stimmte der Gemeinderat fünf Bürgschaften zu. 

In seinem Rückblick schrieb Allmendinger 1970: Das Siedlungsgebiet wurde mit Gemeindemitteln erschlossen. Ja selbst die Gemeinde gab anfangs erststellige Hypothekendarlehen zu günstigen Bedingungen. Sie konnte sich das leisten, weil sie in den Nachkriegsjahren sehr gute Holzerlöse aus ihren Wäldern erzielte (Richard Allmendinger, Die Gemeinde holt ihren Rückstand rasch auf, in: Friedrich Wißmann, Ortsbuch Lienzingen, 1970, Walter-Verlag, S. 324).

Der Verwaltungschef nannte am 19. Dezember 1950 den Gemeinderäten konkret fünf Familien, die auf eine ausreichende Unterkunft hofften. Die neu  gegründete Baugemeinschaft der Neubürger brachte wohl nicht den erwünschten Erfolg, sie sei finanziell noch schwach, könne gerade ein Wohnhaus errichten, dies aber auch nur mit Unterstützung der Gemeinde. Diese wiederum wurde zudem noch mit anderen Forderungen konfrontiert - Allmendinger nannte den Wunsch nach dem Bau einer Kleinkinderschule (STAM, Li B 324, S. 53).

Die Kommune war auch sonst gefordert. Bei einer Sitzung am 13. April 1953 wies die Verwaltung darauf hin, dass die Gemeinde seit 1949 aus einem Kahlschlag in der Hart etwa 70 Ar als Gartenland den Neubürgern zur Verfügung stelle. Bis dato kostenlos, der Rat beschloss nun, erstmals Zahlung auf Martini 1953, eine Pacht von 1,25 Mark pro Jahr, für Gartenland 2,50 Mark zu verlangen (STAM, Li B 324, S. 163).

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24 Fragen der Großglattbacher - 24 Antworten der Kommunalpartner. Alles zum Windpark

Manchen fehlt der Mut, zu ihrer Überzeugung zu stehen. Zum Beispiel: Offen Nein zu sagen zur Windkraft, generell oder zu konkreten Projekten. Niemand muss in die Anonymität flüchten. Schon gar nicht, wenn es um den geplanten Windpark an der Grenze von Serres und Großglattbach geht.  Es gilt Meinungsfreiheit in unserem Land. Deshalb wunderte ich mich schon, als ich vor zwei Wochen an einem Sonntag einen großen dicken Brief aus meinem Postkasten fischte. Adressiert an den Windkraftfanatiker Günter Bächle – unfrankiert, ohne Absender, 950 Gramm schwer.

Fast ein Kilo gegen Windkraft

Da machte sich jemand die Mühe, durchweg windkraftkritische Artikel, Materialien und Dokumente auszudrucken, an einigen Stellen handschriftlich zu kommentieren, zudem ein Anschreiben zu verfassen – die Grenze zur Beleidigung manchmal streifend, aber nicht überschreitend. Immerhin gab es ein Lob für die CDU-Gemeinderatsfraktion und mich, weil wir uns vor Ort der Diskussion stellten.

Wer aber anonym unterwegs ist, signalisiert, keine Gegenargumente hören oder lesen zu wollen, also die eigene Meinung als einzig richtige zu sehen. Unfähig zum Diskurs. Eigentlich ein armer Wicht.  Nun: Ich stand nicht allein auf seiner Briefverteiler-Liste, der OB, ein weiterer Fraktionssprecher…

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Weitere Kita-Plätze in Mühlacker dringend

Notfalls mit Provisorien oder Übergangslösungen muss der zunehmende Mangel an Kindergartenplätzen in Mühlacker überbrückt werden, nachdem es trotz klarer Gemeinderatsaufträge versäumt wurde,  Planungen rechtzeitig umzusetzen. Das fordern wir von der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Das über lange Jahre vorhandene Gleichgewicht zwischen angebotenen und nachgefragten Kita-Plätzen ist zügig wiederherzustellen.

Ihrer Zeit voraus: In den fünfziger fragten bei einem Festumzug Lienzinger Kinder deutlich: Wo bleibt der Kindergarten? Wenn die Stadt Mühlacker 2023 nicht zügig handelt und die Kita-Pläne umsetzt: Wie wäre es mit einer kleinen Demo? (Foto: Volker Ferschel)

Ein Beispiel: der Stadtteil Mühlhausen. Dort seien die Möglichkeiten, weitere Kinder unterzubringen, ausgereizt, so Fraktionskollege Wolfgang Schreiber. Wenn durch die entsprechende Gewichtung der Aufnahmekriterien die letzten zwei freien Plätze an Flüchtlingskinder gehen, führe dies zu Unmut vor Ort.  Dabei solle erreicht werden, dass diese Kinder wenigstens mit ersten deutschen Sprachkenntnissen in die Schule kommen. Ein Zielkonflikt. Was tun?

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Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

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