Für Pensionäre, Kleinkapitalisten, stadtmüde Familien und Sommerfrischler 

Viel Platz auf dem Sonnenberg zum Wohnen, besser: zum Leben

Ein Brief vom Sonnenberg:

So wie für Sie Lienzingen, so ist für uns und für mich der Sonnenberg sehr wichtig. Ich bin 1998 mit 44 Jahren berufsbedingt aus Norddeutschland hierhergezogen. Ich habe mich sofort in dem Umfeld, dass mich an Oberösterreich, wo meine Familie väterlicherseits herkommt, zuhause gefühlt. Die Meinungen auch in unserer Familie zum Sonnenberg sind absolut konträr: man liebt die Ruhe und die Natur oder man hasst die Einsamkeit.

Die Sonnenbergsiedlung ist keine Siedlung mit Wochenendhäusern, wie fälschlicherweise behauptet wird. Wir alle, die wir hier wohnen, haben hier unseren ständigen Wohnsitz. Parallel zu dem „Sonnenbergweg“ gibt es unterhalb noch den sogenannten „Mittelweg“. Dort sind zwei Häuser, die als Ferienhäuser von der Gemeinde Eberdingen definiert sind. Sonnenberg, Haus Nr. 45 dort ist dort wiederum ständiger Wohnsitz der Familie Sigmund (früher Logistik GO). 1980 wurde seinerzeit unter Bürgermeister Fetzer, den Sie vielleicht auch noch kennen, von der Gemeinde Eberdingen  festgelegt, dass die Sonnenbergsiedlung wie ein Ortsteil von Eberdingen behandelt wird.

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Mit toller Aussicht, kaum Verkehr, Sackgasse" - Und Windräder unerwünscht

Sonnenberg – wie?! Vor allem: wo? Der Ort, der auf Google Maps in der entsprechenden Höhe winzig wirkt – wie der Kopf einer Stecknadel, die in eine Wolkenwolle gesteckt ist. Eine Mini-Siedlung, plötzlich im Blickfeld der Öffentlichkeit, wird in Schlagzeilen gepackt, weckt Interesse und lockt Besucher an. Alle suchen die Antwort auf die Frage: Was ist Sonnenberg?

Garantiert ruhige Lage - exklusiver Blick von einer Hausterrasse am Sonnenberg

Manche suchen vergeblich, fahren buchstäblich ins Leere, bis sie schließlich den Feldweg in Nussdorf finden, der in eine Sackgasse führt. Denn der Sonnenberg ist eben eine solche. Wer hinein fährt, muss an derselben Stelle wieder hinaus. Gut zwei Kilometer von Nussdorf entfernt, dorthin gehört er markierungstechnisch – zu einem Dorf, das zusammen mit dem Kernort Eberdingen und Hochdorf/Enz seit einem halben Jahrhundert die Dreier-Gemeinde Eberdingen bildet.

Der Sonnenberg ist ein herrliches Stück Erde, eine Siedlung der absoluten Ruhe, der vollkommenen Abgeschiedenheit, versteckt im Wald – aber nur etwas mehr als 700 Meter von einem geplanten Windpark entfernt, der im benachbarten Großglattbach entstehen soll. Großglattbach gehört zur Stadt Mühlacker, deren Stadtwerke gerne im Verbund Kommunal-Partner in Tübingen vier Windräder bauen lassen möchten. Ausgerechnet dort, wo sich im Dreieck Großglattbach/Serres/Nussdorf Hase und Igel gute Nacht sagen. Dazwischen verlaufen Gemeinde-, Kreis-, Regions- und Regierungspräsidium-Grenzen. 

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Geschafft! 49 mal Vorrang für die Windräder - Investitions- und Klimaschutz-Programm für die Region

Morgens um neun begann der Marathon: Zuerst eine Stunde Vorbesprechung in der Fraktion, nahtlos übergegangen  in drei Stunden Debatten- und Abstimmungsstress in der Regionalverbandsversammlung.  Doch dann war es geschafft. Da kommt einem spontan das Wort von der historischen  Stunde in den Sinn.  

Der Teilregionalplan Windkraft für die Region wurde im Ratssaal der Stadt Mühlacker verbschiedet (Foto: Regionalverband Nordschwarzwald)

Denn erstmals verfügt die Region Nordschwarzwald über eine verbindliche Festlegung von regional bedeutsamen Standorten für Windräder. 25 an der Zahl, fachtechnisch:  Vorranggebiete, festgelegt im Teilregionalplan Windkraft, seit 2023 im Auftrag von Bund und Land erarbeitet. 25 Stimmen für den Satzungsbeschluss, zehn dagegen und eine Enthaltung. Das ist auch ein kleines Konjunkturprogramm: Rechtlich abgesicherte Windkraft-Standorte setzen Millionen-Investitionen frei.  

Die Gesamtfläche der Vorranggebiete von 6.567 Hektar entspricht rund 2,8 Prozent der Regionsfläche und erfüllt die bundes- und landesrechtlichen Teilflächenziele von mindestens 1,8 Prozent gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (was für ein Wort!) in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetz Baden-Württemberg. 

Das ist jedoch noch kein Freifahrschein für Investoren und Projektierer, denn für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Anlagen sind die Landratsämter beziehungsweise die Stadtverwaltung Pforzheim - jede für das eigene Gebiet - zuständig. Dabei gehen die Prüfungen der Bauanträge tiefer als die Ergebnisse der Suchläufe durch den Regionalverband. 

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Akkurat, sauber, mit klarer Ansage

So isch es au wieder...

Gut eineinhalb Stunden war ich heute weg und wunderte mich bei meiner Rückkehr über ein weißes Stück Papier an der Tür. Das war doch vorher nicht da, schoss es mir durch den Kopf. Eindeutige Botschaft auf Din A 4. Akkurat, sauber, mit klarer Ansage nach dem Motto: Passt, sitzt und hat Luft.  Im Briefkasten anonyme Post, ein Pamphlet und kopierte Artikel gegen E-Autos. Ich wundere mich über so viel Mangel an Courage. Wer keine Windräder will oder Stromautos verschmäht, kann doch mit seinem Namen zu seiner Meinung stehen. Ist doch sein gutes Recht. Weshalb kneifen?

Ein „Aushang“, weil ich für das Vorranggebiet für die Windkraft (WE 11) bin? Offensichtlich. Dabei entscheidet die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald. Um die 60 Leute, einer davon bin ich. Da wünsache ich viel Kraft und Zeit, allen die persönliche Botschat aus Glabbich zukommen zu lassen. .

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Ingersheim und Löningen - Beispiele, wie Bürger Windräder finanzieren und am Ertrag beteiligt sind

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Das Windrad von Ingersheim im Kreis Ludwigsburg gehört Bürgern. Foto: LKZ-Archiv (Alfred Drossel)

Ein Zuckerle für die Glabbicher, wenn der Windpark im Wald zu Serres realisiert wird? Schon an jenem heißen Mai-Tag des Jahres 2024, als wir - die CDU-Stadträte - auf dem Quartiersplatz im Wohngebiet  Pforzheimer Weg in Großglattbach eineinhalb Stunden mit etwa 100 Besuchern über die Windrad-Pläne diskutierten (übrigens: als einzige Fraktion) war diese Frage virulent. Später hielten auch andere eine solche Drein-Gabe für duchaus denkbar, ohne sich festzulegen.

Grafik: Umweltbundesamt

Vor einigen Wochen brachte mein Fraktionskollege Tobias Scheytt das Thema wieder aufs die Agenda -   am Beispiel des Bürgerwindrads in Ingersheim. Wir nahmen Kontakt auf, stießen auf eine interessante Homepage mit nachdenkenswerten Texten. Eine Genossenschaft dient als rechtlicher Rahmen, um Geld für den Bau des Windrades zu sammeln: Der rechtliche Rahmen für eine breite Bürgerbeteiligung zur sauberen, umweltfreundlichen Energieerzeugung in Ingersheim und Umgebung. Auf einer der Web-Seiten setzt sich das Windrad-Kollektiv mit Reizworten in der Windenergie-Debatte auseinander. Infraschall, Lärm, Schatten, Tiere und Pflanzen, CO²-Einsparungen ...  Lesbar und verständlich formuliert. Stichwort Landschaft: Die Kulturlandschaft in unserer Gegend ist in hohem Maße durch Siedlung, Industrie und Infrastruktur geprägt. Sie wurde immer wieder verändert und wird es noch, so wie es die Bedingungen der jeweiligen Zeit erfordern.

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Post für WE 11-Kritiker: Der Herrgott schenkte uns Wind, Sonne und Wasser auch als Gratis-Energie-Quellen

Hier nun meine Antworten auf die Reaktionen aus Großglattbach und Serres:

Antwort an T.S.:

Ich muss nochmals deutlich machen, dass der Regionalverband NSW nicht aus lauter Jux und Tollerei den Teilregionalplan Windkraft aufstellt, sondern im Auftrag von Bund und Land. Die Regionalverbände müssen Teilregionalpläne erarbeiten mit mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie. Denn Regionalplanung ist Teil der staatlichen Raumordnung. Sie ist in Baden-Württemberg kommunal verfasst,  weshalb eine Verbandsversammlung besteht, die nach den jeweiligen Kommunalwahlen vom Gemeinderat Pforzheim sowie den Kreistagen Enz, Freudenstadt und Calw besetzt wird. In anderen Bundesländern erledigen staatliche Behörden die Regionalplanung, so in Bayern und Hessen die Bezirksregierungen beziehungsweise Regierungspräsidien.

Die jetzt aufgeführten 49 Vorranggebiete, auch WE 11, sind Ergebnis zweier Suchläufe und zweier Offenlagen. Maßstäbe waren die Windhöffigkeit laut Windatlas des Landes, der Umweltprüfung und einer nach öffentlicher Anhörung von der Verbandsversammlung verabschiedeten Kriterienliste. Also: WE 11 entspricht voll den Kriterien. Wir sind uns weitgehend einig in den Gremien, dass kein Standort gestrichen wird, der den Kriterien entspricht. WE 11 liegt voll auf der Linie unserer Kriterien - wie soll ich begründen, dass WE 11 herausmuss? Der Regionalverband sichert bekanntlich nur die Flächen.

Eineinhalb Stunden bei prallem Sonnenschein, ohne Schatten, hitzige Debatten: Open-air-Bürgergespräch im Mai 2024 zur Windrad-Planung in Glabbich. Mit Kollegen aus der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker stellte ich mich seinerzeit beim Kommunalwahlkampf der Windkraft-Debatte im Wohngebiet "Pforzheimer Weg" in Großglattbach. Schon damals zeigte sich: Der Weg zum Windpark der Stadtwerke Mühlacker wird mit Ängsten, Kritik und Ablehnung gepflastert sein. Weitgehend vergessen war, dass die Atomkraft noch größere Akzeptanzprobleme hatte. Und die Befürworter von Windenergie meiden leider den Diskurs.

Im WE 11 besteht konkrete Bauabsicht der Kommunal Partner, einem Verbund von sechs Stadtwerken, darunter Mühlacker. Entschieden wird im Aufsichtsrat der Kommunalpartner unter Vorsitz von Oberbürgermeister Boris Palmer in Tübingen. An diesen Entscheidungen bin ich nicht beteiligt und hier empfehle ich Kontaktaufnahme mit den Kommunalpartnern. Ausdrücklich unterstütze ich Ihre Forderung auf Offenlegung der  Ergebnisse der Windmessung.

Zweite Antwort an M.K.:

Danke für die Antwort. Ich wohne hinter dem Lärmschutzwall an der B 35 in Lienzingen, der im Bereich der Brücke unterbrochen ist. Was lauter ist als ein Windrad? Ein Motorrad, und die fahren eifrig an schönen Tagen. Die Meinungen über Windräder gehen auseinander. Aber sie sind ein Zeugnis der aktuellen Technik.  Ich hätte keine Probleme damit  Zu den Windmessungen: Ich bin inzwischen dafür, sie zu veröffentlichen.

Fragen zur Windkraft: Hier gibt es Antworten: 

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Besten Dank für Ihr aller Gehör!

Zur Ehrlichkeit in der Politik gehört, seine Entscheidungen zu begründen, zu ihnen zu stehen, sich nichtg wegzuducken, nicht mit gespaltener Zuge zu reden. Demokratie und Offenheit bedingen sich.

Wir leben in einem repräsentativen System - die Bürgerschaft wählt ihre Vertreter und die entscheiden - es sei denn, der Wähler als Souverän zieht die Sache zur Entscheidung an sich (Bürgerbegehren). Dazu sind Fristen einzuhalten.

In den vergangenen Tagen erreichten mich Mails, in denen ich aufgefordert werde, im Regionalparlament  gegen ein Vorranggebiet Windkraft in Großglattbach zu stimmen. Es ist das Areal WE 11.

Eigentlich sollte die Regionalverbandsversammlung am vergangenen Mittwoch den Teilregionalplan Windkraft in Freudenstadt beschließen - doch nachgeschobene Anträge aus den Fraktionen waren nichtg mehr rechtzeitig öffentlich anzukündigen. Um einen Verfahrensfehler zu vermeiden, verschoben wir die entscheidende Verbandsversammlung auf 11. März 2026 um 10 UJhr im Rathaus Mühlacker.

Was stand nun in den Mails?  Ich habe keine Probleme, diese im Origial zu veröffentlichen, gebe die Schreiber/innen aber nur mit den Namenskürzeln an. Im nächsten Blog-Beitrag folgen meine Antworten an die besorgten Bürgerinnen und Bürger aus Großglattach und Serres. Ich nehme die Sorgen ernst, hoffe durch Argumente den enschen  die Angat zu nehmen:

Bin ein  langjähriger  CDU Wähler und wohne in Großglattbach , wenn die Entscheidung am Mittwoch für pro Windkraft in Großglattbach gefällt wird, werde ich mit Sicherheit nicht mehr CDU wählen, zumindest solange nicht bis ihr diese  unwirtschaftliche grüne Ideologie  weiter verfolgt.  Um ein Desaster bei der BW Wahl zu vermeiden geht bitte nochmal in euch. 

 

Seit Monaten hängen solche Plakate im Wald bei Großglattbach, in dem vier Windrädergebaut werden sollen (Fotos: Günter Bächle)

Herr Gunzelmann betreibt aktuell einen sehr aktiven und ansprechenden Wahlkampf wie ich finde. Und bis vor Kurzem hätte er auch meine Unterstützung sicher gehabt. Jedoch durch die Pro-Windkraft-Entscheidung von Herrn Bächle geht meine Stimme leider nicht an ihn. Und ich bin mir sicher auch die anderen 120 Mitglieder in der "Vernunftenergie Gruppe", die von der BI gegründet wurde, werden ihre Stimme nun anderweitig vergeben. Herr Bächle sorgt leider dafür, dass der Unmut und das Gefühl des "Nicht-gesehen-werdens" der Serremer und Glabbicher Bewohner wächst. Es ist erschreckend wie ignorant man sein kann, wenn man selbst nicht von diesem Projekt betroffen ist. Und auch erschreckend zu beobachten, wie ein eigenes Parteimitglied, dem anderen, das Wahlkampf betreibt, so derart in den Rücken fallen und ihn verraten kann. 

Als längjähriger überzeugter CDU Wähler und Grossglattbacher möchte ich Sie eindringlich bitten nicht für die 4 Windräder am Mittwoch zu stimmen.Ich muss 3x am Tag mit dem Hund dort laufen und kann Ihnen (auch als Christ der bekanntlich nicht lügen darf) versichern,das der Wind kaum noch weht in diesem Gebiet.Selten das überhaupt einmal ein Zweig wackelt und wenn dann meist minimal,auch haben wir seit 2 oder 3 Jahren nicht mal mehr den üblichen Januarsturm gehabt wie sonst üblich ein paar Tage lang.Ich weiss das die Subventionen für den Investor und die Pachterträge für die Stadt natürlich attraktiv sind aber das Projekt ist ökonomisch und ökologisch ein Frevel in diesem Schwachwindgebiet und ich glaube immer noch an das C in Ihrem Parteinamen. C heisst das sich der Profit nicht durchsetzen darf wenn andere dadurch zu Schaden kommen. Wenn diese Ideologie der Grünen hier in Grossglattbach durchgesetzt wird werde ich nie mehr wieder CDU wählen,und ich weiss von vielen Leuten-nicht nur in Grossglattbach,das die eben so denken. Bitte setzen Sie sich am Mittwoch nicht für dieses unsinnige Projekt ein,die Räder werden sich aus Windmangel fast nie drehen,dieses Projekt hier wäre - auch aus gesundheitlicher Sicht,eine wahre Katastrophe für die Bürger aus Grossglattbach,Serres und Iptingen. 

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Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis

Meine am 25. Januar 2026 als Kreisrat der Kreisverwaltung gestellte Frage, wie es um das Genehmigungsverfahren für den Windpark Großglattbach stehe, beantwortete heute die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis,  Dr. Hilde Neidhardt, in gewohnt kurzer Zeit. Hier im Original die Mail der Umweltdezernentin:

Zum aktuellen Sachstand im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark in Großglattbach können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Ecowerk GmbH reichte am 22.05.2025 den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Windpark Großglattbach mit vier WEA (Windenergieanlagen) ein. Da der Antrag vor dem 30.06.2025 eingereicht wurde, profitiert er von den Verfahrenserleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Voraussetzung ist allerdings, dass der spätere Teilregionalplan "Windenergie" an der Stelle tatsächlich ein Windenergiegebiet ausweist. Ausgehend von der aktuellen, sich noch im Verfahren befindlichen Regionalplanung dürfte dies der Fall sein (Windenergiegebiet WE 11). Somit bedarf es in diesem Genehmigungsverfahren keiner Artenschutzprüfung und auch keiner Umweltverträglichkeits(vor-)prüfung, wenn und soweit eben das Vorhaben in einem Windenergiegebiet liegt. Die Vorhabenträgerin hat ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG, somit ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, beantragt. Gründe, die für ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen würden, sind  - gerade bei Anwendung des § 6 WindBG - nicht ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Vorantragskonferenz am 16.01.2024 war noch unklar, ob das Vorhaben von den Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG profitieren kann, weshalb mit der Vorantragskonferenz auch ein Scoping erfolgte und die dazugehörenden Unterlagen seinerzeit öffentlich gestellt wurden.

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WE 11 fällt nicht! So die Empfehlung

Zwar nicht im Wald - Windpark bei Lichtenau im Raum Paderborn. (Foto: Antonia Bächle)

Die Sitzungsvorlage 3/2026 zählt 1157 Seiten, immerhin digitalisiert. Erstmals wird sie am 4. Februar vom Planungsausschuss des Regionalverbandes Nordschwarzwald beraten. Das Gremium tagt von 10 Uhr an im Rathaus von Calw. Eine Woche danach soll die Verbandsversammlung in Freudenstadt den Schlusspunkt setzen und den Plan als Satzung verabschieden, ihn also für rechtskräftig erklären. Von da an läuft eine Drei-Monatsfrist, in der das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sein Veto einlegen kann. Bleibt das aus, ist das der gültige Maßstab für Windkraft-Standorte in der Region.

Erst dann können Anträge von Investoren, unter anderem der Kommunal-Partner mit dem Windpark Großglattbach (WE 11), vom zuständigen Landratsamt oder der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde des Stadtkreises   Pforzheim genehmigt werden. Vorher geht nichts. Natürlich bleibt Gegnern immer noch der Gang zum Verwaltungsgericht.

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Der Zehnte: Stephan Retter - jetzt vereidigt und verpflichtet als Mühlacker OB

Der neue OB - Meine Rede als Erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters, zur Verpflichtung und Vereidigung von Stephan Retter als Oberbürgermeister der Stadt in der Gemeinderatssitzung am 13. Januar 2026

Keine Angst, meine Damen und Herrn, Sie sind nicht im falschen Film –

Auch wenn ich nun bitte:

Film ab (kurzer Film von der Bauarbeiten am Sender in Mühlacker 1930)

Das Anlegen der Amtskette will gelernt sein (Fotos: Sascha Werner)

Am Anfang war der Sender, ohne ihn gäbe es womöglich kein Stadtrecht für Mühlacker und somit auch keinen Oberbürgermeister. Irgendwie hängt alles zusammen. Entflechten wir:

So wie die Vaihinger das Jahr einteilen in vor und in nach dem Maientag, so kann Mühlacker, der alte Rivale im mittleren Enztal, zeitrechnungsmäßig durchaus mithalten.

Die Mühlacker Zeitrechnung beginnt jedoch weitaus später als die Vaihinger, nämlich im Jahr 1930. Eben mit dem Bau des Großsenders Mühlacker. Und deshalb darf sich Mühlacker - auch auf den Ortsschildern - Senderstadt nennen. Hoffentlich immer mit Sender.

Sie wissen es sicherlich, und wenn Sie es noch nicht wissen, sei es Ihnen gesagt:

Nach dem Bau des ersten Großsenders Mühlacker im Jahr 1930 bekam die Landgemeinde Dürrmenz-Mühlacker - im Oberamt Maulbronn gelegen - durch Entscheidung des Staatsministeriums die Eigenschaft einer Stadt verliehen - unter Kürzung ihres Doppelnamens in Mühlacker. So steht es geschrieben in einem Fünf-Zeiler auf der Titelseite der Ausgabe vom 20. November 1930 des Staatsanzeigers für Württemberg.

Die (Ober-)Bürgermeister Galerie (Zusammengestellt und gestaltet Stadtverwaltung Mühlacker, Stadtarchiv und Bürgermeister Armin Dauner)

Mühlacker, die heutige Kernstadt, zählte vor nun 96 Jahren zirka 6000 Einwohner, heute sind es etwa 15.500, gesamtstädtisch deutlich mehr als 26.000. Und die haben einen neuen Chef im Rathaus. Streng genommen ist die Vereidigung und Verpflichtung eines Bürgermeisters nur ein kurzer formaler Akt – Gelöbnis und Handschlag. Doch ein OB-Wechsel nach 16 Jahren ist mehr als eine Formsache, sie ist Wegmarke in der Geschichte einer Kommune – sie hat Aufmerksamkeit und Einordnung verdient. Was war, was wird?

Das Video über Rundfunk Mühlacker soll hinführen auf diese Mühlacker Zeitrechnung:

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