Voraussetzung für die Baugenehmigung von Windrädern durch die Landratsämter ist die vorherige Ausweisung eines Standortes als Vorranggebiet im Regionalplan. Wie steht es um den geplanten Windkraft-Standort WE 11 bei Großglattbach? Mit der Rechtskraft des Teilregionalplanes Windkraft für die Region Nordschwarzwald wurde die erste Hürde am 1. Juli 2026 genommen.
Wie ist der Sachstand bei dem im Juni 2025 von den Kommunalpartnern beim Landratsamt Enzkreis eingereichten Antrag auf Genehmigung?
Meine Fragen als Kreisrat an die Erste Landesbeamtin beim Landratsamt Enzkreis, Dr. Hilde Neidhardt, und deren Antworten:
Aktuell werden die Antragsunterlagen vervollständigt. Es müssen unter anderem noch Unterlagen zu den Themen Naturschutz, Waldinanspruchnahme, Gewässer (insbesondere Grundwasser) und Boden vorgelegt werden.
"Geplanter Windpark Großglattbach: Noch fehlen Unterlagen" vollständig lesen
Seltsam. Da schickt das Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) dem Verband Region Stuttgart (VRS) dessen Entwurf eines Teilregionalplanes Windkraft zum Nacharbeiten zurück. Ein Vorgang, nicht gerade alltäglich unter Regionalplanern, in diesem Fall aber zudem von besonderer – auch politischer – Brisanz ist. Denn diese Entscheidung der obersten Landesplanungsbehörde, angesiedelt beim MLW, verzögert die Windrad–Verfahren in der Region Stuttgart um Monate - wohl bis weit ins Jahr 2027 hinein.
Doch der Regionalverband mit Sitz in der Stuttgarter Kronenstraße schweigt, äußert sich keinen Deut dazu, verschickt schon gar keine seiner sonst so gelungenen Pressemitteilungen. Er stellt nur eine knappe Information auf seine Web-Seite. Seltsame Windstille im Windpark.
Dafür äußert sich das Ministerium auf meine heutige Anfrage, lässt keinen Zweifel an den Verursachern dieser Panne, sieht die Fehler ausschließlich beim VRS, Die aber kann sich niemand erlauben just auf einem solchen Feld der Kontroversen, auf denen mit harten Bandagen gekämpft wird. Befürworter und Gegner schenken sich nichts. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte. Windkraft-Planungen und die Sicherung ihrer rechtlichen Basis sind inzwischen eine gute Einnahmequelle für Fachanwälte. Leute, die sich darauf spezialisiert haben. Die kleinste Schwachstelle kann die Planung vor dem Kadi schnell scheitern lassen. Die Erfahrung mit Klagen gegen Windrad-Standorte zeigen dies.
"Stuttgarter Windplan-Panne bringt die Region Nordschwarzwald unerwartet in eine Vorzugsposition" vollständig lesen
Harte Tage liegen hinter Gemeinderat und OB. Nervenaufreibende zumal. Zuerst ein fast einstimmig gefasster Beschluss Ende Juli aufgrund eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen, dann der Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den zentralen Punkt der Entscheidung - was wiederum dazu führte, ausgerechnet jenes zu tun, was beim Mühlacker Stadtparlament verpönt ist: Ratssitzungen in den Ferien.
Aber das war diesmal nicht zu umgehen. Der Widerspruch des OB, durch den er doch noch dem Enzkreis den Bau eines 80-Personen-Wohnheimes ermöglichen wollte, was wiederum die Fraktionen durch ihren gemeinsamen Vorstoß verhindert hatten, zwang die Stadträte zum Nachsitzen. Am Dienstag, den 11. - um 18.30 Uhr rückten wir im Rathaus an.
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Eine Kindertagesstätte soll gebaut werden, so wie jetzt in Lienzingen. Die vorbereitenden Arbeiten liefen schon an, mit den eigentlichen Start muss aber noch gewartet werden, bis der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen, also Orts- und Baurecht geschaffen hat. Genau heißt dies: Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Absatz 1 Nr. 2 BauGB Kindergarten Ziegelwiesen in Mühlacker Lienzingen. Fast mutet es an, als sei nicht die Finanzierung des 8,3 Millionen Euro teuren Projekts entscheidend, sondern dieser B-Plan. Allein 16 Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für das Verfahren. Alle Welt redet vom Abbau der Bürokratie – hier ein Beleg, wie vergeblich solche Bemühungen zumindest bisher waren. Nein, nicht alles davon ist überflüssig. Aber weniger wäre schon mehr.
Wie stabil ist eigentlich der Baugrund? Denn die KiTas wird auf einem aufgefüllten Eissee stehen.
"KiTa entsteht auf dem aufgefüllten Brauereiteich - 200 Seiten Gutachten mit diversen Themen" vollständig lesen
Manchen Windkraft-Standorte-Gegnern, vesuchten Planungsverzögerern und Energie-Besserwissern ins Stammbuch geschriebn - die Fristen! Das gaben Bund und Land den Regionalverbänden vor:
- Frist zur Erreichung der Flächenziele: Die Bundesländer müssen bis zum 31. Dezember 2027 ihre festgelegten Flächenziele für Windenergie erreichen.
- Frist in Baden-Württemberg: Das Landesplanungsgesetz BW (2023) nennt den 30. September 2025 als Frist für den Satzungsbeschluss der Teilregionalpläne für Wind- und Solarenergie.
- Auswirkungen bei Fristversäumnis: Werden die Teilflächenziele nicht fristgerecht erreicht, tritt eine sogenannte „Super-Privilegierung“ ein. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen im gesamten Außenbereich des Planungsraums privilegiert sind, auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
- Bestandsplanungen: Bestehende Konzentrationszonen, die bis zum 01. Februar 2024 wirksam ausgewiesen wurden, genießen Bestandsschutz, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2027.
Ein Brief vom Sonnenberg:
So wie für Sie Lienzingen, so ist für uns und für mich der Sonnenberg sehr wichtig. Ich bin 1998 mit 44 Jahren berufsbedingt aus Norddeutschland hierhergezogen. Ich habe mich sofort in dem Umfeld, dass mich an Oberösterreich, wo meine Familie väterlicherseits herkommt, zuhause gefühlt. Die Meinungen auch in unserer Familie zum Sonnenberg sind absolut konträr: man liebt die Ruhe und die Natur oder man hasst die Einsamkeit.
Die Sonnenbergsiedlung ist keine Siedlung mit Wochenendhäusern, wie fälschlicherweise behauptet wird. Wir alle, die wir hier wohnen, haben hier unseren ständigen Wohnsitz. Parallel zu dem „Sonnenbergweg“ gibt es unterhalb noch den sogenannten „Mittelweg“. Dort sind zwei Häuser, die als Ferienhäuser von der Gemeinde Eberdingen definiert sind. Sonnenberg, Haus Nr. 45 dort ist dort wiederum ständiger Wohnsitz der Familie Sigmund (früher Logistik GO). 1980 wurde seinerzeit unter Bürgermeister Fetzer, den Sie vielleicht auch noch kennen, von der Gemeinde Eberdingen festgelegt, dass die Sonnenbergsiedlung wie ein Ortsteil von Eberdingen behandelt wird.
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Hier nun meine Antworten auf die Reaktionen aus Großglattbach und Serres:
Antwort an T.S.:
Ich muss nochmals deutlich machen, dass der Regionalverband NSW nicht aus lauter Jux und Tollerei den Teilregionalplan Windkraft aufstellt, sondern im Auftrag von Bund und Land. Die Regionalverbände müssen Teilregionalpläne erarbeiten mit mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie. Denn Regionalplanung ist Teil der staatlichen Raumordnung. Sie ist in Baden-Württemberg kommunal verfasst, weshalb eine Verbandsversammlung besteht, die nach den jeweiligen Kommunalwahlen vom Gemeinderat Pforzheim sowie den Kreistagen Enz, Freudenstadt und Calw besetzt wird. In anderen Bundesländern erledigen staatliche Behörden die Regionalplanung, so in Bayern und Hessen die Bezirksregierungen beziehungsweise Regierungspräsidien.
Die jetzt aufgeführten 49 Vorranggebiete, auch WE 11, sind Ergebnis zweier Suchläufe und zweier Offenlagen. Maßstäbe waren die Windhöffigkeit laut Windatlas des Landes, der Umweltprüfung und einer nach öffentlicher Anhörung von der Verbandsversammlung verabschiedeten Kriterienliste. Also: WE 11 entspricht voll den Kriterien. Wir sind uns weitgehend einig in den Gremien, dass kein Standort gestrichen wird, der den Kriterien entspricht. WE 11 liegt voll auf der Linie unserer Kriterien - wie soll ich begründen, dass WE 11 herausmuss? Der Regionalverband sichert bekanntlich nur die Flächen.
Im WE 11 besteht konkrete Bauabsicht der Kommunal Partner, einem Verbund von sechs Stadtwerken, darunter Mühlacker. Entschieden wird im Aufsichtsrat der Kommunalpartner unter Vorsitz von Oberbürgermeister Boris Palmer in Tübingen. An diesen Entscheidungen bin ich nicht beteiligt und hier empfehle ich Kontaktaufnahme mit den Kommunalpartnern. Ausdrücklich unterstütze ich Ihre Forderung auf Offenlegung der Ergebnisse der Windmessung.
Zweite Antwort an M.K.:
Danke für die Antwort. Ich wohne hinter dem Lärmschutzwall an der B 35 in Lienzingen, der im Bereich der Brücke unterbrochen ist. Was lauter ist als ein Windrad? Ein Motorrad, und die fahren eifrig an schönen Tagen. Die Meinungen über Windräder gehen auseinander. Aber sie sind ein Zeugnis der aktuellen Technik. Ich hätte keine Probleme damit Zu den Windmessungen: Ich bin inzwischen dafür, sie zu veröffentlichen.
Fragen zur Windkraft: Hier gibt es Antworten:
"Post für WE 11-Kritiker: Der Herrgott schenkte uns Wind, Sonne und Wasser auch als Gratis-Energie-Quellen" vollständig lesen
Die Sitzungsvorlage 3/2026 zählt 1157 Seiten, immerhin digitalisiert. Erstmals wird sie am 4. Februar vom Planungsausschuss des Regionalverbandes Nordschwarzwald beraten. Das Gremium tagt von 10 Uhr an im Rathaus von Calw. Eine Woche danach soll die Verbandsversammlung in Freudenstadt den Schlusspunkt setzen und den Plan als Satzung verabschieden, ihn also für rechtskräftig erklären. Von da an läuft eine Drei-Monatsfrist, in der das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sein Veto einlegen kann. Bleibt das aus, ist das der gültige Maßstab für Windkraft-Standorte in der Region.
Erst dann können Anträge von Investoren, unter anderem der Kommunal-Partner mit dem Windpark Großglattbach (WE 11), vom zuständigen Landratsamt oder der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde des Stadtkreises Pforzheim genehmigt werden. Vorher geht nichts. Natürlich bleibt Gegnern immer noch der Gang zum Verwaltungsgericht.
"WE 11 fällt nicht! So die Empfehlung" vollständig lesen
Nochmals Windpark Großglattbach. Muss sein. Die Kommunalpartner müssten am besten wissen, wie und wann die Öffentlichkeit über solche Planungen zu informieren ist. Sie hätten schon Erfahrung. Hätten zwei Windkraftanlagen im Kreis Tuttlingen realisiert, eine im Ostalbkreis. Jetzt die vierte, und die wäre in Großglattbach. Also verlasse man sich auf die Tübinger Fachleute, hieß es ganz am Anfang, bei einer Klausurtagung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlacker. Inzwischen zweifle ich an der Richtigkeit dieser Annahme.
Entweder sind die Menschen in Großglattbach und Serres wissbegieriger als die anderen oder widerspenstiger als anderswo, jedenfalls werden Stadträte immer wieder angesprochen, beklagt wird die Funkstille. Selbst Befürworter sind irritiert, vermissen Informationen, eine Besichtigung des Geländes nd Gespräche. Zudem sei dies bei der Einwohnerversammlung im Mai 2023 zugesagt worden. Stimmt auch.
"Beim WE 11: Erst Fakten, dann Faktisches" vollständig lesen
Zwischenstandsbericht zum Neubaugebiet „Pferchäcker“ in Lienzingen, steht über einer Mitteilung, die die Stadtverwaltung heute an den Gemeinderat als E-Mail verschickte. Wer in meinem Weblog das Stichwort Pferchäcker eingibt, erhält 28 Treffer - so lange dauert das Verfahren schon.
Die Stadt Mühlacker informiert über den Zwischenstand hinsichtlich der Entwicklung des Neubaugebiets „Pferchäcker“ im Stadtteil Lienzingen:
Das neue Baugebiet „Pferchäcker“ umfasst 61 Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser. Nach dem im Februar vom Gemeinderat gefassten Beschluss über den Bebauungsplan erfolgt derzeit die Finalisierung der Erschließungsplanung sowie die finale Abstimmung zwischen Erschließungsträger und den verantwortlichen Stellen der Stadtverwaltung. Parallel dazu wird der Abschluss des Umlegungsverfahrens zur Neuordnung der Grundstücksflächen vorbereitet. Der Beschluss des Umlegungsplans ist vor der Sommerpause Ende Juli 2025 eingeplant.
Der Beginn der Erschließungsarbeiten soll schnellstmöglich nach der Sommerpause des Baugewerbes erfolgen. Spätestens im Oktober 2025 sollen die Bauarbeiten starten. Der Erschließungsträger rechnet aktuell mit einer Bauzeit von 17 Monaten bis zur vollständigen Fertigstellung der Erschließungsarbeiten.
"Lienzingens "Pferchäcker" - das Schlusskapitel, sagt die Stadt, und wir wollen's hoffen" vollständig lesen