Die Sache mit den Anfragen
Gemeinderatsanfragen der Kern allen Übels? Ganz so meinte es Thomas Eier heute im Wochenend-Kommentar des Mühlacker Tagblatts sicherlich nicht. Aber er geht der Verwaltung schon etwas auf den Leim, wenn er schreibt: Anfragen und Hinweise aus dem Gemeinderat sind jederzeit legitim, doch in der Praxis kostet ihre Beantwortung halt ebenfalls Arbeitszeit. Und ob sich in der Folge ein Problem, nur weil es öffentlich angeprangert ist, wirklich zeitnah lösen lässt, hängt vom Personal, vom Geld – und letztlich von den Prioritäten im Gemeinderat ab.
Gemeinderatsanfragen als Arbeitszeitfresser? Natürlich erfordert die Beantwortung einer Anfrage Zeit. Aber diese Zeit muss bei der Personalbemessung schon berücksichtigt sein. Denn über allem steht der gesetzliche Auftrag, nachzulesen in Paragraf 24 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.