Abfallwirtschaft, das abgeschlossene System - Da fließt nichts in die Kreiskasse
Was die Erhebung von Gebühren betrifft, gibt es durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung große Einschränkungen, welche wir pingelig einhalten müssen. Dies wird durch die Wirtschaftsprüfer beim Jahresabschluss und zirka alle 4 Jahre durch die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg eingehend unter die Lupe genommen.
Was die Deponie Hamberg in Maulbronn betrifft, muss man zwischen den "alten" und bereits durch den Enzkreis selbst verfüllten Abschnitten I bis IV und den aktiven Abschnitt V und dem potentiellen Schlussabschnitt VI unterscheiden. Die Abschnitte I bis IV wurden vor Zeiten der Hamberg-Deponie-Gesellschaft (HDG) durch den Enzkreis verfüllt und bis 1995 war diese Deponie auch eine Hausmülldeponie. Für diese "alten-Enzkreis-Abschnitte" kann und muss der Enzkreis die Nachsorge über die Müllgebühren auch heute noch ansammeln. Diese müssen leider (oder zum Glück, je nach Standpunkt) immer wieder erhöht werden, da es immer wieder neue gesetzliche Vorgaben für die Nachsorge gibt. Diese zielen regelmäßig auf die Fragen des Naturschutzes. Auch die Rekultivierung als Wald, welche nun bald für diese Abschnitte ansteht und die verfüllten Abschnitte zumindest in einen Art Urzustand wiederherstellen soll (nicht ganz exakt möglich, da die Bepflanzung an die Abdichtung angepasst werden muss, wird hiervon bezahlt)
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