Winzig ganz groß

Die Kleinausgabe eines Hauses – das so genannte Tiny House – unterscheidet sich baurechtlich nicht von einem großen Haus, schreibt die Stadtverwaltung auf meine Gemeinderatsanfrage. Nicht nur die geplante Tiny-Siedlung auf dem Senderareal in Mühlacker interessiert viele Menschen stark.

Kann so sein, muss aber nicht so sein.

Es besteht eine grundsätzliche Nachfrage, wie dieses Beispiel zeigt. Ein Post, auf den ich vor einiger Zeit stieß:  Ich bin auf der Suche nach einem Platz für ein Tiny Haus möglichst in Lienzingen. Kein Bauwagen, sondern ein sogenanntes Modulhaus, zirka 50 Quadratmeter Wohnfläche. Das Grundstück sollte ungefähr 150 Quadratmeter sein. Denkbar wäre auch ein Teil eines Gartens. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich nachfragen kann.

Ein Trend zum Kleinen, zum Winzigen. zum Minimalistischen. 

Die Einschätzung des Baurechtsamtes der Stadt Mühlacker: Baurechtlich ist ein Tiny House ein ganz normales Haus, dessen Genehmigungsfähigkeit sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich nach der Umgebungsbebauung und nach dem Bauordnungsrecht richtet. Es müsse also zum Beispiel innerhalb des Baufensters gebaut werden, die gesetzlichen Dämmstandards seien einzuhalten. Nicht zulässig sei ein Tiny House in einem nicht überbaubaren Teil des Grundstücks. Es habe auch nicht wie beispielsweise eine Garage ein Abstandsflächenprivileg, es dürfe also nicht im Grenzabstand errichtet werden.

Die weitere Botschaft aus dem Rathaus:

Die Bebauungspläne in Mühlacker setzen im Regelfall keine Mindestgröße von Gebäuden fest, so dass das Baurecht einem Gebäude, das (auch wesentlich) kleiner als zulässig gebaut wird, zunächst nicht entgegensteht. Kritisch könne im Einzelfall die Dachform sein, weil häufig Satteldach festgesetzt sei, viele Tiny Houses aber ein Flachdach hätten. Die Stadtverwaltung könne sich hier durchaus vorstellen, im konkreten Einzelfall Befreiungen von der zulässigen Dachform zu erteilen, da es sich im bebauten Umfeld schon aufgrund der geringeren Kubatur und meist eingeschossigen Höhe um einen untergeordneten (tiny!) Baukörper handle, der das Umfeld städtebaulich nicht prägen werde. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Maßnahme der Nachverdichtung auf einer nicht für übliche Wohnhäuser geeigneten Fläche handle, das Projekt folglich dem schonenden Umgang mit Grund und Boden diene.

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Zugesagt, beschlossen, finanziert und doch nicht gebaut - der Spielplatz Ulmer Schanz

Trotz klarer Zusagen der Stadtverwaltung und der vom Gemeinderat 2015 bereitgestellten Gelder ist der Spielplatz für das Wohngebiet Ulmer Schanz in Mühlacker nie gebaut worden. Doch bis jetzt zeigte die Verwaltung keinerlei Bemühen – weder schriftlich noch mündlich – den Betroffenen gegenüber zu erklären, weshalb sie ihr Wort brach. Eine Spurensuche. Auf meine Gemeinderatsanfrage vom 11. Januar 2023 antwortete die Stadtverwaltung nun am 25. April (S23-005-60-66). Und siehe da – sie bringt Licht ins Dunkel. In der vom OB unterschriebenen Antwort werden Versäumnisse und Mängel in der Kommunikation eingeräumt. Das trifft auch auf Änderungen eines Teiles des Bebauungsplanes „alte Ziegelei“ zu, in dem nach den ursprünglichen Plänen nur eine kleingliedrige zweigeschossige Bebauung neben der Ulmer Schanz vorgesehen war. Jetzt geht es aber dort deutlich höher hinaus.

Mühlacker: Wo Ulmer Schanz (links) und künftige Ziegelhöhe aneinander grenzen. Ausschnitt aus den Planunterlagen der Stadt Mühlacker (Stand April 2023) mit dem Cluster AO. Ursprünglich war dort ein provisorischer Spielplatz für Ulmer Schanz und Aischbühl vorgesehen. In den ersten Entwürfen fiel zudem die Bebauung niedriger aus - Widerstand kam erst auf, als die Planer in die Höhe gingen

Das Thema ist alt, Kinder sind wohl inzwischen dem Spielplatzalter entwachsen. Im Juni 2011 fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für den Spielplatz, im Sommer 2014 gab es einen gemeinsamen Antrag aller Ratsfraktionen für eine solche Investition. Doch nix geschah. In schöner Regelmäßigkeit meldeten sich immer wieder Eltern aus der Ulmer Schanz.  Meine Frage an die Stadtverwaltung vom August 2014 war die gleiche wie die der Anrufer: Wie ist der Stand? Die Botschaft aus dem Rathaus daraufhin vor acht Jahren:

Nach derzeitigem Stand bietet sich ein Spielplatzstandort für das Gebiet Ulmer Schanz auf der städtischen Ackerfläche östlich des Hohlweges/Maulbronner Weges hinter dem Sparkassengelände an. Er könnte bei einer Bebauung des Ziegeleigeländes bestehen bleiben und in den an dieser Stelle vorgesehenen Grünzug eingebunden werden. Einen Spielplatz innerhalb des Baugebietes Ulmer Schanz, wie ursprünglich gewünscht, zu schaffen, erwies sich nicht als zweckmäßig.

Doch danach fing die Verwaltung an, bei Anfragen zum Thema einsilbig zu werden, teilweise gar zu verstummen, so zum Beispiel 2019. Jetzt wollte ich es genau wissen und brachte die nun beantwortete Gemeinderatsanfrage ein.  Den erneuten Anstoß gab ein Gespräch mit Kritikern der geplanten und inzwischen zur Hälfte erfolgten Abholzung der Feldhecke zwischen dem neuen Stadtquartier Ziegelhöhe und dem Wohngebiet Ulmer Schanz. Ein Lokaltermin Anfang Januar bei kaltem und regnerischem Wetter, bei dem deutliche Defizite in der Kommunikation der Verwaltung mit den steuerzahlenden Stadtmenschen zu Tage traten.

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Lienzinger Schul-Halle-Kombi: Wünsche in glücklicher Weise erfüllt, aber nie umgesetzt

Wir müssen gestehen, wir haben tatsächlich das zweitschlechteste Schulgebäude im Kreis, schrieb am 14. Mai 1937 Lienzingens Bürgermeister Karl Brodbeck in einem Brief, adressiert - via Landrat in Maulbronn – an die Ministerial-Abteilung für Volksschulen in Stuttgart. Im Betreff: Gesuch um Verwilligung eines Staatsbeitrags, als Anlage drei Lage- und Baupläne sowie zwei Kostenvoranschläge. Er wirkte mit seinen Schilderungen so überzeugend, dass die Ministerialbeamten das später noch steigerten: Das schlechteste Schulgebäude im Kreis sei es, hieß es in einem Schreiben im Jahr 1938 zur Finanzierung eines Neubaues. Trotzdem: Erst 1960 gab es Ersatz.

Die Planung des Stuttgarter Architekten Fritz Müller 1937 für Lienzingen mit seinen 750 Einwohnern: Ein lang gestreckter Kombi-Bau aus Schule und Turnhalle, ein Lehrerwohnhaus (links) und das HJ-Heim (rechts). Der ganze Plansatz liegt im Stadtarchiv Mühlacker.
Gleiches Areal, unterschiedliche Nutzung: In den Nachkriegsjahren entstand auf der jetzigen Fläche mit Gewächshäusern ein florierender Gartenbaubetrieb (Robert, dann Günter und nun Jenny Mannhardt): Doch 1937/38 wollte die 750-Einwohner-Gemeinde Lienzingen dort ein Schul- und Sportzentrum schaffen - doch außer Spesen nichts gewesen.

Gut drei Wochen nach dem Gesuch reichte der Schultes den Finanzierungsplan nach für eine neue Schule, eine Turnhalle und eine Lehrer-Wohnung sowie ein Heim für die Hitlerjugend. Die gesamten Kosten von 100.098 Reichsmark sollten finanziert werden aus einem Zuschuss des Landes Württemberg mit 60.000 RM, verfügbarem Restvermögen von 15.000 RM sowie 25.000 RM Erlös aus einem außerordentlichen Holzhieb von 1000 Festmetern.

Einen Standort für das neue Schul- und Sportzentrum hatte Brodbeck schon ausgeguckt, ein Grundstück am südwestlichen Rand des Dorfes: Dort, wo heute die Gärtnerei Mannhardt steht und einst das 1889 abgebrannte Schafhaus stand. Bei den jetzigen Gewächshäusern am Weg war ein kleiner See zur Schafstränke. Das 43 Ar große Grundstück grenzte westlich an den Vizinalweg Nummer 4 (heute Schelmenwaldstraße), östlich an den Feldweg Nummer 2. Das Schulgebäude sah der Architekt in Nord-Süd-Richtung vor,  ganz im hinteren Teil des Areals und somit das Ortsbild nicht störend, allerdings hätte eine Zufahrt geschaffen werden müssen.

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Wir wollen doch steuern und nicht sägen

Neues von der Hecke zwischen früherem Ziegelei-Areal (jetzt Ziegelhöhe) und dem Wohngebiet Ulmer Schanz. Eine lokale Geschichte, die das Zeug zum Zwist hat.  Der Stoff, aus dem Ärger, Konfrontation und Streit wachsen kann. Trennendes statt Einigendes. Die Hecke: Zuerst acht Jahre lang nach geballtem Behördenverstand (Landratsamt, Regierungspräsidium, Landesanstalt für Umwelt) sowie des von der Stadt mit der Umweltprüfung beauftragten Fachbüros als nicht schutzwürdig eingestuft, weshalb sie als solche im Entwurf des Bebauungsplanes fehlt. Der soll noch im März rechtskräftig werden. Auf dieser Basis geschah die Offenlage des Plans, also die Beteiligung der Öffentlichkeit, die kurz vor Weihnachten 2022 zu Ende ging. Und nun die abrupte Kehrtwende.

Rot umrandet: die umstrittene Hecke. (Quelle: Stadt Mühlacker)

Was sich bei der Bürgeranhörung im Uhlandbau im Rahmen der Offenlage Ende November 2022 schon abzeichnete, brach im neuen Jahr richtig auf: Zweifel an dem angeblich nicht vorhandenen Schutzstatus der Hecke. Das Wort von der Schlamperei fiel. Letztlich räumten das Regierungspräsidium und die untere Naturschutzbehörde beim Enzkreis ein, eine Position verfochten zu haben, die sich auf den letzten Metern des Verfahrens als inzwischen falsch erwies. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen des Falls haben sich geändert. Wahrscheinlich würden die Behörden weiterhin ihren alten Standpunkt vertreten, hätte nicht eine Bewohnerin eine Umweltmangel-Anzeige ins Karlsruher Regierungspräsidium geschickt, dessen Naturschutzabteilung von einer Stunde auf die andere die Schutzwürdigkeit entdeckte. Also nichts mit dem Abholzen vor Beginn der am 1. März eines jeden Jahres beginnenden Vegetationsperiode, die solche Eingriffe in den Naturhaushalt nur von 1. März bis zum 30. September erlaubt.

Vor wenigen Tagen platzte in einem Leserbrief eine kleine Bombe. Das Pflanzen dieser Hecke vor 26 Jahren war selbst eine Ausgleichsmaßnahme für einen Natureingriff - weil das damals noch florierende Ziegelgeschäft dem Unternehmen eine Erweiterung ratsam erscheinen ließ. Der, der dies schrieb, musste es wissen, denn er war seinerzeit beim Pflanzen dabei.

Mit der Aufgabe der Ziegelproduktion im Jahr 2009 endete nach 169 Jahren ein Stück Mühlacker Historie. Der Eigentümer, ein belgischer Konzern, wollte das mehr als 20 Hektar große Areal selbst für Wohnungen und Handel vermarkten, bot es dann aber – weil die zu erwirtschaftende Rendite ihm zu gering war – 2017 der Stadt an, die es Ende 2018 übernahm und nun ihrerseits einen Investor suchte, der seriös ist, kapitalkräftig und Referenzen vorlegen kann: Das war letztlich die Hofkammer des Hauses Württemberg. Im Mai 2021 unterschrieben Stadt und Hofkammer den Kaufvertrag. Eine erste Rate des Kaufpreises fließt aber erst dann in die Stadtkasse, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Der dazu notwendige Satzungsbeschluss steht in den nächsten Wochen an.

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Neues von den Pferchäckern

Die Stadtverwaltung legt sich noch nicht fest, wann mit der Offenlage für die Öffentlichkeit der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren für das Wohngebiet Pferchäcker in Lienzingen getan wird. Das hänge von der Einigung mit den Grundstückseigentümern ab, so Oberbürgermeister Frank Schneider in einer Antwort auf meine Anfrage im Gemeinderat. In einer früheren Antwort nannte die Verwaltung den Herbst 2023 als Beginn der Erschließungsarbeiten.
Zu einer Verzögerung kam es durch Kritik zweier Eigentümer an der unterschiedlichen Ausrichtung von Baufenstern auf dem Grundstück. Hier gebe es kein pauschales richtig oder falsch, so die Verwaltung. Insbesondere gebe es aber keinen wie auch immer gearteten Anspruch darauf, dass alle Baufenster eines Baugebiets in eine Himmelsrichtung angeordnet sind. Der OB: Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung in dem Sinne, dass auf jedem Grundstück eines Baugebiets dieselben Rahmenbedingungen gelten müsste.

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Da steh ich nun, ich armer Tor!

Der Hecken-Streit und seine Folgen: Jetzt muss die Stadtverwaltung schon Baldrian-Tropfen verteilen, um zu verhindern, dass die Streiter für die lange Feldhecke zwischen Ulmer Schanz und alter Ziegelei nicht hyperventilieren. Nicht anders ist die Nachricht zu verstehen, die wir gestern aus dem Rathaus erhielten: Die Hofkammer wird von Montag oder Dienstag an die begonnenen Rodungsarbeiten im Ziegeleigelände fortsetzen. Das ist kein Faschingsscherz. Deshalb weist die Stadtverwaltung vorsorglich darauf hin, dass diese Rodungsarbeiten NICHT die geschützte Feldhecke betreffen, für die die Stadt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (zum Abholzen) gestellt hat. Über diesen habe die untere Naturschutzbehörde noch nicht entschieden, erwartet werde der Bescheid Mitte nächster Woche. 

Gut so! Doch hoffentlich ging dieser wichtige Hinweis auch an die Öffentlichkeit. Auf der Homepage der Stadtverwaltung findet sie sich bis jetzt jedenfalls nicht. Ein schlechtes Omen.

Nördlicher Kammmolch

Das Streitobjekt Feldhecke indessen lässt sich, je nach Gusto, als Drama oder Lustspiel einstufen. Zuerst war sie laut fester Überzeugung des zuständigen Fachamtes und der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens alte Ziegelei vorgenommenen Umweltprüfung nichts Schützenswertes. Eine Position, die auch die untere Naturschutzbehörde beim Enzkreis teilte. Doch die Mitglieder der Interessensgemeinschaft Ulmer Schanz wollen von der Hecke nicht lassen und suchten in allerletzter Minute nach einem amtlichen Heckenkenner, der sich auch mit dem Naturschutz beim Regieurngspräsidium Karlsruhe fand. 

Also doch Schutzstatus! Oder? Der schütze wiederum nicht vor dem Fällen der Hecke, wenn die Stadt eine Ausnahmegenehmigung erhalte zum Beseitigen mit gleichzeitiger Verpflichtung zur ökologisch gleichwertigen Ersatz-Hecke. Behauptete daraufhin prompt die Stadtverwaltung, die gleichzeitig darauf beharrte, die Hecke sei quasi wild gewachsen. Doch sie musste sich rasch eines Besseren belehren lassen - vom Schreiber eines Leserbriefes, der konstatierte, diese Hecke sei als Ausgleichsmaßnahme für die vor Jahren genehmigte Erweiterung des Ziegelwerk-Geländes gepflanzt worden. Bald darauf stellte das Unternehmen aber die Ziegel-Produktion ein.

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Infolgedessen herrscht des Öfteren übler Geruch in der Lehrer Küchen - Dem Schultheiß stank's - Schülerabtritt-Streit nach 35 Jahren beigelegt

Anrüchiges als Stoff für einen langwierigen Streit zwischen Behörden: die Schülerabtritte. Er entwickelte sich zur (fast) unendlichen Geschichte. Denn die 1870 verschärften, vor allem der Gesundheit der jungen Menschen dienenden Vorschriften durch die königliche Regierung in Stuttgart  entsprachen dem gewachsenen Interesse des Staates an guter Bildung für gesunde Kinder – und das ging über die reinen Rahmenbedingungen für den Unterricht in den Volksschulen hinaus wie zum Beispiel der Klassenteiler.

1912 verschickte Ansichtskarte mit der Lienzinger Schule. Vorderseite. Heute Kirchenburggasse 15, aus der Sammlung Walter Appenzeller, Keltern

Da erwies sich plötzlich die angeblich nicht zumutbare Toilette im Schulgebäude als kritischer Punkt. Das lokale Fallbeispiel aus der Akte StAL FL 20-18_Bü 503 des Landesarchives Baden-Württemberg sowie der des Stadtarchivs Mühlacker Li A 79/745, eingebettet in eine Landesbeschreibung von 1916 unter anderem über das Volksschulwesen in Württemberg. Denn die Gemeinde Lienzingen trafen die Folgen erstmals 1889, ausgerechnet an dem erst 1867 errichteten Schulgebäude (heute Kirchenburggasse 15).

Der Konflikt zwischen Kommune und Staat um das, was heutzutage in der politischen Debatte mit der Frage umschrieben wird: Wie hoch darf der Standard sein? Und wer bezahlt ihn – der ihn vorgegeben, demnach bestellt hat, oder die, denen er verordnet wurde?

Hand-Skizze zum Baugesuch der Gemeinde Lienzingen betreffend die Erstellung eines Schülerabtrittschuppen auf Parzelle Nummer 16 hinter dem Schulgebäude Nummer 77und 78. Anerkannt: Lienzingen, 13.Juli 1925, für die Gemeinde Schultheiß Brodbeck, seit 1920 in Lienzingen im Amt (alle Dokumente und Pläne zum Bauantrag für den WC-Schuppen: Stadtarchiv Mühlacker, Bauakte, Li A 79/45)

Aufschluss über den gerade losgetretenen Streit ergibt sich aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung in Verwaltungssachen vom 6. April 1889. Demnach sollten die Schüler-Toiletten vergrößert oder womöglich außerhalb des Hauses verlegt werden. Doch die Kommune sträubte sich heftig dagegen. Kein Argument war ihr zu schade oder zu wundersam, um die Forderung abzubiegen. Die 170 bis 180 Kinder könnten doch in der Pause heim aufs Klo – sie taten dies offensichtlich teilweise auch. Es wird wohl schon seinen Grund gehabt haben, warum die vorhandenen Abtritte kaum genutzt wurden. Erst 1925 war es soweit – 36 Jahre nach der ersten Beanstandung. Es entstand der Schülerabtrittschuppen auf Parzelle Nummer 16 hinter dem Schulgebäude Nummer 77 und 78, so steht es in der Baugenehmigung, geplant vom Mühlacker Ortsbaumeister Aeckerle. Eine Konstruktion aus Bretterwänden, mit Ziegeln eingedeckt, links acht abgeteilte Plätze für Mädchen, rechts drei Schüsselplätze und ein Pissoir für die Jungen.

Ein Beispiel, wie Fürsorge der Schulbehörden für die Mädchen und Jungen zum kommunalpolitischen Zankapfel im Königreich Württemberg werden konnte.

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