Das spart Lienzingen ein kleines Baugebiet auf der grünen Wiese: 4,7 Millionen Euro von Land und Stadt für einen vitalen Ortskern

Lienzingens historischer Ortskern mit seinen gut erhaltenen mittelalterlichen Strukturen gelte als ein  Sonderfall gerade bei jenen Stellen der Landesverwaltung in Karlsruhe und Stuttgart, die sich mit Sanierungsprogrammen beschäftigen und zu deren Beritt der 2100 Einwohner zählende Stadtteil Mühlackers gehört. Das sagte jüngst eine Expertin in puncto Sanierungen.

Lienzingens Sanierungsgeschichte liefert Stoff für mehrere Infotafeln. Hier im großen Saal des Rathauses Mühlacker, 21. März 2023

Lienzingen, der Sonderfall, der  nicht mit den üblichen Maßstäben zu messen sei. Das zeigte sich auch, als Bund und Länder 50 Jahre Städtebauförderung feierten. Zu den 50 Musterbeispielen aus Baden-Württemberg gehörten Lienzingen und seine 85 Kulturdenkmale. Fazit des Landes: Mit Hilfe der Städtebauförderung konnte das historische Ortsbild erhalten und die vorhandenen Strukturen zeitgemäß weiterentwickelt werden.

Und weiter lobt das Land unser Dorf:

Der Stadtteil Lienzingen in Mühlacker mit seinem dörflichen Charakter besteht aus einem fast geschlossenen Scheunengürtel mit zahlreichen Fachwerkhäusern. Mit Hilfe der Städtebauförderung konnte diese historische Ortsanlage erhalten und zahlreiche denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude modernisiert werden. Funktionslose Scheunen konnten umgenutzt und rückwärtige Bereiche erschlossen werden. Auch viele Gassen und Wege, Grünflächen sowie der Vorplatz der Festhalle wurden neugestaltet. Das Rathaus sowie die Kelter wurden saniert; im Rathaus ist nun das Heimatmuseum untergebracht. Zwischen 2008 und 2011 wurde zudem im Rahmen des Bund-Länder-Programms Investitionspakt energetische Modernisierung sozialer Infrastruktur die Festhalle energetisch und baulich saniert.

Grün gleich private Maßnahmen 2006/22, rot öffentliche Maßnahmen - alles im Sanierungsprogramm, 60 Prozent des Geldes vom Land, 40 Prozent von der Stadt Mühlacker. . . (Plan: KE)

Der Sonderfall sei hoch angesiedelt, wird erzählt. Der Sonderfall beschäftigte diese Woche auch den Gemeinderat.

Ein Programm der guten Taten.

Eine Gebäudesanierung, zumal bei einem Kulturdenkmal, kostet häufig beträchtliche Summen. Gut, dass Land und Bund einen Teil der finanziellen Lasten mittragen, einmal über Zuschüsse aus den gemeinsamen  Modernisierungsprogrammen mit den Kommunen, zum anderen über zehn Jahre durch erhöhte steuerliche Abschreibungssätze für die Hauseigentümer.  Auch wenn an den Immobilienbesitzern trotzdem eine erkleckliche Summe hängen bleibt - diese Art der Subventionen durch die öffentliche Hand hilft wenigstens tragen. Ohne solche Hilfen wären manche Häuser im historischen Ortskern von Lienzingen nicht zu Schmuckstücken herausgeputzt worden wie es seit 2006 der Fall ist. Lienzingen steht auf der Liste der erfolgreichen Sanierungsgebiete unter anderem mit der Bahnstadt in Heidelberg, der Bodan-Werft in Kressbronn am Bodensee und dem Dörfle in Karlsruhe.

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Mühlackers prominenteste Feldhecke und der Kammmolch bringen Stadt auf neue Linie

Zwar erlaubte die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis, vorerst nur den südlichen Teil von Mühlackers prominentester Feldhecke jetzt zu roden und nicht die ganze wie von der Stadt beantragt, doch sie verband damit klare Auflagen. Nur deshalb, weil die BI Ulmer Schanz hartnäckig insistierte und das Regierungspräsidium Karlsruhe in letzter Minute doch noch die Schutzwürdigkeit sah. Damit löste sie ein Rechtswerk aus, wie eine Mitteilung der Stadtverwaltung an die Stadträte  von heute zeigt. Ohne Schutzstatus wäre das grüne Band gänzlich und ohne geordnetes Verfahren  vor dem 1. März verschwunden.

Bekanntlich hat die untere Naturschutzbehörde am Montagabend die Genehmigung zur Rodung der Feldhecke in der Ziegelei erteilt. Die Genehmigung enthält verschiedene Nebenbestimmungen, darunter ein Kammmolch-Monitoring. Bei einem Ortstermin am gestrigen Mittwoch wurde zwischen unterer Naturschutzbehörde, einem Vertreter des BUND und der von der Hofkammer beauftragten ökologischen Baubegleitung eine Untersuchung von Wanderbewegungen aus der Hecke zu den Laichgewässern (das heißt Teich und Schönenberger Tal) vereinbart. Die Beteiligten gingen zwar davon aus, dass eher nicht mit Wanderungen zu rechnen ist, auf diesem Wege lässt sich diese Frage aber rechtssicher und abschließend beantworten. Die Untersuchungen dauern bis Ende März.

Um die Ergebnisse dieser Untersuchung in die Abwägung und den Umweltbericht aufnehmen zu können, kündigte die Stadtverwaltung an, den Beschluss zur Abwägung und erneuten Offenlage, der ursprünglich für den 7. März im Ausschuss für Umwelt und Technik und am 21. März 2023 im Gemeinderat vorgesehen war, im April in die Sitzungen bringen. Der Satzungsbeschluss vor der Sommerpause sei durch diese Verschiebung nicht gefährdet. Mit dem Satzungsbeschluss hätte der Bebauungsplan alte Ziegelei Rechtskraft. Dann könnte gebaut werden.

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Tag der Halbgenehmigung im Heckenstreit auf der Schanz

Heute, geblogggt um 9.41 Uhr:

Aufregung heute in den Morgenstunden: Arbeiter machten sich an der geschützten Feldhecke zwischen Ulmer Schanz und Ziegeleiareal zu schaffen. Die Anwohner schlugen Alarm. Die von ihnen befragten Arbeiter sagten, so meine Information, sie seien von der Stadt beauftragt worden, denn die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde komme heute.

Nach dem Einsatz heute Morgen

Offenbar sollte nach Vorgabe der Stadt der Zaun beseitigt werden, was aber nach Angaben der Nachbarn nicht ohne Eingriffe in die Hecke möglich sei. Der Rückruf der Ersten Landesbeamtin beim Enzkreis, Dr. Hilde Neidhardt, schuf Klarheit: Über den Antrag der Stadt auf Ausnahmegenehmigung zur Abholzung der Hecke sei noch nicht entschieden. Vorher dürfe auch nichts gemacht werden. Die Prüfung, auch der Argumente des BUND-Regionalverbandes, dauere noch an. Über die Entscheidung werde die Öffentlichkeit via Pressemitteilung unterrichtet.

Also, abregen! 

Hoffentlich lernt die Stadtverwaltung daraus, informiert endlich auch den Gemeinderat und spricht mit den Befürwortern des Hecken-Erhalts. Möglicherweise gelingt ein Kompromiss. Wem dieses Stadtquartier wichtig ist,  sollte die Lage befrieden, nicht Öl ins Feuer gießen, jedenfalls auf einen Konsens aus sein. Und sich aufs Steuern über den Bebauungsplan beschränken.

Update gebloggt heute 10.20 Uhr:

Der Leiter des Fachamts in der Stadtverwaltung stellt per Mail klar.

Ich habe KEINE Rodung angeordnet und ich habe auch nicht behauptet, heute die Genehmigung zu bekommen. Die Hoffnung habe ich zwar, aber die hatte ich schon mehrmals. Das von der Hofkammer beauftragte Unternehmen wollte den in der Hecke befindlichen Zaun entfernen – selbstverständlich ohne zugleich in die Hecke selbst einzugreifen. Sie wurde von erbosten Anwohnern daran gehindert und ist unverrichteter Dinge abgezogen, wie mir Herr Laustetter hinterher berichtet hat.

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Wir wollen doch steuern und nicht sägen

Neues von der Hecke zwischen früherem Ziegelei-Areal (jetzt Ziegelhöhe) und dem Wohngebiet Ulmer Schanz. Eine lokale Geschichte, die das Zeug zum Zwist hat.  Der Stoff, aus dem Ärger, Konfrontation und Streit wachsen kann. Trennendes statt Einigendes. Die Hecke: Zuerst acht Jahre lang nach geballtem Behördenverstand (Landratsamt, Regierungspräsidium, Landesanstalt für Umwelt) sowie des von der Stadt mit der Umweltprüfung beauftragten Fachbüros als nicht schutzwürdig eingestuft, weshalb sie als solche im Entwurf des Bebauungsplanes fehlt. Der soll noch im März rechtskräftig werden. Auf dieser Basis geschah die Offenlage des Plans, also die Beteiligung der Öffentlichkeit, die kurz vor Weihnachten 2022 zu Ende ging. Und nun die abrupte Kehrtwende.

Rot umrandet: die umstrittene Hecke. (Quelle: Stadt Mühlacker)

Was sich bei der Bürgeranhörung im Uhlandbau im Rahmen der Offenlage Ende November 2022 schon abzeichnete, brach im neuen Jahr richtig auf: Zweifel an dem angeblich nicht vorhandenen Schutzstatus der Hecke. Das Wort von der Schlamperei fiel. Letztlich räumten das Regierungspräsidium und die untere Naturschutzbehörde beim Enzkreis ein, eine Position verfochten zu haben, die sich auf den letzten Metern des Verfahrens als inzwischen falsch erwies. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen des Falls haben sich geändert. Wahrscheinlich würden die Behörden weiterhin ihren alten Standpunkt vertreten, hätte nicht eine Bewohnerin eine Umweltmangel-Anzeige ins Karlsruher Regierungspräsidium geschickt, dessen Naturschutzabteilung von einer Stunde auf die andere die Schutzwürdigkeit entdeckte. Also nichts mit dem Abholzen vor Beginn der am 1. März eines jeden Jahres beginnenden Vegetationsperiode, die solche Eingriffe in den Naturhaushalt nur von 1. März bis zum 30. September erlaubt.

Vor wenigen Tagen platzte in einem Leserbrief eine kleine Bombe. Das Pflanzen dieser Hecke vor 26 Jahren war selbst eine Ausgleichsmaßnahme für einen Natureingriff - weil das damals noch florierende Ziegelgeschäft dem Unternehmen eine Erweiterung ratsam erscheinen ließ. Der, der dies schrieb, musste es wissen, denn er war seinerzeit beim Pflanzen dabei.

Mit der Aufgabe der Ziegelproduktion im Jahr 2009 endete nach 169 Jahren ein Stück Mühlacker Historie. Der Eigentümer, ein belgischer Konzern, wollte das mehr als 20 Hektar große Areal selbst für Wohnungen und Handel vermarkten, bot es dann aber – weil die zu erwirtschaftende Rendite ihm zu gering war – 2017 der Stadt an, die es Ende 2018 übernahm und nun ihrerseits einen Investor suchte, der seriös ist, kapitalkräftig und Referenzen vorlegen kann: Das war letztlich die Hofkammer des Hauses Württemberg. Im Mai 2021 unterschrieben Stadt und Hofkammer den Kaufvertrag. Eine erste Rate des Kaufpreises fließt aber erst dann in die Stadtkasse, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Der dazu notwendige Satzungsbeschluss steht in den nächsten Wochen an.

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Der Enzkreis und sein Sozialetat: Neue Klagelieder zu alten Melodien

Was blieb von den Vorteilen der Verlagerung der Zuständigkeiten von Land (Sonderbehörden) und Landeswohlfahrtsverbänden im Jahr 2005 auf die Landkreise?  Finanziell entlasten! So lautete seinerzeit die Botschaft aus Stuttgart. Doch, jetzt Jahre später, werden vor Ort die alten Klagelieder angestimmt wie weiland vor dieser Verwaltungsreform. Legte sich der Hebel um oder war er trotz Verlagerung in der alten Position geblieben und niemand hat es gemerkt? Ist dies systemimmanent?

Mein Griff zu einer Ausgabe der Ludwigsburger Kreiszeitung vom 4. Dezember 1973, Seite 3, offenbart: In fast 50 Jahren nichts Neues! Mehr als die Hälfte aller Mittel sind für Sozialausgaben bestimmt, titelte der Kollege Winfried Simonis  über die Mitgliederversammlung des Landkreistages Baden-Württemberg im Ratskeller zu Ludwigsburg. Das seinerzeitige Klagelied. In einer Entschließung wehrten sich die Landkreise, immer neue Lasten zu übernehmen, so zum Beispiel die Kindergartenbeiträge.

Der Landkreistag Baden-Württemberg tagte Anfang Dezember 1973 im Ludwigsburger Ratskeller: Der am 4. Dezember 1973 in der Ludwigsburger Kreiszeitung erschienene Bericht darüber erinnert an ähnliche Klagen von heute

Die Landkreise forderten vom Bund eine Entlastung von den kostenintensiven Leistungen für Behinderte im Rahmen eines Bundesbehindertengesetzes. Wie? Was? Das Gesetz liegt nach schwerer Geburt seit 2016 vor, die Beschwerden bleiben. Man reibt sich die Augen: 2023 nichts Neues. Der Landrat des Enzkreises und der Sprecher der Bürgermeister im Enzkreis schicken einen Brandbrief an den Kanzler. Kein weiter so! Die Belastungsgrenze sei erreicht. 

2022/23: Die aktuelle Diskussionen im Kreistag zum Haushaltsplan 2023 um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Finanzierbarkeit der Hilfen über 2023 hinaus sind berechtigt und notwendig. Schon gar als zentraler Kritikpunkt der bürokratische Aufwand, der viel Geld verschlingt, das wiederum nicht direkt beim behinderten Menschen ankommt, Genauso wie die Frage der Beteiligung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) an Pflegesatz-Verhandlungen mit Einrichtungsträgern im Auftrag und an Stelle des Enzkreises, wobei auf die Schreiben des Caritasverbandes Pforzheim an die Fraktionen des Kreistags zu verweisen ist, der sich wünscht, dass die Kreisverwaltung statt des KVJS selbst am Verhandlungstisch sitzt und der Kommunalverband künftig maximal eine beratende Funktion übernimmt. 

Mehrmals wies ich in den Debatten auch im Sozial- und Kulturausschuss des Kreistags daraufhin, dass 2004 den Gremien die Auflösung der beiden Landeswohlfahrtsverbände (LWV) Württemberg-Hohenzollern und Baden von den Landräten schmackhaft gemacht worden sei mit der Ankündigung, die Entscheidungen würden dann vor Ort durch Kreistag und -verwaltung getroffen, die Gremien hätten eine wirksamere Steuerungsmöglichkeit auch hinsichtlich der Kosten.  Wenn wir die aktuelle Diskussion verfolgen, entsteht der Eindruck, als seien wir bei der Eingliederungshilfe ganz und gar nicht in der Steuerungsposition.

Manchmal hilft die Suche im Archiv. Die ganze Geschichte: 

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Keine höheren Steuern, keine neuen Schulden, Rekordeinnahmen bei den Steuern

Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat von Mühlacker heute Abend den Haushaltsplan für 2023. Keine höheren Steuern, keine neuen Schulden, Rekordeinnahmen bei den Steuern. OB und Kämmerin sagen, die Investitionen sind zu realisieren. Alle Etats der vergangenen Jahre stehen auf der Homepage der Stadt.

Was meinen die sechs Stadträte der CDU zum Haushalt 2023, zu aktullen kommunalpolitischen Themen, welche Erwartungen haben sie? Ist Mühlacker gut aufgestellt? Auf siebeneinhalb Seiten fasste ich die Positionen der Unionsfraktion zusammen - alle Fraktionen gaben ihre Stellungnahmen aus Zeitgründen zu Protokoll. Für mich war es die 38. Haushaltsrede - 35 alle wurden auch vorgetragen. Hier ist sie:

Haushaltsdebatten sind garantiert wortreich - Das Foto von der Abstimmung über den Etat verdeutlicht: Wortwolken schweben über dem Ratssaal. Hier ist mein Beitrag für die Fraktion:

Mühlacker hat bisher kein Finanzierungs-, sondern ein Umsetzungsproblem bei Investitionen. Von 2016 bis 2021, jeweils einschließlich, stellte der Gemeinderat 57,4 Millionen Euro für Bauinvestitionen ein – tatsächlich realisiert wurden 37,4 Millionen Euro. Bei den Unterhaltungsmaßnahmen flossen 14,8 Millionen Euro ab – finanziert waren rund drei Millionen mehr, also 17,7 Millionen Euro. Es war also viel Luft im Etat. Aufgeblähte Zahlenwerke!

Die CDU-Fraktion sieht als einzig richtigen Weg, nur Projekte im jeweils unmittelbar anstehenden Haushaltsplan aufzunehmen, die den Anforderungen des § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) entsprechen, somit haushaltsreif sind.

Oberbürgermeister und Kämmerin betonten in der Etatberatung am 6. Dezember 2022 im Gemeinderat auf die von mir gestellte Frage nach dem realistischen Etat erneut, der Etatentwurf sei gerade auch bei den Investitionen umsetzbar und somit ehrlich. Wir haben keinen Anhaltspunkt, an der Richtigkeit dieser Aussage zu zweifeln.

Der Gemeinderat sollte der Verwaltung die Chance geben, dies unter Beweis zu stellen. Die CDU-Fraktion verzichtete deshalb auf Anträge zum Etatinhalt und wird auch jene ablehnen, die das Volumen des Entwurfs ausweiten. Nicht vergessen werden darf, dass der Entwurf viele, schon früher getroffene Entscheidungen des Gemeinderates aufnimmt, die in hohem Maße unstrittig waren. Hier kann auch auf die Strategie für Mühlacker verwiesen werden, die der Gemeinderat am 12. April 2022 einstimmig beschlossen hat.

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