24 Fragen der Großglattbacher - 24 Antworten der Kommunalpartner. Alles zum Windpark

Manchen fehlt der Mut, zu ihrer Überzeugung zu stehen. Zum Beispiel: Offen Nein zu sagen zur Windkraft, generell oder zu konkreten Projekten. Niemand muss in die Anonymität flüchten. Schon gar nicht, wenn es um den geplanten Windpark an der Grenze von Serres und Großglattbach geht.  Es gilt Meinungsfreiheit in unserem Land. Deshalb wunderte ich mich schon, als ich vor zwei Wochen an einem Sonntag einen großen dicken Brief aus meinem Postkasten fischte. Adressiert an den Windkraftfanatiker Günter Bächle – unfrankiert, ohne Absender, 950 Gramm schwer.

Fast ein Kilo gegen Windkraft

Da machte sich jemand die Mühe, durchweg windkraftkritische Artikel, Materialien und Dokumente auszudrucken, an einigen Stellen handschriftlich zu kommentieren, zudem ein Anschreiben zu verfassen – die Grenze zur Beleidigung manchmal streifend, aber nicht überschreitend. Immerhin gab es ein Lob für die CDU-Gemeinderatsfraktion und mich, weil wir uns vor Ort der Diskussion stellten.

Wer aber anonym unterwegs ist, signalisiert, keine Gegenargumente hören oder lesen zu wollen, also die eigene Meinung als einzig richtige zu sehen. Unfähig zum Diskurs. Eigentlich ein armer Wicht.  Nun: Ich stand nicht allein auf seiner Briefverteiler-Liste, der OB, ein weiterer Fraktionssprecher…

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Überlassen wir das Jammern doch den anderen

  • Der auf drei Säulen stehende „Konzern Stadt Mühlacker“ stärkt die öffentliche Infrastruktur 2024 mit Investitionen von zusammen rund 48 Millionen Euro
  • Erst in dieser Gesamtschau wird klar, was in Mühlacker läuft. 2024 weitaus mehr als ein Blick in das gelbe Zahlenbuch mit dem Titel „Haushalt der Stadt Mühlacker 2024“ vermuten lässt.

Rätselfrage: Wieviel Millionen investiert 2024 die Stadt Mühlacker ohne den normalen Unterhaltungsaufwand?

Stolze 19,79 Millionen Euro laut erster Kurzinformation der Verwaltung bei der Einbringung des Etatentwurfes Anfang Dezember 2023. Als da vorgesehen sind:  Zuschuss für den Ausbau des Gruppenraums Kindergarten St. Andreas in Dürrmenz, Sanierung der Wendler-Grundschule in Lomersheim, Fahrzeuge für Bauhof und Feuerwehr, Löschwasser-Zisternen, Ortskernsanierungen Mühlhausen, Quartier Enzstraße/Waldenserstraße und Lomersheim, letztere verbunden mit der grundlegenden Sanierung der Mehrzweckhalle Lomersheim, Ausbau und Erneuerung von Gemeindestraßen, Hochwasserschutz, Erwerb von Grundstücken. Von den 19,7 Millionen Euro fließen 3,5 Millionen als Kapitaleinlage an die Stadtwerke Mühlacker GmbH und die Stadtbau GmbH – doch dem geneigten Leser erschließt sich der Zweck auf den ersten Blick nicht.

Macht netto 16,79 Millionen „echter“ städtischer Investitionen, von der Verwaltung zu verschaffen.

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Wie die Lienzinger zu ihrer Halle auf 110 Pfeilern kamen

Die kleine Lienzinger Gemeindeverwaltung stemmte 1965/67 große Projekte gleichzeitig: den Bau der Turn- und Festhalle sowie den einer Kläranlage, als Dreingabe ließ sie das Dorf kanalisieren – erstmals wurden die Abwässer gereinigt. Ein Beitrag zum Umweltschutz, auch wenn der Begriff seinerzeit noch nicht zum täglichen Sprachgebrauch gehörte.

Im Jahr 1969: Turn- und Festhalle in Lienzingen mit Schule (rechts vorne). Foto: STAM, Sammlung. Erich Tschöpe

Kraftanstrengung der besonderen Art, mit der sich heutzutage Kommunalpolitik schwertut – trotz größerer Verwaltungen, mehr Geld, mehr Zeit und mehr Personal. Gleichzeitig steht Lienzingen für das, was wir heutzutage oft vermissen: Die große Linie, die trotz mehrerer Gemeinderatswahlen und immer wieder neuer Gesichter beibehalten wird. Der Bürgermeister als Konstante. Garant dafür, dass Kurs gehalten wurde. Das Dorf wollte ein Schul-, Sport- und Freizeitzentrum im Bereich der früheren Brauereiteiche. Die Gemeindehalle war der Schlussstein in einer, 14 Jahre zuvor entwickelten Konzeption zur Zukunft des 1200 Einwohnerf zählenden Dorfes. Es kam, wie es kommen sollte.

Für ein Update in punkto Finanzen sorgte in der Ratssitzung am 13. Januar 1967 der Bürgermeister. Für die Halle seien bisher 734.000 Mark aufgewendet worden, so Richard Allmendinger. Ein Staatszuschuss von 190.000 Mark sei eingegangen, die restlichen 10.000 Mark kämen nach der Schlussrechnung. Da ließ er das Gremium noch im Glauben, die beim Start der Bauarbeiten von ihm genannten Kosten lägen bei 750.000 Mark. Doch ihm war längst klar, dass mindestens eine Million Mark auf der Ausgaben-Seite anfallen werden. Die Schlussrechnung endete einschließlich Außenanlagen mit 1,078 Millionen Mark. Das war der tatsächliche Preis.

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Stadt mit Bürger-Kritik konfrontiert: Steigende Zinsen und Preise, aber weiter Warten auf den B-Plan

Müssen jetzt potenzielle Bauherren die Zeche bezahlen in Form steigender Zinsen sowie teurer werdendem Bauland, weil die Bebauungsplanverfahren in Mühlacker zu lange dauern, fragen sich manche Interessenten an einem eigenen Häusle. Zitat aus einer Mail zum geplanten Baugebiet Südlich der Hartfeldschule in Enzberg: Durch schnellere Entscheidungen hätte die finale Planung und der Verkauf der Bauplätze schon lange stattfinden können… zu Konditionen, die locker ein bis zwei Prozent niedrigere Zinsen für Baugeld aufgewiesen hätten.

Beispiel Bebauungsplan

Der Frust über die langen Bebauungsplan-Verfahren wird auch im weiteren Verlauf deutlich. Der verärgerte Familienvater, dessen Frau aus Enzberg stammt und die quasi heim will zusammen mit ihrer Familie: Als wir das erste Mal von dem Neubaugebiet erfahren haben, das war Anfang 2021, hieß es, dass der Verkauf der Grundstücke, wenn alles glatt läuft, Ende 2021/Anfang 2022 stattfinden wird. Nun haben wir Ende 2023 und noch immer ist kein Verkauf in Sicht.  Ob es denn normal sei, dass sich das Ganze so lange ziehe, oder werde Mühlacker seinem Ruf gerecht, in puncto Neubaugebieten besonders lange zu brauchen?  Was er besonders schade finde, sei der Umstand, dass man als Bürger scheinbar ständig hingehalten werde. Hätte man gewusst, dass sich das Ganze um mehr als zwei Jahre verzögert, hätten wir uns damals für eine Bestandsimmobilie entschieden, die wir in Aussicht hatten.

In meiner Gemeimnderatsanfrage konfrontierte ich die Stadtverwaltung mit dieser Kritik. Jetzt liegt nach gut drei Wochen die Antwort aus dem Rathaus vor.  Sie räumt ein, dass sich das Baugebiet in der Tat aus verschiedenen Gründen verzögert habe. Dazu würden neben personellen Ressourcen auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Paragrafen 13b Baugesetzbuch gehören, das ein Nacharbeiten bei der Planung notwendig sei. 

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Wider die Steingärten

Seit der im Jahr 2020 vom Landtag beschlossenen Verschärfung des Naturschutzgesetzes leitete die Mühlacker Baurechtsbehörde insgesamt gegenüber fünf Eigentümern von Grundstücken mit Schottergärten ein förmliches Verfahren ein.  Das geht aus der Antwort von Bürgermeister Winfried Abicht auf meine Gemeinderatsangfrage hervor. Angesichts des relativ kurzen Zeitraums und der geringen Anzahl von Fällen könne noch keine statistisch aussagekräftige Aussage zur Entwicklung der Zahl der Schottergärten getroffen werden.

Dabei  bezog ich mich auf Beratungen des Gemeinderates im Jahr 2018 zu diesem Thema und wollte wissen, welche Erfahrungen die Stadtverwaltung inzwischen gemacht habe. Ich wurde in jüngster Zeit mehrfach von Leuten angesprochen, die den Eindruck haben, das Problem nehme zu. Sogenannte Schottergärten werden, so 2018 vom Gemeinderat beschlossen, in neuen Bebauungsplänen ausgeschlossen, erinnerte Abicht. Eine allgemeine Satzung zum Ausschluss von Schottergärten gab und gibt es dagegen nicht, so der Bürgermeister.  Sie wäre auch vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Neufassung des Paragrafen 21a des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes vom Juli 2020 nicht mehr erforderlich, weil seither eine eindeutige und vollziehbare gesetzliche Regelung existiere.

Der Vollzug der gesetzlichen oder bauleitplanerischen Regelungen sei abhängig von der Kenntnis der Baurechtsbehörde über entsprechende Verstöße, steht in der Antwort aus dem Rathaus. Soweit die Baurechtsbehörde durch eigene Feststellungen oder Anzeigen Dritter Kenntnis über die Anlage von Schottergärten erlange, würden die Eigentümer zum Rückbau aufgefordert. Häufig würden sie Rechtsmittel gegen die Anordnungen der Baurechtsbehörde einlegen. Infolgedessen greife der vorläufige Rechtsschutz, wodurch die Anordnungen bis zur abschließenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage zunächst nicht befolgt werden müssen.

Die Baurechtsbehörde hat laut Bürgermeister den Schottergarten auf einem Grundstück an der Danziger Straße im Juni 2020 aufgegriffen. Da zum Zeitpunkt der Errichtung des Schottergartens die Änderung des Naturschutzgesetzes noch nicht gegolten habe, konnte lediglich aufgrund des geltenden Bebauungsplans Bannholz Nord durchgesetzt werden, dass im Vorgarten ein standortheimischer Laubbaum gepflanzt wird, beschreibt Abicht das Ergebnis.

Mit der Problematik der Anlage von Steinbeeten, Schottergärten oder ähnlichen Materialschüttungen mit allenfalls spärlicher, in der Regel zudem exotischer Bepflanzung ist die Verwaltung im Bereich der Gestaltung von  Vorgärten zunehmend konfrontiert, hatte sie schon 2018 im Gemeinderat dargelegt. Diese Gärten, die häufig aus Gründen einer vermeintlichen Pflegeleichtigkeit angelegt würden, seien in ihrer ökologischen und stadtgestalterischen Wirkung (insbesondere Klimaausgleich, Artenvielfalt und Straßenraumgestaltung) eher mit versiegelten Flächen als mit bepflanzten Flächen gleichzusetzen, so die Stadtverwaltung. (bä)

 

Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

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OB-Barometer 2023: Flüchtlinge und Klima

Laut OB-Barometer 2023, der repräsentativen Jahresbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), ist Flüchtlingshilfe die aktuell drängendste Aufgabe der Kommunen. Für die Zukunft nennen die Stadtspitzen die Klimathematik unangefochten als wichtigstes Handlungsfeld. 

Themenverschiebungen (Grafik: Difu)

In der diesjährigen Befragung der Stadtspitzen für das OB-Barometer des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) spielte die Corona-Pandemie keine Rolle mehr. Stattdessen stehen die Kommunen zunehmend vor der Herausforderung, verschiedene Krisen gleichzeitig bewältigen zu müssen: Für Städte und Gemeinden ist Krisenbewältigung zu einer Art Dauerzustand geworden.

Die seit 2022 wieder stark gewachsene Flüchtlingszuwanderung wird von den befragten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern als aktuell drängendste zu bewältigende Aufgabe angesehen. Für mehr als die Hälfte der Stadtspitzen ist das Thema zentral, ebenso der dringende Wunsch nach einer Unterstützung durch Bund und Länder. Auch den Themen Wohnen und Finanzen wird aktuell eine steigende Dringlichkeit beigemessen. So sahen die Resultate 2021 aus.

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