Neueste Stromer-Zahlen für den Enzkreis: Raus aus der Nische

Also, antwortet KI,  die prozentuale Steigerung beträgt rund 4034 Prozent (gerundet auf volle Hundert). Ergo: So stark wuchs die Zahl der Neuzulassung von reinen Stromautos im Enzkreis von 2016 bis 2026. Genau von 149 im Jahr 2017 auf aktuell 6170. Allerdings liegen Hybrid-Fajhrzeuge  mit 10570 (2026) immer noch vorne.

Hybrid hat die Autoschnauze vorn

Seit ich selbst vor zehn  Jahren unter die Stromauto-Besitzer ging und inzwischen den driten E-Pkw fahre (zweimal Leaf und einmal Honda E), pflege ich eine Datenbank über die Zulassungszahlen dieser Automobilsparte. Heute der Stand zum 30. April 2026, immer wieder mit den zuverlässigen Angaben dcs Landratsamtes Enzkreis auf Nachfrage.

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Die Idylle vom Notarzt und der kleinen Schwarzwald-Klinik trügt

(Fortsetzung zu: Die Klinik-Entscheidung 2/5) 

Und nun? Medizinische Leistungen im Krankenhaus Neuenbürg noch bis Ende September 2026.

Weil das Vertrauen in den RKH-Vorstand zumindest strapaziert, aber auch  gelitten hatte in der Enzkreeis-Kliniken-Debatte, sollte eine neutrale Stelle die Vorschläge der Unternehmensspitze bewerten: die Beteiligungsverwaltung. Personell sind solche Stellen meist unterbesetzt, obwohl sie eime starke Rolle spielen müssten. Sie dürfen es nicht damit bewendet sein lassen, einmal im Jahr öffentlich dem Gemeinderat oder Kreistag den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsbericht zu präsentieren, gelegentlich leider mit veralteten Daten, was wohl in der Natur der Sache liegt. 

Meist an das Finanzdezernat angebunden, soll diese Abteilung die Beteiligung der Kommune an anderen oder eigenen Unternehmen koordinieren, verwalten und Strategien entwickeln, die die Kommune als Gesellschafter optimale Erträge einbringt. Nicht nur das: Beteiligungsverwalter  haben auch die Vertreter der Kommune rechtlich und finanzpolitisch zu beraten. Deshalb sollen sie die Sitzungsvorlagen für die  Aufsichtsräte ebenfalls erhalten – natürlich vor der Sitzung! 

Nicht von allen geliebt: die  Beteiligungsverwaltung

Doch einen solchen Ratgeber lieben manche Stadt- oder Kreisräte ganz und gar nicht, halten den Beteiligungswächter für überflüssig und die Vorlagen-Überlassung an ihn für verzichtbar. Denn diese kommunal abgeordneten Aufsichtsräte wähnen sich häufig im Vollbesitz der Wissens- und Entscheidungskenntnisse, sobald sie in das Kontrollgremium gewählt worden sind.

Häufig anzutreffen ist diese Auffassung etwa bei manchen Aufsichtsräten von Stadtwerken. Im Enzkreis dagegen sind zwei Vertreter der Beteiligungsverwaltung immer dabei. Einer davon: der Finanzdezernent des Landkreises, Frank Stephan. Aus Vertrauen bat ich am Ende der Kreistagssondersitzung Kliniken am 19. Januar um eine Bewertung und Empfehlung für die zu treffenden Entscheidungen durch die Beteiligungsverwalter.

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Besten Dank für Ihr aller Gehör!

Zur Ehrlichkeit in der Politik gehört, seine Entscheidungen zu begründen, zu ihnen zu stehen, sich nichtg wegzuducken, nicht mit gespaltener Zuge zu reden. Demokratie und Offenheit bedingen sich.

Wir leben in einem repräsentativen System - die Bürgerschaft wählt ihre Vertreter und die entscheiden - es sei denn, der Wähler als Souverän zieht die Sache zur Entscheidung an sich (Bürgerbegehren). Dazu sind Fristen einzuhalten.

In den vergangenen Tagen erreichten mich Mails, in denen ich aufgefordert werde, im Regionalparlament  gegen ein Vorranggebiet Windkraft in Großglattbach zu stimmen. Es ist das Areal WE 11.

Eigentlich sollte die Regionalverbandsversammlung am vergangenen Mittwoch den Teilregionalplan Windkraft in Freudenstadt beschließen - doch nachgeschobene Anträge aus den Fraktionen waren nichtg mehr rechtzeitig öffentlich anzukündigen. Um einen Verfahrensfehler zu vermeiden, verschoben wir die entscheidende Verbandsversammlung auf 11. März 2026 um 10 UJhr im Rathaus Mühlacker.

Was stand nun in den Mails?  Ich habe keine Probleme, diese im Origial zu veröffentlichen, gebe die Schreiber/innen aber nur mit den Namenskürzeln an. Im nächsten Blog-Beitrag folgen meine Antworten an die besorgten Bürgerinnen und Bürger aus Großglattach und Serres. Ich nehme die Sorgen ernst, hoffe durch Argumente den enschen  die Angat zu nehmen:

Bin ein  langjähriger  CDU Wähler und wohne in Großglattbach , wenn die Entscheidung am Mittwoch für pro Windkraft in Großglattbach gefällt wird, werde ich mit Sicherheit nicht mehr CDU wählen, zumindest solange nicht bis ihr diese  unwirtschaftliche grüne Ideologie  weiter verfolgt.  Um ein Desaster bei der BW Wahl zu vermeiden geht bitte nochmal in euch. 

 

Seit Monaten hängen solche Plakate im Wald bei Großglattbach, in dem vier Windrädergebaut werden sollen (Fotos: Günter Bächle)

Herr Gunzelmann betreibt aktuell einen sehr aktiven und ansprechenden Wahlkampf wie ich finde. Und bis vor Kurzem hätte er auch meine Unterstützung sicher gehabt. Jedoch durch die Pro-Windkraft-Entscheidung von Herrn Bächle geht meine Stimme leider nicht an ihn. Und ich bin mir sicher auch die anderen 120 Mitglieder in der "Vernunftenergie Gruppe", die von der BI gegründet wurde, werden ihre Stimme nun anderweitig vergeben. Herr Bächle sorgt leider dafür, dass der Unmut und das Gefühl des "Nicht-gesehen-werdens" der Serremer und Glabbicher Bewohner wächst. Es ist erschreckend wie ignorant man sein kann, wenn man selbst nicht von diesem Projekt betroffen ist. Und auch erschreckend zu beobachten, wie ein eigenes Parteimitglied, dem anderen, das Wahlkampf betreibt, so derart in den Rücken fallen und ihn verraten kann. 

Als längjähriger überzeugter CDU Wähler und Grossglattbacher möchte ich Sie eindringlich bitten nicht für die 4 Windräder am Mittwoch zu stimmen.Ich muss 3x am Tag mit dem Hund dort laufen und kann Ihnen (auch als Christ der bekanntlich nicht lügen darf) versichern,das der Wind kaum noch weht in diesem Gebiet.Selten das überhaupt einmal ein Zweig wackelt und wenn dann meist minimal,auch haben wir seit 2 oder 3 Jahren nicht mal mehr den üblichen Januarsturm gehabt wie sonst üblich ein paar Tage lang.Ich weiss das die Subventionen für den Investor und die Pachterträge für die Stadt natürlich attraktiv sind aber das Projekt ist ökonomisch und ökologisch ein Frevel in diesem Schwachwindgebiet und ich glaube immer noch an das C in Ihrem Parteinamen. C heisst das sich der Profit nicht durchsetzen darf wenn andere dadurch zu Schaden kommen. Wenn diese Ideologie der Grünen hier in Grossglattbach durchgesetzt wird werde ich nie mehr wieder CDU wählen,und ich weiss von vielen Leuten-nicht nur in Grossglattbach,das die eben so denken. Bitte setzen Sie sich am Mittwoch nicht für dieses unsinnige Projekt ein,die Räder werden sich aus Windmangel fast nie drehen,dieses Projekt hier wäre - auch aus gesundheitlicher Sicht,eine wahre Katastrophe für die Bürger aus Grossglattbach,Serres und Iptingen. 

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Ein gutes Krankenhaus darf schon etwas kosten: Neue Endoskopie in Mühlacker

Gereinigt: Blick in den "Gerätepark". (Fotos: Alexander Tsongas, RKH)

Darf’s auch etwas kosten? Oder andes gefragt. Was ist uns ein gutes Krankenhaus wert? Mehr als eine schwarze Null auf jeden Fall. Eine rote (und etwas mehr) darf es auch sein. Eine – gar kommunale – Klinik muss keinen Gewinn erzielen, muss nicht profitorientiert schaffen.  Wir dürfen uns das stationäre Gesundheitswesen etwas kosten lassen. Sicherlich weniger als die derzeit knapp 20 Millionen Euro im laufenden Jahr, Tendenz steigend. Wir brauchen dringend eine Umkehr, weil der Landkreis selbst finanziell fast ohne Reserven dasteht. Derzeit läuft im Kreistag eine Strategiediskussion über die Enzkreis-Kliniken in Mühlacker und Neuenbürg. Nichtöffentlich zwar, aber grundsätzliche Fragen dürfen sicherlich auch öffentlich angesprochen werden.

Doch das Defizit, das geradezu explodiert ist, ist keine Enzkreis-Spezialität. 85 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg schreiben dicke rote Zahlen. Die Kliniken in Mühlacker zum Beispiel sind ausgelastet, erreichen aber trotzdem kein ausgeglichenes Betriebsergebnis.  Die Ursache sind Systemfehler, für die die Politik verantwortlich ist. Allein dadurch, dass sie das Duale Finanzierungssystem der Hospitäler aushöhlte.

Umso erfreulicher, dass jetzt das Krankenhaus Mühlacker eine positive Botschaft schickte. Vorfahrt für Optimismus! Das Krankenhaus Mühlacker hat für vier Millionen Euro seine Endoskopie umfassend saniert, technisch auf den neuesten Stand gebracht und die Behandlungskapazitäten erweitert. Gleichzeitig wurden die Behandlungskapazitäten ausgebaut, um der gestiegenen Nachfrage nach spezialisierten, qualitativ hochwertigen endoskopischen Untersuchungen gerecht zu werden.

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Auch das noch: Jetzt gibt es ein GaFöG-Meldeportal

Das Enzkreis-Jugendamt kann nicht garantieren, dass in allen Kommunen bedarfsgerechte Ferienbetreuungsangebote vorgehalten werden, erfuhr ich heuter aus des Landrats Antwort auf meine Anfrage. Und das, obwohl der Bund einen Rechtsanspruch festgeschrieben hat.

Einen belastbaren Zwischenstand zur flächendeckenden Ferienbetreuung gibt es derzeit noch nicht, schreibt Bastian Rosenau. Hintergrund sei, dass eine seriöse Bedarfsabstimmung erst möglich ist, wenn sowohl die Angebotsmeldungen der Kommunen als auch die verbindlichen Elternanmeldungen vorliegen. Die Eltern könnten diese erst bis Mitte März melden.

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Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis

Meine am 25. Januar 2026 als Kreisrat der Kreisverwaltung gestellte Frage, wie es um das Genehmigungsverfahren für den Windpark Großglattbach stehe, beantwortete heute die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis,  Dr. Hilde Neidhardt, in gewohnt kurzer Zeit. Hier im Original die Mail der Umweltdezernentin:

Zum aktuellen Sachstand im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark in Großglattbach können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Ecowerk GmbH reichte am 22.05.2025 den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Windpark Großglattbach mit vier WEA (Windenergieanlagen) ein. Da der Antrag vor dem 30.06.2025 eingereicht wurde, profitiert er von den Verfahrenserleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Voraussetzung ist allerdings, dass der spätere Teilregionalplan "Windenergie" an der Stelle tatsächlich ein Windenergiegebiet ausweist. Ausgehend von der aktuellen, sich noch im Verfahren befindlichen Regionalplanung dürfte dies der Fall sein (Windenergiegebiet WE 11). Somit bedarf es in diesem Genehmigungsverfahren keiner Artenschutzprüfung und auch keiner Umweltverträglichkeits(vor-)prüfung, wenn und soweit eben das Vorhaben in einem Windenergiegebiet liegt. Die Vorhabenträgerin hat ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG, somit ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, beantragt. Gründe, die für ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen würden, sind  - gerade bei Anwendung des § 6 WindBG - nicht ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Vorantragskonferenz am 16.01.2024 war noch unklar, ob das Vorhaben von den Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG profitieren kann, weshalb mit der Vorantragskonferenz auch ein Scoping erfolgte und die dazugehörenden Unterlagen seinerzeit öffentlich gestellt wurden.

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Der Zehnte: Stephan Retter - jetzt vereidigt und verpflichtet als Mühlacker OB

Der neue OB - Meine Rede als Erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters, zur Verpflichtung und Vereidigung von Stephan Retter als Oberbürgermeister der Stadt in der Gemeinderatssitzung am 13. Januar 2026

Keine Angst, meine Damen und Herrn, Sie sind nicht im falschen Film –

Auch wenn ich nun bitte:

Film ab (kurzer Film von der Bauarbeiten am Sender in Mühlacker 1930)

Das Anlegen der Amtskette will gelernt sein (Fotos: Sascha Werner)

Am Anfang war der Sender, ohne ihn gäbe es womöglich kein Stadtrecht für Mühlacker und somit auch keinen Oberbürgermeister. Irgendwie hängt alles zusammen. Entflechten wir:

So wie die Vaihinger das Jahr einteilen in vor und in nach dem Maientag, so kann Mühlacker, der alte Rivale im mittleren Enztal, zeitrechnungsmäßig durchaus mithalten.

Die Mühlacker Zeitrechnung beginnt jedoch weitaus später als die Vaihinger, nämlich im Jahr 1930. Eben mit dem Bau des Großsenders Mühlacker. Und deshalb darf sich Mühlacker - auch auf den Ortsschildern - Senderstadt nennen. Hoffentlich immer mit Sender.

Sie wissen es sicherlich, und wenn Sie es noch nicht wissen, sei es Ihnen gesagt:

Nach dem Bau des ersten Großsenders Mühlacker im Jahr 1930 bekam die Landgemeinde Dürrmenz-Mühlacker - im Oberamt Maulbronn gelegen - durch Entscheidung des Staatsministeriums die Eigenschaft einer Stadt verliehen - unter Kürzung ihres Doppelnamens in Mühlacker. So steht es geschrieben in einem Fünf-Zeiler auf der Titelseite der Ausgabe vom 20. November 1930 des Staatsanzeigers für Württemberg.

Die (Ober-)Bürgermeister Galerie (Zusammengestellt und gestaltet Stadtverwaltung Mühlacker, Stadtarchiv und Bürgermeister Armin Dauner)

Mühlacker, die heutige Kernstadt, zählte vor nun 96 Jahren zirka 6000 Einwohner, heute sind es etwa 15.500, gesamtstädtisch deutlich mehr als 26.000. Und die haben einen neuen Chef im Rathaus. Streng genommen ist die Vereidigung und Verpflichtung eines Bürgermeisters nur ein kurzer formaler Akt – Gelöbnis und Handschlag. Doch ein OB-Wechsel nach 16 Jahren ist mehr als eine Formsache, sie ist Wegmarke in der Geschichte einer Kommune – sie hat Aufmerksamkeit und Einordnung verdient. Was war, was wird?

Das Video über Rundfunk Mühlacker soll hinführen auf diese Mühlacker Zeitrechnung:

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16 Jahre OB - eine Bilanz

Auf der Bühne mit den Aktiven des Musikvereines Enzberg. (Fotos: Stadt Mühlacker, Philipp Schad)

16 Jahre Oberbürgermeister Frank Schneider. Eine Ära geht zu Ende, in der Mühlackers Gesicht sich sichtbar verändert hat – und zwar positiv.

Dafür stehen zunächst, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Familie Schneider, meine Damen und Herrn jedweder Ehre

drei Beispiele:

Die Gartenschau 2015 mit der Renaturierung der Enz: Die ganze Stadt ist mit Herzblut dabei, an der Spitze ihr OB. Die Gartenschau gelingt rundum, Mühlacker ist zurecht stolz, Aufbruchstimmung herrscht. Ein Meisterstück! Von den Daueranlagen in den Enzgärten profitieren noch Generationen. Nachhaltigkeit zählt. Gartenschau-Feeling bleibt. Dass das alles knapp zehn Millionen Euro kostete, war (fast) vergessen. Die Gartenschau, das war sein und der ganzen Bürgerschaft Erfolg.

Genauso wie das zweite Jahrhundert-Projekt: Das neue Stadtquartier Ziegelhöhe – Wohnraum, auch öffentlich geförderter, für 1400 Menschen, dazu Einkaufsmärkte, die Mühlackers Stellung als Einkaufsstadt stärken. Meisterlich – auf dem Gelände der früheren Ziegelwerke Mühlacker. Sozusagen auf leisen Sohlen brachte unser OB mit der Hofkammer des Hauses Württemberg den richtigen, landsmannschaftlich passenden, soliden und vor allem solventen Investor nach Mühlacker, zuvor geschickt vermeidend, dass die Fläche europaweit ausgeschrieben werden muss.  Nicht allein für Letzteres sind wir ihm noch ungemein dankbar.

Das dritte Beispiel: Die Ortskerne von Dürrmenz, Mühlhausen, Lienzingen und Lomersheim sind wieder vital geworden. Sanierungsgebiete – ein Erfolgsrezept von Stadt und Land. Sie stärken die Wohn-, Aufenthalts- und Freizeitqualität unserer gewachsenen Zentren, stärken somit auch das Wir-Gefühl. Denken Sie daran, wie das frühere Kanne-Areal in Dürrmenz umgestaltet wurde zum Wohn-Quartier. Oder schauen wir nach Lienzingen zu dem bei der Kelter entstandenen Dorfplatz als neuem und auch angenommenen Treffpunkt der Menschen.  Oder verharren wir auf dem früheren Keefer-Gelände in der Innenstadt mit seinem durch den Abbruch des Gebäudes möglich gewordenen Freizeit-Areal für Jung und Alt.

Doch auch das Bewahrende gehört zur Ära Schneider (nein! Ich meine nicht die Verkehrsregelung in der Bahnhofstraße!), sondern diese beiden Beispiele:

  • Lienzingen erhielt die Zusatzbezeichnung Etterdorf, der gut erhaltene mittelalterliche Ortskern wurde gänzlich unter Schutz gestellt – das wohl erste Dorf im Land mit einem solchen Gütestempel
  • Und – auch das gehört gottseidank dazu – der Sender blieb doch stehen!
  • mittelalterliche Ortskern wurde gänzlich unter Schutz gestellt – das wohl erste Dorf im Land mit einem solchen Gütestempel
  • Und – auch das gehört gottseidank dazu – der Sender blieb nicht nur stehen, Mühlacker heißt nun auch ganz offiziell Senderstadt!

16 Jahre Frank Schneider. Was erwarten die Menschen von einem OB? Zügig, kostengünstig, unkompliziert die Aufgaben zu lösen. Schon vor gut fünfhundert Jahren meinte der italienische Diplomat, Polit-Stratege, Dichter und Philosoph Machiavelli, dass Politiker Probleme bloß aufschieben, sich nicht eifrig genug um eine Lösung kümmern. Ein guter Fürst müsse sich seinen Bürgern verpflichtet fühlen.

Im Jahr 2025 ist das immer noch aktuell: «Gute Regierungsführung besteht nicht in der Verwaltung von Problemen, sondern in ihrer Lösung.» Das sagte die neue demokratische Gouverneurin des US-Bundesstaats New Jersey, Mikie Sherill – und besiegte den Trump-Kandidaten.

Oder, um an die Rede von Bürgermeister Dauner anzuknüpfen, nein, nicht Bruno Pressack oder Bibi Blocksberg war es, sondern Bob, der Baumeister, ebenfalls aus diesem Genre. Bob, der Baumeister ist klug. Der beantwortet sich seine selbst gestellte Frage „Können wir das Schaffen?“ immer lautstark und mit viel Optimismus selbst mit einem entschiedenen und überzeugenden „Ja, wir schaffen das!“   Ach, da fällt mir unsere Alt-Kanzlerin ein – aber das ist eine andere Geschichte.

Frank Schneider, der Gemeinderat und die Verwaltung jedenfalls schafften das.  Drei Zahlen, die die Stadtkämmerei auf meine Bitte hin zusammenstellte, belegen dies: In seiner 16-jährigen Amtszeit wurden

   191.455.036,39 €

Für Investitionen der Stadt ausgegeben,

     21.770.802,57 €

In die Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen gesteckt sowie

     24.153.714,68 €

In die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens gesteckt, also unter anderem zum Abbau des Sanierungsstaus an Schulen, Kindergärten etc.

 

  • Summa summarum also 237.379.553, 64 Euro allein für Investitionen, Sanierungen und Unterhaltungsarbeiten.

Ist das nichts?

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Stimmenfang auf dem Minenfeld

Übersicht über die Objekte, die die Stadt Mühlacker und der Enzkreis derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen. Die größeren roten Punkte stehen für Einrichtungen von zehn Plätze an. (Grafik: Stadt Mühlacker)

Das sind Helden, unsere drei OB-Kandidaten aus dem Mühlacker Gemeinderat, die Oberbürgermeister Frank Schneider beerben und vom 1. Januar 2026 an Chef im Rathaus sein wollen. Helden der besonderen Art, wie sich an den ersten beiden Abenden dieser Woche zeigte. Zweimal tagte der Gemeinderat, um eine Liste mit 37 Tagesordnungspunkten abzuarbeiten. Das gelang auch, obwohl mindestens zwei Reizthemen erwartungsgemäß für Debattenstoff (und somit Zeit) sorgten:

Themen, die damit nicht erledigt sind, sondern weit in die Nach-Schneider-Ära hineinreichen. Hätte zu einer Herausforderung werden können für die OB-Aspiranten, mit klaren und eigenständigen Positionen im Stadtparlament zu punkten, nicht orientiert an der Fraktionsmeinung, auch nicht an den vielen  Nein-Sagern zum Wohnheim-Standort am Wallfahrtswerg  im Eckenweiherstandort – sondern ausschließlich an der Verantwortung der Stadt, Probleme zu lösen und dies so wirtschaftlich wie möglich zu tun. Auch wenn dies unangenehm sein kann; wie zum Beispiel bei der gesetzlichen Aufgabe zur Unterbringung von Asylsuchenden, die ihr vom Landkreis zugewiesen werden.  Wenn sie keine ausreichende Zahl von Plätzen schafft, kassiert der Enzkreis eine Fehlbelegerabgabe. Für Mühlacker dürfte so allein 2025 mehr als eine Million Euro fällig werden.

Ein Minenfeld nannte das der MT-Kommentator zurecht.

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Auf den Einzelfall kommt es an

Das Land Baden-Württemberg legte schon 2023 einen 36-seitigen „Wegweiser für (Groß-)Veranstaltungen“ vor - auch als Ergänzung der zwei Jahre zuvor veröffentlichten Handreichung Schutz vor Überfahrtaten. Beide inzwischen grundlegend überarbeiteten Leitfäden richten sich an Kommunen und Veranstalter, schreibt Innenminister Thomas Strobl. Als Stadt- und Kreisrat hatte ich mich wegen den für Veranstaltungen in den Kommunen notwendigen Sicherheitskonzepten an den Minister gewandt.

Minister Thomas Strobl

Auch Baden-Württemberg geht - wie Rheinland-Pfalz und Hessen -  von Prüfungen des Einzelfalles aus, lässt sich dem Antwortbrief von Strobl entnehmen. Stadtfeste, Weihnachtsmärkte und eine Vielzahl weiterer Veranstaltungen würden das kulturelle Leben in Baden-Württemberg prägten und seien Ausdruck einer gelebten Tradition. Dem Schutz dieser (Groß-)Veranstaltungen sowie der Gewährleistung von Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher komme eine herausragende Bedeutung zu. Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen stellten - insbesondere auch für ehrenamtliche Vereine und die Kommunen - häufig eine besondere Herausforderung in vielerlei Hinsicht dar. 

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