Stuttgarter Windplan-Panne bringt die Region Nordschwarzwald unerwartet in eine Vorzugsposition

Seltsam. Da schickt das Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) dem Verband Region Stuttgart (VRS) dessen Entwurf eines Teilregionalplanes Windkraft zum Nacharbeiten zurück. Ein Vorgang, nicht gerade alltäglich unter Regionalplanern, in diesem Fall aber zudem von besonderer – auch politischer – Brisanz ist. Denn diese Entscheidung der obersten Landesplanungsbehörde, angesiedelt beim MLW, verzögert die Windrad–Verfahren in der Region Stuttgart um Monate - wohl bis weit ins Jahr 2027 hinein.

Einbuchtung in den Wald (links beziehungsweise westlich ist Iptingen, rechts Eberdingen/Nussdorf) gilt als möglicher Standort. Direkt hinter dem Wald ist Nussdorf, dahinter Vaihingen, rechts die Eisenbahnbrücke/ICE zwischen Enzweihingen und Oberriexingen. Foto. Ralph Küppers/VKZ

Doch der Regionalverband mit Sitz in der Stuttgarter Kronenstraße schweigt, äußert sich keinen Deut dazu, verschickt schon gar keine seiner sonst so gelungenen Pressemitteilungen. Er stellt nur eine knappe Information auf seine Web-Seite. Seltsame Windstille im Windpark. 

Dafür äußert sich das Ministerium auf meine heutige Anfrage, lässt keinen Zweifel an den Verursachern dieser Panne, sieht die Fehler ausschließlich beim VRS, Die aber kann sich niemand erlauben just auf einem solchen Feld der Kontroversen, auf denen mit harten Bandagen gekämpft wird. Befürworter und Gegner schenken sich nichts. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte. Windkraft-Planungen und die Sicherung ihrer rechtlichen Basis sind inzwischen eine gute Einnahmequelle für Fachanwälte. Leute, die sich darauf spezialisiert haben. Die kleinste Schwachstelle kann die Planung vor dem Kadi schnell scheitern lassen. Die Erfahrung mit Klagen gegen Windrad-Standorte zeigen dies.

"Stuttgarter Windplan-Panne bringt die Region Nordschwarzwald unerwartet in eine Vorzugsposition" vollständig lesen

Umleitungen lassen Bus-Fahrgäste in Lienzingen leiden: Mit falschen Fahrplänen in die falsche Richtung geschickt

Der flächenhafte Ausbau der Breitbandversorgung in Mühlacker – ein 40-Millionen-Euro-Projekt - verlangt Stadtwerken, Tiefbauunternehmen und Straßenverkehrsbehörden alles ab. Stark gefordert sind jedoch auch die Fahrplan-Macher, denn die immer wieder neuen Umleitungsstrecken müssen für die Linienbusse an-, die Strecken angepasst werden. Wir können das gerade in diesen Wochen in Lienzingen beobachten.  Ersatz-Strecken, Ersatz-Haltestellen. Da müssen der Verkehrsverbund Pforzheim/Enzkreis (VPE), genauer sein Rest, sowie Verkehrsunternehmen wie Engel und auch die Stadt darauf achten, dass Theorie und Praxis nicht auseinanderdriften.

Ein mitfühlender Mensch stellte einen Bürostuhl an die Ersatz-Haltestelle in der Lienzinger Brühlstraße. Im oberen Kasten der Hinweis zum Wochenende ist veraltet, wer dem Hinweis folgt, wird in die Irre geschickt

(Fotos: Matthias Lieb)

Das geschah aber bei diesem Fall, der belegt, dass manches nicht rund läuft.  Der Fahrer des Regionalbusses aus Richtung Maulbronn - von der Bundesstraße 35 kommend - missachtete den Umleitungsstreckenplan, steuerte am Ortseingang schnurstracks weiter über Knittlinger Straße und Zaisersweiherstraße bis zur Haltestelle Friedrich-Münch-Straße (bei der Schule) und erreichte schließlich die Friedenstraße, passierte dort gleich die Einmündung Brühlstraße und rauschte nun, jetzt wieder plangerecht, Richtung Mühlacker davon.

 

"Umleitungen lassen Bus-Fahrgäste in Lienzingen leiden: Mit falschen Fahrplänen in die falsche Richtung geschickt " vollständig lesen

Wohnheim-Pläne des Enzkreises am Wallfahrtsweg - OB blockiert Ratsbeschluss durch seinen Widerspruch

Es geschieht wahrlich höchst selten, dass alle Fraktionen des Gemeinderats der Stadt Mühlacker gemeinsam einen Antrag einreichen. Dass die Stadtverwaltung auf diesen heute vorliegenden interfraktionellen Antrag so negativ reagiert, lässt mich staunend zurück. Das Thema: Der vom Enzkreis geplante Bau eines Wohnheimes für Geflüchtete am Wallfahrtsweg im Eckenweiher. 

Die neue Logistikhalle neben Mahle und Osttangente - ein Ärgernis im Eckenweiher (Fotos: Günter Bächle)

Der Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen, doch Oberbürgermeister Stephan Retter legte gleich Widerspruch ein, da er Nachteile für die Stadt sieht. Über den Widerspruch entscheidet der Gemeinderat in einer Sondersitzung am 11. August 2026 - so lange wird die Entscheidung von heute Abend nicht umgesetzt. Weist der Gemeinderat in zwei Wochen den Widerspruch zurück, gilt der Beschluss von heute.

Die CDU stimmt dem interfraktionellen Antrag zu. Hier zum Herunterladen: A-26-23-32-Interfraktioneller-Antrag-Wohnheim-Eckenweiher.pdf

Der Beschluss: 1. Die Stadt Mühlacker zieht die Zustimmung vom Juli 2025 zu den Wohnheimplänen des Enzkreises am Wallfahrtsweg (Eckenweiher) angesichts des Rückgangs der Zahl der Geflüchteten zurück. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Zurücknahme der Zustimmung zu klären. 3. Die Stadt Mühlacker ermöglicht dem Enzkreis, bei nötigem Bedarf an einem anderen Standort eine VU mit bis zu 80 Plätzen zu bauen. (www.muehlacker.de) (bei 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung).

"Wohnheim-Pläne des Enzkreises am Wallfahrtsweg - OB blockiert Ratsbeschluss durch seinen Widerspruch" vollständig lesen

Neueste Stromer-Zahlen für den Enzkreis: Raus aus der Nische

Also, antwortet KI,  die prozentuale Steigerung beträgt rund 4034 Prozent (gerundet auf volle Hundert). Ergo: So stark wuchs die Zahl der Neuzulassung von reinen Stromautos im Enzkreis von 2016 bis 2026. Genau von 149 im Jahr 2017 auf aktuell 6170. Allerdings liegen Hybrid-Fajhrzeuge  mit 10570 (2026) immer noch vorne.

Hybrid hat die Autoschnauze vorn

Seit ich selbst vor zehn  Jahren unter die Stromauto-Besitzer ging und inzwischen den driten E-Pkw fahre (zweimal Leaf und einmal Honda E), pflege ich eine Datenbank über die Zulassungszahlen dieser Automobilsparte. Heute der Stand zum 30. April 2026, immer wieder mit den zuverlässigen Angaben dcs Landratsamtes Enzkreis auf Nachfrage.

"Neueste Stromer-Zahlen für den Enzkreis: Raus aus der Nische" vollständig lesen

Die Idylle vom Notarzt und der kleinen Schwarzwald-Klinik trügt

(Fortsetzung zu: Die Klinik-Entscheidung 2/5) 

Und nun? Medizinische Leistungen im Krankenhaus Neuenbürg noch bis Ende September 2026.

Weil das Vertrauen in den RKH-Vorstand zumindest strapaziert, aber auch  gelitten hatte in der Enzkreeis-Kliniken-Debatte, sollte eine neutrale Stelle die Vorschläge der Unternehmensspitze bewerten: die Beteiligungsverwaltung. Personell sind solche Stellen meist unterbesetzt, obwohl sie eime starke Rolle spielen müssten. Sie dürfen es nicht damit bewendet sein lassen, einmal im Jahr öffentlich dem Gemeinderat oder Kreistag den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsbericht zu präsentieren, gelegentlich leider mit veralteten Daten, was wohl in der Natur der Sache liegt. 

Meist an das Finanzdezernat angebunden, soll diese Abteilung die Beteiligung der Kommune an anderen oder eigenen Unternehmen koordinieren, verwalten und Strategien entwickeln, die die Kommune als Gesellschafter optimale Erträge einbringt. Nicht nur das: Beteiligungsverwalter  haben auch die Vertreter der Kommune rechtlich und finanzpolitisch zu beraten. Deshalb sollen sie die Sitzungsvorlagen für die  Aufsichtsräte ebenfalls erhalten – natürlich vor der Sitzung! 

Nicht von allen geliebt: die  Beteiligungsverwaltung

Doch einen solchen Ratgeber lieben manche Stadt- oder Kreisräte ganz und gar nicht, halten den Beteiligungswächter für überflüssig und die Vorlagen-Überlassung an ihn für verzichtbar. Denn diese kommunal abgeordneten Aufsichtsräte wähnen sich häufig im Vollbesitz der Wissens- und Entscheidungskenntnisse, sobald sie in das Kontrollgremium gewählt worden sind.

Häufig anzutreffen ist diese Auffassung etwa bei manchen Aufsichtsräten von Stadtwerken. Im Enzkreis dagegen sind zwei Vertreter der Beteiligungsverwaltung immer dabei. Einer davon: der Finanzdezernent des Landkreises, Frank Stephan. Aus Vertrauen bat ich am Ende der Kreistagssondersitzung Kliniken am 19. Januar um eine Bewertung und Empfehlung für die zu treffenden Entscheidungen durch die Beteiligungsverwalter.

"Die Idylle vom Notarzt und der kleinen Schwarzwald-Klinik trügt " vollständig lesen

Besten Dank für Ihr aller Gehör!

Zur Ehrlichkeit in der Politik gehört, seine Entscheidungen zu begründen, zu ihnen zu stehen, sich nichtg wegzuducken, nicht mit gespaltener Zuge zu reden. Demokratie und Offenheit bedingen sich.

Wir leben in einem repräsentativen System - die Bürgerschaft wählt ihre Vertreter und die entscheiden - es sei denn, der Wähler als Souverän zieht die Sache zur Entscheidung an sich (Bürgerbegehren). Dazu sind Fristen einzuhalten.

In den vergangenen Tagen erreichten mich Mails, in denen ich aufgefordert werde, im Regionalparlament  gegen ein Vorranggebiet Windkraft in Großglattbach zu stimmen. Es ist das Areal WE 11.

Eigentlich sollte die Regionalverbandsversammlung am vergangenen Mittwoch den Teilregionalplan Windkraft in Freudenstadt beschließen - doch nachgeschobene Anträge aus den Fraktionen waren nichtg mehr rechtzeitig öffentlich anzukündigen. Um einen Verfahrensfehler zu vermeiden, verschoben wir die entscheidende Verbandsversammlung auf 11. März 2026 um 10 UJhr im Rathaus Mühlacker.

Was stand nun in den Mails?  Ich habe keine Probleme, diese im Origial zu veröffentlichen, gebe die Schreiber/innen aber nur mit den Namenskürzeln an. Im nächsten Blog-Beitrag folgen meine Antworten an die besorgten Bürgerinnen und Bürger aus Großglattach und Serres. Ich nehme die Sorgen ernst, hoffe durch Argumente den enschen  die Angat zu nehmen:

Bin ein  langjähriger  CDU Wähler und wohne in Großglattbach , wenn die Entscheidung am Mittwoch für pro Windkraft in Großglattbach gefällt wird, werde ich mit Sicherheit nicht mehr CDU wählen, zumindest solange nicht bis ihr diese  unwirtschaftliche grüne Ideologie  weiter verfolgt.  Um ein Desaster bei der BW Wahl zu vermeiden geht bitte nochmal in euch. 

 

Seit Monaten hängen solche Plakate im Wald bei Großglattbach, in dem vier Windrädergebaut werden sollen (Fotos: Günter Bächle)

Herr Gunzelmann betreibt aktuell einen sehr aktiven und ansprechenden Wahlkampf wie ich finde. Und bis vor Kurzem hätte er auch meine Unterstützung sicher gehabt. Jedoch durch die Pro-Windkraft-Entscheidung von Herrn Bächle geht meine Stimme leider nicht an ihn. Und ich bin mir sicher auch die anderen 120 Mitglieder in der "Vernunftenergie Gruppe", die von der BI gegründet wurde, werden ihre Stimme nun anderweitig vergeben. Herr Bächle sorgt leider dafür, dass der Unmut und das Gefühl des "Nicht-gesehen-werdens" der Serremer und Glabbicher Bewohner wächst. Es ist erschreckend wie ignorant man sein kann, wenn man selbst nicht von diesem Projekt betroffen ist. Und auch erschreckend zu beobachten, wie ein eigenes Parteimitglied, dem anderen, das Wahlkampf betreibt, so derart in den Rücken fallen und ihn verraten kann. 

Als längjähriger überzeugter CDU Wähler und Grossglattbacher möchte ich Sie eindringlich bitten nicht für die 4 Windräder am Mittwoch zu stimmen.Ich muss 3x am Tag mit dem Hund dort laufen und kann Ihnen (auch als Christ der bekanntlich nicht lügen darf) versichern,das der Wind kaum noch weht in diesem Gebiet.Selten das überhaupt einmal ein Zweig wackelt und wenn dann meist minimal,auch haben wir seit 2 oder 3 Jahren nicht mal mehr den üblichen Januarsturm gehabt wie sonst üblich ein paar Tage lang.Ich weiss das die Subventionen für den Investor und die Pachterträge für die Stadt natürlich attraktiv sind aber das Projekt ist ökonomisch und ökologisch ein Frevel in diesem Schwachwindgebiet und ich glaube immer noch an das C in Ihrem Parteinamen. C heisst das sich der Profit nicht durchsetzen darf wenn andere dadurch zu Schaden kommen. Wenn diese Ideologie der Grünen hier in Grossglattbach durchgesetzt wird werde ich nie mehr wieder CDU wählen,und ich weiss von vielen Leuten-nicht nur in Grossglattbach,das die eben so denken. Bitte setzen Sie sich am Mittwoch nicht für dieses unsinnige Projekt ein,die Räder werden sich aus Windmangel fast nie drehen,dieses Projekt hier wäre - auch aus gesundheitlicher Sicht,eine wahre Katastrophe für die Bürger aus Grossglattbach,Serres und Iptingen. 

"Besten Dank für Ihr aller Gehör!" vollständig lesen

Ein gutes Krankenhaus darf schon etwas kosten: Neue Endoskopie in Mühlacker

Gereinigt: Blick in den "Gerätepark". (Fotos: Alexander Tsongas, RKH)

Darf’s auch etwas kosten? Oder andes gefragt. Was ist uns ein gutes Krankenhaus wert? Mehr als eine schwarze Null auf jeden Fall. Eine rote (und etwas mehr) darf es auch sein. Eine – gar kommunale – Klinik muss keinen Gewinn erzielen, muss nicht profitorientiert schaffen.  Wir dürfen uns das stationäre Gesundheitswesen etwas kosten lassen. Sicherlich weniger als die derzeit knapp 20 Millionen Euro im laufenden Jahr, Tendenz steigend. Wir brauchen dringend eine Umkehr, weil der Landkreis selbst finanziell fast ohne Reserven dasteht. Derzeit läuft im Kreistag eine Strategiediskussion über die Enzkreis-Kliniken in Mühlacker und Neuenbürg. Nichtöffentlich zwar, aber grundsätzliche Fragen dürfen sicherlich auch öffentlich angesprochen werden.

Doch das Defizit, das geradezu explodiert ist, ist keine Enzkreis-Spezialität. 85 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg schreiben dicke rote Zahlen. Die Kliniken in Mühlacker zum Beispiel sind ausgelastet, erreichen aber trotzdem kein ausgeglichenes Betriebsergebnis.  Die Ursache sind Systemfehler, für die die Politik verantwortlich ist. Allein dadurch, dass sie das Duale Finanzierungssystem der Hospitäler aushöhlte.

Umso erfreulicher, dass jetzt das Krankenhaus Mühlacker eine positive Botschaft schickte. Vorfahrt für Optimismus! Das Krankenhaus Mühlacker hat für vier Millionen Euro seine Endoskopie umfassend saniert, technisch auf den neuesten Stand gebracht und die Behandlungskapazitäten erweitert. Gleichzeitig wurden die Behandlungskapazitäten ausgebaut, um der gestiegenen Nachfrage nach spezialisierten, qualitativ hochwertigen endoskopischen Untersuchungen gerecht zu werden.

"Ein gutes Krankenhaus darf schon etwas kosten: Neue Endoskopie in Mühlacker" vollständig lesen

Auch das noch: Jetzt gibt es ein GaFöG-Meldeportal

Das Enzkreis-Jugendamt kann nicht garantieren, dass in allen Kommunen bedarfsgerechte Ferienbetreuungsangebote vorgehalten werden, erfuhr ich heuter aus des Landrats Antwort auf meine Anfrage. Und das, obwohl der Bund einen Rechtsanspruch festgeschrieben hat.

Einen belastbaren Zwischenstand zur flächendeckenden Ferienbetreuung gibt es derzeit noch nicht, schreibt Bastian Rosenau. Hintergrund sei, dass eine seriöse Bedarfsabstimmung erst möglich ist, wenn sowohl die Angebotsmeldungen der Kommunen als auch die verbindlichen Elternanmeldungen vorliegen. Die Eltern könnten diese erst bis Mitte März melden.

"Auch das noch: Jetzt gibt es ein GaFöG-Meldeportal" vollständig lesen

Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis

Meine am 25. Januar 2026 als Kreisrat der Kreisverwaltung gestellte Frage, wie es um das Genehmigungsverfahren für den Windpark Großglattbach stehe, beantwortete heute die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis,  Dr. Hilde Neidhardt, in gewohnt kurzer Zeit. Hier im Original die Mail der Umweltdezernentin:

Zum aktuellen Sachstand im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark in Großglattbach können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Ecowerk GmbH reichte am 22.05.2025 den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Windpark Großglattbach mit vier WEA (Windenergieanlagen) ein. Da der Antrag vor dem 30.06.2025 eingereicht wurde, profitiert er von den Verfahrenserleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Voraussetzung ist allerdings, dass der spätere Teilregionalplan "Windenergie" an der Stelle tatsächlich ein Windenergiegebiet ausweist. Ausgehend von der aktuellen, sich noch im Verfahren befindlichen Regionalplanung dürfte dies der Fall sein (Windenergiegebiet WE 11). Somit bedarf es in diesem Genehmigungsverfahren keiner Artenschutzprüfung und auch keiner Umweltverträglichkeits(vor-)prüfung, wenn und soweit eben das Vorhaben in einem Windenergiegebiet liegt. Die Vorhabenträgerin hat ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG, somit ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, beantragt. Gründe, die für ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen würden, sind  - gerade bei Anwendung des § 6 WindBG - nicht ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Vorantragskonferenz am 16.01.2024 war noch unklar, ob das Vorhaben von den Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG profitieren kann, weshalb mit der Vorantragskonferenz auch ein Scoping erfolgte und die dazugehörenden Unterlagen seinerzeit öffentlich gestellt wurden.

"Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis" vollständig lesen

Der Zehnte: Stephan Retter - jetzt vereidigt und verpflichtet als Mühlacker OB

Der neue OB - Meine Rede als Erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters, zur Verpflichtung und Vereidigung von Stephan Retter als Oberbürgermeister der Stadt in der Gemeinderatssitzung am 13. Januar 2026

Keine Angst, meine Damen und Herrn, Sie sind nicht im falschen Film –

Auch wenn ich nun bitte:

Film ab (kurzer Film von der Bauarbeiten am Sender in Mühlacker 1930)

Das Anlegen der Amtskette will gelernt sein (Fotos: Sascha Werner)

Am Anfang war der Sender, ohne ihn gäbe es womöglich kein Stadtrecht für Mühlacker und somit auch keinen Oberbürgermeister. Irgendwie hängt alles zusammen. Entflechten wir:

So wie die Vaihinger das Jahr einteilen in vor und in nach dem Maientag, so kann Mühlacker, der alte Rivale im mittleren Enztal, zeitrechnungsmäßig durchaus mithalten.

Die Mühlacker Zeitrechnung beginnt jedoch weitaus später als die Vaihinger, nämlich im Jahr 1930. Eben mit dem Bau des Großsenders Mühlacker. Und deshalb darf sich Mühlacker - auch auf den Ortsschildern - Senderstadt nennen. Hoffentlich immer mit Sender.

Sie wissen es sicherlich, und wenn Sie es noch nicht wissen, sei es Ihnen gesagt:

Nach dem Bau des ersten Großsenders Mühlacker im Jahr 1930 bekam die Landgemeinde Dürrmenz-Mühlacker - im Oberamt Maulbronn gelegen - durch Entscheidung des Staatsministeriums die Eigenschaft einer Stadt verliehen - unter Kürzung ihres Doppelnamens in Mühlacker. So steht es geschrieben in einem Fünf-Zeiler auf der Titelseite der Ausgabe vom 20. November 1930 des Staatsanzeigers für Württemberg.

Die (Ober-)Bürgermeister Galerie (Zusammengestellt und gestaltet Stadtverwaltung Mühlacker, Stadtarchiv und Bürgermeister Armin Dauner)

Mühlacker, die heutige Kernstadt, zählte vor nun 96 Jahren zirka 6000 Einwohner, heute sind es etwa 15.500, gesamtstädtisch deutlich mehr als 26.000. Und die haben einen neuen Chef im Rathaus. Streng genommen ist die Vereidigung und Verpflichtung eines Bürgermeisters nur ein kurzer formaler Akt – Gelöbnis und Handschlag. Doch ein OB-Wechsel nach 16 Jahren ist mehr als eine Formsache, sie ist Wegmarke in der Geschichte einer Kommune – sie hat Aufmerksamkeit und Einordnung verdient. Was war, was wird?

Das Video über Rundfunk Mühlacker soll hinführen auf diese Mühlacker Zeitrechnung:

"Der Zehnte: Stephan Retter - jetzt vereidigt und verpflichtet als Mühlacker OB" vollständig lesen