Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis
Meine am 25. Januar 2026 als Kreisrat der Kreisverwaltung gestellte Frage, wie es um das Genehmigungsverfahren für den Windpark Großglattbach stehe, beantwortete heute die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis, Dr. Hilde Neidhardt, in gewohnt kurzer Zeit. Hier im Original die Mail der Umweltdezernentin:
"Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis" vollständig lesenZum aktuellen Sachstand im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark in Großglattbach können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Ecowerk GmbH reichte am 22.05.2025 den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Windpark Großglattbach mit vier WEA (Windenergieanlagen) ein. Da der Antrag vor dem 30.06.2025 eingereicht wurde, profitiert er von den Verfahrenserleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Voraussetzung ist allerdings, dass der spätere Teilregionalplan "Windenergie" an der Stelle tatsächlich ein Windenergiegebiet ausweist. Ausgehend von der aktuellen, sich noch im Verfahren befindlichen Regionalplanung dürfte dies der Fall sein (Windenergiegebiet WE 11). Somit bedarf es in diesem Genehmigungsverfahren keiner Artenschutzprüfung und auch keiner Umweltverträglichkeits(vor-)prüfung, wenn und soweit eben das Vorhaben in einem Windenergiegebiet liegt. Die Vorhabenträgerin hat ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG, somit ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, beantragt. Gründe, die für ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen würden, sind - gerade bei Anwendung des § 6 WindBG - nicht ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Vorantragskonferenz am 16.01.2024 war noch unklar, ob das Vorhaben von den Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG profitieren kann, weshalb mit der Vorantragskonferenz auch ein Scoping erfolgte und die dazugehörenden Unterlagen seinerzeit öffentlich gestellt wurden.












