Noch 'n Kapitel aus dem Bilderbuch der Sanierung im Etterdorf

Fenster, in die alten Balken eingepasst (Fotos: Günter Bächle)

Ein weiteres Musterbeispiel für gelungene Sanierung lässt sich jetzt im Etterdorf Lienzingen bestaunen. Die fast 500 Jahre alte Scheune von Friedenstraße 3 dient jetzt Wohnzwecken. Bei einem Rundgang mit Veronika Jung zeigen sich die Besucher begeistert. Was sich aus einem unscheinbaren Gebäude alles machen lässt. In unserem Ort häufen sich die exemplarischen Fälle der Denkmalerhaltung. Wie aus dem Bilderbuch finden sich Anschauungs-, Lern- und Begreif-Objekte. Familie Jung sagt selbst: Denkmalschutz, Brandschutz sowie Baurecht und Wünsche nach modernem Wohnambiente in Einklang gebracht worden. So ist’s.

Wohnzimmerfenster der besonderen Art

Über eineinhalb Jahre haben die Jungs liebevoll die denkmalgeschützte Scheune aus dem Jahr 1562 saniert und zu einem modernen Wohnraum umgenutzt. Der Initiative für das Bauvorhaben ging der Wunsch voraus, bereits versiegelte Flächen zu nutzen, den Ortskern zu beleben und nachhaltig zu bauen. Die Familie Jung demonstrierte auf eindrucksvolle Weise, wie man die Aspekte Denkmalschutz, Brandschutz sowie Baurecht und Wünsche nach modernem Wohnambiente in Einklang bringt – eine nicht immer einfache Aufgabe, wie sich bei der Besichtigung gezeigt hat. Etterdorf zu sein, bedeutet auch Verpflichtung für die Stadt, sich entsprechend zu engagieren.

Das Ergebnis sei ein einzigartiges Wohnambiente mit nachhaltigen ökologischen Baustoffen, bei dem dennoch die uralte Substanz erhalten werden konnte. Familie Jung kann nur empfehlen, die bestehenden Möglichkeiten in den Ortskernen zu nutzen und appelliert an die öffentliche Hand, Bauherren, insbesondere junge Familien, die solche Projekte angehen, sowohl finanziell als auch durch den Abbau von übertriebenen bürokratischen Anforderungen zu unterstützen. Nur so könnten die ehrgeizigen ökologischen Ziele der Landes- und Bundesregierung im Bereich Bauen und Wohnen erreicht werden.

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Wie aus der Lienzinger Mangelwirtschaft doch eine Erfolgsgeschichte wurde

Lienzingen und seine nach 1945 entwickelten Wohnbaugebiete. (Foto: Ulrich Straub, 2016)

(Thema Wohnungsbau 1/2)

Häuslesbauern keine Steine in den Weg zu legen, sondern solche wegzuräumen, das war die Leitlinie von Lienzingens  Bürgermeister Richard Allmendinger und seinen Gemeinderäten.  Als  paradiesischer Zustand muss das für manche wirken, die sich heutzutage mit Baurechtsämtern herumschlagen und diese als Verhinderungsämter wahrnehmen. Allmendinger, seit November 1947 im Amt, verwies auf die seinerzeitige Wohnungsnot durch den Zuzug von Vertriebenen und Flüchtlingen und handelte. Er habe sich damals oft Gedanken gemacht, wie diese Not am schnellsten gelöst werden könnte, schrieb Allmendinger im Jahr 1970 rückblickend in seinem Beitrag zum Ortsbuch. Dabei bin ich zu dem Entschluss gekommen, jeden  nur einigermaßen fähigen und willigen Bewerber ein eigenes Heim bauen zu lassen. Aber woher die dazu notwendigen Bauplätze nehmen? (in: Friedrich Wißmann, Ortsbuch Lienzingen, 1970, Walter-Verlag, S. 324)


Lienzinger Geschichte(n) heute vom großen Herz für Häuslesbauer bei Bürgermeister und Gemeinderat, von Baudarlehen, günstigen  Bodenpreisen und der Klage: Man weiß bald nicht, welcher Fall der dringendste ist und man kommt bald in die größten Schwierigkeiten, aber auch von fünf Gaststätten für 1000 Einwohner und dem Antrag für eine sechste. Dazu in Akten und Ratsprotokollen geblättert (Serie in meinem Blog)


Eine erste Zwischenbilanz zog der Schultes bei der Sitzung am 15. Februar 1951, als er die am 28. Januar 1951 gewählten neuen Gemeinderäte verpflichtete: Die Landwirte Adolf Brüstle (261 Stimmen) und Eberhard Pfullinger (248) sowie Schlosser Erwin Schmollinger (168)  und Maurer Karl Straub (217 Stimmen) durften seine Worte als Richtschnur für ihre bevorstehende sechsjährige Amtszeit ansehen. Für die ausgeschiedenen Räte Christian Benzenhöfer, Gottlob Hermle, Rudolf Rommel und Robert Seethaler sollte der Rückblick gleichzeitig Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit sein.

Richard Allmendinger erinnerte an die Lage im Jahr 1948. Die Gemeinde stand bei der Währungsumstellung zunächst vor leeren Kassen, die Wohnungsverhältnisse durch den starken Zustrom der Flüchtlinge waren katastrophal und zu allem Übel die Gemeinde noch ohne eigenes Baugelände. Niemand wollte bebaubares Gelände abtreten und doch sollte man helfen, klagte der 41-Jährige an diesem Abend. Nach mühsamen Verhandlungen sei es dann endlich gelungen, die für die potenziellen Häuslesbauer notwendige Fläche zu erhalten. Die Gemeinde stellte den ersten Bebauungsplan auf, gewährte selbst den Bauherren Darlehen (bis dato insgesamt 21.000 Mark) und zusammen mit staatlichen Hilfsgeldern entstanden bis Februar 1951 genau 18 Wohnungen, einschließlich derjenigen, die die Kommune selbst errichtete (STAM, Li B 324, S. 58 f).

Beispiele dafür, wie aus der Mangelwirtschaft doch eine Erfolgsgeschichte wurde: In der Sitzung am 28. Oktober 1948 genehmigte der Gemeinderat den Kauf von knapp fünf Ar von drei Eigentümern, die pro Quadratmeter eine beziehungsweise zwei Mark erhielten. Einen Tagesordnungspunkt später bewilligte das Gremium drei Bauherren jeweils 4000 Mark Darlehen zu vier Prozent Zinsen auf die erste Hypothek (STAM, Li B 323, S. 197). Weitere Unterstützung erhielten Bauende, indem die Kommune für sie für Kredite von Banken und Sparkassen bürgte (STAM, Li B 324, S. 150). Wie kam es dazu? Weil der Schultes mit der Idee scheiterte, an Bauwillige kommunale Flächen in Erbpacht abzugeben. Allmendinger hatte extra das Gespräch mit Direktor Bitzer von der Kreissparkasse in Mühlacker gesucht, wie er dem Ortsparlament am 4. August 1952 mitteilte. Bitzer verwies darauf, die Sparkasse sei nicht berechtigt, Erbpachtflächen zu beleihen. Der Bürgermeister sagte, im Allgemeinen fehlten den Bauenden noch 3000 Mark Eigenkapital. Die Lücke könne nur geschlossen werden, wenn die Gemeinde entweder eine zweitrangige Hypothek übernehme oder eine Bürgschaft für Darlehen, die die Sparkasse gewährte. Anschließend beschloss der Gemeinderat, dass die Kommune für Kredite als Bürge geradestehe (STAM, Li B 324, S. 129).

Der Willen der Kommunalpolitik war jedenfalls klar erkennbar, den Menschen konkret zu helfen. So genehmigte der Gemeinderat am 7. März 1952, dem Bauwollenden W.O. 4000 Mark als erste Hypothek zu 4,5 Prozent Zinsen zu gewähren - als Überbrückung bis zur Zuteilung seines Bausparvertrags durch die Leonberger Bausparkasse  im Jahr drauf (STAM, Li B 324, S. 116). Das Instrument wendete die Kommune über viele Jahre an. Ein Beispiel:  Allein in seiner Sitzung am 2. Februar 1973 stimmte der Gemeinderat fünf Bürgschaften zu. 

In seinem Rückblick schrieb Allmendinger 1970: Das Siedlungsgebiet wurde mit Gemeindemitteln erschlossen. Ja selbst die Gemeinde gab anfangs erststellige Hypothekendarlehen zu günstigen Bedingungen. Sie konnte sich das leisten, weil sie in den Nachkriegsjahren sehr gute Holzerlöse aus ihren Wäldern erzielte (Richard Allmendinger, Die Gemeinde holt ihren Rückstand rasch auf, in: Friedrich Wißmann, Ortsbuch Lienzingen, 1970, Walter-Verlag, S. 324).

Der Verwaltungschef nannte am 19. Dezember 1950 den Gemeinderäten konkret fünf Familien, die auf eine ausreichende Unterkunft hofften. Die neu  gegründete Baugemeinschaft der Neubürger brachte wohl nicht den erwünschten Erfolg, sie sei finanziell noch schwach, könne gerade ein Wohnhaus errichten, dies aber auch nur mit Unterstützung der Gemeinde. Diese wiederum wurde zudem noch mit anderen Forderungen konfrontiert - Allmendinger nannte den Wunsch nach dem Bau einer Kleinkinderschule (STAM, Li B 324, S. 53).

Die Kommune war auch sonst gefordert. Bei einer Sitzung am 13. April 1953 wies die Verwaltung darauf hin, dass die Gemeinde seit 1949 aus einem Kahlschlag in der Hart etwa 70 Ar als Gartenland den Neubürgern zur Verfügung stelle. Bis dato kostenlos, der Rat beschloss nun, erstmals Zahlung auf Martini 1953, eine Pacht von 1,25 Mark pro Jahr, für Gartenland 2,50 Mark zu verlangen (STAM, Li B 324, S. 163).

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Auf zu den Gaden

Mittelalterliches Flair heute Nachmittag bei der Eröffnung der 13. Lienzinger Weihnachtsgaden vor der historischen Kirchenburg. Gefühlt mehr Besucher als voriges Jahr - und damals schon war das Echo gut - strömten bereits vor dem offiziellen Auftakt in der Kirchenburggasse zur Peterskirche und den Gaden.

Bei der Eröffnung der Weihnachtsgaden in Lienzingen, Vierte von rechts Initiatorin Ursule Stierle (Foto: Günter Bächle)

Volkstrauertag 2024 - was zu sagen war

Vor 80 Jahren, im Jahr 1944, kam es zu drei zentralen Ereignissen im Zweiten Weltkrieg: zur Landung der Alliierten in der Normandie am 6. Juni, zum Warschauer Aufstand am 1. August - der bewaffnete Widerstand der Polnischen Heimatarmee gegen die deutschen Besatzer - zum gescheiterten Attentat der Widerstandsgruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg am 20. Juli 1944. Diese Ereignisse markieren entscheidende Wendepunkte, die die bevorstehende Niederlage des nationalsozialistischen Terrorregimes ankündigten. Gleichzeitig erinnern wir in diesem Jahr an den 110. Jahrestag des Beginns des Ersten Weltkrieges. Diese Jahrestage bieten uns die Gelegenheit, unser Bewusstsein und Verständnis für die Auswirkungen dieser Ereignisse auf unsere heutige Zeit zu vertiefen und uns zu sensibilisieren.

Deutschland hat im Zuge beider Weltkriege unermessliches Leid über Europa und die Welt gebracht, insbesondere durch die systematische Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden – ein Verbrechen, das nicht nur niemals vergessen, sondern auch niemals wieder geschehen darf. Umso entsetzlicher ist das Anwachsen antisemitischer Umtriebe in unserem Land. Am 3. Januar 1996 proklamierte Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (der 2005 von den Vereinten Nationen zum offiziellen Holocaust-Gedenktag erklärt wurde). Bei seiner Proklamation führte der Bundespräsident aus: Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.

Aus meiner Rede zum heutigen Volkstrauertag vor dem Ehrenmal auf dem Lienzinnger Friedhof. Hier in der gesamten Länge: Volkstrauertag_2024_Lie.pdf

Pfarrhaus Lienzingen noch nicht im Angebot - Land hält nun auch die Hand auf

Alles währet ewiglich. Auch die Baulast auf dem Lienzinger Pfarrhaus? Hoffentlich nicht. Denn schon jetzt geben hier weder das Land noch die evangelische Kirche ein besonders gutes Bild ab, während landauf, landab über Wohnungsnot diskutiert wird. Kommt Bewegung in die Sache, nachdem die Landtagsabgeordneten des Enzkreises von mir als Stadtrat um Unterstützung gebeten wurden? Denn es ist keine Lex Lienzingen, sondern ein fast anachronistisch anmutendes juristisches Konstrukt aus etwa 480 Jahre Kirchen- und Staatsrecht. Spätfolgen der Reformation. Man greift sich unweigerlich an den Kopf und möchte ausrufen mit Gerhard Raff: Herr, schmeiss Hirn ra!

Bleiben wir optimistisch.

Das zweigeschossige Wohngebäude Kirchenburggasse 4 in Lienzingen, im Jahr 1775 gebaut, ist ein Kulturdenkmal. Ein für ein barockes Pfarrhaus charakteristische Gebäude mit Krüppelwalmdach: verputzter Fachwerkbau auf massivem Erdgeschoss mit Sandsteineckquadern und traufseitigem Kellerrundbogentor. Nach oben mit zwei Dachgeschossebenen unter einem breiten Krüppelwalmdach abschließend. Giebelseitig befindet sich eine zweiläufige Außentreppe als Hauptzugang. Die Eingangstür ist mit geschweifter Rahmung und Segmentbogen ausgestattet.

Leerstand: Das Pfarrhaus, das kein Pfarrhaus mehr ist

Aktuelles Merkmal: Die große Wohnung steht seit zehn Jahren leer – und gleichzeitig fehlt Wohnraum. Gleichzeitig ließ das Land Baden-Württemberg als Eigentümer das Anwesen vergammeln. Viele empfinden das als Ärgernis. Selbst zum Vermieten taugt es nicht mehr, wird offen eingeräumt.

Nachdem die Evangelische Kirchengemeinde auf Jahresende 2024 mit dem Pfarrbüro aus- und ins Evangelische Gemeindehaus an der Ringstraße umzieht, steht das Kulturdenkmal ganz leer.  Inzwischen besteht Interesse von Privaten, die Immobilie zu kaufen und wieder herzurichten. Doch wer denkt, das Land verkauft gerade mal, täuscht sich. So einfach ist das nicht. Was nicht zu vermuten war: Baulast, Ablösung, Eigentümerwechsel auf der Basis einer Jahrhunderte zurück reichenden Vorgeschichte. Beginnt praktisch mit der Reformation. Wer hätt’s denkt? Ich stieg vor kurzem tiefer ein, sprach mit Vermögen und Bau, einer Einrichtung des Landes, und dem Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart.

Das Reizwort für beide Seiten heißt: Baulast. Und die muss nach Auffassung der Kirche vom Land abgelöst werden. Aber das Land hat nicht genügend Geld, denn es geht auch um andere Pfarrhäuser. Meine Bitte an die Enzkreis-Abgeordneten Stefanie Seemann (Grüne) und Erik Schweickert (FDP) das Thema in der Landespolitik vorzubringen.Schweickert reichte eine Kleine Anfrage ein, die die Landesregierung jetzt beantwortete und die die Unterschrift der Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splitt (Grüne) trägt.  

Die Kehrseite des Kulturdenkmals Pfarrhaus

Mit Splitt sprach die Abgeordnete Seemann über den Fall, wie sie mir  heute schrieb:  Sie konnte gestern mit der Staatssekretärin und heute auch mit dem Oberkirchenrat über das Pfarrhaus in Lienzingen sprechen. Dabei sehe ich mich in der Rolle der Vermittlerin und bin jetzt vorsichtig optimistisch, dass eine Lösung erreichbar ist. Der Vorschlag des Landes ist, dass das Gebäude veräußert wird und die Einnahmen geteilt werden. Ich habe Gisela Splett die Hindernisse geschildert, die aus Sicht der Kirche bestehen. Sie wollen vor allem keinen Präzedenzfall, sondern ein sauberes Verfahren. Jetzt warte ich auf Rückmeldung. 

Wichtig sei, dass beide Seiten wieder miteinander verhandeln wollen und nicht nur auf ihren Rechtspositionen verharren.

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Tempo, Torf und Türen

Eine Blog-Pause? In den vergangenen Wochen schon. Eigentlich ungewollt, aber letztlich doch den Terminen geschuldet. Verursacher: Kommunalwahlen – zuerst Kandidierende suchen, dann Nominierung, Listen einreichen und peinlichst auf den letzten bürokratischen Haken achten, Flyer … Daneben noch das normale Sitzungspensum, Bürgeranliegen - und etwas Privates soll es auch noch geben. So blogge ich heute eher über das, was war und/oder noch läuft.

Die digitale Bürgerbeteiligung geht in die nächste Runde. Hier dazu mehr

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Das gefangene Grundstück in den Enzberger Ackerwiesen

Ein vergessenes Grundstück in den Enzberger Ackerwiesen beschäftigte jetzt die Stadt- und die Kreisverwaltung. Denn die neue Eigentümerin findet keinen Weg zu diesem geerbten Anwesen, wandte sich deshalb ratsuchend an mich als Mitglied des Mühlacker Gemeinderates - dass es letztlich auch für den Kreisrat in Person des Stadtrats ein Thema wurde, ließ sich zunächst nicht erahnen.   Das Grundstück liegt zwischen Kanal und B10, von Niefern kommend auf der rechten Seite. Die kleine Brücke der EVS ist gesperrt. Ergebnis: Es gibt immer noch keine Lösung für dieses, wie Fachleute sagen, gefangene Grundstück.

Zwischen neuer B-10-Umgehung und der Enz - mittendrin und kein Zu-Weg

Das räumte in ihrer Antwort auch die Stadtverwaltung ein: Das Grundstück verfügt in der Tat über keine eigenständige Erschließung, ein Zugang ist wie bei den umliegenden Grundstücken aufgrund der „Insellage“ zwischen B10 und Kanal praktisch nicht möglich. Der Zugang über den EnBW-Steg am Kanal sei zwar bis zu dessen Sperrung wegen Baufälligkeit möglich gewesen, aber es handle sich nicht um eine öffentliche Erschließung. Selbst wenn der EnBW-Steg noch begehbar wäre, müsste – so die Meinung im Rathaus - der Zugang im Weiteren über Grundstücke Dritter erfolgen. Wie es zu dieser Situation gekommen sei – wohl im Zuge der Planfeststellung vor 24 Jahren zur Verlegung der B 10 – sei seitens der Stadtverwaltung nicht aufzuklären.

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