Kleine Fristen-Kunde

Manchen Windkraft-Standorte-Gegnern, vesuchten Planungsverzögerern und Energie-Besserwissern ins Stammbuch geschriebn - die Fristen! Das gaben Bund und Land den Regionalverbänden vor:

  • Frist zur Erreichung der Flächenziele: Die Bundesländer müssen bis zum 31. Dezember 2027 ihre festgelegten Flächenziele für Windenergie erreichen.
  • Frist in Baden-Württemberg: Das Landesplanungsgesetz BW (2023) nennt den 30. September 2025 als Frist für den Satzungsbeschluss der Teilregionalpläne für Wind- und Solarenergie.
  • Auswirkungen bei Fristversäumnis: Werden die Teilflächenziele nicht fristgerecht erreicht, tritt eine sogenannte „Super-Privilegierung“ ein. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen im gesamten Außenbereich des Planungsraums privilegiert sind, auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
  • Bestandsplanungen: Bestehende Konzentrationszonen, die bis zum 01. Februar 2024 wirksam ausgewiesen wurden, genießen Bestandsschutz, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2027. 

Die Idylle vom Notarzt und der kleinen Schwarzwald-Klinik trügt

(Fortsetzung zu: Die Klinik-Entscheidung 2/5) 

Und nun? Medizinische Leistungen im Krankenhaus Neuenbürg noch bis Ende September 2026.

Weil das Vertrauen in den RKH-Vorstand zumindest strapaziert, aber auch  gelitten hatte in der Enzkreeis-Kliniken-Debatte, sollte eine neutrale Stelle die Vorschläge der Unternehmensspitze bewerten: die Beteiligungsverwaltung. Personell sind solche Stellen meist unterbesetzt, obwohl sie eime starke Rolle spielen müssten. Sie dürfen es nicht damit bewendet sein lassen, einmal im Jahr öffentlich dem Gemeinderat oder Kreistag den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsbericht zu präsentieren, gelegentlich leider mit veralteten Daten, was wohl in der Natur der Sache liegt. 

Meist an das Finanzdezernat angebunden, soll diese Abteilung die Beteiligung der Kommune an anderen oder eigenen Unternehmen koordinieren, verwalten und Strategien entwickeln, die die Kommune als Gesellschafter optimale Erträge einbringt. Nicht nur das: Beteiligungsverwalter  haben auch die Vertreter der Kommune rechtlich und finanzpolitisch zu beraten. Deshalb sollen sie die Sitzungsvorlagen für die  Aufsichtsräte ebenfalls erhalten – natürlich vor der Sitzung! 

Nicht von allen geliebt: die  Beteiligungsverwaltung

Doch einen solchen Ratgeber lieben manche Stadt- oder Kreisräte ganz und gar nicht, halten den Beteiligungswächter für überflüssig und die Vorlagen-Überlassung an ihn für verzichtbar. Denn diese kommunal abgeordneten Aufsichtsräte wähnen sich häufig im Vollbesitz der Wissens- und Entscheidungskenntnisse, sobald sie in das Kontrollgremium gewählt worden sind.

Häufig anzutreffen ist diese Auffassung etwa bei manchen Aufsichtsräten von Stadtwerken. Im Enzkreis dagegen sind zwei Vertreter der Beteiligungsverwaltung immer dabei. Einer davon: der Finanzdezernent des Landkreises, Frank Stephan. Aus Vertrauen bat ich am Ende der Kreistagssondersitzung Kliniken am 19. Januar um eine Bewertung und Empfehlung für die zu treffenden Entscheidungen durch die Beteiligungsverwalter.

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Die Klinik-Entscheidung

Donnerstag, 26. März 2026:

Im Rahmen der Sitzung des Kreistagsausschusses für Verwaltung und Wirtschaft (VWA) am 19. März 2029 überreichte Neuenbürgs Bürgermeister Fabian Bader dem Enzkreis-Landrat Bastian Rosenau die Unterschriftenlisten zum Erhalt des Krankenhausstandortes Neuenbürg. Genau 8.757 Unterschriften waren in kurzer Zeit gesammelt worden. (Foto: Stadt Neuenbürg)

Ein fröhlicher Morgen geht anders. Heute schossen mir; kaum aufgewacht, Gedanken durch den Kopf wegen der heutigen Entscheidung über eine eventuelle Schließung des Krankenhauses Neuenbürg. Kämpfte ich nicht mein ganzes bisheriges politisches Leben lang dagegen, Kliniken nur unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu sehen? Und war dieser Punkt jetzt nicht überschritten, wenn die Höhe der Kreisumlage zum Maßstab der Krankenhäuser gemacht wird? Kreisumlage ist doch nicht per se schlecht. Denn dafür erhalten die Menschen in unseren 28 Städten und Gemeinden auch konkrete Leistungen, in diesem Fall Kliniken in Mühlacker und Neuenbürg, also stationäre Gesundheitsfürsorge. Die Frage, die aber erlaubt sein muss und der ich mich nicht entziehen kann: Woher stammen die knapp 20 Millionen Euro, die für die Hospitäler 2026 im Kreis-Etat finanziert werden müssen? So viel wie noch nie.

Und trotzdem: Hätte das Traditionshospital von Neuenbürg gehalten werden können? Fabian Bader, Standort-Bürgermeister und FWV-Kreistagskollege, legte sich mächtig ins Zeug, berichtete darüber auch im Landesfernsehen,  nicht minder mein FDP-Kollege Professor Dr. Erik Schweickert MdL, der die Chancen auf zusätzlichen Einnahmequellen für die Klinik auslotete, um sie als Teil der stationären Gesundheitsversorgung zu sichern. Ich war der Dritte in der Retter-Runde - die Hoffnung starb zuletzt.

Strenggenommen hätten die in Ludwigsburg sitzenden Vorständler der Regionalen Kliniken Holding (RKH), unter deren Dach die Enzkreis-Kliniken 2005 schlüpften, den Rettungsanker auswerfen müssen. Statt dessen schoben sie bei einer Klaurtagung von Kreistag und Aufsichtsrat in Pforzheim im vorigen Herbst die Zahlen so hin, dass die meisten Kreisräte die Furcht vor der finanziellen Zukunft der gemeinnützigen Gesellschaft packte und sie deshalb am liebsten gleich den Schlüssel herumgedreht hätten. Inzwischen wissen wir: Die Vorständler packten so viel in die Prognosen, dass das Abschreckungsmoment die Wirklichkeit zudeckte. Statt mit 11 Millionen Euro Defizit werden es 4,5 Millionen Euro minus sein. So etwas ist doch Stimmungsmache - oder?  

Und die Alternativen von uns zur Schließung - unter anderem ein Konzept für ein demenzsensibles Krankenhaus oder eine geriatrische Nutzung - wurde zuerst heruntergeredet, dann aber die finanziellen Auswirkungen doch noch  berechnet  - erst vorgelegt eine Woche vor der Kreistagssitzung im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss des Kreistages, aber mit negativem Ergebnis. Die Zeit reichte nun nicht mehr zum Gegensteuern, gleichzeitig konnte ihnen niemand vorwerfen, die Zahlen schuldig geblieben zu sein. Knitz nennen das die Schwaben, Oder doch eher schlitzohrig, gar helänga?

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Für Pensionäre, Kleinkapitalisten, stadtmüde Familien und Sommerfrischler 

Viel Platz auf dem Sonnenberg zum Wohnen, besser: zum Leben

Ein Brief vom Sonnenberg:

So wie für Sie Lienzingen, so ist für uns und für mich der Sonnenberg sehr wichtig. Ich bin 1998 mit 44 Jahren berufsbedingt aus Norddeutschland hierhergezogen. Ich habe mich sofort in dem Umfeld, dass mich an Oberösterreich, wo meine Familie väterlicherseits herkommt, zuhause gefühlt. Die Meinungen auch in unserer Familie zum Sonnenberg sind absolut konträr: man liebt die Ruhe und die Natur oder man hasst die Einsamkeit.

Die Sonnenbergsiedlung ist keine Siedlung mit Wochenendhäusern, wie fälschlicherweise behauptet wird. Wir alle, die wir hier wohnen, haben hier unseren ständigen Wohnsitz. Parallel zu dem „Sonnenbergweg“ gibt es unterhalb noch den sogenannten „Mittelweg“. Dort sind zwei Häuser, die als Ferienhäuser von der Gemeinde Eberdingen definiert sind. Sonnenberg, Haus Nr. 45 dort ist dort wiederum ständiger Wohnsitz der Familie Sigmund (früher Logistik GO). 1980 wurde seinerzeit unter Bürgermeister Fetzer, den Sie vielleicht auch noch kennen, von der Gemeinde Eberdingen  festgelegt, dass die Sonnenbergsiedlung wie ein Ortsteil von Eberdingen behandelt wird.

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Mit toller Aussicht, kaum Verkehr, Sackgasse" - Und Windräder unerwünscht

Sonnenberg – wie?! Vor allem: wo? Der Ort, der auf Google Maps in der entsprechenden Höhe winzig wirkt – wie der Kopf einer Stecknadel, die in eine Wolkenwolle gesteckt ist. Eine Mini-Siedlung, plötzlich im Blickfeld der Öffentlichkeit, wird in Schlagzeilen gepackt, weckt Interesse und lockt Besucher an. Alle suchen die Antwort auf die Frage: Was ist Sonnenberg?

Garantiert ruhige Lage - exklusiver Blick von einer Hausterrasse am Sonnenberg

Manche suchen vergeblich, fahren buchstäblich ins Leere, bis sie schließlich den Feldweg in Nussdorf finden, der in eine Sackgasse führt. Denn der Sonnenberg ist eben eine solche. Wer hinein fährt, muss an derselben Stelle wieder hinaus. Gut zwei Kilometer von Nussdorf entfernt, dorthin gehört er markierungstechnisch – zu einem Dorf, das zusammen mit dem Kernort Eberdingen und Hochdorf/Enz seit einem halben Jahrhundert die Dreier-Gemeinde Eberdingen bildet.

Der Sonnenberg ist ein herrliches Stück Erde, eine Siedlung der absoluten Ruhe, der vollkommenen Abgeschiedenheit, versteckt im Wald – aber nur etwas mehr als 700 Meter von einem geplanten Windpark entfernt, der im benachbarten Großglattbach entstehen soll. Großglattbach gehört zur Stadt Mühlacker, deren Stadtwerke gerne im Verbund Kommunal-Partner in Tübingen vier Windräder bauen lassen möchten. Ausgerechnet dort, wo sich im Dreieck Großglattbach/Serres/Nussdorf Hase und Igel gute Nacht sagen. Dazwischen verlaufen Gemeinde-, Kreis-, Regions- und Regierungspräsidium-Grenzen. 

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Die Riesen in den Wiesen: Baumkletterer finden seit zehn Jahren den Weg an die Spitze

In unseren Streuobstwiesen sind viele seltene Tierarten zu finden, die nur hier ihren Lebensraum haben. Wir stehen in der Verantwortung, diese einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten, sagt Dr. Hilde Neidhardt laut Mitteilung des Enzkreises von heute. Bei Dauerregen machte sich die Erste Landesbeamtin, zuständig unter anderem für Umwelt- und Naturschutz, zusammen mit Landwirtschafts-Dezernent Holger Nickel ein Bild vom aktuellen Stand der neuen Runde des Projekts Die Riesen in den Wiesen des Landschaftserhaltungsverbands Enzkreis (LEV). Blicken wir zurück: Schön, dass die Riesen in den Wiesen weiterhin gepflegt werden. 2017 schrieb ich hier einen Beitrag dazu. 

Schwindelfrei muss sein, wer sich im Baumpfleger-Team um die Riesen in den Wiesen kümmert. Gier in Eisingen Foto: Enzkreis, Iris Schmid

Seinerzeit ging es um einen Vorzeige-Mostbirnbaum auf der Wiese von Landwirt Hans Sichermann im Ispringer Gewann Salztrög. Die fünf Redebeiträge zum Start der Aktion drehten sich jedoch generell um Streuobstwiesen. Doch wer pflegt sie?

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Nussdorfs Mini-Weiler Sonnenberg wird zum regionalen Politikum: 41 Bewohner, 14 Häuser, aber kein Windrad?

Kurz vor Toresschluss der Beratungen um die regionale Windkraft-Planung im Nordschwarzwald schlägt das Thema Sonnenberg mit einer überraschenden Heftigkeit auf. Tatsächlich ist das der letzte Strohhalm für jene, die das Windkraft-Vorranggebiet WE 11 bei Großglattbach kippen wollen. Der Mini-Ort im Kreuzbachtal bei Nussdorf ärgert Mühlacker, den großn Nachbarn und erhält Schützenhilfe aus dem Ludwigsburger Kreishaus.

Eingang zur Sonnenberg-Siedlung (Fotos: Günter Bächle)

Bereits Ende September 2025 forderte der Gemeinderat von Wiernsheim eine genaue Abstimmung zwischen den Landkreisen Ludwigsburg und Enzkreis, da hier ein erhebliches Informations- und Abstimmungsdefizit aufgrund der Gemeinde-, Landkreis-, Regierungspräsidiums- und Regionalverbandsgrenzen bestehe. Zwar wird die Siedlung Sonnenberg im Beschluss nicht namentlich genannt, doch war wohl das Areal im Wald jenseits der Kreisgrenze gemeint. 

Vorranggebiete 8, 11 und 13

Andererseits waren in der Pforzheimer Zentrale des Regionalverbandes die Meinungsunterschiede in der Einstufung des Wald-Quartiers nicht unter den Tisch gekehrt worden, auch wenn dies manche Kritiker argwöhnen. Die BI Vernunftenergie auf der Platte zeigte sich verwundert, dass man, wenn man um das Problem weiß und die Konflikte sieht, derartige Planungsgebiete zum jetzigen Zeitpunkt festsetzt (Schreiben vom 20. Februar 2026 an die Fraktionsvorsitzenden in der Regionalverbandsversammlung). Auch die Gemeinde Wiernsheim sieht Nutzungskonflikte schon auf Ebene der Regionalplanung.

Doch nichts wurde unter den Teppich gekehrt. Denn in der öffentlichen Vorlage 3/2026 stellte sich die Verwaltung des Regionalverbandes dem Konflikt. Exakt 1157 Seiten umfasst die Beratungsvorlage für den  Planungsausschuss am 4. Februar und die Verbandsversammlung am 11. März 2026. In das digitale Konvolut flossen alle Stellungnahmen ein - über den Sommer in der zweiten – öffentlichen! - Runde vorgebracht von insgesamt 129 Trägern öffentlicher Belange. Genau 674 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung waren es, teilweise mit Unterschriftenlisten.

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Besten Dank für Ihr aller Gehör!

Zur Ehrlichkeit in der Politik gehört, seine Entscheidungen zu begründen, zu ihnen zu stehen, sich nichtg wegzuducken, nicht mit gespaltener Zuge zu reden. Demokratie und Offenheit bedingen sich.

Wir leben in einem repräsentativen System - die Bürgerschaft wählt ihre Vertreter und die entscheiden - es sei denn, der Wähler als Souverän zieht die Sache zur Entscheidung an sich (Bürgerbegehren). Dazu sind Fristen einzuhalten.

In den vergangenen Tagen erreichten mich Mails, in denen ich aufgefordert werde, im Regionalparlament  gegen ein Vorranggebiet Windkraft in Großglattbach zu stimmen. Es ist das Areal WE 11.

Eigentlich sollte die Regionalverbandsversammlung am vergangenen Mittwoch den Teilregionalplan Windkraft in Freudenstadt beschließen - doch nachgeschobene Anträge aus den Fraktionen waren nichtg mehr rechtzeitig öffentlich anzukündigen. Um einen Verfahrensfehler zu vermeiden, verschoben wir die entscheidende Verbandsversammlung auf 11. März 2026 um 10 UJhr im Rathaus Mühlacker.

Was stand nun in den Mails?  Ich habe keine Probleme, diese im Origial zu veröffentlichen, gebe die Schreiber/innen aber nur mit den Namenskürzeln an. Im nächsten Blog-Beitrag folgen meine Antworten an die besorgten Bürgerinnen und Bürger aus Großglattach und Serres. Ich nehme die Sorgen ernst, hoffe durch Argumente den enschen  die Angat zu nehmen:

Bin ein  langjähriger  CDU Wähler und wohne in Großglattbach , wenn die Entscheidung am Mittwoch für pro Windkraft in Großglattbach gefällt wird, werde ich mit Sicherheit nicht mehr CDU wählen, zumindest solange nicht bis ihr diese  unwirtschaftliche grüne Ideologie  weiter verfolgt.  Um ein Desaster bei der BW Wahl zu vermeiden geht bitte nochmal in euch. 

 

Seit Monaten hängen solche Plakate im Wald bei Großglattbach, in dem vier Windrädergebaut werden sollen (Fotos: Günter Bächle)

Herr Gunzelmann betreibt aktuell einen sehr aktiven und ansprechenden Wahlkampf wie ich finde. Und bis vor Kurzem hätte er auch meine Unterstützung sicher gehabt. Jedoch durch die Pro-Windkraft-Entscheidung von Herrn Bächle geht meine Stimme leider nicht an ihn. Und ich bin mir sicher auch die anderen 120 Mitglieder in der "Vernunftenergie Gruppe", die von der BI gegründet wurde, werden ihre Stimme nun anderweitig vergeben. Herr Bächle sorgt leider dafür, dass der Unmut und das Gefühl des "Nicht-gesehen-werdens" der Serremer und Glabbicher Bewohner wächst. Es ist erschreckend wie ignorant man sein kann, wenn man selbst nicht von diesem Projekt betroffen ist. Und auch erschreckend zu beobachten, wie ein eigenes Parteimitglied, dem anderen, das Wahlkampf betreibt, so derart in den Rücken fallen und ihn verraten kann. 

Als längjähriger überzeugter CDU Wähler und Grossglattbacher möchte ich Sie eindringlich bitten nicht für die 4 Windräder am Mittwoch zu stimmen.Ich muss 3x am Tag mit dem Hund dort laufen und kann Ihnen (auch als Christ der bekanntlich nicht lügen darf) versichern,das der Wind kaum noch weht in diesem Gebiet.Selten das überhaupt einmal ein Zweig wackelt und wenn dann meist minimal,auch haben wir seit 2 oder 3 Jahren nicht mal mehr den üblichen Januarsturm gehabt wie sonst üblich ein paar Tage lang.Ich weiss das die Subventionen für den Investor und die Pachterträge für die Stadt natürlich attraktiv sind aber das Projekt ist ökonomisch und ökologisch ein Frevel in diesem Schwachwindgebiet und ich glaube immer noch an das C in Ihrem Parteinamen. C heisst das sich der Profit nicht durchsetzen darf wenn andere dadurch zu Schaden kommen. Wenn diese Ideologie der Grünen hier in Grossglattbach durchgesetzt wird werde ich nie mehr wieder CDU wählen,und ich weiss von vielen Leuten-nicht nur in Grossglattbach,das die eben so denken. Bitte setzen Sie sich am Mittwoch nicht für dieses unsinnige Projekt ein,die Räder werden sich aus Windmangel fast nie drehen,dieses Projekt hier wäre - auch aus gesundheitlicher Sicht,eine wahre Katastrophe für die Bürger aus Grossglattbach,Serres und Iptingen. 

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Ein gutes Krankenhaus darf schon etwas kosten: Neue Endoskopie in Mühlacker

Gereinigt: Blick in den "Gerätepark". (Fotos: Alexander Tsongas, RKH)

Darf’s auch etwas kosten? Oder andes gefragt. Was ist uns ein gutes Krankenhaus wert? Mehr als eine schwarze Null auf jeden Fall. Eine rote (und etwas mehr) darf es auch sein. Eine – gar kommunale – Klinik muss keinen Gewinn erzielen, muss nicht profitorientiert schaffen.  Wir dürfen uns das stationäre Gesundheitswesen etwas kosten lassen. Sicherlich weniger als die derzeit knapp 20 Millionen Euro im laufenden Jahr, Tendenz steigend. Wir brauchen dringend eine Umkehr, weil der Landkreis selbst finanziell fast ohne Reserven dasteht. Derzeit läuft im Kreistag eine Strategiediskussion über die Enzkreis-Kliniken in Mühlacker und Neuenbürg. Nichtöffentlich zwar, aber grundsätzliche Fragen dürfen sicherlich auch öffentlich angesprochen werden.

Doch das Defizit, das geradezu explodiert ist, ist keine Enzkreis-Spezialität. 85 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg schreiben dicke rote Zahlen. Die Kliniken in Mühlacker zum Beispiel sind ausgelastet, erreichen aber trotzdem kein ausgeglichenes Betriebsergebnis.  Die Ursache sind Systemfehler, für die die Politik verantwortlich ist. Allein dadurch, dass sie das Duale Finanzierungssystem der Hospitäler aushöhlte.

Umso erfreulicher, dass jetzt das Krankenhaus Mühlacker eine positive Botschaft schickte. Vorfahrt für Optimismus! Das Krankenhaus Mühlacker hat für vier Millionen Euro seine Endoskopie umfassend saniert, technisch auf den neuesten Stand gebracht und die Behandlungskapazitäten erweitert. Gleichzeitig wurden die Behandlungskapazitäten ausgebaut, um der gestiegenen Nachfrage nach spezialisierten, qualitativ hochwertigen endoskopischen Untersuchungen gerecht zu werden.

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Auch das noch: Jetzt gibt es ein GaFöG-Meldeportal

Das Enzkreis-Jugendamt kann nicht garantieren, dass in allen Kommunen bedarfsgerechte Ferienbetreuungsangebote vorgehalten werden, erfuhr ich heuter aus des Landrats Antwort auf meine Anfrage. Und das, obwohl der Bund einen Rechtsanspruch festgeschrieben hat.

Einen belastbaren Zwischenstand zur flächendeckenden Ferienbetreuung gibt es derzeit noch nicht, schreibt Bastian Rosenau. Hintergrund sei, dass eine seriöse Bedarfsabstimmung erst möglich ist, wenn sowohl die Angebotsmeldungen der Kommunen als auch die verbindlichen Elternanmeldungen vorliegen. Die Eltern könnten diese erst bis Mitte März melden.

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