Auf den Einzelfall kommt es an
Das Land Baden-Württemberg legte schon 2023 einen 36-seitigen „Wegweiser für (Groß-)Veranstaltungen“ vor - auch als Ergänzung der zwei Jahre zuvor veröffentlichten Handreichung Schutz vor Überfahrtaten. Beide inzwischen grundlegend überarbeiteten Leitfäden richten sich an Kommunen und Veranstalter, schreibt Innenminister Thomas Strobl. Als Stadt- und Kreisrat hatte ich mich wegen den für Veranstaltungen in den Kommunen notwendigen Sicherheitskonzepten an den Minister gewandt.
Auch Baden-Württemberg geht - wie Rheinland-Pfalz und Hessen - von Prüfungen des Einzelfalles aus, lässt sich dem Antwortbrief von Strobl entnehmen. Stadtfeste, Weihnachtsmärkte und eine Vielzahl weiterer Veranstaltungen würden das kulturelle Leben in Baden-Württemberg prägten und seien Ausdruck einer gelebten Tradition. Dem Schutz dieser (Groß-)Veranstaltungen sowie der Gewährleistung von Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher komme eine herausragende Bedeutung zu. Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen stellten - insbesondere auch für ehrenamtliche Vereine und die Kommunen - häufig eine besondere Herausforderung in vielerlei Hinsicht dar.
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