Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

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Wo kommen wir hin, wenn wir die Enz-Gärten weiterdenken? Zum elementaren Ort der Kultur und Begegnung - Der Architekt, seine Gedanken und unser Mühlacker

Manch gesprochene Rede hinterlässt weniger Eindrücke in der Erinnerung als die nur im Schweigen gedruckte….
eine Idee, die Luft braucht, wachsen und sich entwickeln kann ist so ein treffend schönes Bild, dem man betrachtend nähertreten muss, weil es einen festhält. Ja – und es sind diese literarischen Geistesblitze des Augenblicks –  die die Dinge anders, eben treffend, erklären.

Dies betrifft nicht nur die kleinen und großen Dinge des Gemeinwesens einer Stadt, nein – dies ist das fundamentale, demokratische Verständnis im Ringen um das Glück des Ganzen, das erkennbar in jedem Aufsatz und Kommentar für mich, wie durch einen roten Faden, zusammengehalten ist.

Man fühlt sich in das kantsche Sapere aude versetzt – Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen – und dann – ja, dann begegnet uns die Realität mit ihren Rätseln.

Vor diesem Rätsel stehen wir dann und müssen lernen, dass nicht einmal die Aufklärung mit ihrem von Descartes vorgedachtem Streben nach Vernunft und Freiheit uns von dem mittelalterlichen Reflex befreit hat das Neue zuerst einmal auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen – das andere sowieso!

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Der „Verdachtsfall“ als Beitrag zur historisch-ökologischen "Bewusstseinsbildung“

Bezüglich der Antwort der Stadtverwaltung Mühlacker auf  die Anfrage von Stadtrat Bächle in Sachen Friedensstraße 12 in Lienzingen, sehe ich bei der Vorgabe, dass ein „Verdachtsfall“ für ein Kulturdenkmal vorliegen muss, einen waschechten Haken. 

Hofstraße 17 in Dürrmenz: Durch Zufall gerade noch rechtzeitig entdecktes Schmuckstück, das erst durch die Ergebnisse der bauhistorischen Untersuchung zum Kulturdenkmal wurde (Foto: Antonia Bächle, 2021)
Dasselbe Haus Hofstraße 17: 2012, also knapp zehn Jahre zuvor. Da sollte es noch plattgemacht werden (Foto: Günter Bächle)

Das Problem beginnt damit, dass diese Bewertung eines Gebäudes insgesamt schwierig zu definieren ist. Vor allem aber: Wer begründet dies? Die personell hoffnungslos unterbesetzte Denkmalpflege, welche aus rechtlichen Bedenken heraus diesen Status vermeidet wo immer es geht? Ein von Seiten der Kommune beauftragtes, externes Fachbüro für Bauforschung und/oder Restaurierung?

So wie es das Schreiben formuliert, wird das Thema wieder auf die Denkmalpflege abgeschoben, bei der man schon alleine aus Personal- und damit Zeitgründen nicht wirklich zu hoffen braucht, dass sich dann irgendetwas ändert: durch die Festlegung der Denkmaleigenschaften im Rahmen der Denkmalinventarisation wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein statischer Wissensstand geschaffen, der kaum noch verändert oder ergänzt, von Seiten der kommunalen Bauverwaltung jedoch als bindend betrachtet wird. 

Offiziell ist das natürlich eine „offene“ Liste! Die Wirklichkeit sieht gegenwärtig aber so aus, dass man den Eindruck gewinnt, neue Kulturdenkmale werden nur noch dann ausgewiesen, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Dienstag und Mittwoch fallen. Durch das Baurecht gilt dann aber: was kein Kulturdenkmal ist, wird seitens der Denkmalpflege auch nicht mehr weiter betreut, oder genauer: die Denkmalpflege wird – wenn überhaupt - nur begrenzt oder gar nicht mehr eingeschaltet, wie an der Friedensstraße 12, Herzenbühlgasse 3a, usw. nachzuvollziehen ist. Damit ist die Frage der Verantwortung komplett auf die Denkmalpflege übertragen, auf die man grundsätzlich verweist und bei der in fast allen Fällen nach Aktenlage entschieden wird.

Und genau darum geht es: wer fühlt sich verantwortlich und wer ist es? Wer muss es sein und wer darf sich verantwortlich fühlen? Welches Maß an Voruntersuchung wird zur Ausweisung von Kulturdenkmalen angelegt und wo sieht wer einen „Verdachtsfall“? Generell: auf was hin ist das jeweilige Haus „verdächtig“ ? Dass es ein Kulturdenkmal nach den Definitionen im Denkmalschutzgesetz ist? Oder dass es für die Ortsgeschichte oder/und das Ortsbild interessant und wichtig sein könnte?

Aufgrund der eigenen  Erfahrungen der vergangenen Jahre bei zahlreichen bauhistorischen Untersuchungen auch an Gebäuden, bei denen die Denkmalinventarisation keine Kulturdenkmaleigenschaft gesehen hat, zeigt sich, dass man sich hier ein perfektes Trugbild erschaffen hat. 

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Geschichte erfahren dürfen - Plädoyer für sichtbare Spuren der alten Ziegelei im neuen Quartier

Von dem alten Werksgelände blieb, außer dem Schriftzug, nichts erhalten.

Da ich selbst als gebürtige Mühlackerin auch nach meinem Wegzug immer noch ein großes Interesse an der Stadt habe, würde ich mir wünschen, dass die Stadtverwaltung und der Projektentwickler der Hofkammer die Chance nutzen, hier neben dringend benötigtem Wohnraum auch ein optisch interessantes und nachhaltiges Projekt zu schaffen.

Sitzbank vor Ziegelwand - in Torontos lter Ziegelei. Geschichte blitzt auf.

Da ich öfters nach Besuchen in Mühlacker am Bahnhof stehe und auf die Brachfläche schaue, drängen sich gewisse Gedanken doch auf, wie dieser Blick in einigen Jahren wohl aussehen wird. Bedauerlicherweise wurde von dem alten Werksgelände außer dem Schriftzug nichts erhalten. Hier hat man meines Erachtens eine Chance verpasst, alte Strukturen oder zumindest Elemente in das neue Wohn- und Nutzviertelgroßflächiger zu intergrieren.

Beispiele wie in München das Werksviertel, in Mannheim das "Glückstein-Quartier oder die alte Ziegelei in Toronto, Kanada, zeigen, wie Altes und Neues verbunden werden kann. Dadurch entsteht ein ansprechender neuer Raum, der zu gemeinsamen Leben anregt und gleichzeitig etwas des alten Charakters in die Zukunft transportiert.

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Abfallwirtschaft, das abgeschlossene System - Da fließt nichts in die Kreiskasse

Was die Erhebung von Gebühren betrifft, gibt es durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung große Einschränkungen, welche wir pingelig einhalten müssen. Dies wird durch die Wirtschaftsprüfer beim Jahresabschluss und zirka alle 4 Jahre durch die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg eingehend unter die Lupe genommen.

Was die Deponie Hamberg in Maulbronn betrifft, muss man zwischen den "alten" und bereits durch den Enzkreis selbst verfüllten Abschnitten I bis IV und den aktiven Abschnitt V und dem potentiellen Schlussabschnitt VI unterscheiden. Die Abschnitte I bis IV wurden vor Zeiten der Hamberg-Deponie-Gesellschaft (HDG) durch den Enzkreis verfüllt und bis 1995 war diese Deponie auch eine Hausmülldeponie. Für diese "alten-Enzkreis-Abschnitte" kann und muss der Enzkreis die Nachsorge über die Müllgebühren auch heute noch ansammeln. Diese müssen leider (oder zum Glück, je nach Standpunkt) immer wieder erhöht werden, da es immer wieder neue gesetzliche Vorgaben für die Nachsorge gibt. Diese zielen regelmäßig auf die Fragen des Naturschutzes. Auch die Rekultivierung als Wald, welche nun bald für diese Abschnitte ansteht und die verfüllten Abschnitte zumindest in einen Art Urzustand wiederherstellen soll (nicht ganz exakt möglich, da die Bepflanzung an die Abdichtung angepasst werden muss, wird hiervon bezahlt)

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Liebfrauenkirche in Lienzingen - herausragendes Beispiel für die Bedeutung der Wallfahrt im Nordschwarzwald

Frauenkirche Lienzingen (alle Fotos: Günter Bächle)

Am südlichen Ortsrand von Lienzingen steht in erhöhter Lage eine ehemalige Wallfahrtskirche, die seit dem späten 15. Jahrhundert existiert und der Ausdruck der spätmittelalterlichen Marienverehrung im Raum Pforzheim ist. Die ältesten Bauteile befinden sich im westlichen Bereich des Langhauses. Dieses wurde dem Stil des Westportals nach zu urteilen, möglicherweise bereits im Zeitraum von 1400 bis 1420 errichtet. Johann Riescher von Ladenburg, der von 1476 bis 1482 Abt des Klosters Maulbronn war, ließ die Kirche ausbauen, sodass sie ihre heutige Gestalt erhielt. Zunächst wurde von 1476 bis 1478 das Langhaus nach Osten erweitert. Offenbar bildete diese Osterweiterung des Langhauses zunächst auch den Abschluss der Kirche, sodass die Ostwand des Langhauses nun zugleich als Chorbereich genutzt wurde.

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Die Hoffnung stirbt nicht zuletzt, sondern nie

Bild von Gerd Altmann

Die derzeitige Lage ist historisch einmalig.
 
Das hören wir allenthalben und sind nach kurzem Nachdenken gewillt, diesem Gedanken beizupflichten. Doch es stellt sich die Frage, ob wir der Einschätzung ebenso zustimmen wie der Begründung. Sicher, Corona hat uns in einen wirtschaftsgeschichtlich einmaligen Zustand versetzt, den es so seit Jahrzehnten nicht gegeben hat. Ebenso gab es bislang keine Notwendigkeit, verfassungsrechtlich mögliche, aber nur mit Bedacht einzusetzende Einschränkungen grundständiger Rechte von 83 Millionen Menschen auch zu nutzen. So weit, so gut. Dieser Schlussfolgerung, dass die Krise einmalig ist, bildet den Tenor unserer in jüngster Zeit nicht durch Kreativität und Facettenreichtum geprägten Berichterstattung.

Wir erfahren täglich eben jene Feststellung: „Corona hält unser Leben im Griff“ oder „Corona sorgt für Ausnahmezustand“. Und wenn es nicht Corona selbst ist, sind es die Symptome: „Ausgangssperren werden verhängt“, „Österreich macht die Grenzen dicht“ oder „Ist die Gastronomie zu retten?“. Dem allen ist nichts hinzuzufügen – verblüffen mag einen nur der Umstand, dass offensichtlich einfache Feststellungen allein den Kern unserer zeitgenössischen Wahrnehmung selbst in elaborierten Medien oder Plattformen bilden können. Wo ist die Tiefe der Analyse? Wo ist der durchdringende Blick? Wo ist die übergeordnete, verbindende Einschätzung? Ja, Corona ist eine Herausforderung – teils existenziell, teils beschwerlich, für etliche bedeutet die Pandemie auch ein langfristiges Umdenken.

Doch, fragt man sich: Ist es das?
Mehr Einschätzung folgt daraus nicht? In der Krise offenbaren sich nicht nur Symptome einer temporären Herausforderung, sondern Krisen öffnen und weiten den Blick für ernste Verschleißerscheinungen von Systemen, ernsten Herausforderungen, viel allgemeineren Fragestellungen.

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