Bezüglich der Antwort der Stadtverwaltung Mühlacker auf die Anfrage von Stadtrat Bächle in Sachen Friedensstraße 12 in Lienzingen, sehe ich bei der Vorgabe, dass ein „Verdachtsfall“ für ein Kulturdenkmal vorliegen muss, einen waschechten Haken.
Das Problem beginnt damit, dass diese Bewertung eines Gebäudes insgesamt schwierig zu definieren ist. Vor allem aber: Wer begründet dies? Die personell hoffnungslos unterbesetzte Denkmalpflege, welche aus rechtlichen Bedenken heraus diesen Status vermeidet wo immer es geht? Ein von Seiten der Kommune beauftragtes, externes Fachbüro für Bauforschung und/oder Restaurierung?
So wie es das Schreiben formuliert, wird das Thema wieder auf die Denkmalpflege abgeschoben, bei der man schon alleine aus Personal- und damit Zeitgründen nicht wirklich zu hoffen braucht, dass sich dann irgendetwas ändert: durch die Festlegung der Denkmaleigenschaften im Rahmen der Denkmalinventarisation wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein statischer Wissensstand geschaffen, der kaum noch verändert oder ergänzt, von Seiten der kommunalen Bauverwaltung jedoch als bindend betrachtet wird.
Offiziell ist das natürlich eine „offene“ Liste! Die Wirklichkeit sieht gegenwärtig aber so aus, dass man den Eindruck gewinnt, neue Kulturdenkmale werden nur noch dann ausgewiesen, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Dienstag und Mittwoch fallen. Durch das Baurecht gilt dann aber: was kein Kulturdenkmal ist, wird seitens der Denkmalpflege auch nicht mehr weiter betreut, oder genauer: die Denkmalpflege wird – wenn überhaupt - nur begrenzt oder gar nicht mehr eingeschaltet, wie an der Friedensstraße 12, Herzenbühlgasse 3a, usw. nachzuvollziehen ist. Damit ist die Frage der Verantwortung komplett auf die Denkmalpflege übertragen, auf die man grundsätzlich verweist und bei der in fast allen Fällen nach Aktenlage entschieden wird.
Und genau darum geht es: wer fühlt sich verantwortlich und wer ist es? Wer muss es sein und wer darf sich verantwortlich fühlen? Welches Maß an Voruntersuchung wird zur Ausweisung von Kulturdenkmalen angelegt und wo sieht wer einen „Verdachtsfall“? Generell: auf was hin ist das jeweilige Haus „verdächtig“ ? Dass es ein Kulturdenkmal nach den Definitionen im Denkmalschutzgesetz ist? Oder dass es für die Ortsgeschichte oder/und das Ortsbild interessant und wichtig sein könnte?
Aufgrund der eigenen Erfahrungen der vergangenen Jahre bei zahlreichen bauhistorischen Untersuchungen auch an Gebäuden, bei denen die Denkmalinventarisation keine Kulturdenkmaleigenschaft gesehen hat, zeigt sich, dass man sich hier ein perfektes Trugbild erschaffen hat.
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