Abfallwirtschaft, das abgeschlossene System - Da fließt nichts in die Kreiskasse

Was die Erhebung von Gebühren betrifft, gibt es durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung große Einschränkungen, welche wir pingelig einhalten müssen. Dies wird durch die Wirtschaftsprüfer beim Jahresabschluss und zirka alle 4 Jahre durch die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg eingehend unter die Lupe genommen.

Was die Deponie Hamberg in Maulbronn betrifft, muss man zwischen den "alten" und bereits durch den Enzkreis selbst verfüllten Abschnitten I bis IV und den aktiven Abschnitt V und dem potentiellen Schlussabschnitt VI unterscheiden. Die Abschnitte I bis IV wurden vor Zeiten der Hamberg-Deponie-Gesellschaft (HDG) durch den Enzkreis verfüllt und bis 1995 war diese Deponie auch eine Hausmülldeponie. Für diese "alten-Enzkreis-Abschnitte" kann und muss der Enzkreis die Nachsorge über die Müllgebühren auch heute noch ansammeln. Diese müssen leider (oder zum Glück, je nach Standpunkt) immer wieder erhöht werden, da es immer wieder neue gesetzliche Vorgaben für die Nachsorge gibt. Diese zielen regelmäßig auf die Fragen des Naturschutzes. Auch die Rekultivierung als Wald, welche nun bald für diese Abschnitte ansteht und die verfüllten Abschnitte zumindest in einen Art Urzustand wiederherstellen soll (nicht ganz exakt möglich, da die Bepflanzung an die Abdichtung angepasst werden muss, wird hiervon bezahlt)

Für die Nachsorge des aktuellen Abschnitts V sowie - sofern dieser Abschnitt VI kommt - ist die HDG zuständig. Diese Gelder werden nicht über die Müllgebühren sondern über die Erlöse der HDG generiert. Selbiges ist für die von Ihnen angesprochenen Pachten der Fall. Diese werden in den aktiven Deponieabschnitten erwirtschaftet und entlasten die Müllgebühren um diese Beträge. Auch die Gewinne der HDG werden - sofern diese an den Enzkreis (und LB) abgeführt und nicht in der Gesellschaft zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet werden, zur Entlastung der Müllgebühren eingesetzt. Dies war auch die Idee der Gründung der HDG. Die über Gebühren bezahlten Investitionen in die Deponie, welche nach Änderung der Gesetzbegung in den 90er Jahren obsolet wurden, sollen über Gewinnabführungen der HDG an den Enzkreis zur Entlastung der Müllgebühren beitragen.

Insofern belastet der Kreis den Gebührenzahlern keine zweite Pacht, im Gegenteil, er belastet den Gebührenzahler gar keine Pacht. Im Gegenteil. Die HDG entlastet die Gebührenzahler um die Pacht, in dem sie diese erwirtschaftet und an den Gebührenhaushalt abführt. Dies war auch ein wichtiger Grund, warum in den Jahren nach 2010 die Gebühren mehrfach gesenkt und sehr oft stabil gehalten werden konnten.

Da sich dies alles im Gebührenhaushalt abspielt, ist der Abfall auch keine Einnahmequelle für den Kreis. Der Kreis darf keinen Cent daraus behalten sondern dies spielt sich ausschließlich im Gebührenhaushalt des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ab. Exakt dies wird sehr pingelig von der Gemeindeprüfungsanstalt überprüft, dass alle Gewinne des Eigenbetriebs innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Jahren in der Kalkulation der Müllgebühren wieder dem Gebührenzahler zugute kommen. Eine Gewinnabführung an den Kreishaushalt ist explizit nicht erlaubt und geschieht selbstverständlich auch nicht. Die Abfallwirtschaft ist also ein in sich abgeschlossenes System und abgehängt vom Kreishaushalt....oder anders gesagt, mit Überschüssen aus der Abfallwirtschaft werden keine Sozialleistungen bezahlt.


Info: Antwort von Frank Stephan auf kritische Fragen eines Maulbronner Bürgers zum Blog-Beitrag über die Finanzierung von Nachsorgekosten der Deponie Hamberg des Enzkreises in Maulbronn. Eine übersichtliche und lesenswerte Darstellung der Finanzbeziehungen Landkreis, HDG und Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (bä)

 

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Martin Stankewitz am :

Zum besseren Verständnis und Nachvollziehbarkeit setze ich meine per Email an Herrn Bächle und Herrn Stephan gestellten Fragen hier nachträglich in die Kommentare.

Soweit ich die Bilanzierung des Abfallbetriebes Enzkreis verstanden hatte, hat der Enzkreis mit den Abfallgeschäften bisher rund 20 Millionen Euro angesammelt. Der Enzkreis plant auch mit jährlichen Gewinnen für den neuen Deponieabschnitt. Somit dürften sich aus der Abfallwirtschaft in ca. 10 Jahren insgesamt rund 40 Millionen Euro angesammelt haben inklusive Rückstellungen, die Hälfte davon sind wohl „Netto“ Gewinne für den Enzkreis.
Für mich stellte sich die Frage, wenn alle möglichen Kosten gebührenfähig sind, warum sind es dann nicht die Gewinne? Zudem bezahlt der Gebührenzahler auch die bestehenden Unterpachtverträge. Meines Wissens gehen € 180 000 an die Stadt Maulbronn als Eigentümer der genutzten Fläche. Der Enzkreis stellt aber seiner eigenen "Privatfirma" der HDG ebenfalls eine gebührenfähige Rechnung an Pacht aus. Der Gebührenzahler zahlt insgesamt rund € 476 000 pro Jahr an Pachten.

Weitere Frage war, für welche Leistung berechnet der Enzkreis den Gebührenzahlern eine zweite Pacht?

Ein zweiter Teil war das Thema „leicht strahlende Abfälle“ aus AKW Philippsburg.
„Aus der Ko-operation mit Karlsruhe kommen demnächst womöglich auch noch leicht strahlende Abfälle auf den Hamberg. Wie sich das auf die Nachsorgekosten einmal auswirken mag? Für viele Maulbronner dürfte der Hamberg/Eichelberg dann aber zur NOGO Area werden, als Tourismusmagnet für den Naturpark dürfte die Sache auch nicht gerade wirken. Die Haltung der Landesregierung ist für mich in dieser Sache nicht nachvollziehbar. Das hätte man in den Vereinbarungen mit der Atomindustrie anders regeln müssen. Jetzt sollen es die Landkreise ausbaden. Auch wenn es Gutachten zur Unbedenklichkeit gibt, bleibt ein Misstrauen und eine Angst in der Bevölkerung. Nach meinem Eindruck wollen sich das Land und die Atomindustrie die Kosten für eine gründlich abgesicherte Entsorgung wohl sparen.

Will der Enzkreis diese Sache solange verzögern, bis der letzte Abschnitt am Hamberg erledigt ist und keine Kapazität mehr frei ist?“

In Sachen freigemessene Abfälle gibt es nach per Mail übermittelten Angaben von Herrn Stephan keinen neuen Sachstand. Danach lehnt der Enzkreis die Ablagerung ab und will sich notfalls auch dagegen juristisch zur Wehr setzen. Insofern verweigert sich der Enzkreis aktuell den Absichten der Landesregierung. Ich warte daher mit Spannung auf die Stellungnahmen der Bewerber um ein Landtagsmandat zu diesem Thema (siehe Mühlacker Tagblatt vom 3.2.2021 : Deponie rückt in den Focus der Politik)

Martin Stankewitz
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