Das Rätsel um die Stückelung in Aischbühl-Ost: 6 plus 1,50 oder 4,5 plus 3 oder sonst noch?
Starr oder flexibel? Wie die Stadtverwaltung eine der zentralen Festsetzungen im Bebauungsplan Aischbühl Ost handhabt, wollte ich als Stadtrat in einer Anfrage vom Baurechts- und Planungsamt wissen. Denn der vorgeschriebene Pflanzstreifen entlang der Ludwigstraße muss pro Grundstück auf sechs Meter plus 1,50 Meter unterbrochen werden. Weshalb wehrt sich die Verwaltung gegen Wünsche, diese 7,50 Meter auch anders zu stückeln – zum Beispiel 4,5 plus drei Meter? Der Hintergrund: Da Parkplätze rar sind, wollen Anlieger auf ihren Grundstücken Stellplätze schaffen, was mit den Maßen des Pflanzgebotes kollidieren kann.
Die Stadtverwaltung will jedoch nicht als Verfechter einer starren Linie gelten. Wie es in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterschriebenen Antwort auf meine Anfrage heißt, setzt der Bebauungsplan eine zulässige Unterbrechung des Pflanzgebots auf einer Breite von sechs Meter fest. Dies war in der Vergangenheit in anderen Gebieten regelmäßig völlig ausreichend und ermöglicht die Anlage von bis zu vier Stellplätzen in Form einer Doppelgarage mit davorliegenden Stellplätzen. In der Regel werde der Zugang zum Gebäude von dieser Hoffläche aus geschaffen, so dass dafür keine weitere Unterbrechung des Pflanzgebots erforderlich sei.
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