Bekenntnis auch zur Windkraft
Die CDU-Regionalverbandsfraktion Nordschwarzwald hat ein Positionspapier verabschiedet zur Windkraft:
1. Wir treten für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Die Region Nordschwarzwald kann ihren Beitrag besonders durch Wasserkraft und Biomasse leisten, aber auch durch Windkraft.
2. Wir sind dafür, dass der Auftrag des Landes, in einer Schwarzweiß-Planung Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windkraft festzulegen, umgesetzt wird und unterstützen deshalb die Aufstellung des Teilregionalplanes Windkraft.
3. Wir gehen davon aus, dass die Windkraft auch in der Region Nordschwarzwald künftig einen größeren Anteil der erneuerbaren Energien stellt als bisher. Allerdings bedingt dies auch, dass andere geeignete Gebiete des Landes ebenfalls für Windkraft genutzt werden und die Last nicht nur von den Höhenrücken des Nordschwarzwalds getragen wird.
4. Die Akzeptanz der Windkraft nimmt in der Bevölkerung aus nachvollziehbaren Gründen stetig zu. Wir verkennen allerdings nicht, dass es auch Ablehnung wegen der befürchteten Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gibt.
5. Die Landschaftsbild und die verträgliche Einordnung der optisch wahrnehmbaren Windkraftanlagen gehören zu den wesentlichen Kriterien der Standortfindung im Rahmen der Aufstellung des Teilregionalplanes. Die Standorte müssen, jeweils für sich, entsprechend geprüft und gewertet werden. Dabei muss die Tourismusintensität einer Kommune eine entscheidende Rolle spielen und im Abwägungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Dem Ziel der Abwägung dient auch das öffentliche Anhörungsverfahren zum Teilregionalplan.
6. Wie fordern das Land auf, für potenziell unvermeidbare Eingriffe in das Landschaftsbild die strikte Anwendung der Eingriffsminimierungs- und Ausgleichsregelungen des Naturschutzrechts durchzusetzen.
7. Das zur Verfügung stehende Datenmaterial über die Windhöffigkeit ist unzureichend. Hier ist das Land in der Pflicht, für besseres Datenmaterial zu sorgen, um den Entscheidungsträgern eine sachgerechte und nachvollziehbare Abwägung zu ermöglichen.
8. Solange Klärungen bei Datenmaterial und Bewertung des Landschaftsbildes durch das Land ausstehen, kann es keine belastbaren Standortvorschläge für die Region Nordschwarzwald geben. Hier ist zunächst das Land gefordert.
9. Führende Hersteller und Zulieferbetriebe von Windkraftanlagen kommen aus der Region Nordschwarzwald bzw. Baden-Württemberg. Wir unterstützen ausdrücklich die Wertschöpfung dieser innovativen Unternehmen, die zukunftsträchtige Arbeitsplätze in unserer und für unsere Region anbieten.
10. Wir appellieren an Stadtwerke und andere kommunale Versorger, gemeinsam in die Windkraft im Nordschwarzwald zu investieren, damit die Wertschöpfung in der Region bleibt.
1. Wir treten für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Die Region Nordschwarzwald kann ihren Beitrag besonders durch Wasserkraft und Biomasse leisten, aber auch durch Windkraft.
2. Wir sind dafür, dass der Auftrag des Landes, in einer Schwarzweiß-Planung Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windkraft festzulegen, umgesetzt wird und unterstützen deshalb die Aufstellung des Teilregionalplanes Windkraft.
3. Wir gehen davon aus, dass die Windkraft auch in der Region Nordschwarzwald künftig einen größeren Anteil der erneuerbaren Energien stellt als bisher. Allerdings bedingt dies auch, dass andere geeignete Gebiete des Landes ebenfalls für Windkraft genutzt werden und die Last nicht nur von den Höhenrücken des Nordschwarzwalds getragen wird.
4. Die Akzeptanz der Windkraft nimmt in der Bevölkerung aus nachvollziehbaren Gründen stetig zu. Wir verkennen allerdings nicht, dass es auch Ablehnung wegen der befürchteten Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gibt.
5. Die Landschaftsbild und die verträgliche Einordnung der optisch wahrnehmbaren Windkraftanlagen gehören zu den wesentlichen Kriterien der Standortfindung im Rahmen der Aufstellung des Teilregionalplanes. Die Standorte müssen, jeweils für sich, entsprechend geprüft und gewertet werden. Dabei muss die Tourismusintensität einer Kommune eine entscheidende Rolle spielen und im Abwägungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Dem Ziel der Abwägung dient auch das öffentliche Anhörungsverfahren zum Teilregionalplan.
6. Wie fordern das Land auf, für potenziell unvermeidbare Eingriffe in das Landschaftsbild die strikte Anwendung der Eingriffsminimierungs- und Ausgleichsregelungen des Naturschutzrechts durchzusetzen.
7. Das zur Verfügung stehende Datenmaterial über die Windhöffigkeit ist unzureichend. Hier ist das Land in der Pflicht, für besseres Datenmaterial zu sorgen, um den Entscheidungsträgern eine sachgerechte und nachvollziehbare Abwägung zu ermöglichen.
8. Solange Klärungen bei Datenmaterial und Bewertung des Landschaftsbildes durch das Land ausstehen, kann es keine belastbaren Standortvorschläge für die Region Nordschwarzwald geben. Hier ist zunächst das Land gefordert.
9. Führende Hersteller und Zulieferbetriebe von Windkraftanlagen kommen aus der Region Nordschwarzwald bzw. Baden-Württemberg. Wir unterstützen ausdrücklich die Wertschöpfung dieser innovativen Unternehmen, die zukunftsträchtige Arbeitsplätze in unserer und für unsere Region anbieten.
10. Wir appellieren an Stadtwerke und andere kommunale Versorger, gemeinsam in die Windkraft im Nordschwarzwald zu investieren, damit die Wertschöpfung in der Region bleibt.
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