Kein linkes Thema

Was, darbende Gemeinden? Ist das nicht zu drastisch?  Ja, darbend. Stimmt! Darben bedeutet, Mangel an etwas zu haben, Not zu leiden  - die Künstliche Intelligenz (KI) spuckt die Synonyme blitzschnell aus. Es beschreibt einen Zustand ernster Entbehrung. Synonyme sind hungern, schmachten, Not leiden oder am Hungertuch nagen. Bleiben wir bei den notleidenden Kommunen. Kommunalfinanzen - werden Krisen zum Dauerzustand, fragt sich der Gemeindetag Baden-Württemberg,  Notleidende Gemeinden sieht auch das Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft. Es gibt keine allgemein gültigen Kennzahlen, der Begriff beschreibt eine politisch als unbefriedigend eingestufte Haushaltslage. 

Schwacher Trost für die Landkreise; Die Landkreise in Baden-Württemberg stecken tief im finanziellen Minus. Neue Zahlen zeigen: Kaum noch ein Kreis kann einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, berichtete dieser Tage die Schwäbische Zeitung. Der Berliner Tagesspiegel zitiert den DGB-Chef von Nordrhein-Westfalen mit der Forderung nach einem Solidarpakt für die West-Gemeinden.  Schon vor knapp einem Jahr sah das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus viele Gemeinden in der Schuldenfalle. Auf der einen Seite steigen die Ausgaben teils drastisch - insbesondere bei Sozialleistungen, Bildung und Personal. Auf der anderen Seite brechen die Steuereinnahmen ein.  Das einst wohlhabende Heidelberg beispielsweise muss gut 180 Millionen Euro Schulden machen.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Die hohen Defizite bei den Stadtstaaten spiegeln sich in den Flächenländern auf der Ebene der Kommunen. Hier ging die Einnahmen-Ausgaben-Schere noch weiter auseinander als 2024. Ein Einnahmenzuwachs um 4,1 Prozent auf 391,4 Milliarden Euro und ein Ausgabenzuwachs um 5,6 Prozent auf 423,3 Milliarden Euro ergaben ein Defizit von 31,9 Milliarden Euro.

Ein Bereich, der die Kassen stark strapaziert: die Kinderbetreuung. Gleichzeitig müssen wir die regionalen Infrastrukturen auf die demografischen Herausforderungen der nächsten Jahre vorbereiten. Ohne finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme von Bund und Ländern wird dies für viele Regionen nicht aus eigener Kraft zu schaffen sein. Die Bevölkerungsentwicklung zwischen 2020 und 2040 ist in Deutschland ungleich verteilt. In einigen Bundesländern wird die Bevölkerung in den kommenden 20 Jahren wachsen, andere Regionen werden sehr stark schrumpfen. Laut Vorausberechnung der Bevölkerungszahlen bis 2040  des Datenportals Wegweiser Kommune liegt die Bevölkerungsentwicklung in den 13 Flächenländern zwischen +4,6 Prozent (Baden- Württemberg) und –12,3 Prozent (Sachsen-Anhalt).

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Kleine Fristen-Kunde

Manchen Windkraft-Standorte-Gegnern, vesuchten Planungsverzögerern und Energie-Besserwissern ins Stammbuch geschriebn - die Fristen! Das gaben Bund und Land den Regionalverbänden vor:

  • Frist zur Erreichung der Flächenziele: Die Bundesländer müssen bis zum 31. Dezember 2027 ihre festgelegten Flächenziele für Windenergie erreichen.
  • Frist in Baden-Württemberg: Das Landesplanungsgesetz BW (2023) nennt den 30. September 2025 als Frist für den Satzungsbeschluss der Teilregionalpläne für Wind- und Solarenergie.
  • Auswirkungen bei Fristversäumnis: Werden die Teilflächenziele nicht fristgerecht erreicht, tritt eine sogenannte „Super-Privilegierung“ ein. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen im gesamten Außenbereich des Planungsraums privilegiert sind, auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
  • Bestandsplanungen: Bestehende Konzentrationszonen, die bis zum 01. Februar 2024 wirksam ausgewiesen wurden, genießen Bestandsschutz, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2027. 

Mit dem nötigen Rückenwind können die Erneuerbaren ihr volles Potenzial entfalten, sagt der BWE - und hat recht

Statt eines eigenen Beitrags ausnahmsweise ein großes Zitat hier und jetzt.

Diesmal vom Bundesverband Windenergie  (BWE) im Original:

Angesichts wiederkehrender Energiekrisen muss Deutschland seine Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnellstmöglich beenden. Die Erneuerbaren Energien stehen bereit, eine noch größere Rolle zu übernehmen. Die Windenergiebranche ist der entscheidende Leistungsträger und sieht sich in besonderer Verantwortung, die Energieversorgung resilient und zukunftsfähig zu gestalten. Um die Versorgung weiter zu stabilisieren, treiben wir den Ausbau von Speicherkapazitäten sowie den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft voran. Wenn die Bundesregierung jetzt die richtigen Rahmenbedingungen schafft, können wir Deutschland besser für künftige Krisen wappnen. 

 
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Geschafft! 49 mal Vorrang für die Windräder - Investitions- und Klimaschutz-Programm für die Region

Morgens um neun begann der Marathon: Zuerst eine Stunde Vorbesprechung in der Fraktion, nahtlos übergegangen  in drei Stunden Debatten- und Abstimmungsstress in der Regionalverbandsversammlung.  Doch dann war es geschafft. Da kommt einem spontan das Wort von der historischen  Stunde in den Sinn.  

Der Teilregionalplan Windkraft für die Region wurde im Ratssaal der Stadt Mühlacker verbschiedet (Foto: Regionalverband Nordschwarzwald)

Denn erstmals verfügt die Region Nordschwarzwald über eine verbindliche Festlegung von regional bedeutsamen Standorten für Windräder. 25 an der Zahl, fachtechnisch:  Vorranggebiete, festgelegt im Teilregionalplan Windkraft, seit 2023 im Auftrag von Bund und Land erarbeitet. 25 Stimmen für den Satzungsbeschluss, zehn dagegen und eine Enthaltung. Das ist auch ein kleines Konjunkturprogramm: Rechtlich abgesicherte Windkraft-Standorte setzen Millionen-Investitionen frei.  

Die Gesamtfläche der Vorranggebiete von 6.567 Hektar entspricht rund 2,8 Prozent der Regionsfläche und erfüllt die bundes- und landesrechtlichen Teilflächenziele von mindestens 1,8 Prozent gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (was für ein Wort!) in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetz Baden-Württemberg. 

Das ist jedoch noch kein Freifahrschein für Investoren und Projektierer, denn für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Anlagen sind die Landratsämter beziehungsweise die Stadtverwaltung Pforzheim - jede für das eigene Gebiet - zuständig. Dabei gehen die Prüfungen der Bauanträge tiefer als die Ergebnisse der Suchläufe durch den Regionalverband. 

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Nussdorfs Mini-Weiler Sonnenberg wird zum regionalen Politikum: 41 Bewohner, 14 Häuser, aber kein Windrad?

Kurz vor Toresschluss der Beratungen um die regionale Windkraft-Planung im Nordschwarzwald schlägt das Thema Sonnenberg mit einer überraschenden Heftigkeit auf. Tatsächlich ist das der letzte Strohhalm für jene, die das Windkraft-Vorranggebiet WE 11 bei Großglattbach kippen wollen. Der Mini-Ort im Kreuzbachtal bei Nussdorf ärgert Mühlacker, den großn Nachbarn und erhält Schützenhilfe aus dem Ludwigsburger Kreishaus.

Eingang zur Sonnenberg-Siedlung (Fotos: Günter Bächle)

Bereits Ende September 2025 forderte der Gemeinderat von Wiernsheim eine genaue Abstimmung zwischen den Landkreisen Ludwigsburg und Enzkreis, da hier ein erhebliches Informations- und Abstimmungsdefizit aufgrund der Gemeinde-, Landkreis-, Regierungspräsidiums- und Regionalverbandsgrenzen bestehe. Zwar wird die Siedlung Sonnenberg im Beschluss nicht namentlich genannt, doch war wohl das Areal im Wald jenseits der Kreisgrenze gemeint. 

Vorranggebiete 8, 11 und 13

Andererseits waren in der Pforzheimer Zentrale des Regionalverbandes die Meinungsunterschiede in der Einstufung des Wald-Quartiers nicht unter den Tisch gekehrt worden, auch wenn dies manche Kritiker argwöhnen. Die BI Vernunftenergie auf der Platte zeigte sich verwundert, dass man, wenn man um das Problem weiß und die Konflikte sieht, derartige Planungsgebiete zum jetzigen Zeitpunkt festsetzt (Schreiben vom 20. Februar 2026 an die Fraktionsvorsitzenden in der Regionalverbandsversammlung). Auch die Gemeinde Wiernsheim sieht Nutzungskonflikte schon auf Ebene der Regionalplanung.

Doch nichts wurde unter den Teppich gekehrt. Denn in der öffentlichen Vorlage 3/2026 stellte sich die Verwaltung des Regionalverbandes dem Konflikt. Exakt 1157 Seiten umfasst die Beratungsvorlage für den  Planungsausschuss am 4. Februar und die Verbandsversammlung am 11. März 2026. In das digitale Konvolut flossen alle Stellungnahmen ein - über den Sommer in der zweiten – öffentlichen! - Runde vorgebracht von insgesamt 129 Trägern öffentlicher Belange. Genau 674 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung waren es, teilweise mit Unterschriftenlisten.

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Akkurat, sauber, mit klarer Ansage

So isch es au wieder...

Gut eineinhalb Stunden war ich heute weg und wunderte mich bei meiner Rückkehr über ein weißes Stück Papier an der Tür. Das war doch vorher nicht da, schoss es mir durch den Kopf. Eindeutige Botschaft auf Din A 4. Akkurat, sauber, mit klarer Ansage nach dem Motto: Passt, sitzt und hat Luft.  Im Briefkasten anonyme Post, ein Pamphlet und kopierte Artikel gegen E-Autos. Ich wundere mich über so viel Mangel an Courage. Wer keine Windräder will oder Stromautos verschmäht, kann doch mit seinem Namen zu seiner Meinung stehen. Ist doch sein gutes Recht. Weshalb kneifen?

Ein „Aushang“, weil ich für das Vorranggebiet für die Windkraft (WE 11) bin? Offensichtlich. Dabei entscheidet die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald. Um die 60 Leute, einer davon bin ich. Da wünsache ich viel Kraft und Zeit, allen die persönliche Botschat aus Glabbich zukommen zu lassen. .

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Ingersheim und Löningen - Beispiele, wie Bürger Windräder finanzieren und am Ertrag beteiligt sind

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Das Windrad von Ingersheim im Kreis Ludwigsburg gehört Bürgern. Foto: LKZ-Archiv (Alfred Drossel)

Ein Zuckerle für die Glabbicher, wenn der Windpark im Wald zu Serres realisiert wird? Schon an jenem heißen Mai-Tag des Jahres 2024, als wir - die CDU-Stadträte - auf dem Quartiersplatz im Wohngebiet  Pforzheimer Weg in Großglattbach eineinhalb Stunden mit etwa 100 Besuchern über die Windrad-Pläne diskutierten (übrigens: als einzige Fraktion) war diese Frage virulent. Später hielten auch andere eine solche Drein-Gabe für duchaus denkbar, ohne sich festzulegen.

Grafik: Umweltbundesamt

Vor einigen Wochen brachte mein Fraktionskollege Tobias Scheytt das Thema wieder aufs die Agenda -   am Beispiel des Bürgerwindrads in Ingersheim. Wir nahmen Kontakt auf, stießen auf eine interessante Homepage mit nachdenkenswerten Texten. Eine Genossenschaft dient als rechtlicher Rahmen, um Geld für den Bau des Windrades zu sammeln: Der rechtliche Rahmen für eine breite Bürgerbeteiligung zur sauberen, umweltfreundlichen Energieerzeugung in Ingersheim und Umgebung. Auf einer der Web-Seiten setzt sich das Windrad-Kollektiv mit Reizworten in der Windenergie-Debatte auseinander. Infraschall, Lärm, Schatten, Tiere und Pflanzen, CO²-Einsparungen ...  Lesbar und verständlich formuliert. Stichwort Landschaft: Die Kulturlandschaft in unserer Gegend ist in hohem Maße durch Siedlung, Industrie und Infrastruktur geprägt. Sie wurde immer wieder verändert und wird es noch, so wie es die Bedingungen der jeweiligen Zeit erfordern.

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Post für WE 11-Kritiker: Der Herrgott schenkte uns Wind, Sonne und Wasser auch als Gratis-Energie-Quellen

Hier nun meine Antworten auf die Reaktionen aus Großglattbach und Serres:

Antwort an T.S.:

Ich muss nochmals deutlich machen, dass der Regionalverband NSW nicht aus lauter Jux und Tollerei den Teilregionalplan Windkraft aufstellt, sondern im Auftrag von Bund und Land. Die Regionalverbände müssen Teilregionalpläne erarbeiten mit mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie. Denn Regionalplanung ist Teil der staatlichen Raumordnung. Sie ist in Baden-Württemberg kommunal verfasst,  weshalb eine Verbandsversammlung besteht, die nach den jeweiligen Kommunalwahlen vom Gemeinderat Pforzheim sowie den Kreistagen Enz, Freudenstadt und Calw besetzt wird. In anderen Bundesländern erledigen staatliche Behörden die Regionalplanung, so in Bayern und Hessen die Bezirksregierungen beziehungsweise Regierungspräsidien.

Die jetzt aufgeführten 49 Vorranggebiete, auch WE 11, sind Ergebnis zweier Suchläufe und zweier Offenlagen. Maßstäbe waren die Windhöffigkeit laut Windatlas des Landes, der Umweltprüfung und einer nach öffentlicher Anhörung von der Verbandsversammlung verabschiedeten Kriterienliste. Also: WE 11 entspricht voll den Kriterien. Wir sind uns weitgehend einig in den Gremien, dass kein Standort gestrichen wird, der den Kriterien entspricht. WE 11 liegt voll auf der Linie unserer Kriterien - wie soll ich begründen, dass WE 11 herausmuss? Der Regionalverband sichert bekanntlich nur die Flächen.

Eineinhalb Stunden bei prallem Sonnenschein, ohne Schatten, hitzige Debatten: Open-air-Bürgergespräch im Mai 2024 zur Windrad-Planung in Glabbich. Mit Kollegen aus der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker stellte ich mich seinerzeit beim Kommunalwahlkampf der Windkraft-Debatte im Wohngebiet "Pforzheimer Weg" in Großglattbach. Schon damals zeigte sich: Der Weg zum Windpark der Stadtwerke Mühlacker wird mit Ängsten, Kritik und Ablehnung gepflastert sein. Weitgehend vergessen war, dass die Atomkraft noch größere Akzeptanzprobleme hatte. Und die Befürworter von Windenergie meiden leider den Diskurs.

Im WE 11 besteht konkrete Bauabsicht der Kommunal Partner, einem Verbund von sechs Stadtwerken, darunter Mühlacker. Entschieden wird im Aufsichtsrat der Kommunalpartner unter Vorsitz von Oberbürgermeister Boris Palmer in Tübingen. An diesen Entscheidungen bin ich nicht beteiligt und hier empfehle ich Kontaktaufnahme mit den Kommunalpartnern. Ausdrücklich unterstütze ich Ihre Forderung auf Offenlegung der  Ergebnisse der Windmessung.

Zweite Antwort an M.K.:

Danke für die Antwort. Ich wohne hinter dem Lärmschutzwall an der B 35 in Lienzingen, der im Bereich der Brücke unterbrochen ist. Was lauter ist als ein Windrad? Ein Motorrad, und die fahren eifrig an schönen Tagen. Die Meinungen über Windräder gehen auseinander. Aber sie sind ein Zeugnis der aktuellen Technik.  Ich hätte keine Probleme damit  Zu den Windmessungen: Ich bin inzwischen dafür, sie zu veröffentlichen.

Fragen zur Windkraft: Hier gibt es Antworten: 

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Besten Dank für Ihr aller Gehör!

Zur Ehrlichkeit in der Politik gehört, seine Entscheidungen zu begründen, zu ihnen zu stehen, sich nichtg wegzuducken, nicht mit gespaltener Zuge zu reden. Demokratie und Offenheit bedingen sich.

Wir leben in einem repräsentativen System - die Bürgerschaft wählt ihre Vertreter und die entscheiden - es sei denn, der Wähler als Souverän zieht die Sache zur Entscheidung an sich (Bürgerbegehren). Dazu sind Fristen einzuhalten.

In den vergangenen Tagen erreichten mich Mails, in denen ich aufgefordert werde, im Regionalparlament  gegen ein Vorranggebiet Windkraft in Großglattbach zu stimmen. Es ist das Areal WE 11.

Eigentlich sollte die Regionalverbandsversammlung am vergangenen Mittwoch den Teilregionalplan Windkraft in Freudenstadt beschließen - doch nachgeschobene Anträge aus den Fraktionen waren nichtg mehr rechtzeitig öffentlich anzukündigen. Um einen Verfahrensfehler zu vermeiden, verschoben wir die entscheidende Verbandsversammlung auf 11. März 2026 um 10 UJhr im Rathaus Mühlacker.

Was stand nun in den Mails?  Ich habe keine Probleme, diese im Origial zu veröffentlichen, gebe die Schreiber/innen aber nur mit den Namenskürzeln an. Im nächsten Blog-Beitrag folgen meine Antworten an die besorgten Bürgerinnen und Bürger aus Großglattach und Serres. Ich nehme die Sorgen ernst, hoffe durch Argumente den enschen  die Angat zu nehmen:

Bin ein  langjähriger  CDU Wähler und wohne in Großglattbach , wenn die Entscheidung am Mittwoch für pro Windkraft in Großglattbach gefällt wird, werde ich mit Sicherheit nicht mehr CDU wählen, zumindest solange nicht bis ihr diese  unwirtschaftliche grüne Ideologie  weiter verfolgt.  Um ein Desaster bei der BW Wahl zu vermeiden geht bitte nochmal in euch. 

 

Seit Monaten hängen solche Plakate im Wald bei Großglattbach, in dem vier Windrädergebaut werden sollen (Fotos: Günter Bächle)

Herr Gunzelmann betreibt aktuell einen sehr aktiven und ansprechenden Wahlkampf wie ich finde. Und bis vor Kurzem hätte er auch meine Unterstützung sicher gehabt. Jedoch durch die Pro-Windkraft-Entscheidung von Herrn Bächle geht meine Stimme leider nicht an ihn. Und ich bin mir sicher auch die anderen 120 Mitglieder in der "Vernunftenergie Gruppe", die von der BI gegründet wurde, werden ihre Stimme nun anderweitig vergeben. Herr Bächle sorgt leider dafür, dass der Unmut und das Gefühl des "Nicht-gesehen-werdens" der Serremer und Glabbicher Bewohner wächst. Es ist erschreckend wie ignorant man sein kann, wenn man selbst nicht von diesem Projekt betroffen ist. Und auch erschreckend zu beobachten, wie ein eigenes Parteimitglied, dem anderen, das Wahlkampf betreibt, so derart in den Rücken fallen und ihn verraten kann. 

Als längjähriger überzeugter CDU Wähler und Grossglattbacher möchte ich Sie eindringlich bitten nicht für die 4 Windräder am Mittwoch zu stimmen.Ich muss 3x am Tag mit dem Hund dort laufen und kann Ihnen (auch als Christ der bekanntlich nicht lügen darf) versichern,das der Wind kaum noch weht in diesem Gebiet.Selten das überhaupt einmal ein Zweig wackelt und wenn dann meist minimal,auch haben wir seit 2 oder 3 Jahren nicht mal mehr den üblichen Januarsturm gehabt wie sonst üblich ein paar Tage lang.Ich weiss das die Subventionen für den Investor und die Pachterträge für die Stadt natürlich attraktiv sind aber das Projekt ist ökonomisch und ökologisch ein Frevel in diesem Schwachwindgebiet und ich glaube immer noch an das C in Ihrem Parteinamen. C heisst das sich der Profit nicht durchsetzen darf wenn andere dadurch zu Schaden kommen. Wenn diese Ideologie der Grünen hier in Grossglattbach durchgesetzt wird werde ich nie mehr wieder CDU wählen,und ich weiss von vielen Leuten-nicht nur in Grossglattbach,das die eben so denken. Bitte setzen Sie sich am Mittwoch nicht für dieses unsinnige Projekt ein,die Räder werden sich aus Windmangel fast nie drehen,dieses Projekt hier wäre - auch aus gesundheitlicher Sicht,eine wahre Katastrophe für die Bürger aus Grossglattbach,Serres und Iptingen. 

"Besten Dank für Ihr aller Gehör!" vollständig lesen

Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis

Meine am 25. Januar 2026 als Kreisrat der Kreisverwaltung gestellte Frage, wie es um das Genehmigungsverfahren für den Windpark Großglattbach stehe, beantwortete heute die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis,  Dr. Hilde Neidhardt, in gewohnt kurzer Zeit. Hier im Original die Mail der Umweltdezernentin:

Zum aktuellen Sachstand im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark in Großglattbach können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Ecowerk GmbH reichte am 22.05.2025 den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Windpark Großglattbach mit vier WEA (Windenergieanlagen) ein. Da der Antrag vor dem 30.06.2025 eingereicht wurde, profitiert er von den Verfahrenserleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Voraussetzung ist allerdings, dass der spätere Teilregionalplan "Windenergie" an der Stelle tatsächlich ein Windenergiegebiet ausweist. Ausgehend von der aktuellen, sich noch im Verfahren befindlichen Regionalplanung dürfte dies der Fall sein (Windenergiegebiet WE 11). Somit bedarf es in diesem Genehmigungsverfahren keiner Artenschutzprüfung und auch keiner Umweltverträglichkeits(vor-)prüfung, wenn und soweit eben das Vorhaben in einem Windenergiegebiet liegt. Die Vorhabenträgerin hat ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG, somit ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, beantragt. Gründe, die für ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen würden, sind  - gerade bei Anwendung des § 6 WindBG - nicht ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Vorantragskonferenz am 16.01.2024 war noch unklar, ob das Vorhaben von den Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG profitieren kann, weshalb mit der Vorantragskonferenz auch ein Scoping erfolgte und die dazugehörenden Unterlagen seinerzeit öffentlich gestellt wurden.

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