Herzenssache: Unstrukturiert und doch ganz schön mit gewachsenen Strukturen

Jetzt durften sich die Lienzinger, die sich für die Anti-Corona-Impfterminaktion für die Ü80 sowohl beim Terminieren als auch beim Fahren engagierten, über ein kleines Präsent an Backwaren zum Kaffee freuen. Ein herzliches Dankeschön an die Lienzinger Senioren, denen wir Impftermine und teilweise auch einen Fahrdienst vermitteln konnten, für die Spenden, die wir Organisatoren des Seniorenclubs, des Arbeitskreises Herzenssache Lienzingen und HELLO e.V. Lomersheim erhalten haben.

Ein herzliches Dankeschön für die Helfer der Impfterminaktion aus Lienzingen

Alles begann mit einer Mail des HELLO-Vorsitzenden Georg Henle unter anderem an Herzenssache Lienzingen, das im Handumdrehen nicht alltägliche Aktivitäten auslöste. Natürlich würden die Lienzinger sich daran beteiligen, Impftermine für die über 80-Jährigen zu vereinbaren und ihnen damit eine große Hürde wegzuräumen. Eine ähnliche Nachricht schrieben Aktive des Bürgertreffs alte Schreinerei in Mühlhausen. Daraus entstand über Nacht eine Hilfsaktion, die zeigt, wie ausgeprägt das Wir-Gefühl in den einzelnen Stadtteilen ist.

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Kehraus im Rathaus: In der Woche 3 hat das Warten auf Antworten ein Ende

Nutzt die Stadtverwaltung die publikumsärmeren Corona-Zeit zum Aufräumen? Zum Beispiel bei den Anfragen aus dem Gemeinderat. Gestern liefen vier Antworten auf meine Nachfragen ein, die teilweise seit mehr als einem halben Jahr in irgend einem Mail-Postfach ruhten. Bin froh, dass sie endlich beantwortet werden. Den Bürgern, die mich auf diese Themen ansprachen, schickte ich die Antworten weiter. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Toll! So der Kommentar eines der Adressaten. War wohl irnonisch gemeint, denn die Vorfälle, auf die sich die Fragen bezogen, passierten schon Ende Juli 2020 (zum Glück nicht 2019!). Danke für den Kehraus, liebe Verwaltung. Ein paar lagern noch in einem der Rathaus-PCs, auch welche, die beginnen, Patina anzusetzen. Wenn die Rückstände abgebaut werden könnten, wäre das schön.

Auf dem Laufenden zu sein gibt doch das Gefühl der Glückseligkeit. Und eines muss ich sagen: In jüngster Zeit legten die Verantwortlichen im Rathaus deutlich an Tempo zu - da werden Nachfragen sogar in einem oder zwei Tagen beantwortet. War ich bisher nur von der Enzkreis-Verwaltung gewöhnt. Wenn das auf unsere Stadtoberen abfärbt, werden wir noch die dicksten Freunde. Wie steht doch so schön in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (§ 24, Abs. 4)? Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten irichten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind.

Treffpunkt alte Eisenbahnbrücke

In der Woche 3 passierte es. Hier die Antworten im Original, die dreimal die Kernstadt sowie je einmal Lienzingen und Enzberg betreffen. Allesamt unterschrieben von Oberbürgermeister Frank Schneider.

Alte Eisenbahnbrücke, Anfrage S20-053-32, eingereicht am 25. Juli 2020, beantwortet am 21. Januar 2021  

Frage/Beschwerde:
Jedes Wochenende ist da Versammlung, aber so extrem wie gestern war‘s noch nie, stand in einer Beschwerde aus dem Wohngebiet Ulmer Schanz, die mich Ende Juli 2020 erreichte.

Antwort:
Bei dem Treffpunkt der Alten Eisenbahnbrücke handelt es sich um keinen Kriminalitätsschwerpunkt. Ich verweise auf die Anfrage S 19-113-32/66. Dort wurde genau aufgelistet, wie viele Kontrollen durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis.  Die Vorkommnisse im Bereich der alten Eisenbahnbrücke sind im Jahr 2020 vermutlich auch pandemiebedingt weiter rückläufig. Insgesamt sind die Beschwerden und Vorkommnisse in den letzten Jahren im Bereich der alten Eisenbahnbrücke ebenfalls rückläufig. Die Citystreife kontrolliert diesen Bereich regelmäßig. Auch Streetwork ist präsent. Die Polizei wird bei entsprechenden Vorkommnissen aktiv.

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Geschichtetes

Kehraus zum Jahresende. Meine Top 1 und was sonst noch zu notieren war.

Tagebuchartig geführte, öffentlich zugängliche Webseite, die ständig um Kommentare oder Notizen zu einem bestimmten Thema ergänzt wird – so die Definition von Weblog. Mein erster Eintrag – das System hält es penibel fest – lud ich am 18. Oktober 2005 um 22.10 Uhr hoch, inzwischen sind es 2035 Beiträge geworden. Den tagebuchartigen Charakter greife ich hier auf, sortiere einfach die gesammelten Notizen aus den vergangenen zwei bis drei Wochen, ordne dies heute am Dreikönigstag, an dem der Blick durchs Fenster ein Blick ins Trübe, Graue ist. Nicht gerade ein Motivationsschub. Für uns alle hoffe ich, dass 2021 einfach besser wird.

Nach dem 6. Januar werden die Christbäume meist abgerüstet und entsorgt. Doch manchenorts, in katholisch geprägten Gegenden, dürfen sie bis 2. Februar – also Lichtmess - stehen bleiben, ohne dass der Besucher einen schief anschaut. Ich aber will nicht abrüsten, sondern die Blog-Leser (m/w/d) teilhaben lassen an meinem Jahreskehraus für 2020. Gesammelt, geordnet, getextet.

 

Meine Top 1 der letzten Tage 2020:

Top 1 der ergötzlichsten Texte, diese verfasst von den 3 der Pressestelle des Landratsamtes Enzkreis in Pforzheim. Origineller geht’s nimmer:

Mit heiterer Note ins neue Jahr: Die 3 von der Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes Enzkreis (Foto: enz)

Ein wahrlich eindrucksvolles Jahr geht zu Ende, das uns erneut vor Augen geführt hat, dass es heutzutage jeder (m/w/d) zu etwas bringen kann, unabhängig von der Vorbildung: Ob Fußballtrainer, Vegankoch, Schwindelarzt oder Wendler - zum Virologen reicht es allemal.

Und wir haben viel dazugelernt im zu Ende gehenden Jahr: Wir haben gelernt, dass ein kleines Virus viele Bereiche des Körpers beeinträchtigen kann, dass ein Marktplatz voll Demonstranten eine verfassungsgebende Versammlung und 8 Prozent "das Volk" sind, dass an allem Bill Gates und die Rothschilds schuld sind und dass "quer" und "denken" keine gute Wortkombination sind.

Oder wie es der amerikanische Präsident, dem bekanntlich die sichere Wiederwahl hinterrücks gestohlen wurde, obwohl sein Gegner nur 10 Mio. Stimmen mehr bekommen hatte, mit seinem berühmten trump'schen Infinitiv ausdrückte: "Nur nach derjenigen Maxime handeln, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde." (im englischen Original: "Grab them by the pussy.") In diesem Sinne: Bleiben Sie auch im neuen Jahr wachsam und misstrauisch. Wir glauben inzwischen nicht mal mehr unseren eigenen Pressemitteilungen - mit reptiloiden Grüßen (…)

Top 1 des ungewöhnlichsten Selbsteinsicht der lokalen Verwaltung im östlichen Enzkreis, die das MT mit der treffenden Überschrift versah: Schnelle Einsicht statt Schildbürgerstreich. Die dazu gehörige Nachricht hier:

Was auf den ersten Blick wie ein Schildbürgerstreich wirkt und teilweise ätzende Kommentare ausgelöst hat, ist in Wirklichkeit eine schnelle Einsicht der Stadtverwaltung, die einen Fehler korrigiert. Nur kurze Zeit, nachdem die Verwaltung eine Markierung auf der Illinger Straße in Lomersheim aufgebracht hatte, ließ sie diese wieder entfernen. Joachim Woesner, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, bekannte offen, nach den neuen Markierungen habe er den Verkehrsfluss auf der Illinger Straße beobachtet und dabei festgestellt, dass es bei der Begegnung von Lastwagen mit Anhängern zu Konflikten kam, die Stockungen verursachten. Die Ausweichfläche stellte sich in der Praxis als nicht ausreichend lang genug heraus. Daher haben wir die Parkfläche unverzüglich demarkiert, um den Verkehrsfluss zu erhalten.

Top 1 bei den Polit-Etiketten, die nicht auf eine Marke schließen lassen: Freien Wähler – doch welche? 

Weil der Inhalt so beliebig ist, passen sie gleich bei zwei Gruppierungen. Ungebundenheit als Markenzeichen. Beide segeln unter der gleichen Flagge: Die 2010 gegründete Partei Bundesvereinigung Freie Wähler, weitaus länger gibt es in Baden-Württemberg einen Landesverband der Freien Wähler. Eine Namensschutzklage hatte keinen Erfolg. Ganz schön kompliziert also, die beiden namensgleichen Gruppen auseinanderzuhalten, erkannte die PZ kurz vor Jahresende. Beide sind Freie Wähler (gibt es auch unfreie?) Und genau das ist das Problem. Die einen wollen mit den anderen nämlich nicht in Verbindung gebracht werden. Die einen sind Partei, die anderen wollen eine solche absolut nicht sein. Wie unterscheiden, wenn die Etiketten sich so ähnlich sind? Austauschbar.

Absolute Top 1 der guten und hilfsbereiten Menschen:

Stolz auf unsere kommunlen Kliniken wie hier das Krankenhaus Mühlacker (Foto: bä)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Enzkreis-Kliniken auf den Corbid-19-Stationen. Ihnen unser aller Dank! Gemeinsam hoffen wir auf die erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie. Ich kann zwar nicht mit Primeln aufwarten, aber mit dem Gefühl, richtig gehandelt zu haben, als ich 2004 im Kreistag gegen den Verkauf an einen privaten Betreiber stimmte. Krankenhäuser sind zwar Wirtschaftsbetriebe, aber keine Handelsware. Das lehrt uns Corona erneut.

 

Mein Lieblingstext zu Weihnachten und dem neuen Jahr.

Diesen verschickte Vorstandsvorsitzender Frank-Johannes Lemke vom Caritasverband Pforzheim:

Das Jahr 2020 - ein merk-würdiges Jahr.

Es sind Dinge eingetreten, die aus einem Science-Fiction-Roman hätten entsprungen sein können. Und unser aller Leben veränderte sich in Windeseile.

Beim Nachdenken über das, was in diesem Jahr passiert ist, fällt uns Immanuel Kant ein.

Kant hat uns in seinen zahlreichen Schriften viele Denkansätze über das menschliche Sein. über Gott, über die Vernunft und über die Verantwortung, die ein Mensch für seine Taten hat, gegeben. Ein zentraler Denkansatz war für Kant die geistige Auseinandersetzung mit dem Begriff AUFKLÄRUNG. Kant meinte damit eine Geistesströmung. Sein Grundanliegen der Aufklärung war es. mit Hilfe der Vernunft jeden Menschen zu einem mündigen Bürger zu machen. Und jeder Mensch soll, so Kant, eine Verantwortung für seine Taten, sein Handeln, sein Tun tragen.

Diese Grundgedanken trugen zur Gewaltenteilung auch in unserem Staatssystem bei. Gesetzgebung (Politik) - Vollzug der Gesetze (Polizei) - Rechtssprechung (Gericht).

Für Kant war ein zentraler Bestandteil der Aufklärung das Ziel „Bildung für alle". Denn für ihn war das die Grundvoraussetzung, dass sich der Mensch mündig entwickelt und eigene, vernünftige Entscheidungen treffen kann.

Schließlich postulierte Kant mit dem kategorischen Imperativ den Grundsatz menschlichen Handelns: Niemand sollte mit anderen Menschen etwas machen, von dem er nicht möchte, dass es ihm selbst passiert. Wenn wir uns heute umschauen und unser Tun und Treiben kritisch betrachten, müssen wir uns tatsächlich fragen lassen, ob diese Weisheiten auch in der täglichen Praxis ihre Erfüllung finden.

Werden wir tatsächlich dem herausfordernden Kind in der Kita gerecht, indem wir darüber nachdenken, mit welchen Sanktionen wir es ruhig kriegen? Oder was lösen wir aus, wenn wir manchen Klienten lieber von „hinten" sehen, weit er uns mit seiner vermeintlichen Penetranz auf die  „Nerven" geht? Oder was tun wir, wenn wir über Absonderungsmaßnahmen in der Behindertenhilfe nachdenken, weil wir den anscheinend aggressiven behinderten Menschen in seinem „Sosein" nicht verstehen? Oder wenn uns die Kollegin/Mitarbeiterin zum x-ten Mal mit ihren Anliegen zur Weißglut bringt und ihr eine Rüge zuteil wird?

Meine gesammelten 2020er-Weihnachtsgrüße (Foto: bä)

Alles Dinge, die wir für uns selbst nicht wünschen. Dennoch verhalten wir uns manchmal so. Aus dieser selbstgestellten Falle befreien wir uns erst dann, wenn wir. Zeit für Besinnung finden und unser Verhalten überdenken können.

 

Zum Wegwerfen zu schade

Ein Mensch mit öffentlichen Ämtern wird, zusätzlich zu den privaten, mit vielen bunten, meist einfühlsamen, hoffentlich von Herzen kommenden Wünschen bedacht. Lesen und dann ab in den Papierkorb? Das fällt mir jedes Jahr schwer. Zum Wegwerfen sind sie meist zu schade. Also sammle ich sie zunächst, schaue sie mir nochmals an, erfreue mich auch im neuen Jahr an hübschen Objekten wie zum Beispiel der aufklappbaren Karte der Grundschule Großglattbach, vom  Kinderbetreuungsverein Rabennest in Mühlacker, von der Blumhardt-Schule in Lomersheim oder dem  Landkreis Calw, aber auch – unter anderem – vom Aktivspielplatz Räuberbande e.V. in Mühlacker.

 

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Wir sollten uns bei allem Jammern den Optimismus nicht klauen lassen

Mühlackers Gemeinderat verabschiedete gestern Abend im Uhlandbau einstimmig den Haushaltsplan der Stadt für 2021. Alle mit FFP2-Masken vor Mund und Nase. Gut zwei Wochen nach der Einbringung des Entwurfs durch den OB. So schnell ging es noch nie. Die Stellungnahmen der fünf Fraktionen wurden zu Protokoll gegeben, ganz wie am Tag zuvor im Kreistag. Alles ist der Pandemie geschuldet. In einer halben Stunde war das halbe Dutzend Punkte der Tagesordnung erledigt, die Sitzung aus.

Für die CDU-Fraktion schrieb ich in der Stellungnahme zu Etat und kommunalem Alltag in Corona-Zeiten:

Ohne Frage: Die Finanzlage der Stadt Mühlacker ist aktuell schlecht. Aber hat jemand in der Zeit der Corona-Krise anderes erwartet? Leider sind auch in der Kommunalpolitik nun die Pessimisten, Besserwisser und destruktiv Denkenden unterwegs. Sie sehen ihre Zeit gekommen. Aber wir sollten uns bei allem Jammern den Optimismus nicht klauen lassen. Wir haben Krisen kommen, aber auch wieder gehen sehen. Dann legen wir eben einmal ein Jahr ein, in dem weniger passiert. Wir haben dann auch mehr Zeit fürs Nachdenken, Diskutieren und Planen zum Beispiel zu Innenstadtentwicklung, Auswirkungen der Bebauung der Ziegelei, über Zukunftsthemen wie Schulen, Glasfaser-Ausbau, Klimaschutz und Integration beziehungsweise Teilhabe. Alles Themen, die in Mühlacker gerne auf der Strecke bleiben, weil man angeblich keine Zeit hat. Aber die haben Gemeinderat und Stadtverwaltung nun.

Meine Kommentare für die Fraktion zum Haushalt 2021: Auf Schlagworte verdichtet

Die Situation bietet also auch Chancen. Bisher kamen nach schlechten Zeiten immer wieder gute Zeiten. Das wird diesmal nicht anders sein. Wenn die Wirtschaft die Produktivität der Zeit vor Corona wieder erreicht hat, fließen die Steuern kräftiger. Immer wieder heißt es: sieben! Schauen, was notwendig und was weniger dringlich ist. Andere Gemeinderäte legen die Prioritäten in Klausurtagungen fest. Bei uns klappt das nie, weil immer Einspruch aus der zweiten Bank kommt und sich die Verwaltungsspitze dadurch lähmen lässt.

Die große Linie des Etatentwurfs der Stadtverwaltung für 2021 ist richtig. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion dem Entwurf heute bei diesem ungewöhnlichen, aber aus naheliegenden Gründen zu vertretenden Verfahren der Haushaltsverabschiedung ohne Probleme zu. Denn angesichts der Corona-Pandemie wissen wir nicht, wann die nächste Präsenzsitzung sein wird. Gerade deshalb müssen wir handlungsfähig sein und bleiben. Das A und O des Handelns ist der Haushaltsplan.  Wir können nächstes Jahr, wenn sich Bedarf herausstellt, korrigieren über einen Nachtragsplan.

Was im bisherigen Entwurf fehlte, war das Engagement der Stadt für bezahlbaren Wohnraum. Hier hat die Stadtverwaltung inzwischen nachgebessert. Endlich werden die Hausaufgaben angepackt, nämlich die konkreten Schritte zum Beispiel der Übertragung städtischen Wohnraums auf die Stadtbau GmbH. Was eine Kommune hier auf die Beine stellen kann, zeigen zahlreiche Kommune. Ich muss nicht auf Bretten, Vaihingen und Oberderdingen verweisen, sondern kann auch Fellbach nennen, deren Stadtbaugesellschaft zwei Jahre nach unserer entstand und boomt. Vor Gründung der Stadtbau ist in Mühlacker keine einzige öffentlich geförderte Wohnung gebaut worden. Wo blieben die Investoren? Hätten alle Möglichkeiten der Welt gehabt.

Die Schulen im Lindach werden immer wieder vertröstet

Auf die Fragen aus der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf ergibt sich, dass von den 13,1 Millionen Euro für Investitionen in 2021 mehr als 25 Prozent auf verschiedene Ausgaben für die Feuerwehr entfallen. Das ist jeder vierte Euro. Dieser Anteil zeigt, dass die Relationen nicht mehr stimmen. Nicht nur die Feuerwehr ist Pflichtaufgabe, auch Schulen und Kindergärten gehören zur Pflicht. Hier erwarten wir, die Dinge neu zu ordnen und zu gewichten. Nehmen wir die Pläne für den Bildungscampus Lindach. Wir wissen nicht, was die einzelnen Maßnahmen kosten, wir wissen nicht, wie hoch die Zuschüsse des Landes sind, wir wissen nicht, wie sich die Maßnahmen zeitlich priorisieren lassen, wir wissen also nicht, was die Zukunftsaufgabe Schulen im Lindach den städtischen Haushalt netto kosten, um dann beurteilen zu können, was geht und was nicht geht - die Verwaltung verweigert dem Gemeinderat die Klausur. Diese brauchen wir dringend.

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Spottenberg und die Suche nach dem Bebauungsplan: Vor 70 Jahren wollten Denkmal- und Naturschützer den schönen Südhang retten

In 70 Jahren entstand kleine Siedlung mit Fernwirkung auf dem Lienzinger Spottenberg (2020). Fotos: Antonia Bächle

Der Spottenberg in Lienzingen sollte frei bleiben von Bauten. Darin waren sich Denkmal- und Naturschützer vor 70 Jahren einig. Doch der Lienzinger Gemeinderat und ein Metzger aus Mühlacker machten ihnen einen Strich durch die Rechnung: Der Metzger baute 1950 dort das erste Wohnhaus. Und machte den Weg frei für eine Art Streusiedlung in Top-Lage des damals 1000 Einwohner zählenden Dorfes. Eine im wahrsten Sinne des Wortes planlose Entwicklung mit ungewöhnlichen Folgen. Bis 1840 gediehen Reben an dem Hang.

Nach einer Ortsbesichtigung im Herbst  1949 verfasste der Landesbeauftragte der Württembergischen Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege, Schwenkel, am 31. Oktober in Ludwigsburg - unter der Nummer 1502 - eine Stellungnahme an die Kreisbaumeisterstelle in Mühlacker. Der entscheidende Passus:  Eine Überbauung des Hanges an der Steige nach Zaisersweiher ist aus landschaftlichen Gründen durchaus nicht erwünscht und sollte unterbleiben, solange noch die Möglichkeit besteht, im unmittelbaren Anschluss an die Ortslage ein geeignetes Baugrundstück, gegebenenfalls auf dem Tauschwege, zu beschaffen. Die gleiche Ansicht vertrat R. Schmidt vom Württembergischen Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart, zwölf Tage zuvor in einem Brief an den sehr geehrten Kollegen Schwenkel: An sich wäre es äußerst wünschenswert, dass der Hang frei bleibt – aus allgemeinem Interesse an der Erhaltung des Ortsbildes von Lienzingen. Anlass für diese Positionierung war ein Bauwunsch des Mühlacker Metzgermeisters Erwin Bammesberger auf dem Grundstück Parzelle Nr. 2294. Ein Jahr zuvor genehmigten Landratsamt Vaihingen und Gemeinde Lienzingen dem Mühlacker Fabrikanten Friedrich Münch westlich gleich neben dem Grundstück von Bammesberger eine Jagdhütte. Ein kleines unbedeutendes Bauwesen nannte Kreisbaumeister Aeckerle in seiner Begutachtung zur Prüfung des Baugesuchs am 20. Mai 1948 das Jagdhaus. Es bestand aus einer Stube, einem winzigen Schlafraum und einer kleinen Garderobe.


Lienzinger Geschichte(n) mit einem neuen Kapitel, diesmal zur unbändigen Lust, vor allem betuchter Menschen aus Mühlacker, auf dem Spottenberg zu bauen – mit garantiert freier Fernsicht. Natur- und Denkmalschützer wollten den Hang frei halten von Häusern, verlangten aber, wenn sich eine Bebauung schon nicht verhindern lasse, wenigstens einen Bebauungsplan aufzustellen. Ob der jemals genehmigt wurde, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Die Stadt Mühlacker kämpft heute noch mit dem planlosen Zustand. Eine Spurensuche in den Protokollen des Gemeinderats Lienzingen, verwahrt im Stadtarchiv Mühlacker (STAM), und den Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg (Signatur: FL 20/18 II Bü 3810).


Denkmalpfleger Schmidt ahnte aber seinerzeit schon: Ich fürchte, dass wir mit dieser Meinung nicht durchdringen werden, weil in Lienzingen die Bauplätze wenig zahlreich sind. Die Bauern geben nichts her. Andererseits, so räumte er ein, sei der Hang gegen Zaisersweiher eine schöne Südlage und immer wieder werde er in Lienzingen angesprochen, ob man dort nicht bauen könne. Er empfahl, auf der Höhe des Hauses Bammesberger einen Baustreifen für vier oder fünf Häuser freizugeben. Dies in einem Bebauungsplan zu regeln dürfte dem bisherigen Zustand vorzuziehen sein, wo jeder einzelne Fall besonders behandelt werden muss. Schmidt riet allerdings, dem geplanten Haus Bammesberger die Dominanz zu nehmen und schlug vor, es in der Höhe etwas zu drücken und weiter nach rückwärts zu schieben. Als dann 1955 auf der Bergnase das Wohnhaus Münch entstand, rückte dieses ins Blickfeld und dominierte. Die Landesstelle für Naturschutz dachte an maximal vier Häuser auf der Bergkante. Für die bauliche Gestaltung seien verbindliche Grundsätze aufzustellen, nach denen auch der Entwurf Bammesberger umzuarbeiten sei. Der Kreisbeauftragte für Naturschutz, Schulrat Schöffler aus Vaihingen, fasste seine Empfehlung am 14. September 1949 in eineinhalb Zeilen zusammen: sich an den Rahmen des Ortsbauplanes zu halten.

  • Erstes Wohnhaus: Backsteinmauerwerk mit Ziegeldach für 25.000 Deutsche Mark
Der Stuttgarter Ex-Baurat Erich Stoll legte 1950 den Entwurf eines Bebauungsplanes für den Spottenberg dem Lienzinger Gemeinderat vor. Ob der Plan jemals rechtskräftig wurde, ist ungeklärt. Das Original liegt im Staatsarchiv Ludwigsburg

Das vorgesehene Domizil von Metzgermeister Bammesberger aus der Mühlacker Bahnhofstraße plante der Senderstädter Architekt Otto Bernecker. Nach dem am 15. Juli 1949 fertiggestellten und vier Wochen später eingereichten Baugesuch kalkulierte er die Kosten des Gebäudes aus Backsteinmauerwerk mit Ziegeldach auf 25.000 Deutsche Mark. Außerhalb Etter, an der Straße nach Zaisersweiher, so wird in der amtlichen Zählkarte – eine Statistik der Bautätigkeit – der Standort beschrieben; eine 5-Raum-Wohnung mit 112,5 Quadratmeter Bruttowohnfläche. Über den Bauwunsch debattierte der Lienzinger Gemeinderat am 28. Oktober 1949 und beschloss, ihm den Weg zu ebnen durch die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes für etwa fünf Wohngebäude. Bammesberger versprach, alle Kosten zu tragen (STAM, Li B 323, S. 199).

Der Stuttgarter Ex-Baurat Erich Stoll legte am 3. Februar 1950 den Räten den Entwurf eines Bebauungsplanes vor, der auf das Wohlwollen der Runde stieß. Auch bei der öffentlichen Auslegung im Rathaus vom 24. Februar bis 2. März 1950 erhob niemand Einwände, wie in der Sitzung am 3.  März bekanntgegeben wurde, so dass der Schultes den Entwurf zur Genehmigung dem Landratsamt Vaihingen zuleiten konnte. Im August 1950 genehmigte das Gremium den Antrag von Bammesberger, die Hauptleitung zum benachbarten Wasserreservoir der Kommune anzapfen zu dürfen, wie es später auch Friedrich Münch zugestanden wurde (STAM, Li B 324, S. 8, 12 und 35).

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Worte zur Woche 46: Gut 10,9 statt 10,2 Millionen Euro von Mühlacker, das ist eine der Fragen im Kreistag

Infizierte in Enzkreis, Pforzheim und dem Land (Grafik: Gesundheitsamt Enzkreis, 19. November 2020)

Die Corona-Zahlen sind besorgniserregend. Mehr als 400 Infizierte in Mühlacker. Hier die Liste der Enzkreis-Gemeinden vom Gesundheitsamt mit Stand 19. November 2020.Infizierte_19_11_2020.pdf

Die Regionale Kliniken Holding, unter deren Dach sich auch die Enzkreis-Kliniken gGmbH befindet, stellt tägliche ihre aktuellen Zahlen ins Netz.

Soziale Kontakte sollen wir meiden. Auf Abstand gehen, mit Maske vermummt sein oder am besten daheim bleiben. Die Pandemie erhält plötzlich Namen und Gesichter, wenn zum Beispiel Kollegen die Ansteckung nicht überleben. Wie diese Woche der Pforzheimer Sozialdemokrat und Stadtrat Ralf Fuhrmann, der Kollege war in der Versammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald. Die Einschläge kommen näher. Brauchen Corona-Leugner diese Lektion, um ihren Irrweg zu verlassen? Ich unterscheide zwischen hartnäckigen Leugnern und jenen, die Zweifel hegen, ob einzelne Maßnahmen die notwendigen flankierenden Maßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsgefahren  bringen. Verordnungen des Staates müssen nicht als gottgegeben hingenommen werden, aber umgekehrt ist auch nicht jede/r ist  Experte in Sachen unbekanntem Virus. Auch die Politik braucht die Ratgeber aus der Wissenschaft zu Corvid 19.

Mein Fraktionskollege im Gemeinderat, Matthias Trück, gleichzeitig Vorsitzender des Trägervereines des Jugendhauses Pro Zwo, sieht - zurecht! - Differenzen in den Aussagen von Stadt, die das Jugendhaus und den Jugendtreff Enzberg geschlossen hat, und dem Enzkreis. Was trifft nun zu? Der Landrat äußerte sich im Jugendhilfeausschuss des Kreistages äußerst geschmeidig. Denn sein Jugendamt spricht von der Möglichkeit der Öffnung - doch diese pauschale Feststellung lässt sich so nicht halten. Nur spezielle Angebote mit einem festen und zuvor festgelegten Teilnehmerkreis lassen sich realisieren. Der Antwort auf dem Kreishaus auf meine Anfrage, was denn nun stimme, fehlte erneut die Entschiedenheit. Wenn der Vorsitzende des Jugendhausvereins ein geschlossenes Jugendhaus akzeptieren muss, aber auf seinem Heimweg mit dem Fahrrad regelmäßig junge Leute zwischen DRK-Pflegeheim und Erlenbach beim fröhlichen Treffen sieht - ohne Maske, ohne Abstand, aber mit Alkohol - löst das das große Wundern aus. Ist das eine garantiert von Corona freie Zone? Und kontrolliert wird dort offenbar nicht.

Virtuelle Fraktionssitzung mit den Stadtratskollegen

Es sind die unterschiedlichen Varianten, mit denen auf die Forderung nach Kontaktminimierung geantwortet wird: Einen Tag vor der Aufsichtsratssitzung der Enzkreis-Kliniken am Mittwoch stellte die Geschäftsführung auf Videokonferenz um. Bei einer langen Tagesordnung mit gewichtigen Themen diskutierte das Gremium drei Stunden von Computer zu Computer und traf problemlos die notwendigen Entscheidungen zur Fortentwicklung unserer kommunalen Krankenhäuser. Geht also! Und meist schneller. Man muss nur wollen. Die CDU-Fraktionen in Stadt, Kreis und Region tagten in den vergangenen Wochen immer virtuell. Das wird zunächst so bleiben. Mir fehlt das  Verständnis für das starre Festhalten mancher an Präsenzsitzungen angesichts dieser Zahl: Die 7-Tage-Inzidenz, also Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner innert sieben Tagen, lag in Enzkreis und Pforzheim am Freitag bei 173,6 - ein weiterhin alarmierender Wert. 50 sollen es maximal sein. Da fehlt es an der notwendigen Konsequenz, Sitzungen in die virtuelle Welt zu verlegen. Selbst angesichts der latent lauernden Gefahr, dass einen die anderen plötzlich nicht mehr hören - dann endet eine Sitzung der Kreistagsfraktion eben mit einer abschließenden E-Mail des Vorsitzenden.

Immerhin arbeiten die Verwaltungen unter anderem von Enzkreis und Stadt Mühlacker an der Ergänzung der jeweiligen Hauptsatzungen, um über den 1. Januar 2021 hinaus digitale Sitzungen zu ermöglichen. Übrigens: Premiere hatte diese Woche die digitale Form der bewährten Aus- und Weiterbildungsbörse Mühlacker. Ich schaute auch rein. War etwas gewöhnungsbedürftig, aber brachte die Informationen doch kompakter rüber. Dank übrigens an die Wirtschaftsförderung der Region  Nordschwarzwald. Deren Geschäftsführer Jochen Protzer zapfte dafür einen Zuschusstopf des Landes an und holte so 17.000 Euro für das Projekt nach Mühlacker.

Pro-Stadtbau-Kachel
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Enzkreis und Pforzheim schärfer als das Land: Hier gelten 5 – 50 – 250

Grafik: Landratsamt Enzkreis, Stand der Daten 22. Okdtober 2020

Die Corona-Fallzahlen steigen unaufhörlich und zuletzt rapide an. Im Amtsbezirk des Enzkreis-Gesundheitsamts, zu dem auch die Stadt Pforzheim gehört, wurde der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Mittwoch überschritten. Landrat Bastian Rosenau und Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch haben heute der Öffentlichkeit die Maßnahmen vorgestellt, auf die sie sich gemeinsam mit den Rathauschefs der 28 kreisangehörigen Kommunen einen Tag zuvor verständigt hatten, um die Infektionsrate zu bremsen, so ist einer Mitteilung des Landratsamtes zu entnehmen.

Kernpunkte der Allgemeinverfügung, die von Samstag an gilt, sind eine Halbierung der Obergrenzen aus der Corona-Verordnung des Landes für Teilnehmer von Treffen und Veranstaltungen, eine einheitliche Sperrstunde und ein Alkoholverbot von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sowie eine Festschreibung der Maskenpflicht in Fußgängerzonen und bei Beerdigungen. Rosenau wird zitiert: Wir haben uns ganz bewusst für einheitliche Regeln entschieden, um einen Flickenteppich in der Region zu vermeiden und damit hoffentlich die Akzeptanz zu erhöhen.

Schulterschluss in der Region: Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt (vorn), Pforzheims Bürgermeister Dirk Büscher und OB Peter Boch mit Landrat Bastian Rosenau, Erstem Landesbeamten Wolfgang Herz und Gesundheitsamtsleiterin Dr. Brigitte Joggerst (von links nach rechts). Bild: Enzkreis; Fotograf: J.Hörstmann

Neulingens Schultes Michael Schmidt als Sprecher der Enzkreis-Bürgermeister betonte die Einigkeit aller Rathauschefs. Zusätzlich zur Allgemeinverfügung des Kreises hatte man sich darauf verständigt, Hallen und andere Gebäude in Gemeindebesitz nur noch für eigene und schulische Veranstaltungen sowie Vereinssport zur Verfügung zu stellen, zusätzlich im Einzelfall auch für Proben zum Beispiel von Musikvereinen. Für Vereins- und vor allem private Feste stünden diese Liegenschaften vorläufig in allen Kommunen nicht mehr zur Verfügung.

OB Boch lobte die Bevölkerung für ihre Geduld und die Mitarbeit und verband dies mit dem Appell: Nicht alles, was erlaubt ist, muss man derzeit machen. Jeder solle versuchen seine Kontakte um die Hälfte zu reduzieren. Boch dankte zudem allen Menschen, die in der Corona-Krise an vorderer Front kämpfen –  zum Beispiel die Mitarbeiter, die auch am morgigen Samstag an der Corona-Hotline die Anrufe besorgter Menschen beantworten werden.

Weniger Kontakte bedeutet weniger mögliche Infektionen. 5 – 50 – 250 – so lassen sich die reduzierten Teilnehmerzahlen zusammenfassen.

Ärgerlich: Aufgrund einer IT-Umstellung beim Gesundheitsamt konnten bis zum Zeitpunkt noch nicht alle Fälle erfasst werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, verzichtete die Behörde ausgerechnet heute daher auf die Berechnung von Inzidenzzahlen. Trotzdem gesichert ist angeblich die Zahl der Neuinfizierten: Pforzheim 8, Enzkreis 12 ( davon Remchingen 3, Ötisheim 2, Birkenfeld, Ispringen, Königsbach-Stein, Maulbronn, Neuenbürg, Neuhausen, Straubenhardt). Somit erstmals seit Tagen kein neuer Fall in Mühlacker.

Das Risikogebiet: Pforzheim und Enzkreis also schärfer als das Land im Kampf gegen die Pandemie: Wegen der steigenden Corona-Zahlen hat der Enzkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die morgen, 24. Oktober, in Kraft tritt:

Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt im Enzkreis und in der Stadt Pforzheim

I.

1. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind untersagt.

2. Ausgenommen von der Untersagung nach 1. sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.

II.

1. Private Veranstaltungen mit über 5 Teilnehmenden und sonstige Versammlungen mit über 50 Teilnehmenden sind untersagt.

2. Veranstaltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos mit über 250 Personen sind untersagt. 

3. Die Anzahl nach II. 1. darf überschritten werden, sofern eine Ausnahme nach I. 2. vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht.

III.

Landrat: Steigende Tendenz. Bild: Enzkreis, Hörstmann

1. Die Sperrzeit für Speise –und Schankwirtschaften nach dem Gaststättengesetz beginnt bereits um 23.00 Uhr – soweit für den Beginn keine frühere Uhrzeit festgelegt ist –und endet um 6.00 Uhr.

2. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages in Speise- und Schankwirtschaften nach dem Gaststättengesetz sowie an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen, wie Tankstellen, Supermärkten usw., verboten.

3. Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen dürfen in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.

IV.

1. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht unabhängig von der tatsächlichen Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern zu Dritten innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des §3 Abs. 2 Nr.4c) Straßengesetz.

2. Bei Beerdigungsfeiern (Beerdigung oder Trauerfeier) besteht für alle teilnehmende Personen während des Aufenthalts auf dem Friedhof die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

3. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen.

Bei Verstößen drohen Zwangsgelder in Höhe von 50 bis 500 € - genaueres dazu in der Verordnung.

Eine Folge der Allgemeinverfügung: in den Entsorgungseinrichtungen des Enzkreises muss von heute an zum Schutz der Anlieferer und des Betriebspersonals ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das gilt für das Entsorgungszentrum Hamberg bei Maulbronn ebenso wie für die Recyclinghöfe. Auch auf den Häckselplätzen ist die Maske Pflicht, wenn dort ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen nicht eingehalten werden kann. Personen, die sich nicht an die Vorschrift halten, werden von der Anlieferung ausgeschlossen, so die Ankündigung der Verwaltung des Enzkreises.

Die Verordnung zum Download:23.10.2020_Allgemeinverfuegung_ueber_infektionsschuetzende_Massnahmen_Enzkreis.pdf

Die Pressemitteilung im Original: PM_Allgemeinverfuegung_UEberschreitung_Schwellenwert.pdf

 

"Enzkreis und Pforzheim schärfer als das Land: Hier gelten 5 – 50 – 250 " vollständig lesen