Ein Zwei-Familien-Haus an der Brühlstraße 190 (heute Nummer 14), zwei zusätzliche Wohnungen im Gemeindehaus Hauptstraße 66 (heute Friedenstraße 24) und eine Holzbaracke unweit der Pumpstation in der Wette. Drei Projekte, die der neue Bürgermeister Richard Allmendinger 1948/50 in Angriff nahm. Der Gemeinderat unterstützte ihn vehement dabei, denn die Wohnungsnot war das Problem Nummer 1 nach dem Kriegsende 1945 und Zwangszuweisungen von Wohnraum höchst unpopulär. Doch mehr eigene Wohngebäude zu finanzieren, konnte sich die Kommune dann auf Dauer doch nicht leisten. Einzige Ausnahme: Das Schulgebäude in der Kirchenburggasse, das nach dem Umzug der Volksschule im Herbst 1960 in ein neues Gebäude frei wurde - hier legte der Gemeinderat einen Zick-Zack-Kurs hin. Davon hing auch ab, ob die Holzbaracke abgebrochen werden konnte.
Lienzinger Geschichte(n): Heute ein neues Kapitel in der Blog-Serie über die Zeit, als noch Bürgermeister Richard Allmendinger im Rathaus regierte. Von einer Wohnbaracke, deren Teile verbrannt wurden. Und einer Komödie – oder einem Drama? – um zwei Kamine, mit Schultes und Landrat als Hauptdarsteller. Und von der Kommune schwarz gebaute Spül-Toiletten. Dazu in Protokollen, Bauakten und in Büchern geblättert, im Stadtarchiv Mühlacker und im Landesarchiv gestöbert.
Brühlstraße 190, Zweifamilienhaus: Zunächst als Wohnungen für Bürgermeister und Lehrer, später allgemein vermietet. Im September 1948 stellte die Kommune den Bauantrag, etwa vier Wochen später traf aus Vaihingen die Genehmigung ein (Gebühr: 64 RM). 85 Quadratmeter Grundfläche für 28.000 Reichsmark Baukosten: jeweils drei Zimmer mit Küche und WC. mit einer Fläche von gut 100 Quadratmetern. 7000 Mark aus dem staatlichen Fördertopf für Wohnungsbau flossen. Das Landratsamt teilte für den Bau am 13. November 1948 genau 150 Kilogramm Eisen zu. Das Bad in der Wohnung fehlte. Es blieb die mobile Badewanne, sie stand in der Waschküche im Keller. Meist samstags wurde gebadet, mit Holz musste zuvor in einem Waschkessel das Wasser erwärmt werden. Meine Mutter und ich lebten von 1969 bis 1984 in der Erdgeschosswohnung, zogen danach ins eigene Heim an der Lohwiesenstraße. Die Stadt Mühlacker veräußerte einige Jahre nach dem 1975 erfolgten Zwangsanschluss von Lienzingen die Immobilie Brühlstraße 14 an Private, die sie vorbildlich sanierten.
- Großer Ärger wegen ungenehmigtem Spül-WC
Doch noch 1950 brachte Allmendinger der ungenehmigte Einbau von Spül-Toiletten ins Wohnhaus Brühlstraße 190 großen Ärger ein, das Landratsamt drohte ihm gar mit dem Staatsanwalt. Am 12. Oktober 1950 ließ ihn die Behörde wissen, durch Zufall sei ihm bekannt geworden, dass in dem Wohnhaus Spülaborte eingebaut worden seien. Von einer Genehmigung ist hier nichts bekannt. Das Wasser aus den Spül-Aborten fließe angeblich ungereinigt in die Schmie. Die Abwässer aus Küche, Waschküche und das Tagwasser durften in einer Abortgrube nicht zusätzlich entsorgt werden. Das Staatliche Gesundheitsamt Mühlacker meldete sich: Eine Abortgrube mit 6,48 Kubikmetern reiche für sieben Personen nicht aus, der Kreisbaumeister wiederum monierte mehrmals einen Übereich in der Abortgrube, der beseitigt gehöre, weil sonst weiterhin Abwasser aus den Toiletten in den Schmiebach fließe, was gesetzlich verboten sei. Dies ließ das Landratsamt den Schultes am 25. Oktober 1950 schriftlich wissen. Abwässer aus Küche und Waschküche sowie Tagwasser liefen via zusätzlichem Schacht auch in den Schmiebach. Die Behörde verwies auf die Spülabortverordnung. Das Bürgermeisteramt hat sich somit offensichtlich gegen diese Bestimmungen vergangen. Die Erhebung einer Strafanzeige behält sich das Landratsamt ausdrücklich vor.
- Abwässer direkt in den Schmiebach
Das war deutlich. Allmendinger brachte nun Pläne für eine gemeinsame Hauskläranlage ins Gespräch, denn auf dem westlichen Grundstück plane die Gemeinde einen Kindergartenbau. Aber darauf ließ sich das Landratsamt nicht ein, denn die Pläne für ein Kinderschüle lägen noch in weiter Ferne. Nach einigen Debatten mit Behörden und Mahnungen der Kreisverwaltung, wann denn der Fehler nun endlich korrigiert werde, beantragte die Kommune sowohl die Spül-WC in den beiden Wohnungen als auch eine geschlossene Grube für das von dort abgeleitete Abwasser. Die Baurechtler der Kreisverwaltung atmeten auf und schickten im Februar 1951 die Genehmigung gegen 17 Mark Gebühr, der Kreisbaumeister bestätigte schriftlich im November 1953 die Fertigstellung (Staatsarchiv Ludwigburg, FL 20/18 II Bü 3385).
- Baugenehmigungen gab es zügig vom Landratsamt in Vaihingen
Hauptstraße 66, Aufstockung: Die Kommune stockte noch das frühere Armenhaus um zwei Wohnungen auf (Hauptstraße 66, heute Friedenstraße 24), das sie im Mai 1959 - nach mehreren Anläufen - für 26.000 Mark an einen der Mieter, Schuhmachermeister Fritz Schaufelberger, verkaufte, der eine Schusterwerkstatt im Erdgeschoss betrieb (STAM, Li B 325, S. 65).
Den Plan des örtlichen Architekten Alois Pix für die Erstellung eines Stockaufbaus hatte die Kommune im Mai 1951 zur Genehmigung ans Landratsamt Vaihingen geschickt, das am 20. Juni 1951 zustimmte - zügig, obwohl auch das Denkmalamt am Verfahren beteiligt war. Bei erwarteten Baukosten von 18.000 Mark waren 51 Mark Gebühren fällig (Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 20/18 II Bü 3628). Das Projekt setzte der Schultes geräuschlos um. Bezogen werden konnten die Wohnungen noch im Dezember 1951.
Holzbaracke: Schon 1948 hatte der Gemeinderat beschlossen, auf dem Gelände des früheren, 1889 abgebrannten Schafhauses (bei den jetzigen Gewächshäusern am Weg war ein kleiner See zur Schafstränke) eine Holzbaracke mit massivem Unterbau zu errichten. 107 Quadratmeter Grundfläche mit jeweils zwei Wohnungen: Je drei Zimmer, Küche und WC, zeitweise bewohnt von bis zu vier Familien. Der Standort kam nicht von ungefähr, denn 1937 legten die Nazis Pläne vor, auf dem Areal ein Heim für die Hitler-Jugend zu bauen, was aber am Geldmangel der Kommune und dann am Krieg scheiterte.
- Landratsamt Vaihingen legt schnelles Tempo bei Baugenehmigungen vor
Zum Beispiel in seiner Sitzung am 15. Juli 1949 genehmigte der Gemeinderat zweimal die Kosten für Maurerarbeiten: Für 2800 Reichsmark an der Wohnbaracke und 4500 Reichsmark für das Zweifamilienhaus in der Brühlstraße. Beide Projekte übrigens geplant vom Mühlacker Architekten Jakob Buck (Stadtarchiv Mühlacker=STAM Li B 324, S. 177). Die Bauakte für die Erstellung einer Wohnbaracke auf dem Grundstück Parzelle Nummer 136 am Feldweg Nr. 4 liegt jetzt im Fundus des Staatsarchivs Ludwigsburg (FL 20/18 II Bü 1906). Darin der Bauantrag der Gemeinde Lienzingen vom 20. Dezember 1948, mit der Angabe des Architekten, des Maurers (Baugeschäft Ernst Schmidt, Lienzingen) und des Zimmermanns (Zimmergeschäft Kälber, Lienzingen). Die Baukosten nach dem Voranschlag: 6000 Reichsmark., laut Angaben von Allmendinger im Juli 1953 rund 12.000 Mark. Der einzige Nachbar, die Witwe von Otto Schmidgall, erhob keine Bedenken gegen die Pläne. Letztlich entschied das Landratsamt Vaihingen an der Enz als für Lienzingen zuständige Baurechtsbehörde. Der Kreisbaumeister empfahl am 19. Januar 1949 die Genehmigung des behelfsmäßigen Bauwesens, welches nur in stets widerruflicher Weise zugelassen werden könne. Schon am 28. Januar 1949 folgte die Genehmigung durch Landrat Dr. Friedrich Kuhnle. Die Gebühren: 38 Mark. Ein Tempo, von dem heutzutage Bauantragsteller nur träumen können.
"Drama oder Komödie? Streit um zwei Kamine einer Holzbaracke und Gemeinderäte, die Wohnungen zuweisen sollten" vollständig lesen