Geplanter Pferchäcker-Anschluss lenkt Blick auf Chronik leerer Versprechungen des Landes zur L 1134

Lienzingen, Pferchäcker, große Lösung mit Anschluss an die Landesstraße 1134.

Eine bisher verweigerte Dauerlösung statt eines eigentlich auch abgelehnten Provisoriums beim Anschluss von Vorderer Raith und Pferchäcker an die obere Kehre der Landesstraße 1134 zeichnet sich überraschend ab. Diese erfreuliche Nachricht der Stadtverwaltung Mühlacker zum geplanten Wohngebiet Pferchäcker in Lienzingen im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik war so taufrisch, dass sie in der vorher erstellten Ratsvorlage fehlte.2020-05-06_UTA_Top3_Vorlage11.pdf

Die mögliche Anbindung auch der Pferchäcker an die Landesstraße 1134 im Zuge einer dauerhaften Lösung, erstmals vom Regierungspräsidium positiv gesehen, bedeutet ein wesentlicher Fortschritt - somit auch die Zusage des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass die Stadt einen neuen Anschluss im Bereich der oberen Kehre planen, im Bebauungsplan Pferchäcker die Trasse rechtlich absichern und auch bauen kann, jedoch die Kosten vom Regierungspräsidium erstattet erhält. Laut Aussage der Landesbehörde steht der Ausbau der L 1134 zwischen Lienzingen und Zaisersweiher momentan im Maßnahmenplan des Landes, das aber mit der Planung nicht vor 2025 beginnen könne und deshalb der Stadt den Vortritt lasse. Doch das muss in einem genauen und verbindlichen Vertrag zwischen Land und Stadt abgesichert werden.

Denn es gibt eine Vorgeschichte zum schlechten Zustand des Streckenabschnitts Lienzingen-Zaisersweiher der L 1134.

Pferchäcker, kleine Lösung

Der Technische Ausschuss des Gemeinderats Mühlacker stimmte, im Einklang mit dem seinerzeitigen Naturschutzbeauftragten, am 24. März 1987 (Vorlage 66/09/87) den Ausbauplänen des Landes für den Streckenabschnitt Lienzingen-Zaisersweiher der L 1134 zu. Wesentliche Merkmale dieser Planung: Ausbau vor Neubau, also Beibehaltung der Trasse, aber durchgängig 6 Meter breite Fahrbahn (bisher knapp 5,50 Meter) und damit die Möglichkeit zur durchgängigen Mittellinie. Gleichzeitig sollte der Spottenberg Lienzingen erstmals über einen Gehweg sicher erreicht werden können. Baubeginn laut Vorlage: Herbst 1987.

Der damalige Bürgermeister der Gemeinde Sternenfels, Helmut Wagner, erinnerte am 7. März 1996 an die zehn Jahre zuvor geführte Diskussion um den Ausbau der Landesstraße 1134 zwischen Lienzingen und Zaisersweiher – geschehen sei nichts. Dabei handle es sich um eine für den Mittelbereich Mühlacker wichtige Lebensader. Er bat um die Unterstützung aller Verantwortlichen, um einen schnellstmöglichen Ausbau der L 1134 zu erreichen. Wie weit sind wir heute? Ich sage: Keinen Deut weiter. Alles, was gemacht wurde, war Flickwerk.

Letzten Endes Flickwerk an der oberen Kehre der L 1134

1987: Der Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, Alfons Maurer, hatte in einer Antwort auf eine Eingabe der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker (AZ 10-6-L 1134/42) mitgeteilt, der Streckenabschnitt Lienzingen-Zaisersweiher sei im Generalverkehrsplan des Landes 1986 in der Stufe 1986 -1995 mit einem einfachen Ausbau enthalten. Eine Planung sei vom Straßenbauamt Calw erstellt, Grunderwerbsverhandlungen stünden bevor. Die Maßnahme sei mit 2,8 Millionen Mark veranschlagt, mit dem Beginn der Arbeiten sei nicht vor 1989 zu rechnen.

Im selben Schreiben äußerte sich der Staatssekretär auch zum Streckenabschnitt Mühlacker-Pinache. Der Ausbau vor Neubau der freien Strecke zwischen Dürrmenz und der Waldgrenze solle weiterbetrieben werden. Vordringlich sei die Sanierung der Herrenwaagbrücke sowie der Ausbau der beiden Knotenpunkte an den Brückenköpfen. Die Ortsdurchfahrt Lienzingen, damals von der CDU-Fraktion ebenfalls thematisiert, wurde 1990/91 ausgebaut. Immerhin, wenigstens das. Die Arbeiten an der neuen  Herrenwaagbrücke sollen im Herbt 2020 beginnen. Allein der neue Enzübergang in Dürrmenz offenbart die viel zu langen Planungspozesse.

Die CDU-Fraktion antwortete dem Staatssekretär am 19. August 1987, nachdem Mühlacker und Maulbronn als betroffene Kommunen der Planung des Landes zugestimmt hätten, sei mit dem Baubeginn aufgrund von Verlautbarungen des Straßenbauamtes Calw für 1988 gerechnet worden. Nun stehe diese Maßnahme erst 1989 an. Nachdem nichts geschehen war, wandte sich die CDU-Fraktion an den seinerzeitigen Innenminister Dietmar Schlee, der in seiner Antwort vom 22. Oktober 1990 (AZ: 4-39-L1134/2) den einfachen Ausbau für 1993 ankündigte. Bei einem positiven Verlauf der Grunderwerbsverhandlungen könne der Beginn der Arbeiten auf Anfang 1991 vorgezogen werden, wenn zusätzliche Gelder für den Landestraßenbau zur Verfügung gestellt werden könnten.

Verkehrsminister Hermann Schaufler begründete in einer Antwort an die CDU-Gemeinderatsfraktion am 24. Februar 1994 (AZ: 35-39-L 1134/12) die Verschiebung der Maßnahme mit der Konsolidierung des Landeshaushaltes und dadurch notwendiger deutlicher Einsparungen. Zurzeit bestehe leider keine Möglichkeit, die für den einfachen Ausbau notwendigen 2,8 Millionen Mark bereitzustellen.

Unendliche Geschichte, kein Happy End in Sicht. Erneuter Vorstoß der  Unionsfraktion und auch von Oberbürgermeister Gerhard Knapp vier Jahre später. Der Staatssekretär im Verkehrsministerium, Ulrich Müller, ließ per Brief am 12. Februar 1998 (AZ: 65-39-L 1134/24) wissen, für die inzwischen mit drei Millionen Mark veranschlagte Baumaßnahme stünden im Doppelhaushalt 1998/99 keine Gelder zur Verfügung. Dabei sei es sicherlich sehr wünschenswert, nach dem im Zuge eines Sonderprogramms Landesstraßenbau vorgenommenen Ausbau des Streckenabschnitts Zaisersweiher-Diefenbach der L 1134 den des Abschnitts Zaisersweiher-Lienzingen anzuschließen. Leider reichten die Finanzen nur für eine neue Tragdeckschicht, um den Zustand der Straße wenigstens auf einfache Art und Weise zu verbessern. Am 10. März 1998 bekräftigte Müller diese Position nochmals (AZ: 65-39-L 1134/24).

 

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Masken-Vorbilder in Corona-Zeiten

Mit Mundschutz und großem Abstand versetzt hinter einander meine Fraktionskollegen Dr. Peter Napiwotzky (Mühlacker), Kurt Ebel (Remchingen) und Martin Steiner (Birkenfeld) während der Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses des Kreistags im Saal des Landratsamtes Enzkreis in Pforzheim. Mein Foto aus der ersten Reihe.

Die Woche vor Pfingsten in Mühlacker je einmal Verwaltungsausschuss und Gemeinderatssitzung, je einmal zwei Kreistagsausschüsse hintereinander und zusammen mehr als vier Stunden lang, alle als Präsenztermine, wie das in Corona-Zeiten heißt, dazu eine Videokonferenz mit den Kollegen der Kreistagsfraktion. Nach etwa acht Wochen Abstinenz ziehen die Sitzungstermine wieder an, aber nur für eine kurze Phase. Denn sie setzen wegen den Pfingstferien für zwei Wochen gleich wieder aus. Aber erste Eindrücke über Termine unter dem Virusregime ließen sich gut sammeln - sozusagen die Generalprobe.

In Mühlacker gilt: Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter sitzen mindestens eineinhalb Meter vom Nachbarn entfernt, verteilen sich auf den gesamten Ratssaal, das Gremium braucht mehr Platz. Wer will, legt Maske an. Einige bringen Mund- und Nasenschutz mit, legen sie für alle Fälle neben sich auf den Tisch. Ich bin einer davon, nachdem ich eine Woche zuvor mich maskierte, aber das nicht durchhielt – beim Reden stört das ungewohnte Stück, mir nimmt es auch zu viel Luft weg. Nicht umsonst heißt es. Der/Die nimmt kein Blatt vor den Mund.

Keinen Nebensitzer mehr, dafür ein rot-weißes Sperrband

Während im Rat von Mühlacker auf die Maske während der Beratungen kein nachdrücklicher Wert gelegt, geschweige denn vorgeschrieben wird und auch sonstige Vorgaben fehlen, herrscht beim Enzkreis mehr Strenge: Gleich nach dem Haupteingang ins Landratsamt fängt einen ein Security-Mitarbeiter ab, notiert sich den Namen, lässt einen die Hände desinfizieren, verweist darauf, dass ein  Aufzug jeweils nur von einer Person benutzt werden darf – andere müssen warten. Und der Landrat mahnt, wenigstens in öffentlicher Sitzung ein gutes Masken-Vorbild abzugeben, spricht: selbige anzulegen. Die meisten folgen dem Appell, zupfen mal hier und mal dort an dem Schutzstreifen, legen auch ab und zu Masken-Pausen ein. Das Sitz-Schema ist gleich wie in Mühlacker, nur dass im Saal des Landratsamtes die nicht zu besetzenden Plätze zusätzlich mit einem rot-weißen Band gesperrt sind. Die Dezernenten sprechen meist durch die Maske, manchmal Grund für Nachfragen wie von mir, ob das Gesagte richtig gehört wurde.

Jedes Gremium im Land muss einen Konsens suchen, um vernünftig mit der latenten Ansteckungsgefahr durch das umzugehen und dabei seinen Aufgaben nachzukommen. Dazu Beispiele aus zwei Gemeinden im Kreis Karlsruhe: In Pfinztal legten sich die Räte die Selbstverpflichtung auf, lieber den Mund zu halten als in große Debatten einzusteigen. Die Sitzungen sollen rasch abgewickelt werden. In Walzbachtal gleich nebenan gilt auch die Parole „wir wollen kurze Sitzungen“, doch der Wissensdurst der Bürgervertreter soll nicht zwangsweise zum Verdursten führen. Die Auskunft erheischenden Räte schicken vorab ihre Fragen per Mail an den Bürgermeister, der bereitet die Antworten vor. "Masken-Vorbilder in Corona-Zeiten" vollständig lesen

Alte Ziegelei - ein neuer Stadtteil für 1200 Menschen

Am Bebauungsplan alte Ziegelei kann nach der Entscheidung des Gemeinderats von gestern Abend weitergearbeitet werden

Ein Musterbeispiel für Innenentwicklung liefert Mühlacker. Einen wichtigen Schritt voran kam die Planung der Bebauung des Areals alte Ziegelei. Der Gemeinderat von Mühlacker stimmte gestern Abend den Grundzügen des auch nach den Vorstellungen des Investors, der Hofkammer des Hauses Württemberg, überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes einmütig zu, der nun weiterbearbeitet und dann ins Verfahren (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) gegeben werden kann. Zu den gestrigen Details des Beschlusses gehört die Vorgabe, pro Wohneinheit 1,5 Parkplätze nachweisen zu müssen.

Zentrale Punkte der Planung haben sich geändert:

  • Geparkt werden darf nach dem neuen Konzept nur noch in gemeinsamen Tiefgaragen
  • Die Erschließung des Wohngebiets – von der Ziegeleistraße her – erfolgt nicht mehr mittig, sondern im linken Bereich, weshalb für die dort bisher vorgesehenen P-R-Plätze ein neuer Standort gesucht werden muss
  • Hin zur Firma Craiss, der Logistiker mit Tradition, wird das Wohngebiet vor Lärm mit einem Erdwall geschützt.

Geplant wird auf der Basis, dass Craiss am jetzigen Standort bleibt und nach Süden erweitert (Beschluss des Gemeinderats vom September 2019). Sicherlich nicht die ideale Lösung, sagt sich auch das Unternehmen und prüft derzeit eine Verlagerung auf die 3,5 Hektar für Mahle planungsrechtlich gesicherte Erweiterungsfläche an der Osttangente. Das ist aber die Entscheidung von Craiss, Mahle und dem Grundstückseigentümer. Baurecht besteht seit einigen Jahren auf der Erweiterungsfläche.

Die alte Ziegelei wird dichter bebaut als ursprünglich vorgesehen. 100 Wohneinheiten (WE) pro Hektar. Der Regionalplan sieht 80 WE pro Hektar in Mittelzentren vor, die wir aber in unseren anderen Neubaugebieten deutlich unterschreiten, so dass das Minus dort mit einem Plus hier ausgeglichen werden kann. Ursprünglich sollten im Wohngebiet alte Ziegelei Platz für 800 bis 1000 Menschen geschaffen werden, jetzt sollen es 1200 werden (im Heidenwäldle leben 1000 Menschen). Für den Investor muss sich der neue Stadtteil rechnen. Das ist der Preis dafür, dass nicht die Stadt selbst das Areal realisiert – ein vertretbarer Preis.

Die Ziegelei wurde von der Stadt vor drei Jahren für 7,5 Millionen Euro gekauft. Gemeinderat und Verwaltung hoffen, unterm Strich für Wohnen- und Gewerbeflächen zusammen deutlich mehr erzielen zu können. Jetzt ist Feinarbeit am Bebauungsplan notwendig. Gehofft wird, dass die Kaufverträge mit den Investoren noch dieses Jahr abgeschlossen werden können.

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Staatsgerichtshof, Stuttgart, Neues Schloss, Weißer Saal, um 9: Vor 45 Jahren das Aus für Lienzingens Unabhängigkeit

Lienzingen soll selbstständig bleiben - Gemeinde warb 1975 mit einem Sonderdruck für ihren Kurs. Leider ohne Impressum. Erinnerungsstück aus meinem Archiv.

Heute vor 45 Jahren, am 23. Mai 1975, vormittags um fünf Minuten nach neun Uhr, im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart: Der amtierende Präsident des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg, Peter Rößler, verkündete das Urteil: Der Paragraph 121 des Besonderen

Aus meinem Beitrag zum Verlust der Selbstständigkeit in: Konrad Dussel, Ortsbuch Lienzingen, 2016, Verlag Regionalkultur. 19.90 Mark. Text für diese Blog-Serie Lienzinger Geschichte(n) erweitert.

Gemeindereformgesetzes ist verfassungsmäßig. Damit war die Normenkontrollklage der Gemeinde Lienzingen gegen die Entscheidung des Landtags vom 9. Juli 1974, Lienzingen in die Stadt Mühlacker einzugliedern, gescheitert. Laut Urteil mussten Lienzingen und Mühlacker bis zum 20. Juni 1975 eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, die dann am 5. Juli 1975 in Kraft treten sollte [Mühlacker Tagblatt, 24. Mai 1975, S.  11].

Lienzingen fehlten 200 Einwohner

In der mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof, heute Landesverfassungsgericht, am 2. Mai 1975 hatte der Heidelberger Professor Uhle als Rechtsvertreter der Kommune argumentiert, dass auch die Landesregierung keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde hege. Die viel zitierten Verflechtungen zwischen Lienzingen und Mühlacker sah Uhle nicht. Dem Wunsch Mühlackers, sich nach Norden auszudehnen, sei die Gemeinde Lienzingen nicht abgeneigt, dazu bedürfe es keiner Eingliederung. Die Erfahrung zeige, dass Randgemeinden in der Regel vernachlässigt würden. Über kurz oder lang werde die Gemeinde Lienzingen die 2000-Einwohner-Grenze überschreiten, die mit Entscheidungsfaktor war, ob eine Kommune ihre Selbstständigkeit behalten kann oder nicht. Lienzingen fehlten zu diesem Zeitpunkt gut 200 Einwohner [Württembergisches Abendblatt, 3. Mai 1975, S. 11).

Die Frage ist eindeutig: Tafeln an den Ortseingängen von Lienzingen vor der Abstimmung im Januar 1974 über die umstrittene Eingemeindung, zu der alle Lienzinger Wahlberechtigten aufgerufen waren. (Foto: Sabine Straub)

Doch die Richter folgten nicht den Argumenten der Gemeinde Lienzingen, sondern denen der Stadt Mühlacker und der Landesregierung, wie sich in der Urteilsbegründung zeigte. Vorrangig war laut Gericht die Stärkung Mühlackers als Mittelzentrum, die Schaffung einer größeren, tragfähigeren Verwaltung auch für das Gebiet der Gemeinde Lienzingen. Die Entwicklungsmöglichkeiten Mühlackers seien im Enztal beschränkt, weil sie dort in Konflikt mit raumordnerischen und ökologischen Grundsätzen träten, wobei besonders auf den Bedarf an neuen Gewerbe- und Industriegebieten abgehoben wurde.  Andererseits habe aber Lienzingen selbst vorgetragen, dass auf seiner Gemarkung noch beträchtliche Gebiete für Industrie und Gewerbe erschlossen werden könnten. Nachteile für die Bevölkerung seien durch eine Eingliederung nicht erkennbar.  [Württembergisches Abendblatt, 24. Mai 1975, S. 9].

Ehrenbürgerschaft und Verabschiedung in einem

Am 5. Juli 1975 erfolgte die Eingemeindung, allerdings ohne Vertrag, denn am Tag nach der Entscheidung des Gerichts traten alle zehn Lienzinger Gemeinderatsmitglieder geschlossen zurück und begründeten dies in einer nichtöffentlichen Sitzung damit, dass die Württ. Landesregierung (…) den Bürgerwillen aufs Gröblichste missachtet habe [STAM, GR 104 vom 24. Mai 1975, S. 364].  Schließlich hätten sich 96 Prozent der Lienzinger bei einer Bürgeranhörung 1974 für die weitere Selbstständigkeit ihrer Kommune ausgesprochen. Öffentlich gemacht wurde die Amtsaufgabe am selben Tag, am 24. Mai, im festlich geschmückten kleinen Saal der Gemeindehalle vor Vertretern der Vereine, der Schule und weiterer  Honoratioren. Verbunden war diese Zusammenkunft aber auch mit der Ernennung von Richard Allmendinger, Bürgermeister von Lienzingen, zum Ehrenbürger und seiner Verabschiedung [STAM, GR 104 vom 9. Mai 1975,  S. 359]. Vize-Schultes Wilhelm Tochtermann

Stuttgarter Zeitung, 5. April 1972 (Auszug)

bescheinigte Allmendinger in einer Laudatio echten schwäbischen Fleiß, nie erlahmenden Unternehmergeist und Verhandlungsgeschick. Er habe für Lienzingen das Optimale erreicht (Vaihinger Kreiszeitung, 27. Mai 1975). Begonnen hatte die Veranstaltung mit dem Lied „Land wir kommen und wir gehen“, gesungen vom Männergesangverein „Freundschaft“ Lienzingen.  Im Mittelpunkt standen die Leistungen Allmendingers  in seiner 28-jährigen Amtszeit, sein Lebenswerk solltegewürdigt werden. „Brüder reicht die Hand zum Bunde“, zum Abschluss vorgetragen vom Gesangverein, sollte sich – wie sich bald darauf zeigte – nicht auf Mühlacker beziehen [Mühlacker Tagblatt, 26. Mai 1975, Seite 9].

An dem Kollektiv-Rücktritt änderte auch ein Schreiben von Landrat Dr. Heinz Reichert nichts, der als oberster Kommunalaufseher des Landratsamtes Enzkreis, dem stellvertretenden Bürgermeister Wilhelm Tochtermann schrieb, volles Verständnis dafür zu haben, dass die Gemeinde alle Rechtsmöglichkeiten gegen den Landtagsbeschluss ausgeschöpft habe und nach dem Ergebnis nun enttäuscht sei. Doch die Gemeinderäte könnten und sollten sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Gemeinde nicht entziehen. Aber die Ratsmitglieder blieben ihrer Linie treu und erklärten, der Rücktritt richte sich ausschließlich gegen eine Landesregierung, die eine allzeit lebensfähige Gemeinde in grotesker Weise abgewürgt habe [Mühlacker Tagblatt, 14. Juni 1975, S. 9].

Alle Gemeinderäte traten aus Protest zurück

Aufruf der Gemeinderäte von Lienzingen zum Protest, 1. Oktober 1973 (Smlg. Günter Bächle)
Der Rücktrittstext aus der Pforzheimer Zeitung

Mit dieser Mandatsniederlegung scheiterte in Lienzingen auch die Behandlung einer Rechtsfolgevereinbarung, die von der Stadtverwaltung Mühlacker ausgearbeitet und vom Mühlacker Gemeinderat am 24. Juni 1975 mit 42 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung gebilligt wurde. In 15 Paragraphen wurde vor allem die formale Seite der Eingemeindung geregelt und unter anderem eine zweckmäßige und bürgernahe Betreuung zugesichert. Nach der nächsten regulären Gemeinderatswahl  am 7. September 1975 (die Wahl musste wegen der Lienzinger Abstimmung um einige Monate verschoben werden, s. MT 24.11.1974) solle Lienzingen zwei Sitze im Gemeinderat haben. Stadtrat Jörg Sattler (SPD) sagte in der Aussprache, die Stadt habe mit der Vorlage der Vereinbarungsentwürfe eine Aufgabe erfüllt, die über ihre Verpflichtung hinausginge. Unverständlich sei, dass der Gemeinderat von Lienzingen seine Tätigkeit einstelle, denn das gehe ja letztlich zu Lasten des Bürgers. [STAM, GR-Protokoll Mühlacker, 24. Juni 1975, § 81, S. 64ff].  Doch im Gegensatz zu den freiwillig abgeschlossenen Eingemeindungsvereinbarungen mit den jetzigen Stadtteilen Enzberg, Großglattbach, Lomersheim und Mühlhausen beinhaltete der Vertragsentwurf keinen Investitionskatalog. Im Gemeinderat von Lienzingen wurde das Papier nie behandelt.

Das Lienzinger Rathaus nach der Sanierung 2016/18, bis 1975 Amtssitz des Bürgermeisters der bis dato selbstständigen Gemeinde. (Fotos: Günter Bächle)

Denn zu den von Bürgermeister Allmendinger – bis zum 4. Juli 1975, 24 Uhr, im Amt - einberufenen Sitzungen am 6. Juni und 11. Juni erschien kein Ratsmitglied, so dass eine weitere Sitzung für den 18. Juni angesetzt wurde. Doch auch bei diesem dritten Versuch blieb der Bürgermeister wieder allein, aber anstelle des Gemeinderats hätte er nun entscheiden können. Er wollte es bewusst nicht.

Im Protokoll heißt es zur Eingliederungsvereinbarung: Da der Gemeinderat auf seinen Rücktritt beharrt, ist weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung hierüber möglich.

In dieser letzten Lienzinger Ratssitzung entschied der Bürgermeister nur über eher formale Punkte wie über das Zehrgeld für die Lienzinger Teilnehmer des Kreisfeuerwehrtages in Großglattbach, Baugesuche und Bürgschaften für den Wohnungsbau. Es gab neben dem öffentlichen noch einen nichtöffentlichen Teil, in dem die noch wenige Wochen selbstständige Gemeinde Baudarlehen absicherte [STAM, GR 104 vom 6. Juni, 11. Juni, 18. Juni 1975,  S. 365-367].

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Geöffnet wird hier, eingeschränkt zugelassen dort

Was lassen wir an Öffnungszeiten zu?

Corona und die Folgen. Geöffnet wird hier, eingeschränkt zugelassen dort. Wie sieht es mit den Vorgaben für die soziale Distanz aus? Manches wirkt nicht schlüssig, anderes verwirrt. Eingängig ist aber diese Botschaft: Es darf gelockert werden. Darf? Es wird eben gelockert. Die Stadt Mühlacker schaffte den Schichtbetrieb in der Verwaltung inzwischen ab, fährt den normalen Rathausbetrieb wieder hoch, auch das Landratsamt passte  sich der veränderten Lage an.
 
Allerdings stellt sich die Frage, wie weit wir uns auf Risiken einlassen sollen und müssen. Die Risikobereitschaft wuchs, wie die Aufhebung einer doch nicht unbeträchtlichen Zahl von Einschränkungen in den vergangenen Tagen zeigte. Derzeit stönen Beschäftigte von Rathäusern unter der Bearbeitung von Anmeldungen für die reduzierten Regelöffnungszeiten in Kindertagesstätten. Alles ist knapp, die Rechtsverordnung des Landes kam am Samstag, gab die Hälfte der vor Corona besetzten Kita-Plätze  für Montag frei. Es soll Eltern geben, die sehen die kurzen Fristen nicht und sind, um es so zu sagen, unwirsch. Empathie ist nicht jedermanns Sache.Viele sind unsicher, brauchen längere Überlegungszeiten, doch dann sollten auch keine knappen Fristen gesetzt werden. Sonst sind die Kommunen wieder die letzten, die die Hunde beißen.

Was geschieht mit der seit Mitte März 2020 geschlossenen Kfz-Zulassungsstelle in Mühlacker. Die Antwort von Landrat Bastian Rosenau auf meine Anfrage für die CDU-Fraktion im Kreistag brachte Anfang Mai zwar Verbesserungen in der Online-Terminvergabe der Kfz-Zulassungsbehörde im Landratsamt in Pforzheim. Nach elf Tagen allgemeiner Lockerungsorgien mein zweiter Anlauf und die Frage an den Landrat: Gibt es Perspektiven für die Wiedereröffnung der Zulassungsstelle an der Vetterstraße in Mühlacker? Hoffnung besteht, dass der Enzkreis es nicht so macht wie die Sparkasse Pforzheim Calw, die mit der Begründung Corona und den Rechtsverordnungen einen Teil der Filialen - angeblich nur für eine bestimmte Zeit - schloss und ankündigte, sie wieder zu öffnen, wenn es die Lage erlaubt -  und dann doch bei einem Teil mit einer dauerhaften Schließung überraschte. Für was Corona gut sein kann, muss man sich schon sarkastisch fragen. Ist das die Blaupause für die Zulassungsstelle Mühlacker? Hoffentlich nicht!

Die Antwort des Landrats wieder hier im O-Ton:

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1948/49 keine guten Zeiten für Gemeinderäte: Mangelwirtschaft, Zuteilung, Wohnungsnot und politische Atteste

Drei Ausschüsse des Lienzinger Gemeinderats 1948/49

Neuer Bürgermeister, neuer achtköpfiger Gemeinderat, demokratisch gewählt: Lienzingen erlebte einen personellen Umbruch und stand gleichzeitig vor einem gewaltigen Aufgabenberg. 1948, 1949 und 1950 formierte sich mit der Bundesrepublik Deutschland der neue Staat in den britischen, amerikanischen und französischen Zonen. Im Juni 1948 Währungsreform, die Deutsche ersetzte die Reichsmark, im selben Jahr noch begann im Parlamentarischen Rat die Arbeit an der neuen Verfassung, die im Mai 1949 mit der Annahme des Grundgesetzes die Basis bildete für die Bundestagswahl wenige Monate später. Gleichzeitig vollzog sich mit der Gründung der DDR  und dem Verlust der Gebiete jenseits von Oder und Neiße  die Teilung Deutschlands.


Lienzinger Geschichte(n) als Blogserie. Keine guten Zeiten. Mangelwirtschaft, (Zwangs-)Zuteilung, Wohnungsnot, das Ausstellen politischer Zeugnisse, ein Ratsausschuss für Spinnstoffwaren – heiße Themen, Auf- und Vorgaben prägten die Arbeit der Lienzinger Gemeinderäte gerade in jenen Jahren, in denen die Bundesrepublik entstand. Die Rathaus-Mannschaft setzte alles daran, das schwere Los der Menschen zu verbessern.


Die Auswirkungen wie Flucht und Vertreibung spürte auch heftig die knapp 1000 Einwohner zählende Gemeinde Lienzingen in der amerikanischen Zone, im Land Württemberg-Baden (das gemeinsame Land in der umgekehrten Reihenfolge der Namen entstand erst 1952) und im Kreis Vaihingen an der Enz. Ein kleiner Ort mit langer Geschichte. Wie so viele andere Orte die stabile Basis der Bundesrepublik.

Ein Zwanziger erster Generation (1948)

Das Dorfleben in der Nachkriegszeit. Jetzt, 70 Jahre später, sind uns manche Themen fremd, über die der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Richard Allmendinger (38) zu beraten und zu beschließen hatte. Apropos Bürgermeister: Das Ortsparlament bewilligte ihm mit seiner Wahl am 10. Oktober 1947 – damals noch durch den Gemeinderat -  in puncto Gehalt nach dem Ortsvorsteher-Gesetz von 1933 die höchste Stufe bei Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohner (Stadtarchiv Mühlacker=STAM, Li B 323, S. 42). Die Begründung hätte alle überzeugen müssen: Allmendinger, bis Oktober 1945 Obersekretär bei der Gemeinde Wernau am Neckar, bezog dort ein Monatsgehalt von 380 Reichsmark. Wäre er streng nach den Buchstaben des Gesetzes eingruppiert worden, wäre es auf 270 Reichsmark geschrumpft – der Betrag wie in Kommunen mit weniger als 1000 Seelen. Das hätte für ihn eine besondere Härte bedeutet, schon gar, weil Lienzingen kurz vor der entscheidenden Schwelle stand: 1947 genau 957 Einwohner, 975 am 22. März 1948. Also Tendenz steigend. Die Rechtsaufsicht beanstandete den Beschluss, doch das Ortsparlament wiederholte ihn am 22. März 1948   und beantragte gleichzeitig eine Ausnahmegenehmigung beim Innenministerium.

  • Gehälter festgelegt bis zur Währungsreform 1948

Ebenfalls am 22. März legten die Bürgervertreter die Gehälter der Bediensteten fest – die Regelung sollte bis zur Währungsreform gelten: Monatlich netto 88 RM für den Gemeindepfleger. 143,52 RM für jede der beiden Schreibgehilfinnen. 127,60 RM für den Amtsboten sowie 136,72 RM für den Forstwart und 98,66 RM für den Fronmeister. Die Liste zeigt: inklusive Schultes eine siebenköpfige Gemeindeverwaltung (STAM, Li B 323, S. 76 f). Mit Allmendinger stand erstmals wieder seit Kriegsende ein Verwaltungsfachmann an der Spitze des Dorfes, die nun nicht mehr die Dienste des Verwaltungsaktuars und Ex-Bürgermeisters Kienzle aus Maulbronn benötigte. Das war bei Allmendingers Vorgänger Jakob Straub der Fall: Er war nicht vom Verwaltungsfach, sondern pensionierter Stellwerkmeister. Allerdings musste sich der junge Schultes Allmendinger auch zuerst um die Anerkennung als Fachbürgermeister bemühen. Deshalb absolvierte er vom 13. bis 18. September 1948 einen Einführungslehrgang, der im Sitzungssaal des Innenministeriums in Stuttgart stattfand. Übertragung der Steuer-, Haushalts- und Rechnungsgeschäfte so das Generalthema, denn Allmendinger hatte keine klassische Kommunalausbildung im gehobenen, sondern im mittleren Dienst.

  • Streiflichter aus zwei Jahren: 1948 und 1949 
  • Problem Nummer 1: Mangelwirtschaft, Zwangszuweisung, Zuteilung, Bezugskarten

Landwirt Friedrich Kälber wollte Holz für Bretter, die er für die Instandsetzung einer Hütte benötigte. Dem Gesuch wurde stattgegeben, sofern sich noch die Möglichkeit biete. Maurer Adolf Mamber benötigte, um seine instandgesetzte Scheunenwand abstützen zu können, sechs Baustangen von rund sechs Meter Länge. Die Gemeinde habe, so die Räte in ihren Beratungen am 22. März 1948, keine derartigen Stangen. Zudem sei die Zuweisung von Stangen aus dem Holzeinschlag von 1948 an Mamber nicht möglich, da dieser im vergangenen Jahr berücksichtigt worden sei. Weil Stammholz knapp war, konnte die Kommune dem Wunsch der Witwe  Schell, das ihr zustehende Brennholz gegen Eichenstammholz einzutauschen, nicht gleich folgen. Sie benötigte das Material zur Aufstockung ihres Wohnhauses (STAM, Li B 323, S. 62,76,81).

Bürgermeister und Gemeinderäte unterzeichneten alle Protokolle

Die Rationierung von Gütern des alltäglichen Lebens dauerte an, die Haushalte erhielten unterschiedliche Bezugskarten- und Nachweise. Die Verteilung der bezugsscheinpflichtigen Erzeugnisse nahm der Gemeinderat vor. Sollen andere Räte ihre Kollegen kontrollieren? Ja, sagte der Landkreis und ordnete mit Erlass vom 5. April 1948 an, dafür ein spezielles Gremium zu bilden. Doch die Lienzinger rebellierten. Ihre   Botschaft war klar: Sie wollten sich nicht gegenseitig bespitzeln müssen. Deshalb lehnten die Bürgervertreter am 14. April 1948 ab, einen Überwachungsausschuss für die Kartenstelle zu bilden, der alle drei Monate der Kreisbehörde in Vaihingen an der Enz hätte berichten müssen. Verfehlungen bedeutender Art könnten niemals auftreten, argumentierten die Lienzinger Kommunalpolitiker, da die soziale Kontrolle in einer kleinen Gemeinde eh schon gegeben sei. Den schlussendlich akzeptierten Kompromiss schlug Bürgermeister Allmendinger vor: Die Mitglieder des Ausschusses für Spinnstoffwaren sollten die Ausgabe von Schuhwaren kontrollieren, die des Schuhverteilungsausschusses die Ausgabe der Spinnstoffwaren (STAM, Li B 323, S. 83).

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Explosive Stimmung in manchen Rathäusern: Die Ministerin und ihre verärgerten Ex-Kollegen

Kindertagesstätten in Corona-Zeiten: Teil-Betrieb von 18. Mai an oder später

Corona sorgt für Stress in den Rathäusern. Weil manchen Politikern in Bund und Land die Lockerungsübungen nicht schnell genug gehen, treffen die Verordnungen der baden-württembergischen Landesregierung an Freitagen meist erst spätabends bei den Kommunen ein, sollen möglicherweise aber schon am darauf folgenden Montag umgesetzt werden. Deshalb verlangen die Kommunen eine einwöchige Vorlaufzeit, was nachvollziehbar ist. Denn bei solchen Arbeitsaufträgen wie reduzierter Regelbetrieb in der Kinderbetreuung steckt angeblich der Teufel im Detail. Welche Eltern kommen zum Zuge? Welche müssen noch warten? Nebenbei: Wer redet eigentlich vom Infektionsschutz für Erzieherinnen?

Wie war das noch einmal bei Gewittern und ihrer Entladung? Durch aufsteigende feuchtwarme Luftmassen baut sich eine große Gewitterwolke auf ... es kracht! Andernorts im selben Landkreis dagegen herrscht eitel Sonnenschein.

Neulingen findet sich zurecht, startet pünktlich am 18. Mai, wie vom Kultusministerium allgemein angekündigt, andere Enzkreis-Gemeinden erst eine Woche später.

So wie sich das Land dies vorstellt, wird es nicht möglich sein, schrieb  Mühlackers OB Frank Schneider am Donnerstag um 16.04 Uhr an uns Stadträte sowie an die beiden Landtagsabgeordneten des Enzkreises, Stefanie Seemann (Grüne) und Erik Schweickert (FDP). In den Medien werde verkündet, so der OB, Kitas und Kindergärten sollten auf Vorschlag des Kultusministeriums vom kommenden Montag, 18. Mai, an wieder teilweise öffnen. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln sowie des durch Risikogruppen eingeschränkten Personals könne es auch weiterhin maximal einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Nur maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, dürften jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden. Vorrang hätten weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung seien, sowie Kinder, bei denen besonderer Förderbedarf bestehe. Außerdem sollen Kinder, die vor der Schließung die Einrichtung besucht haben, zumindest tageweise wieder die Kita besuchen können, sofern dies räumlich und personell möglich ist.

Der OB beklagte: Es gebe noch keinerlei Vorgaben, nach welchen Kriterien dies zu erfolgen habe. Weder die Träger noch die Einrichtungen könnten irgendwelche Vorbereitungen oder Planungen treffen. Das sei ein Ding der Unmöglichkeit! Der „schwarze Peter“ werde nun den Kommunen zugespielt, wenn es diese nicht rechtzeitig umzusetzen vermögen und/oder einzelne Kinder werden abweisen müssen. Aus diesem Grunde entschied Schneider, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Mühlacker den eingeschränkten Regelbetrieb voraussichtlich erst ab 25. Mai 2020 teilweise öffnen, abweichend der Ankündigungen der Landesregierung. Ich trage das mit.

Beim Neujahrsempfang der CDU Mühlacker 2017: Ministerin Dr. Susanne Eisenmann mit Johannes Bächle von der Jungen Union

Anlass für mich, am Donnerstag der Kultusministerin zu schreiben und die OB-Mail beizufügen. Susanne Eisenmann, vormals Bürgermeisterin in Stuttgart, antwortete gestern:

"Das Land hat bezogen auf unsere etwa 9.000 KiTas weder Rechtsträger noch besitzt es Personalhoheit. Wir erlassen den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Einrichtungen und finanzieren über das Finanzausgleichsgesetz knapp 70 % der anfallenden Kosten. Art der Betreuung, deren zugrunde liegende Pädagogik oder Auswahl des Personals obliegt ausschließlich dem jeweiligen Träger. Und auf genau diese Aufgabenteilung legen sowohl kommunale wie freie Träger – verständlicherweise – stets auch großen Wert.

Deshalb war und ist es Aufgabe des Landes, jeweils den rechtlichen Rahmen für die Notbetreuung (seit 27. April), die erweiterte Notbetreuung (gibt es seit 04. Mai) sowie nun für den „eingeschränkten Regelbetrieb“ (möglich ab 18. Mai) zu erlassen. Dies erfolgte selbstverständlich durch das Land – alles übrigens immer in enger Abstimmung mit den Trägern. Den Kommunalen Landesverbänden und den freien Trägern (Kirchen etc.). Gestern gab es dazu ja auch eine gemeinsame Pressemitteilung von mir und den Spitzen der kommunalen Landesverbände. Erkennbar wurde somit alles abgestimmt.

Welche Vorgaben brauchen die Einrichtungen darüber hinaus:

Zum einen Vorgaben zur Umsetzung der Hygienevorschriften. Diese erlassen aber bei den KiTas (im Gegensatz zu den Schulen) nicht wir als Kultusministerium, sondern der KVJS zusammen mit der Unfallkasse und dem Landesgesundheitsamt. Deren Vorgaben liegen seit dem 27.04. vor. Sollte es dazu Fragen geben, müssten sich die KiTas dorthin wenden.

Zum anderen wie denn ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ mit max. 50 % der, in der Betriebserlaubnis zugelassenen Anzahl von Kindern umgesetzt werden kann. Hierfür hat die Familienminister–Konferenz und der KiTa–Bund Deutschland bereits vor Wochen Kriterien für ganz Deutschland entwickelt und veröffentlicht. Auf die natürlich auch in Baden-Württemberg Bezug genommen wird. Und: In den meisten Bundesländern läuft diese Umsetzung ja auch bereits!! Dort scheint somit zu gelingen, was in Baden-Württemberg offensichtlich zu großer Verwirrung führt...

Deshalb möchte ich gerne nochmals darauf verweisen, dass mir nicht klar ist, was eigentlich an Vorgaben noch fehlt. Dass es unser gemeinsames Ziel ist, Eltern und Kindern zumindest schrittweise wieder eine Perspektive in der KiTa–Betreuung zu bieten, setze ich dabei voraus.

Mir ist natürlich bewusst, dass es immer einfach und durchaus bequem ist, dem Land irgendein Versäumnis zuzuweisen. In diesem Falle allerdings leider zu Unrecht!"

 

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