Klare Ansage der Denkmalschützer: Wieder Lückenschluss in spätestens drei Jahren
Vorerst der Schlussakkord:
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Hauses Friedenstraße 12 in Lienzingen durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe ging am heutigen Donnerstag im Mühlacker Rathaus ein. Zwei Auflagen verband die Behörde mit ihrer Zustimmung:
- Durch den Abbruch dürfen keine Schäden an anderen Kulturdenkmalen entstehen.
- Und: Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren wieder zu bebauen. Die Planung des Neubaus bedarf der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege (LAD), steht in dem Schreiben an die Baurechtsbehörde der Stadt.
Damit können die zunächst eingestellten Abbrucharbeiten fortgesetzt werden.
Lienzinger Geschichte(n): Schlussakkord zu Friedenstraße 12 - Teil der geschützten Gesamtanlage Etterdorf Lienzingen
In ihrer Begründung schreibt die Behörde, bei dem Objekt Friedenstraße 12 handle es sich um ein erhaltenswertes Gebäude innerhalb der geschützten Gesamtanlage Etterdorf Lienzingen - ein Alleinstellungsmerkmal. An der Erhaltung der Gesamtanlage bestehe aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse. Hieraus erwachse eine besondere Verantwortung der Stadt Mühlacker zum Schutz der erkannten Werte innerhalb der Gesamtanlage.
Unter Schutz steht laut RP das historische Erscheinungsbild der Gesamtanlage. Dieses Erscheinungsbild setze sich aus vielen Elementen zusammen. Es besteht nicht nur aus den Kulturdenkmalen, sondern auch aus erhaltenswerten Objekten. Dies können Gebäude, aber auch Grün- und Freiflächen, Straßenräume, Gewässer und Ähnliches sein. Sie sind ebenso Bestandteile des historischen Erscheinungsbildes wie die Kulturdenkmale.
Die 2011 durch das Landesdenkmalamt erstellte historische Ortsanalyse zur Gesamtanlage diene als Instrument, die Wertigkeit der einzelnen Elemente besser einordnen zu können, um somit ihren Beitrag zum überlieferten Erscheinungsbild bewerten zu können. Erst die Einbettung der Kulturdenkmale in das sinnstiftende Umfeld, also die erhaltenswerten Objekte, bildeten die Wertigkeit einer Gesamtanlage.
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