Klare Ansage der Denkmalschützer: Wieder Lückenschluss in spätestens drei Jahren

Die Denkmalschützer lassen keine Zweifel: Das Ensemble mit Rathaus und zwei weiteren Gebäuden - hier im Jahr 2018 - an der Friedenstraße muss wieder hergestellt, die durch den Abbruch des Gebäudes Nummer 12 entstehende Lücke in spätestens drei Jahren geschlossen werden. Links im Hintergrund die Frauenkirche. (Fotos: Günter Bächle)

 

Vorerst der Schlussakkord:

Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Hauses Friedenstraße 12 in Lienzingen durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe ging am heutigen Donnerstag im Mühlacker Rathaus ein. Zwei Auflagen verband die Behörde mit ihrer Zustimmung:

  • Durch den Abbruch dürfen keine Schäden an anderen Kulturdenkmalen entstehen. 
  • Und: Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren wieder zu bebauen. Die Planung des Neubaus bedarf der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege (LAD), steht in dem Schreiben an die Baurechtsbehörde der Stadt. 

Damit können die zunächst eingestellten Abbrucharbeiten fortgesetzt werden. 

Lienzinger Geschichte(n): Schlussakkord zu Friedenstraße 12 - Teil der geschützten Gesamtanlage Etterdorf Lienzingen

In ihrer Begründung schreibt die Behörde, bei dem Objekt Friedenstraße 12 handle es sich um ein erhaltenswertes Gebäude innerhalb der geschützten Gesamtanlage Etterdorf Lienzingen - ein Alleinstellungsmerkmal. An der Erhaltung der Gesamtanlage bestehe aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse. Hieraus erwachse eine besondere Verantwortung der Stadt Mühlacker zum Schutz der erkannten Werte innerhalb der Gesamtanlage. 

Unter Schutz steht laut RP das historische Erscheinungsbild der Gesamtanlage. Dieses Erscheinungsbild setze sich aus vielen Elementen zusammen. Es besteht nicht nur aus den Kulturdenkmalen, sondern auch aus erhaltenswerten Objekten. Dies können Gebäude, aber auch Grün- und Freiflächen, Straßenräume, Gewässer und Ähnliches sein. Sie sind ebenso Bestandteile des historischen Erscheinungsbildes wie die Kulturdenkmale.

Die 2011 durch das Landesdenkmalamt erstellte historische Ortsanalyse zur Gesamtanlage diene als Instrument, die Wertigkeit der einzelnen Elemente besser einordnen zu können, um somit ihren Beitrag zum überlieferten Erscheinungsbild bewerten zu können.  Erst die Einbettung der Kulturdenkmale in das sinnstiftende Umfeld, also die erhaltenswerten Objekte, bildeten die Wertigkeit einer Gesamtanlage.

Die Friedenstraße 12, um 1900 errichtet, stehe durch ihre vorgeblendete, gelbe Klinkerfassade und die ungewöhnliche Kubatur als einmaliges Gebäude innerhalb des historischen Straßenzugs da. Es unterscheide sich durch seine Kubatur und durch seine Traufständigkeit von den anderen Gebäuden der Straße. Aus sozialgeschichtlichen und siedlungstopographischen Gründen sei es als erhaltenswert einzustufen. 

Gegen den Abbruch könnten aus denkmalfachlicher und denkmalrechtlicher Sicht jedoch keine Bedenken geltend gemacht werden, da es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Gesamtanlage komme, zumal die Stadt Mühlacker selbst eine zeitnahe Wiederbebauung des Grundstücks wünsche. Ein Neubau innerhalb der Gesamtanlage bedürfe - eine wichtige Passage - einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde. 

Heute ruhten noch die Abbrucharbeiten, am Nachmittag ging die denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe bei der Stadt Mühlacker ein.

Das Regierungspräsidium: Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für den Neubau mit denkmalfachlichen Anforderungen des LAD in Hinblick auf Kubatur, Gestaltung, Materialien etc. zu rechnen ist. Schon heute bemerkt das LAD, dass ein Neubau die Kubatur und Gestaltung des Bestandbaus wieder aufzugreifen hat.

Die Erhaltung des Gebäudes wäre, meine ich, sicherlich die beste Lösung gewesen. Nachdem sich dafür aber wegen der unzureichenden Bausubstanz niemand gefunden hat, der es saniert, ist der Abbruch, jedoch stark verknüpft mit der strengen und genauen Verpflichtung zum Wiederaufbau eine vertretbare Lösung. Auf die Auflagen durch das RP kommt es entscheidend an, diese waren und sind wichtig und lassen kein Wackeln zu.

Heißer Favorit für Planung und Bau des neuen Hauses ist für mich die Stadtbau Mühlacker GmbH – wir sollten sie auch zum Instrument der Stadtentwicklung machen.

Wie heißt es so schön auf der Web-Seite des Landesdenkmalamtes: 

Lienzingen im Enzkreis ist ein typisches Haufendorf im Kraichgau. Der ungewöhnlich gut überlieferte, bis heute ländlich geprägte Ort wird von einem ehemaligen Graben mit Etterweg umgrenzt und besitzt eine Vielzahl von giebelständigen Fachwerkhäusern des 16. bis 18. Jahrhunderts sowie eine im Kern mittelalterliche Kirchenburg mit Gaden und Wehrmauer.

Friedenstraße 12, einst Hauptstraße 60: Poststelle, Gemischtwarenhandel, später Friseurgeschäft. Davor stand, 1928 errichtet, die erste Tankstelle des Dorfes an der Reichsstraße 35.

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