OB: Thema Werkswohnungen von außen an Mühlacker Baurechtsamt herangetragen
Das Gerücht geht um, die Stadtverwaltung habe im Gebiet Industriestraße/Kißlingweg und Im Letten überprüft, wer in Werkswohnungen wohnt und bestehe bei Leuten, die nicht in dem betreffenden Betrieb arbeiten, auf Kündigung der Wohnung. Trifft dies zu? Dies war Inhalt einer Anfrage der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker, nachdem Mitglieder der Fraktion angesprochen worden waren. Sie begüßt, dass die Stadtverwaltung rasch geantwortet und damit Klarheit geschaffen hat.
Die Antwort der Stadtverwaltung:
Die Verwaltung hat bisher nicht ohne äußere Veranlassung aktiv eine Überprüfung der Belegung solcher Wohnungen in Industrie- und Gewerbegebieten vorgenommen, die allein Betriebsinhabern oder Aufsichtspersonen vorbehalten sind oder die ursprünglich zur Unterbringung von Mitarbeitern (in der Regel in den 1960er Jahren für sog. „Gastarbeiter“) errichtet wurden. In verschiedenen Fällen wurde allerdings die Thematik von außen an das Baurechtsamt herangetragen:
Industriestraße:
In zwei Fällen wurden „Gastarbeiterwohnheime“ zu regulärem Wohnen umgewidmet, ohne dass hierfür eine baurechtliche Genehmigung beantragt oder erteilt worden wäre. Die Wohnheime mit Mehrbettzimmern, gemeinsamen Küchen, Sanitär- und Aufenthaltsbereichen wurden hierzu in Einzelwohnungen umgebaut. Die Verwaltung wurde hierauf in einem Fall wegen eines Antrags des neuen Eigentümers auf Abgeschlossenheitsbescheinigung, im anderen Fall wegen einer Anfrage einer anderen Behörde zur Bestätigung des Wohnortes aufmerksam und hat deshalb mit den Eigentümern Kontakt aufgenommen. Ein 3. Fall wurde bekannt, weil der Bewohner unter der Wohnadresse ein Gewerbe anmelden wollte. In allen Fällen wurden großzügige Übergangsfristen vereinbart bzw. angeboten.
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