Wer pult denn da an der Fassade herum?

Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass an der Fassade der Sporthalle zur Enz hin das elastische Fugenmaterial sich gelöst hat und die Fugen teilweise offen sind? Diese Gemeinderatsanfrage schickte ich Ende August ins Mühlacker Rathaus. Die jetzt eingegangene, ehrliche Antwort der Stadtverwaltung: Nein, es war der Verwaltung nicht bekannt, und die Fassade wurde daraufhin besichtigt. Ergebnis der Prüfung vor Ort:  Die schon einmal zum Teil erneuerten, dauerelastischen Fugen im zugänglichen Bereich, seien mutwillig beschädigt beziehungsweise herausgezogen worden. Eine Besichtigung und partielle Reparatur aller, teilweise auch altersbedingt abgängiger, dauerelastischer Fugen an der Fassade durch eine Fachfirma sei geplant.

Die Fassade bestehe aus einem tragenden Betonskelett aus Stützen und Trägern, steht in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterschriebenen Antwort. Daran seien die Betonfertigteilplatten als äußere Hülle befestigt, deren Plattenstöße mit dem beschädigten Fugenmaterial geschlossen sei. Dahinter befinde sich eine baujahrbedingt dünne Dämmschicht aus Polystyrol, und raumseitig dann ein Kalksandstein-Sichtmauerwerk. Über die zum Teil offenen Fugen könne jetzt Regenwasser in die Wand eindringen und sie durchfeuchten. Größere Mengen an eindringendem Wasser sollte entweder nach unten ablaufen oder oben an der Attika als Wasserdampf ablüften, so die Verwaltung. Das eindringende Wasser ist daher nicht gut, sollte aber keine nachhaltigen Schäden verursachen, da es wieder abtrocknen kann. Verankerungen der vorgehängten Waschbetonplatten an der Fassade sollten aus Edelstahl sein und deshalb nicht beschädigt werden können.

Zu meiner Frage nach den laufenden Kontrollen des Zustandes der Bauwerke schreibt der OB, Gebäude, die über einen Hausmeister verfügen, würden durch diesen regelmäßig auf Beschädigungen und anstehende Reparaturen überprüft. Im Falle der Enztalsporthalle sei dies leider, bedingt durch die Krankheit und das unerwartete Ableben des zuständigen Hausmeisters in den vergangenen Monaten nicht möglich gewesen.  Bei den anderen Gebäuden sei die Verwaltung auf eigene Beobachtungen und Meldungen der Nutzer angewiesen. Beschädigungen, die sicherheitsrelevant sind oder weitere Schäden verursachen können, würden nach Bekanntwerden in der Regel sofort beauftragt. Regelmäßige, unbegründete Inspektionen durch die Abteilung Hochbau könnten aus Kapazitätsgründen nicht vorgenommen werden.

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Spielplatz im Wohngebiet „Vordere Raith“ vor der Fertigstellung

Spielplatz "Vordere Raith" in Lienzingen vor der Fertigstellung. (Foto: Antonia Bächle)

Wenn dieser Tage die restlichen Spielgeräte für den Sandbereich, die Wipp-Tiere und der Radständer geliefert und montiert werden, kann der Spielplatz im Lienzinger Wohngebiet „Vordere Raith“ seiner Bestimmung übergeben werden, ließ mich jetzt das Umwelt- und Tiefbauamt der Stadtverwaltung wissen. Ein Teil der Geräte steht schon. Das wird ein wunderschöner Spielplatz. Damit findet eine lange Leidensgeschichte endlich einen Abschluss. Weggeräumt gewesen sind 2016 die alten ausgedienten Spielgeräte schnell, doch die Ersatzgeräte ließen seitdem auf sich warten. Hier passt der Satz, was lange währt, wird endlich gut.

Auf dem Spielplatz wurde Rollrasen verlegt, so das Fachamt. Ebenso wie bei der Außenanlage am  Kindergarten in der Ringstraße in Lienzingen. Rollrasen sei inzwischen nicht mehr so teuer und habe sich an Kindergärten oder auf Spielplätzen dahingehend bewährt, dass auf einen nutzbaren Rasen um die Spielbereiche nicht sechs bis acht Wochen gewartet werden müsse. Ein Rollrasen müsse zu Beginn dauerhaft feucht gehalten werden. „Hätten wir dort Gras angesät, um eine Grasfläche bekommen zu können, müssten wir auch die Flächen beregnen.“ Sobald Grassamen einmal Feuchte bekommen habe - ob durch Morgentau, Regen, Niesel - müsse dieser auch beregnet werden. Der Grassamen beginne dann seinen Keimungsprozess und würde absterben, wenn er nicht bis zum Graswachstum gegossen werden würde. Somit müsste entweder die Ansaat wiederholt oder erst im Oktober gemacht werden, so die Erläuterung des Amtes.

Grillhütte Kelterle unterhalb der Weinberge

Weitere Anliegen aus Lienzingen hatte ich in Anfragen aufgegriffen. Ein Thema: Schmierereien an dem gemauerten Unterstand bei dem Grillplatz im Kelterle unterhalb der Weinberge. Anliegen ist es, dass solche Schmierereien gleich wieder beseitigt werden.

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Bürgerbeteiligung zu alter Ziegelei und Goethestraße Nord: Wann kommt sie?

Wann ist der passende Zeitpunkt für die Beteiligung der Bürger an – zumal wichtigen – Bebauungsplanverfahren? Dazu gibt es differierende Meinungen in der Mühlacker Stadtpolitik. An solchen Bebauungsplänen – Ansiedlung Lidl an der Goethestraße sowie Reaktivierung der Fläche alte Ziegelei – wird gearbeitet, aber bisher ist die Öffentlichkeit zwar informiert, aber noch nicht zu den Plänen angehört worden. Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens zu Lidl liegt dem Gemeinderat auch nicht vor. Das formale Verfahren zur Bürgerbeteiligung steht noch aus, aber der Eindruck wächse bei Bürgern, als würden vorher Fakten geschaffen. Die Verwaltung solle darlegen, von welchem Zeitplan der Bürgerbeteiligung sie ausgeht, schrieb ich dem OB.

Das Projekt Goethestraße Nord/Lidl sei zuletzt am 20. November 2019 öffentlich im Gestaltungsbeirat behandelt worden, so Oberbürgermeister Frank Schneider in seiner Antwort auf die Anfrage. Am 13. Februar 2020 seien die Pläne auf Wunsch des Bauherrn im Gestaltungsbeirat nichtöffentlich behandelt worden. „Sie sollten deshalb nochmals in öffentlicher Sitzung am 28. Mai beraten werden. Dies fiel coronabedingt aus, weshalb die Vorstellung auf die nächste Sitzung am 17. September 2020 verschoben werden musste.“ Der Anspruch der Verwaltung sei also durchaus, das Projekt über die planungsrechtlich vorgeschriebenen Schritte hinaus in der Öffentlichkeit vorzustellen.

Das Verkehrsgutachten liegt laut OB inzwischen vor. Es zeige keine Probleme auf, die das Projekt grundlegend in Frage stellen würden. Die Verwaltung plane, es den Gremien dann zu präsentieren, wenn die Nachricht von Lidl vorliege, dass das Projekt tatsächlich umgesetzt werde. Vorher ist es auch Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, hierfür Aufwand zu betreiben. Das Bebauungsplanverfahren werde dann relativ zügig in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gehen. In welcher Form diese erfolgen könne, werde unter den dann geltenden Corona-Bedingungen zu beurteilen sein, schreibt Schneider.

Der aktuelle Planungsstand in der Ziegelei sei Ende Mai in der öffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt worden, zuvor der alte Planstand in der Einwohnerversammlung Heidenwäldle/Eckenweiher/Bannholz im November 2019, heißt es in der Antwort. Unter den aktuellen Bedingungen ohne Not eine zusätzliche Öffentlichkeitsveranstaltung zur informellen Information der Bevölkerung zu organisieren, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten. Selbstverständlich erfolge aber im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit zumindest in Form eines Aushangs im Rathaus sowie auf der Website, in Abhängigkeit von den dann gegebenen Corona-Bedingungen gegebenenfalls auch als Veranstaltung.

Info: Die Öffentlichkeit ist laut Paragraf 3 des Baugesetzbuches möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

So schön und teuer kann Feuerwache sein: Mühlackers jüngstes kommunale Groß-Bauwerk

Grau, schwarz und schlank: Die neue Feuerwache mit Blick auf den Sender (Fotos: Antonia Bächle)

Sichtbare Fortschritte sind zu sehen an Mühlackers Teuer-Wache, äh, pardon: Feuer-Wache. Korrekt: Hauptfeuerwache. Selbst die Außenanlagen an dem 12,1- (oder, je nach Lesart) 12,4-Millionen-Projekt am Senderhang, im Zwickel Senderstraße/Bundesstraße 10, gedeihen prächtig. Der Gemeinderat vergab kürzlich Lieferung und Einbau der Funkausstattung zum Preis von 124.000 Euro, genehmigte noch zwei kleine Kostennachträge. Die nach der Kostenexplosion um 50 Prozent erreichten 12,1 Millionen Euro halten sich schon geraume Zeit. Immerhin. Aber der Schrecken hallt nach.

Ein höchst vorzeigbares Gebäude, hübsche Visitenkarte am Stadteingang aus Osten: Trotz großen Bauvolumens schlank wirkend, schmiegt sich das Domizil der Wehr an den Hang. Grau und Schwarz sind eine klare, zu dem sonst bei Feuerwehrhäusern dominierenden Rot alternative Farblinie. Sie wirkt beruhigend, ist aber gleichzeitig anziehend, da stimmig. Alles von Grün bekränzt - ein schöner Bau! Wenn nur die Kosten nicht wären. Aber das gleichsam prägnante, nicht dominierende, keineswegs protzige Bauwerk entschädigt, bringt eine großartige architektonische Gegenleistung. Ein Vorzeigeobjekt. Ungewöhnlich, aber bei den aktuellen Mühlacker Verhältnissen notwendig ist der Wunsch, dass auch die Menschen von der Feuerwehr positiv sehen, was hier entstand. Sie müssen ja nicht gleich ins Schwärmen geraten.

Ein großes Bauvorhaben, von dem kein Offizieller sagen kann, wann das so kostspielige Gebäude fertig ist, der Betrieb erprobt, umgezogen und eingeweiht wird. Die Feuer, nein Feier lässt noch auf sich warten. Spricht nicht für einen belastbaren Terminplan. Aber was war da schon belastbar. Die Kostenprognosen schon gar nicht.  Der im Dezember 2018 auf Antrag der CDU-Fraktion eingesetzte Ratsausschuss zur Einsichtnahme in die Akten tagte inzwischen – immerhin 18 Monate sind verstrichen – stolze zwei Mal. Jetzt wartet das Gremium auf die juristische Bewertung eines von der Stadtverwaltung eingeschalteten Rechtsanwaltes. Ziel ist, Ursachen der riesigen Kostensteigerung zu finden. und Verantwortliche dafür.

Schlauchturm am Schlüsselweg

Trotz des hohen finanziellen Einsatzes der Stadt wird in der Feuerwehr häufig nicht positiv über das Haus gesprochen. Anfang März stimmte ich in meiner Haushaltsrede versöhnliche Töne in Richtung Wehr an: Wenn sich nun alle Aktiven der Wehr auf ihr neues Domizil freuen und weiterhin mit noch größerer Begeisterung ihren Dienst tun, dann lassen sich auch die Kostensteigerungen leichter ertragen - wiewohl solche Verteuerungen künftig zu verhindern sind. Aber daran arbeiten wir bekanntlich! Jedoch schon das Feuerwehrhaus in Enzberg wurde mit 1,7 Millionen Euro teurer, jetzt sollen in ein Objekt, das in Lomersheim gekauft und baulich angepasst werden soll, etwa 1,2 Millionen Euro gesteckt werden, um der dortigen Abteilung ein – ohne Frage – notwendiges neues Domizil zu verschaffen. Dabei stand am Beginn der Diskussion eine Mietlösung wie bei der Abteilung Lienzingen. Alles wächst sich aus, wird viel teurer. Mietlösung ja! Aber mehr?

Es besteht die gnadenlose Bereitschaft des Gemeinderats, alle Wünsche der Freiwilligen Feuerwehr zu erfüllen. Niemand in der Verwaltung bremst schon vorher ein. Die Abteilung Lomersheim befördert ihr Projekt dezent und effektiv, unaufgeregt und unter vollem körperlichen Einsatz: Sie rückt in voller Mannschaftsstärke und in Ausgehuniform im Gemeinderat an. Kaum eine/r wagt, mit Nein zu stimmen. Welche Chancen hat der Steuerzahler, seine zahlenmäßige Macht zu demonstrieren? Bin gespannt, was uns letztlich für Lomersheim als Ersatz für die jetzige, höchst unbefriedigende räumliche Unterbringung der Abteilung an der Turmstraße präsentiert wird – ausgerechnet in der Corona-Finanz-Krise.

Immer mal wieder denke ich an eine Szene in der CDU-Veranstaltung zur Kommunalwahl 2014 in der Rose in Mühlhausen an der Enz. Da stand Walter Schmierer auf, ehemals Stadtrat der Freien Wähler, Landwirt und selbst einmal Feuerwehrmann – ein rechtschaffender Mann, der an diesem Abend im Mai Stimme und Warnfinger erhob, und uns, speziell mich, angriff, weil wir für den Bau einer neuen Hauptfeuerwache eintraten. Das sei nicht notwendig. Sanieren und bedarfsgerecht erweitern, so sein Ratschlag, von dessen Richtigkeit er zutiefst überzeugt war. So wie wir und die Feuerwehrführung von einem Neubau. Möglicherweise wäre eine intensivere Diskussion über die Architektenstudie zu Sanierung und Umbau der alten Feuerwache im Käppele sinnvoll gewesen.

Blick von der B10 her

Aber wir erlagen den Schalmeienklängen und vor allem überzeugend vorgetragenen Meinungen von Vertretern der Wehr, die neue Feuerwache sei für sechs oder sieben Millionen zu erhalten, wie die in Vaihingen. Je weiter wir von Mühlacker entfernt waren, um so preisgünstiger wurde ein solches Gebäude - besonders günstig in der Pfalz. Der Gemeinderat, begleitet von Verwaltung und beratendem Architekt, nahm vorsichtshalber acht Millionen Euro als Obergrenze. Eine Zahl als Wert mit eingebautem Puffer. Letztlich aber ein Wert ohne Wert.

Zitat aus der Vorlage 224/2014 der Stadtverwaltung für den Gemeinderat 2014:  Im vergangenen Jahr wurde vom Gemeinderat der neue Feuerwehrbedarfsplan verabschiedet. In diesem ist eine Bewertung der vorhandenen Feuerwehrhäuser beinhaltet. Für das Feuerwehrhaus Mühlacker wird als Fazit festgestellt: „Bereits die Tatsache, dass auch mit einem finanziellen Aufwand von 2,5 Mio. EUR die vorhandenen Fahrzeugstellplätze nicht durchgehend zumindest den Anforderungendes Unfallversicherungsträgers entsprechend ertüchtigt werden können, führt zwangs-läufig zu dem Ergebnis, das eine Sanierung des bestehenden Feuerwehrhauses technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Daher kommt nur ein Neubau eines Feuerwehrhauses in Frage“ (S. 74 Feuerwehrbedarfsplan).

So kam er im September 2018: der erste Spatenstich. Da sollte die neue Hauptfeuerwache noch acht Millionen Euro kosten, bis jetzt sind es 12,4 Millionen Euro. Niemand kann verbindlich sagen, ob mit dieser Summe auch das Projekt abgerechnet wird. Und trotzdem sind manche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Mühlacker unzufrieden. Die Bauarbeiten sind gegenüber dem ersten Terminplan aus dem Jahre 2018 um zirka ein halbes Jahr im Verzug. Aktuell gehen wir von einer Fertigstellung des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen im Juli 2020 aus, antwortete Ende Februar 2020 der OB auf meine Anfrage vom Januar 2020. Ob aus dem Termin Juli 2020 etwas wird? Zweifel sind erlaubt.

Blick übers Dach der neuen Feuerwache
 
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Geplanter Pferchäcker-Anschluss lenkt Blick auf Chronik leerer Versprechungen des Landes zur L 1134

Lienzingen, Pferchäcker, große Lösung mit Anschluss an die Landesstraße 1134.

Eine bisher verweigerte Dauerlösung statt eines eigentlich auch abgelehnten Provisoriums beim Anschluss von Vorderer Raith und Pferchäcker an die obere Kehre der Landesstraße 1134 zeichnet sich überraschend ab. Diese erfreuliche Nachricht der Stadtverwaltung Mühlacker zum geplanten Wohngebiet Pferchäcker in Lienzingen im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik war so taufrisch, dass sie in der vorher erstellten Ratsvorlage fehlte.2020-05-06_UTA_Top3_Vorlage11.pdf

Die mögliche Anbindung auch der Pferchäcker an die Landesstraße 1134 im Zuge einer dauerhaften Lösung, erstmals vom Regierungspräsidium positiv gesehen, bedeutet ein wesentlicher Fortschritt - somit auch die Zusage des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass die Stadt einen neuen Anschluss im Bereich der oberen Kehre planen, im Bebauungsplan Pferchäcker die Trasse rechtlich absichern und auch bauen kann, jedoch die Kosten vom Regierungspräsidium erstattet erhält. Laut Aussage der Landesbehörde steht der Ausbau der L 1134 zwischen Lienzingen und Zaisersweiher momentan im Maßnahmenplan des Landes, das aber mit der Planung nicht vor 2025 beginnen könne und deshalb der Stadt den Vortritt lasse. Doch das muss in einem genauen und verbindlichen Vertrag zwischen Land und Stadt abgesichert werden.

Denn es gibt eine Vorgeschichte zum schlechten Zustand des Streckenabschnitts Lienzingen-Zaisersweiher der L 1134.

Pferchäcker, kleine Lösung

Der Technische Ausschuss des Gemeinderats Mühlacker stimmte, im Einklang mit dem seinerzeitigen Naturschutzbeauftragten, am 24. März 1987 (Vorlage 66/09/87) den Ausbauplänen des Landes für den Streckenabschnitt Lienzingen-Zaisersweiher der L 1134 zu. Wesentliche Merkmale dieser Planung: Ausbau vor Neubau, also Beibehaltung der Trasse, aber durchgängig 6 Meter breite Fahrbahn (bisher knapp 5,50 Meter) und damit die Möglichkeit zur durchgängigen Mittellinie. Gleichzeitig sollte der Spottenberg Lienzingen erstmals über einen Gehweg sicher erreicht werden können. Baubeginn laut Vorlage: Herbst 1987.

Der damalige Bürgermeister der Gemeinde Sternenfels, Helmut Wagner, erinnerte am 7. März 1996 an die zehn Jahre zuvor geführte Diskussion um den Ausbau der Landesstraße 1134 zwischen Lienzingen und Zaisersweiher – geschehen sei nichts. Dabei handle es sich um eine für den Mittelbereich Mühlacker wichtige Lebensader. Er bat um die Unterstützung aller Verantwortlichen, um einen schnellstmöglichen Ausbau der L 1134 zu erreichen. Wie weit sind wir heute? Ich sage: Keinen Deut weiter. Alles, was gemacht wurde, war Flickwerk.

Letzten Endes Flickwerk an der oberen Kehre der L 1134

1987: Der Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, Alfons Maurer, hatte in einer Antwort auf eine Eingabe der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker (AZ 10-6-L 1134/42) mitgeteilt, der Streckenabschnitt Lienzingen-Zaisersweiher sei im Generalverkehrsplan des Landes 1986 in der Stufe 1986 -1995 mit einem einfachen Ausbau enthalten. Eine Planung sei vom Straßenbauamt Calw erstellt, Grunderwerbsverhandlungen stünden bevor. Die Maßnahme sei mit 2,8 Millionen Mark veranschlagt, mit dem Beginn der Arbeiten sei nicht vor 1989 zu rechnen.

Im selben Schreiben äußerte sich der Staatssekretär auch zum Streckenabschnitt Mühlacker-Pinache. Der Ausbau vor Neubau der freien Strecke zwischen Dürrmenz und der Waldgrenze solle weiterbetrieben werden. Vordringlich sei die Sanierung der Herrenwaagbrücke sowie der Ausbau der beiden Knotenpunkte an den Brückenköpfen. Die Ortsdurchfahrt Lienzingen, damals von der CDU-Fraktion ebenfalls thematisiert, wurde 1990/91 ausgebaut. Immerhin, wenigstens das. Die Arbeiten an der neuen  Herrenwaagbrücke sollen im Herbt 2020 beginnen. Allein der neue Enzübergang in Dürrmenz offenbart die viel zu langen Planungspozesse.

Die CDU-Fraktion antwortete dem Staatssekretär am 19. August 1987, nachdem Mühlacker und Maulbronn als betroffene Kommunen der Planung des Landes zugestimmt hätten, sei mit dem Baubeginn aufgrund von Verlautbarungen des Straßenbauamtes Calw für 1988 gerechnet worden. Nun stehe diese Maßnahme erst 1989 an. Nachdem nichts geschehen war, wandte sich die CDU-Fraktion an den seinerzeitigen Innenminister Dietmar Schlee, der in seiner Antwort vom 22. Oktober 1990 (AZ: 4-39-L1134/2) den einfachen Ausbau für 1993 ankündigte. Bei einem positiven Verlauf der Grunderwerbsverhandlungen könne der Beginn der Arbeiten auf Anfang 1991 vorgezogen werden, wenn zusätzliche Gelder für den Landestraßenbau zur Verfügung gestellt werden könnten.

Verkehrsminister Hermann Schaufler begründete in einer Antwort an die CDU-Gemeinderatsfraktion am 24. Februar 1994 (AZ: 35-39-L 1134/12) die Verschiebung der Maßnahme mit der Konsolidierung des Landeshaushaltes und dadurch notwendiger deutlicher Einsparungen. Zurzeit bestehe leider keine Möglichkeit, die für den einfachen Ausbau notwendigen 2,8 Millionen Mark bereitzustellen.

Unendliche Geschichte, kein Happy End in Sicht. Erneuter Vorstoß der  Unionsfraktion und auch von Oberbürgermeister Gerhard Knapp vier Jahre später. Der Staatssekretär im Verkehrsministerium, Ulrich Müller, ließ per Brief am 12. Februar 1998 (AZ: 65-39-L 1134/24) wissen, für die inzwischen mit drei Millionen Mark veranschlagte Baumaßnahme stünden im Doppelhaushalt 1998/99 keine Gelder zur Verfügung. Dabei sei es sicherlich sehr wünschenswert, nach dem im Zuge eines Sonderprogramms Landesstraßenbau vorgenommenen Ausbau des Streckenabschnitts Zaisersweiher-Diefenbach der L 1134 den des Abschnitts Zaisersweiher-Lienzingen anzuschließen. Leider reichten die Finanzen nur für eine neue Tragdeckschicht, um den Zustand der Straße wenigstens auf einfache Art und Weise zu verbessern. Am 10. März 1998 bekräftigte Müller diese Position nochmals (AZ: 65-39-L 1134/24).

 

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Staatsgerichtshof, Stuttgart, Neues Schloss, Weißer Saal, um 9: Vor 45 Jahren das Aus für Lienzingens Unabhängigkeit

Lienzingen soll selbstständig bleiben - Gemeinde warb 1975 mit einem Sonderdruck für ihren Kurs. Leider ohne Impressum. Erinnerungsstück aus meinem Archiv.

Heute vor 45 Jahren, am 23. Mai 1975, vormittags um fünf Minuten nach neun Uhr, im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart: Der amtierende Präsident des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg, Peter Rößler, verkündete das Urteil: Der Paragraph 121 des Besonderen

Aus meinem Beitrag zum Verlust der Selbstständigkeit in: Konrad Dussel, Ortsbuch Lienzingen, 2016, Verlag Regionalkultur. 19.90 Mark. Text für diese Blog-Serie Lienzinger Geschichte(n) erweitert.

Gemeindereformgesetzes ist verfassungsmäßig. Damit war die Normenkontrollklage der Gemeinde Lienzingen gegen die Entscheidung des Landtags vom 9. Juli 1974, Lienzingen in die Stadt Mühlacker einzugliedern, gescheitert. Laut Urteil mussten Lienzingen und Mühlacker bis zum 20. Juni 1975 eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, die dann am 5. Juli 1975 in Kraft treten sollte [Mühlacker Tagblatt, 24. Mai 1975, S.  11].

Lienzingen fehlten 200 Einwohner

In der mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof, heute Landesverfassungsgericht, am 2. Mai 1975 hatte der Heidelberger Professor Uhle als Rechtsvertreter der Kommune argumentiert, dass auch die Landesregierung keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde hege. Die viel zitierten Verflechtungen zwischen Lienzingen und Mühlacker sah Uhle nicht. Dem Wunsch Mühlackers, sich nach Norden auszudehnen, sei die Gemeinde Lienzingen nicht abgeneigt, dazu bedürfe es keiner Eingliederung. Die Erfahrung zeige, dass Randgemeinden in der Regel vernachlässigt würden. Über kurz oder lang werde die Gemeinde Lienzingen die 2000-Einwohner-Grenze überschreiten, die mit Entscheidungsfaktor war, ob eine Kommune ihre Selbstständigkeit behalten kann oder nicht. Lienzingen fehlten zu diesem Zeitpunkt gut 200 Einwohner [Württembergisches Abendblatt, 3. Mai 1975, S. 11).

Die Frage ist eindeutig: Tafeln an den Ortseingängen von Lienzingen vor der Abstimmung im Januar 1974 über die umstrittene Eingemeindung, zu der alle Lienzinger Wahlberechtigten aufgerufen waren. (Foto: Sabine Straub)

Doch die Richter folgten nicht den Argumenten der Gemeinde Lienzingen, sondern denen der Stadt Mühlacker und der Landesregierung, wie sich in der Urteilsbegründung zeigte. Vorrangig war laut Gericht die Stärkung Mühlackers als Mittelzentrum, die Schaffung einer größeren, tragfähigeren Verwaltung auch für das Gebiet der Gemeinde Lienzingen. Die Entwicklungsmöglichkeiten Mühlackers seien im Enztal beschränkt, weil sie dort in Konflikt mit raumordnerischen und ökologischen Grundsätzen träten, wobei besonders auf den Bedarf an neuen Gewerbe- und Industriegebieten abgehoben wurde.  Andererseits habe aber Lienzingen selbst vorgetragen, dass auf seiner Gemarkung noch beträchtliche Gebiete für Industrie und Gewerbe erschlossen werden könnten. Nachteile für die Bevölkerung seien durch eine Eingliederung nicht erkennbar.  [Württembergisches Abendblatt, 24. Mai 1975, S. 9].

Ehrenbürgerschaft und Verabschiedung in einem

Am 5. Juli 1975 erfolgte die Eingemeindung, allerdings ohne Vertrag, denn am Tag nach der Entscheidung des Gerichts traten alle zehn Lienzinger Gemeinderatsmitglieder geschlossen zurück und begründeten dies in einer nichtöffentlichen Sitzung damit, dass die Württ. Landesregierung (…) den Bürgerwillen aufs Gröblichste missachtet habe [STAM, GR 104 vom 24. Mai 1975, S. 364].  Schließlich hätten sich 96 Prozent der Lienzinger bei einer Bürgeranhörung 1974 für die weitere Selbstständigkeit ihrer Kommune ausgesprochen. Öffentlich gemacht wurde die Amtsaufgabe am selben Tag, am 24. Mai, im festlich geschmückten kleinen Saal der Gemeindehalle vor Vertretern der Vereine, der Schule und weiterer  Honoratioren. Verbunden war diese Zusammenkunft aber auch mit der Ernennung von Richard Allmendinger, Bürgermeister von Lienzingen, zum Ehrenbürger und seiner Verabschiedung [STAM, GR 104 vom 9. Mai 1975,  S. 359]. Vize-Schultes Wilhelm Tochtermann

Stuttgarter Zeitung, 5. April 1972 (Auszug)

bescheinigte Allmendinger in einer Laudatio echten schwäbischen Fleiß, nie erlahmenden Unternehmergeist und Verhandlungsgeschick. Er habe für Lienzingen das Optimale erreicht (Vaihinger Kreiszeitung, 27. Mai 1975). Begonnen hatte die Veranstaltung mit dem Lied „Land wir kommen und wir gehen“, gesungen vom Männergesangverein „Freundschaft“ Lienzingen.  Im Mittelpunkt standen die Leistungen Allmendingers  in seiner 28-jährigen Amtszeit, sein Lebenswerk solltegewürdigt werden. „Brüder reicht die Hand zum Bunde“, zum Abschluss vorgetragen vom Gesangverein, sollte sich – wie sich bald darauf zeigte – nicht auf Mühlacker beziehen [Mühlacker Tagblatt, 26. Mai 1975, Seite 9].

An dem Kollektiv-Rücktritt änderte auch ein Schreiben von Landrat Dr. Heinz Reichert nichts, der als oberster Kommunalaufseher des Landratsamtes Enzkreis, dem stellvertretenden Bürgermeister Wilhelm Tochtermann schrieb, volles Verständnis dafür zu haben, dass die Gemeinde alle Rechtsmöglichkeiten gegen den Landtagsbeschluss ausgeschöpft habe und nach dem Ergebnis nun enttäuscht sei. Doch die Gemeinderäte könnten und sollten sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Gemeinde nicht entziehen. Aber die Ratsmitglieder blieben ihrer Linie treu und erklärten, der Rücktritt richte sich ausschließlich gegen eine Landesregierung, die eine allzeit lebensfähige Gemeinde in grotesker Weise abgewürgt habe [Mühlacker Tagblatt, 14. Juni 1975, S. 9].

Alle Gemeinderäte traten aus Protest zurück

Aufruf der Gemeinderäte von Lienzingen zum Protest, 1. Oktober 1973 (Smlg. Günter Bächle)
Der Rücktrittstext aus der Pforzheimer Zeitung

Mit dieser Mandatsniederlegung scheiterte in Lienzingen auch die Behandlung einer Rechtsfolgevereinbarung, die von der Stadtverwaltung Mühlacker ausgearbeitet und vom Mühlacker Gemeinderat am 24. Juni 1975 mit 42 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung gebilligt wurde. In 15 Paragraphen wurde vor allem die formale Seite der Eingemeindung geregelt und unter anderem eine zweckmäßige und bürgernahe Betreuung zugesichert. Nach der nächsten regulären Gemeinderatswahl  am 7. September 1975 (die Wahl musste wegen der Lienzinger Abstimmung um einige Monate verschoben werden, s. MT 24.11.1974) solle Lienzingen zwei Sitze im Gemeinderat haben. Stadtrat Jörg Sattler (SPD) sagte in der Aussprache, die Stadt habe mit der Vorlage der Vereinbarungsentwürfe eine Aufgabe erfüllt, die über ihre Verpflichtung hinausginge. Unverständlich sei, dass der Gemeinderat von Lienzingen seine Tätigkeit einstelle, denn das gehe ja letztlich zu Lasten des Bürgers. [STAM, GR-Protokoll Mühlacker, 24. Juni 1975, § 81, S. 64ff].  Doch im Gegensatz zu den freiwillig abgeschlossenen Eingemeindungsvereinbarungen mit den jetzigen Stadtteilen Enzberg, Großglattbach, Lomersheim und Mühlhausen beinhaltete der Vertragsentwurf keinen Investitionskatalog. Im Gemeinderat von Lienzingen wurde das Papier nie behandelt.

Das Lienzinger Rathaus nach der Sanierung 2016/18, bis 1975 Amtssitz des Bürgermeisters der bis dato selbstständigen Gemeinde. (Fotos: Günter Bächle)

Denn zu den von Bürgermeister Allmendinger – bis zum 4. Juli 1975, 24 Uhr, im Amt - einberufenen Sitzungen am 6. Juni und 11. Juni erschien kein Ratsmitglied, so dass eine weitere Sitzung für den 18. Juni angesetzt wurde. Doch auch bei diesem dritten Versuch blieb der Bürgermeister wieder allein, aber anstelle des Gemeinderats hätte er nun entscheiden können. Er wollte es bewusst nicht.

Im Protokoll heißt es zur Eingliederungsvereinbarung: Da der Gemeinderat auf seinen Rücktritt beharrt, ist weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung hierüber möglich.

In dieser letzten Lienzinger Ratssitzung entschied der Bürgermeister nur über eher formale Punkte wie über das Zehrgeld für die Lienzinger Teilnehmer des Kreisfeuerwehrtages in Großglattbach, Baugesuche und Bürgschaften für den Wohnungsbau. Es gab neben dem öffentlichen noch einen nichtöffentlichen Teil, in dem die noch wenige Wochen selbstständige Gemeinde Baudarlehen absicherte [STAM, GR 104 vom 6. Juni, 11. Juni, 18. Juni 1975,  S. 365-367].

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Explosive Stimmung in manchen Rathäusern: Die Ministerin und ihre verärgerten Ex-Kollegen

Kindertagesstätten in Corona-Zeiten: Teil-Betrieb von 18. Mai an oder später

Corona sorgt für Stress in den Rathäusern. Weil manchen Politikern in Bund und Land die Lockerungsübungen nicht schnell genug gehen, treffen die Verordnungen der baden-württembergischen Landesregierung an Freitagen meist erst spätabends bei den Kommunen ein, sollen möglicherweise aber schon am darauf folgenden Montag umgesetzt werden. Deshalb verlangen die Kommunen eine einwöchige Vorlaufzeit, was nachvollziehbar ist. Denn bei solchen Arbeitsaufträgen wie reduzierter Regelbetrieb in der Kinderbetreuung steckt angeblich der Teufel im Detail. Welche Eltern kommen zum Zuge? Welche müssen noch warten? Nebenbei: Wer redet eigentlich vom Infektionsschutz für Erzieherinnen?

Wie war das noch einmal bei Gewittern und ihrer Entladung? Durch aufsteigende feuchtwarme Luftmassen baut sich eine große Gewitterwolke auf ... es kracht! Andernorts im selben Landkreis dagegen herrscht eitel Sonnenschein.

Neulingen findet sich zurecht, startet pünktlich am 18. Mai, wie vom Kultusministerium allgemein angekündigt, andere Enzkreis-Gemeinden erst eine Woche später.

So wie sich das Land dies vorstellt, wird es nicht möglich sein, schrieb  Mühlackers OB Frank Schneider am Donnerstag um 16.04 Uhr an uns Stadträte sowie an die beiden Landtagsabgeordneten des Enzkreises, Stefanie Seemann (Grüne) und Erik Schweickert (FDP). In den Medien werde verkündet, so der OB, Kitas und Kindergärten sollten auf Vorschlag des Kultusministeriums vom kommenden Montag, 18. Mai, an wieder teilweise öffnen. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln sowie des durch Risikogruppen eingeschränkten Personals könne es auch weiterhin maximal einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Nur maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, dürften jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden. Vorrang hätten weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung seien, sowie Kinder, bei denen besonderer Förderbedarf bestehe. Außerdem sollen Kinder, die vor der Schließung die Einrichtung besucht haben, zumindest tageweise wieder die Kita besuchen können, sofern dies räumlich und personell möglich ist.

Der OB beklagte: Es gebe noch keinerlei Vorgaben, nach welchen Kriterien dies zu erfolgen habe. Weder die Träger noch die Einrichtungen könnten irgendwelche Vorbereitungen oder Planungen treffen. Das sei ein Ding der Unmöglichkeit! Der „schwarze Peter“ werde nun den Kommunen zugespielt, wenn es diese nicht rechtzeitig umzusetzen vermögen und/oder einzelne Kinder werden abweisen müssen. Aus diesem Grunde entschied Schneider, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Mühlacker den eingeschränkten Regelbetrieb voraussichtlich erst ab 25. Mai 2020 teilweise öffnen, abweichend der Ankündigungen der Landesregierung. Ich trage das mit.

Beim Neujahrsempfang der CDU Mühlacker 2017: Ministerin Dr. Susanne Eisenmann mit Johannes Bächle von der Jungen Union

Anlass für mich, am Donnerstag der Kultusministerin zu schreiben und die OB-Mail beizufügen. Susanne Eisenmann, vormals Bürgermeisterin in Stuttgart, antwortete gestern:

"Das Land hat bezogen auf unsere etwa 9.000 KiTas weder Rechtsträger noch besitzt es Personalhoheit. Wir erlassen den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Einrichtungen und finanzieren über das Finanzausgleichsgesetz knapp 70 % der anfallenden Kosten. Art der Betreuung, deren zugrunde liegende Pädagogik oder Auswahl des Personals obliegt ausschließlich dem jeweiligen Träger. Und auf genau diese Aufgabenteilung legen sowohl kommunale wie freie Träger – verständlicherweise – stets auch großen Wert.

Deshalb war und ist es Aufgabe des Landes, jeweils den rechtlichen Rahmen für die Notbetreuung (seit 27. April), die erweiterte Notbetreuung (gibt es seit 04. Mai) sowie nun für den „eingeschränkten Regelbetrieb“ (möglich ab 18. Mai) zu erlassen. Dies erfolgte selbstverständlich durch das Land – alles übrigens immer in enger Abstimmung mit den Trägern. Den Kommunalen Landesverbänden und den freien Trägern (Kirchen etc.). Gestern gab es dazu ja auch eine gemeinsame Pressemitteilung von mir und den Spitzen der kommunalen Landesverbände. Erkennbar wurde somit alles abgestimmt.

Welche Vorgaben brauchen die Einrichtungen darüber hinaus:

Zum einen Vorgaben zur Umsetzung der Hygienevorschriften. Diese erlassen aber bei den KiTas (im Gegensatz zu den Schulen) nicht wir als Kultusministerium, sondern der KVJS zusammen mit der Unfallkasse und dem Landesgesundheitsamt. Deren Vorgaben liegen seit dem 27.04. vor. Sollte es dazu Fragen geben, müssten sich die KiTas dorthin wenden.

Zum anderen wie denn ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ mit max. 50 % der, in der Betriebserlaubnis zugelassenen Anzahl von Kindern umgesetzt werden kann. Hierfür hat die Familienminister–Konferenz und der KiTa–Bund Deutschland bereits vor Wochen Kriterien für ganz Deutschland entwickelt und veröffentlicht. Auf die natürlich auch in Baden-Württemberg Bezug genommen wird. Und: In den meisten Bundesländern läuft diese Umsetzung ja auch bereits!! Dort scheint somit zu gelingen, was in Baden-Württemberg offensichtlich zu großer Verwirrung führt...

Deshalb möchte ich gerne nochmals darauf verweisen, dass mir nicht klar ist, was eigentlich an Vorgaben noch fehlt. Dass es unser gemeinsames Ziel ist, Eltern und Kindern zumindest schrittweise wieder eine Perspektive in der KiTa–Betreuung zu bieten, setze ich dabei voraus.

Mir ist natürlich bewusst, dass es immer einfach und durchaus bequem ist, dem Land irgendein Versäumnis zuzuweisen. In diesem Falle allerdings leider zu Unrecht!"

 

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