Heute vor 45 Jahren, am 23. Mai 1975, vormittags um fünf Minuten nach neun Uhr, im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart: Der amtierende Präsident des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg, Peter Rößler, verkündete das Urteil: Der Paragraph 121 des Besonderen
Gemeindereformgesetzes ist verfassungsmäßig. Damit war die Normenkontrollklage der Gemeinde Lienzingen gegen die Entscheidung des Landtags vom 9. Juli 1974, Lienzingen in die Stadt Mühlacker einzugliedern, gescheitert. Laut Urteil mussten Lienzingen und Mühlacker bis zum 20. Juni 1975 eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, die dann am 5. Juli 1975 in Kraft treten sollte [Mühlacker Tagblatt, 24. Mai 1975, S. 11].
Lienzingen fehlten 200 Einwohner
In der mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof, heute Landesverfassungsgericht, am 2. Mai 1975 hatte der Heidelberger Professor Uhle als Rechtsvertreter der Kommune argumentiert, dass auch die Landesregierung keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde hege. Die viel zitierten Verflechtungen zwischen Lienzingen und Mühlacker sah Uhle nicht. Dem Wunsch Mühlackers, sich nach Norden auszudehnen, sei die Gemeinde Lienzingen nicht abgeneigt, dazu bedürfe es keiner Eingliederung. Die Erfahrung zeige, dass Randgemeinden in der Regel vernachlässigt würden. Über kurz oder lang werde die Gemeinde Lienzingen die 2000-Einwohner-Grenze überschreiten, die mit Entscheidungsfaktor war, ob eine Kommune ihre Selbstständigkeit behalten kann oder nicht. Lienzingen fehlten zu diesem Zeitpunkt gut 200 Einwohner [Württembergisches Abendblatt, 3. Mai 1975, S. 11).
Doch die Richter folgten nicht den Argumenten der Gemeinde Lienzingen, sondern denen der Stadt Mühlacker und der Landesregierung, wie sich in der Urteilsbegründung zeigte. Vorrangig war laut Gericht die Stärkung Mühlackers als Mittelzentrum, die Schaffung einer größeren, tragfähigeren Verwaltung auch für das Gebiet der Gemeinde Lienzingen. Die Entwicklungsmöglichkeiten Mühlackers seien im Enztal beschränkt, weil sie dort in Konflikt mit raumordnerischen und ökologischen Grundsätzen träten, wobei besonders auf den Bedarf an neuen Gewerbe- und Industriegebieten abgehoben wurde. Andererseits habe aber Lienzingen selbst vorgetragen, dass auf seiner Gemarkung noch beträchtliche Gebiete für Industrie und Gewerbe erschlossen werden könnten. Nachteile für die Bevölkerung seien durch eine Eingliederung nicht erkennbar. [Württembergisches Abendblatt, 24. Mai 1975, S. 9].
Ehrenbürgerschaft und Verabschiedung in einem
Am 5. Juli 1975 erfolgte die Eingemeindung, allerdings ohne Vertrag, denn am Tag nach der Entscheidung des Gerichts traten alle zehn Lienzinger Gemeinderatsmitglieder geschlossen zurück und begründeten dies in einer nichtöffentlichen Sitzung damit, dass die Württ. Landesregierung (…) den Bürgerwillen aufs Gröblichste missachtet habe [STAM, GR 104 vom 24. Mai 1975, S. 364]. Schließlich hätten sich 96 Prozent der Lienzinger bei einer Bürgeranhörung 1974 für die weitere Selbstständigkeit ihrer Kommune ausgesprochen. Öffentlich gemacht wurde die Amtsaufgabe am selben Tag, am 24. Mai, im festlich geschmückten kleinen Saal der Gemeindehalle vor Vertretern der Vereine, der Schule und weiterer Honoratioren. Verbunden war diese Zusammenkunft aber auch mit der Ernennung von Richard Allmendinger, Bürgermeister von Lienzingen, zum Ehrenbürger und seiner Verabschiedung [STAM, GR 104 vom 9. Mai 1975, S. 359]. Vize-Schultes Wilhelm Tochtermann
bescheinigte Allmendinger in einer Laudatio echten schwäbischen Fleiß, nie erlahmenden Unternehmergeist und Verhandlungsgeschick. Er habe für Lienzingen das Optimale erreicht (Vaihinger Kreiszeitung, 27. Mai 1975). Begonnen hatte die Veranstaltung mit dem Lied „Land wir kommen und wir gehen“, gesungen vom Männergesangverein „Freundschaft“ Lienzingen. Im Mittelpunkt standen die Leistungen Allmendingers in seiner 28-jährigen Amtszeit, sein Lebenswerk solltegewürdigt werden. „Brüder reicht die Hand zum Bunde“, zum Abschluss vorgetragen vom Gesangverein, sollte sich – wie sich bald darauf zeigte – nicht auf Mühlacker beziehen [Mühlacker Tagblatt, 26. Mai 1975, Seite 9].
An dem Kollektiv-Rücktritt änderte auch ein Schreiben von Landrat Dr. Heinz Reichert nichts, der als oberster Kommunalaufseher des Landratsamtes Enzkreis, dem stellvertretenden Bürgermeister Wilhelm Tochtermann schrieb, volles Verständnis dafür zu haben, dass die Gemeinde alle Rechtsmöglichkeiten gegen den Landtagsbeschluss ausgeschöpft habe und nach dem Ergebnis nun enttäuscht sei. Doch die Gemeinderäte könnten und sollten sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Gemeinde nicht entziehen. Aber die Ratsmitglieder blieben ihrer Linie treu und erklärten, der Rücktritt richte sich ausschließlich gegen eine Landesregierung, die eine allzeit lebensfähige Gemeinde in grotesker Weise abgewürgt habe [Mühlacker Tagblatt, 14. Juni 1975, S. 9].
Alle Gemeinderäte traten aus Protest zurück
Mit dieser Mandatsniederlegung scheiterte in Lienzingen auch die Behandlung einer Rechtsfolgevereinbarung, die von der Stadtverwaltung Mühlacker ausgearbeitet und vom Mühlacker Gemeinderat am 24. Juni 1975 mit 42 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung gebilligt wurde. In 15 Paragraphen wurde vor allem die formale Seite der Eingemeindung geregelt und unter anderem eine zweckmäßige und bürgernahe Betreuung zugesichert. Nach der nächsten regulären Gemeinderatswahl am 7. September 1975 (die Wahl musste wegen der Lienzinger Abstimmung um einige Monate verschoben werden, s. MT 24.11.1974) solle Lienzingen zwei Sitze im Gemeinderat haben. Stadtrat Jörg Sattler (SPD) sagte in der Aussprache, die Stadt habe mit der Vorlage der Vereinbarungsentwürfe eine Aufgabe erfüllt, die über ihre Verpflichtung hinausginge. Unverständlich sei, dass der Gemeinderat von Lienzingen seine Tätigkeit einstelle, denn das gehe ja letztlich zu Lasten des Bürgers. [STAM, GR-Protokoll Mühlacker, 24. Juni 1975, § 81, S. 64ff]. Doch im Gegensatz zu den freiwillig abgeschlossenen Eingemeindungsvereinbarungen mit den jetzigen Stadtteilen Enzberg, Großglattbach, Lomersheim und Mühlhausen beinhaltete der Vertragsentwurf keinen Investitionskatalog. Im Gemeinderat von Lienzingen wurde das Papier nie behandelt.
Denn zu den von Bürgermeister Allmendinger – bis zum 4. Juli 1975, 24 Uhr, im Amt - einberufenen Sitzungen am 6. Juni und 11. Juni erschien kein Ratsmitglied, so dass eine weitere Sitzung für den 18. Juni angesetzt wurde. Doch auch bei diesem dritten Versuch blieb der Bürgermeister wieder allein, aber anstelle des Gemeinderats hätte er nun entscheiden können. Er wollte es bewusst nicht.
Im Protokoll heißt es zur Eingliederungsvereinbarung: Da der Gemeinderat auf seinen Rücktritt beharrt, ist weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung hierüber möglich.
In dieser letzten Lienzinger Ratssitzung entschied der Bürgermeister nur über eher formale Punkte wie über das Zehrgeld für die Lienzinger Teilnehmer des Kreisfeuerwehrtages in Großglattbach, Baugesuche und Bürgschaften für den Wohnungsbau. Es gab neben dem öffentlichen noch einen nichtöffentlichen Teil, in dem die noch wenige Wochen selbstständige Gemeinde Baudarlehen absicherte [STAM, GR 104 vom 6. Juni, 11. Juni, 18. Juni 1975, S. 365-367].
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