Manche Themen bestimmen für einen gewissen Zeitraum die Debatte, verschwinden dann jedoch urplötzlich auf eine ganz andere Ebene, kehren aber genauso überraschend wieder zurück. Ein typisches Beispiel: Das Schicksal des vor acht Jahren stillgelegten Mittelwellen-Senders des SWR in Mühlacker. Vor allem 2015/16 trieb Menschen in unserer Stadt die Frage um: abreissen oder stehen lassen? Immerhin ist die große rot-weiß lackierte Nadel mit 273 Metern das höchste Bauwerk von Baden-Württemberg, lokales Wahrzeichen, vor allem aber Namensgeber für das schmückende Beiwort Mühlackers: die Senderstadt. Eine Stahlkonstruktion, abgespannt, 1950 errichtet.
Anfang 2015 erklärte das Landesdenkmalamt den langen Lulatsch zum Kulturdenkmal und als der SWR Wochen später bei der unteren Baurechtsbehörde den Abbruchantrag einreichte, lehnte die Behörde im Dezember 2016 den Antrag mit Hinweis auf den neuen Status des Objekts ab. Der SWR legte Widerspruch beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe ein, wohin dann die Akten wanderten. OB Frank Schneider fuhr zur damaligen Regierungspräsidentin Nicolette Kressl (SPD) und ihm gelang es, sie dafür zu gewinnen, den Fall dem zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vorzulegen. Das Verfahren schien vorgezeichnet: Lehnt das Ministerium den Einspruch des Senders ab, so zieht die Sendeanstalt vors Verwaltungsgericht. Akzeptiert es den Abbruch, kann umgekehrt die Stadt nicht dagegen klagen, da ihr Baurechtsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde (des Landes) handelt - sonst würde sich das Land ja selbst verklagen.
Die zum Sparen verdonnerten Rundfunkchefs ließen sich vorsorglich von den SWR-Gremien das Mandat erteilen, bis zur letzten Instanz für den Abriss zu kämpfen, weil Rundfunkgebühren für das Radio- und Fernsehprogramm bezahlt würden und nicht für den Unterhalt ausrangierter Sendemasten. Die Mühlacker Kommunalpolitik rechnete damit, dass irgendwann die Kammer eines Verwaltungsgerichts das Schicksal des Bauwerks festzurrt und nicht sie. Kulturdenkmal hin, Kulturdenkmal her. Der Gemeinderat war plötzlich der Entscheidung, ob die Stadt den Masten kaufen soll, elegant enthoben. Andere kümmerten sich nun ums Thema. Ein Gerichtsurteil, so hieß es, werde auch von den Gegnern des Abbaues eher akzeptiert als eine (Nicht-)Kaufentscheidung des Gemeinderats. Denn Mühlackers Bevölkerung ist in der Abriss-Frage gespalten. Mitte 2015 stoppte der Gemeinderat erste Kaufverhandlungen.
Doch es kommt meist anders als man denkt. Ende August dieses Jahres bot der SWR der Stadt, wie aus heiterem Himmel, den großen Sendemasten, die benachbarte Halle sowie sieben Hektar Wiesen rund um den Masten für mindestens 2,6 Millionen Euro zum Kauf an, reduzierte etwa zwei Wochen später den Preis auf 550.000 Euro, wollte jedoch im Gegenzug die Hälfte der Wertsteigerungen der Grundstücke in den nächsten 50 Jahren bei der Stadt abschöpfen. In seinem Eigentum bliebe noch der Grundstücksteil, auf dem der kleine Sendeturm steht, der so genannte Eiffelturm-Verschnitt.
Die Gespräche des OB mit dem Wirtschaftsministerium liefen wohl in all den Monaten weiter, wobei er sagt, Ministerin Hoffmeister-Kraut setze sich stark für den Erhalt des Großsenders aus dem Jahr 1950 ein. Über den Widerspruch des SWR ist bis heute nicht entschieden.
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