Explosive Stimmung in manchen Rathäusern: Die Ministerin und ihre verärgerten Ex-Kollegen
Corona sorgt für Stress in den Rathäusern. Weil manchen Politikern in Bund und Land die Lockerungsübungen nicht schnell genug gehen, treffen die Verordnungen der baden-württembergischen Landesregierung an Freitagen meist erst spätabends bei den Kommunen ein, sollen möglicherweise aber schon am darauf folgenden Montag umgesetzt werden. Deshalb verlangen die Kommunen eine einwöchige Vorlaufzeit, was nachvollziehbar ist. Denn bei solchen Arbeitsaufträgen wie reduzierter Regelbetrieb in der Kinderbetreuung steckt angeblich der Teufel im Detail. Welche Eltern kommen zum Zuge? Welche müssen noch warten? Nebenbei: Wer redet eigentlich vom Infektionsschutz für Erzieherinnen?
Wie war das noch einmal bei Gewittern und ihrer Entladung? Durch aufsteigende feuchtwarme Luftmassen baut sich eine große Gewitterwolke auf ... es kracht! Andernorts im selben Landkreis dagegen herrscht eitel Sonnenschein.
Neulingen findet sich zurecht, startet pünktlich am 18. Mai, wie vom Kultusministerium allgemein angekündigt, andere Enzkreis-Gemeinden erst eine Woche später.
So wie sich das Land dies vorstellt, wird es nicht möglich sein, schrieb Mühlackers OB Frank Schneider am Donnerstag um 16.04 Uhr an uns Stadträte sowie an die beiden Landtagsabgeordneten des Enzkreises, Stefanie Seemann (Grüne) und Erik Schweickert (FDP). In den Medien werde verkündet, so der OB, Kitas und Kindergärten sollten auf Vorschlag des Kultusministeriums vom kommenden Montag, 18. Mai, an wieder teilweise öffnen. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln sowie des durch Risikogruppen eingeschränkten Personals könne es auch weiterhin maximal einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Nur maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, dürften jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden. Vorrang hätten weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung seien, sowie Kinder, bei denen besonderer Förderbedarf bestehe. Außerdem sollen Kinder, die vor der Schließung die Einrichtung besucht haben, zumindest tageweise wieder die Kita besuchen können, sofern dies räumlich und personell möglich ist.
Der OB beklagte: Es gebe noch keinerlei Vorgaben, nach welchen Kriterien dies zu erfolgen habe. Weder die Träger noch die Einrichtungen könnten irgendwelche Vorbereitungen oder Planungen treffen. Das sei ein Ding der Unmöglichkeit! Der „schwarze Peter“ werde nun den Kommunen zugespielt, wenn es diese nicht rechtzeitig umzusetzen vermögen und/oder einzelne Kinder werden abweisen müssen. Aus diesem Grunde entschied Schneider, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Mühlacker den eingeschränkten Regelbetrieb voraussichtlich erst ab 25. Mai 2020 teilweise öffnen, abweichend der Ankündigungen der Landesregierung. Ich trage das mit.
Anlass für mich, am Donnerstag der Kultusministerin zu schreiben und die OB-Mail beizufügen. Susanne Eisenmann, vormals Bürgermeisterin in Stuttgart, antwortete gestern:
"Explosive Stimmung in manchen Rathäusern: Die Ministerin und ihre verärgerten Ex-Kollegen" vollständig lesen"Das Land hat bezogen auf unsere etwa 9.000 KiTas weder Rechtsträger noch besitzt es Personalhoheit. Wir erlassen den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Einrichtungen und finanzieren über das Finanzausgleichsgesetz knapp 70 % der anfallenden Kosten. Art der Betreuung, deren zugrunde liegende Pädagogik oder Auswahl des Personals obliegt ausschließlich dem jeweiligen Träger. Und auf genau diese Aufgabenteilung legen sowohl kommunale wie freie Träger – verständlicherweise – stets auch großen Wert.
Deshalb war und ist es Aufgabe des Landes, jeweils den rechtlichen Rahmen für die Notbetreuung (seit 27. April), die erweiterte Notbetreuung (gibt es seit 04. Mai) sowie nun für den „eingeschränkten Regelbetrieb“ (möglich ab 18. Mai) zu erlassen. Dies erfolgte selbstverständlich durch das Land – alles übrigens immer in enger Abstimmung mit den Trägern. Den Kommunalen Landesverbänden und den freien Trägern (Kirchen etc.). Gestern gab es dazu ja auch eine gemeinsame Pressemitteilung von mir und den Spitzen der kommunalen Landesverbände. Erkennbar wurde somit alles abgestimmt.
Welche Vorgaben brauchen die Einrichtungen darüber hinaus:
Zum einen Vorgaben zur Umsetzung der Hygienevorschriften. Diese erlassen aber bei den KiTas (im Gegensatz zu den Schulen) nicht wir als Kultusministerium, sondern der KVJS zusammen mit der Unfallkasse und dem Landesgesundheitsamt. Deren Vorgaben liegen seit dem 27.04. vor. Sollte es dazu Fragen geben, müssten sich die KiTas dorthin wenden.
Zum anderen wie denn ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ mit max. 50 % der, in der Betriebserlaubnis zugelassenen Anzahl von Kindern umgesetzt werden kann. Hierfür hat die Familienminister–Konferenz und der KiTa–Bund Deutschland bereits vor Wochen Kriterien für ganz Deutschland entwickelt und veröffentlicht. Auf die natürlich auch in Baden-Württemberg Bezug genommen wird. Und: In den meisten Bundesländern läuft diese Umsetzung ja auch bereits!! Dort scheint somit zu gelingen, was in Baden-Württemberg offensichtlich zu großer Verwirrung führt...
Deshalb möchte ich gerne nochmals darauf verweisen, dass mir nicht klar ist, was eigentlich an Vorgaben noch fehlt. Dass es unser gemeinsames Ziel ist, Eltern und Kindern zumindest schrittweise wieder eine Perspektive in der KiTa–Betreuung zu bieten, setze ich dabei voraus.
Mir ist natürlich bewusst, dass es immer einfach und durchaus bequem ist, dem Land irgendein Versäumnis zuzuweisen. In diesem Falle allerdings leider zu Unrecht!"