Neue Feuerwache: Der Millionen-Bau am Schlüsselweg

Erster Spatenstich im Oktober 2017, Baubeginn Anfang 2018.

Feuer unterm Dach, titelten die beiden lokalen Zeitungen nach der jüngsten Mühlacker Gemeinderatssitzung. Dieses Sprachbild bot sich geradezu an.

Die Stadträte auf Spurensuche: Weshalb explodierten die Kosten für die neue Feuerwache am Senderhang von 8,4 auf 11,5 Millionen Euro (und sie ist noch nicht einmal fertig). Und gleichzeitig sind Feuerwehrleute unzufrieden, weil sie argwöhnen, die neue Wache sei schon jetzt zu klein. Der stellvertretende Stadtkommandant befeuerte den Unmut in einem Interview mit Baden-TV, zu dem er sich die Genehmigung des OB einholte, ohne dass dieser vorher wusste, was der Feuerwehrmann ins Mikrophon sprechen wird. Kurzum: Die Stimmung im Rathaus darob ist mies. Höhere Kosten und dann noch Schelte aus der alten Feuerwache an der Rappstaße. Zu all dem müssen Stadträte, Verwaltung und Feuerwehr das Vorhaben am Schlüsselweg gegenüber Kritik aus der Bevölkerung verteidigen. Ist denn niemand zufrieden? Eine unangenehme Gemengenlage, die aber  eines erfordert: Transparenz.

Deshalb blockte ich in der jüngsten Ratssitzung den Versuch der Verwaltung ab, die ganzen Begründungen für die Kostensteigerungen als vertraulich einzustufen - der OB erklärte dannn doch fast alle Vorlagen für öffentlich, unterbrach die Beratungen zu diesem Punkt zum Kopieren der Papiere für die Öffentlichkeit, was für zeitweise Hektik sorgte. Nur bei der aktualisierten Kostenschätzung  hielt er an der Nichtöffentlichkeit fest - jetzt muss hier die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe den Schiedsrichter spielen. Die CDU-Fraktion argumentiert mit dem Hinweis, eine  Kostenschätzung von 2017 sei auch öffentlich gewesen genauso wie die Vergabe  der Arbeiten, ergo müsse die weitere Entwicklung für den Bürger nachvollziehbar sein. Zudem wird es auf Antrag der CDU zu einem Prüfungsausschuss kommen: Stadträte nehmen Einsicht in die Akten der Verwaltung, um die Ursachen für die exorbitante Verteuerung der neuen Feuerwache zu suchen.

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Gewerbesteuer: Von einem Euro mehr kann sich die Stadt letztlich über 25 Cent freuen

Wie viel bleibt der Stadt Mühlacker letztlich netto von ihren Einnahmen aus der Gewerbesteuer?  Das wollte ich wissen und schrieb eine Gemeinderatsanfrage.  Die Stadtverwaltung berechnete dies für eine Million Euro Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer bei den aktuellen Rahmenbedingungen. „Grundsätzlich gilt, dass  zirka 25 bis 30 Prozent  der Mehreinnahmen der Gewerbesteuer im städtischen Haushalt verbleiben“, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider in seiner Antwort.  Als Basis für die Berechnung wählte die Verwaltung eine Million Euro Mehreinnahmen in 2015. Diese hat Auswirkungen bis ins Jahr 2019, weil zum Beispiel die an den Landkreis 2018 zu bezahlende Umlage die Steuereinnahmen der Gemeinden aus 2016 zur Grundlage hat. Und eine Million Euro plus in Mühlackers Stadtkasse  bedeutet nicht nur höhere Umlagen, sondern auch geringere Zuweisungen vom Land.

Die Rechnung aus dem Rathaus:  Von der einen Million Euro mehr gingen gleich 2015 rund 198.000 Euro höhere Gewerbesteuerumlage ans Land weg. 2017 fielen daraus eine um 140.000 Euro höhere Finanzausgleichsumlage ans Land und eine um 184.000 Euro höhere Umlage an den Landkreis an. Gleichzeitig überwies das Land der Stadt 442.000 Euro weniger Schlüsselzuweisungen. Das komplizierte kommunale Rechenwerk gleicht dann 2019 die höheren Umlagen und geringeren Zuweisungen aus 2017 in 2019 ein Stück weit wieder aus durch Verbesserungen: Die 442.000 Euro führen 2019 zu geringeren Umlagen von 217.000 Euro.  Von der einen Million Euro mehr Gewerbesteuer aus 2015 bleiben im Endsaldo 255.566 Euro. Oder: Von einem Euro mehr kann sich die Stadt letztlich über 25 Cent freuen.  

Dazu der OB: „Von dieser Million Mehreinnahmen Gewerbesteuer verbleiben netto 25,56 Prozent im Stadthaushalt.“  Diese Berechnung berge aber immer eine Unwegsamkeit in sich, sie setze nämlich  gleichbleibende Rahmenbedingungen voraus. „Das heißt: keine Hebesatzerhöhungen bei der Kreisumlage, keine Veränderungen bei der Finanzausgleichsumlage usw.“.

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Frust sitzt tief an der Lienzinger Straße

Lienzinger Straße
Der Frust bei den Anliegern der Lienzinger Straße sitzt tief. „Die Stadt hat uns vergessen“ klagte eine Frau beim Lokaltermin der CDU-Gemeinderatsfraktion unter dem Beifall der Zuhörer. Trotz mit 21 Uhr für einen solchen Termin ungewöhnlichen Uhrzeit des Beginns und einsetzendem Regen waren mehr als zwei Dutzend Anwohner dieses innerstädtischen Fahrwegs gekommen, der derzeit zu ihrem Ärger auch noch Teil der Umleitungsstrecke für den überörtlichen Verkehr wegen der Sperrung der Stuttgarter Straße/B10 ist. Ihre Beschwerden: Nicht auszuhaltender Lärm besonders auch in den Nachtstunden, wegen unebener Fahrbahn und durchdonnernder Lastkraftwagen. „Das geht voll auf Kosten der Gesundheit der Menschen“, sagte Reinhard Scholz, der sich in Leserbriefen zum Fürsprecher seiner Mit-Leidensgenossen machte.
Die CDU-Fraktion unterstützt Sie voll und ganz, die Beschwerden sind berechtigt, akuter Handlungsbedarf herrscht, erklärte ich auch namens der anwesenden CDU-Kollegen Wolfgang Buchtala, Ulrich Steigerwald, Wolfgang Schreiber, Matthias Trück, Kathrin Bossert-Fröhle, Theo Bellon und Bernd Obermeier. Gekommen waren ebenso weitere Vorstandsmitglieder des CDU-Stadtverbandes. Der CDU-Fraktion war es gelungen, im Gemeinderat eine Mehrheit zu erreichen, damit die für eine durchgängig neue Fahrbahn notwendigen Gelder in den städtischen Haushalt 2017 aufgenommen wurden. Leider hat die Stadtverwaltung wegen zeitweise vorhandener personeller Engpässe in der Leitung des zuständigen Fachamtes diesen Beschluss nicht umgesetzt. Darüber haben wir uns mächtig geärgert. Doch jetzt kommt  Bewegung in die Sache. Der Amtsleiter versicherte mir am Donnerstag, bis Ende September den Planungsauftrag für Lienzinger Straße und Hermann-Hesse-Straße zu vergeben und mit den Ergebnissen im Herbst 2018 in die Etatberatungen für 2019 zu kommen. "Frust sitzt tief an der Lienzinger Straße" vollständig lesen

Eigentum verpflichtet - aber wenn das Geld fehlt?

Akuter Handlungsbedarf: marodes Kulturdenkmal
Kann verhindert werden, dass ein Kulturdenkmal dem Verfall preisgegeben wird? Eine Frage, die in historischen Ortskernen wie in Lienzingen immer wieder gestellt wird. Ich habe sie als Gmeinderatsanfrage eingereicht. Die Antwort  der Stadtverwaltung hier im Original, ohne Kommentierung meinerseits. Der Text aus dem Rathaus ungekürzt:
  • Die Erhaltungspflicht ergibt sich aus § 6 Denkmalschutzgesetz:  „Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Das Land trägt hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei.“
  • Grundlage dieser gesetzlichen Regelung ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums gem. Art. 14
  • Abs. 2 Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
  • Grundsätzlich sind hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Ansprache der Eigentümer folgende
  • Fallkonstellationen zu unterscheiden:
  •  
  • a) Kulturdenkmale in Sanierungsgebieten
  •  
  • In Sanierungsgebieten werden alle Grundstückseigentümer auf die finanziellen Möglichkei-
  • ten im Rahmen der Sanierung angesprochen. Dies erfolgt mehrfach und umfassend z.B. im
  • Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen, Fragebögen und Einzelberatungen. Im
  • Zuge dessen erfolgt standardmäßig bei Eigentümern von Kulturdenkmalen auch ein Hinweis
  • auf die Erhaltungspflicht. Bei Bedarf (d.h. schlechtem Gebäudezustand und mangelndem
  • Modernisierungsinteresse) wird auch mehrfach nachgefasst. Dennoch sind manche Eigen-
  • tümer nicht zu baulichen Maßnahmen bereit. Dies liegt aber nicht an mangelnder Informati-
  • on über die Erhaltungspflichten, sondern in der Regel trotz großzügiger Fördermittelbereit-
  • stellung an den zu geringen finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer. 
  • Erneute Hinweise auf die Erhaltungspflicht sind deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.
  • Dies insbesondere, weil es keinerlei Durchsetzungsmöglichkeiten gibt.  
  •  
  • b) Kulturdenkmale außerhalb von Sanierungsgebieten in gutem Zustand
  •  
  • Dies ist der Regelfall, in dem es keinen Bedarf an einer Ansprache gibt. Im Gegenteil dürfte
  • der interessierte Eigentümer, der sein Denkmal pfleglich behandelt, eher irritiert oder sogar
  • verärgert reagieren, wenn er ein Schreiben solchen Inhalts erhält. Er wird daraus nämlich
  • den Schluss ziehen, dass er aus Sicht der Denkmalverwaltung nicht genug für die Erhaltung
  • des Denkmals tut. Eine pauschale schriftliche Ansprache aller Eigentümer von Kulturdenkma-
  • len wäre deshalb aus Sicht der Verwaltung eher kontraproduktiv.
  •  
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Bürgerbus-Start heute in Großglattbach

Zwei der 24 Fahrer: Theo Wolf (links) und Walter Ruppert (rechts). Mir gefällt es in der letzten Sitzreihe.
Der Bürgerbus aus Wiernsheim bei der heutigen Prremiere in Großglattbach.

Im Bürgerbus Wiernsheim sitzt es sich gut. Ich habe es heute beim Start des einjährigen Probebetriebs der neuen Linie Wiernsheim - Großglattbach vor dem Feuerwehrhaus Großglattbach getestet und dabei Fragen beantwortet bekommen von meinem Wiernsheimer Gemeinderatskollegen Walter Ruppert (rechts im Bild), einer von 24 ehrenamtlichen Fahrern des von einem Verein getragenen Bürgerbusses, sowie von seinem Fahrerkollegen Theo Wolf. Mit der vom Enzkreis vorgeschlagenen und von Mühlacker unterstützten neuen Verbindung an vier Tagen der Woche wird der ÖPNV ausgebaut. Entscheidend wird sein, dass das Angebot auch angenommen und dann in einen Dauerbetrieb überführt wird. Zum Start heute jedenfalls feierten zahlreiche Großglattbacher und Gäste in und vor ihrem Feuerwehrhaus mit Gratis-Würsten und -Getränken, spendiert von den Kommunen. Gleichzeitig bot sich die Möglichkeit, den Bürgerbus in Augenschein zu nehmen, in dem bis zu acht Personen Platz finden - ein geräumiges Transportmittel. Bürgerbusse sind für die kleinen Fahrgastzahlen höchst geeignet. Für die Linie Wiernsheim-Großglattbach  entdeckte  das Landratsamt den Bürgerbus und setzte sich mit dem Verein telefonisch in Verbindung. Eine gute Idee! Ich hatte im Februar als Kreisrat dem Landrat geschrieben, die Großglattbacher wünschten sich neben den vorhandenen Stadtbus-Verbindungen nach Mühlacker auch welche nach Wiernsheim und Vaihingen. Im Mai antwortete er mir, man habe nun mit dem Bürgerbus eine Lösung für eine Linie nach Wiernsheim gefunden. Das Patentrezept. Eine Busverbindung nach Vaihingen ist noch offen.

Nicht mit Ruhm bekleckert hat sich bei dem Projekt der  Verkehrsverbund Pforzheim/Enzkreis (VPE). Am 1. März 2018 schrieb ich dem VPE-Geschäftsführer Axel Hofsäß mit Kopie an den Landrat: Wir werden als Stadträte in Großglattbach immer wieder auf die im Stadtteil als unzureichend empfundenen Regionalbusverbindungen nach Wiernsheim, Pforzheim und Vaihingen angesprochen.
 
Hofsäß reagierte sauer. Seine Antwort am 6. März: Sehr geehrter Herr Bächle, für mich wirkt es sehr befremdend, wenn Menschen immer und immer wieder über dasselbe Thema diskutieren, nur weil man das Ergebnis nicht akzeptieren will. Diese theoretische Busverbindung stand im letzten Nahverkehrsplan als Prüfauftrag und wurde vom VPE abgearbeitet. Wir sind damals, und daran hat sich bis heute nichts geändert, der Meinung, dass die Einrichtung einer solchen Busverbindung in keinem nur annähernd vertretbaren finanziellen Verhältnis steht. Selbst ein von den Gemeinden getragenes Anrufsammeltaxi würden wir noch im kritischen Bereich sehen.

Und weiter: Beiliegend haben wir auch die Stellungnahme des Herrn Lieb vom VCD. Wie Sie wissen ist Herr Lieb grundsätzlich dem VPE gegenüber kritisch eingestellt. Selbst er hätte für eine solche Busverbindung kein Verständnis. Ich persönlich halte es im Hinblick auf den abgearbeiteten Prüfauftrag, den fundierten Stellungnahmen an den Enzkreis, an die Stadt Mühlacker, an Sie und an Herrn Reuter nicht für hinnehmbar, wenn wir in eine Bürgerversammlung gehen, um die vielfachen Wünsche eines Einzelreisenden zu diskutieren, der offensichtlich selbst kaum den ÖPNV nutzt. Das hat nach meinem Empfinden nichts mit einer ordentlichen Vertretung des VPE in der Öffentlichkeit zu tun, das fühlt sich für mich an wie Zeitdiebstahl.

Tatsächlich entwickelte nicht der VPE die jetzt gefundene Lösung, sondern das Amt für nachhaltige Mobilität des Landratsamtes. Mit einer Portion gutem Willen. Um es deutlich  zu sagen: Von der Stadt Mühlacker gab es keine Unterstützung für meinen Vorstoß. Doch heute gefielen sich alle in Frieden, Freude, Eierkuchen: der Erste Landesbeamte, der OB. Diese Vorgeschichte ward ausgespart.