Ich liebe Statistiken - Wirklichkeit in Daten

Zahlen, Zahlen, Zahlen. Spurensuche in der Datenbank das Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg mit ein paar interessanten neuen Erkenntnissen. Heute: Schwerpunkt Einwohnerzahlen unter diversen Aspekten. Mein Blog zeigt: Ich liebe Statistiken. Die Wirklichkeit in Daten fassen.

Die Verteilung der Bevölkerung auf die Kommunen nach ihrer Größe ist sehr unterschiedlich: Obwohl gut die Hälfte der 1101 Gemeinden des Landes weniger als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner hat, lebt nur knapp jede siebte Person in einer dieser Kommunen. Immerhin annähernd ein Drittel der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger hat nach Angaben des Statistischen Landesamtes seinen Hauptwohnsitz in einer der 94 Städte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.  Die Zahl der Einwohner Baden-Württembergs hat sich im 1. Halbjahr 2020 nur noch um etwa 1600 auf 11,19 Millionen Personen erhöht. Damit hat die Einwohnerzahl des Südweststaates seit seiner Gründung im Jahr 1952 zwar einen neuen Höchststand erreicht. Allerdings war das Plus im ersten Halbjahr 2020 das geringste seit 2009, so das Statistische Landesamt. Damit setzte sich der Trend rückläufiger Einwohnerzuwächse der vergangenen Jahre fort, der wohl durch die Beschränkungen der Freizügigkeit während der Corona-Pandemie noch deutlich verstärkt wurde, so die Statistiker. Mühlacker hat immerhin ein leichtes Plus.

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Strategien, die gegensätzlicher nicht sein könnten - VPE macht das Busfahren teurer, VVS lockt mit Gratisangeboten

Zwei Schlagzeilen, zwei Programme, zwei Philosophien. Beide Schlagzeilen von heute. Jene über die Strategie des Verkehrs- und Tarifverbundes  Stuttgart (VVS) auf Seite 1 im Mühlacker Tagblatt, die zweite im Regionalteil der Pforzheimer Zeitung über das Weiter-so des Verkehrsverbundes Pforzheim/Enzkreis (VPE). Beide leiden unter dem gleichen Problem, die Fahrgastabwanderung in Pandemie-Zeiten. Doch die Rezepte dafür, die einstigen Kunden zurückzugewinnen, können unterschiedlicher nicht sein.

Die Stuttgarter Strategie (VVS) ...

Der VVS versuchte es mit Gratis- und Lockangeboten, der VPE setzt zum Dezember 2021 die Tarife um durchschnittlich 1,4 Prozent hoch. Gezweifelt werden darf, ob die Rechnung des VPE aufgeht. Abschreckung statt attraktiver Offerten. Wie zu hören ist, meldeten im Aufsichtsrat des VPE am Mittwoch der Landrat des Enzkreises und der Stadtbus-Unternehmer von Mühlacker Bedenken gegen diesen Kurs an. Der Landrat stimmte dann trotzdem zu.

Das Pforzheimer Rezept (VPE)

Was mich besonders ärgert: Zwei Tage zuvor verabschiedete der Kreistag in Remchingen den Nahverkehrsplan 2025 für Stadt Pforzheim und Enzkreis. Der Abstimmung gingen Erklärungen voraus über die Notwendigkeit, Busse und Bahnen attraktiver zu machen. Kein Wort davon, dass das Fahren mit ihnen teurer werden soll. Der Gemeinderat von Pforzheim wird wenigstens über solche Pläne informiert, der Kreistag nicht einmal das. Das Hauptorgan des Landkreises ist als Gremium ganz außen vor.

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Fazit der Einsicht in 3600 Seiten Akten

Meine Bewunderung für jene Politiker, die so eine Kreistagssitzung wie heute in der Remchinger Kulturhalle geschäftsmäßig abwickeln können. Mir gelang das nicht. Angespannt, nervös, aufgeregt. Ich bekam meine Emotionen nicht weggedrückt. Musste mich während meines Diskussionsbeitrags selbst ermahnen, doch ruhig zu bleiben. Ich sah es kommen: Als wir in der CDU-Fraktion vor Wochen uns über die ersten Ergebnisse unterhielten, sagte ich, erst nach Vorlage des Abschlussberichts komme das schwierigste Stück des Weges. Zuerst wurde hinter den Kulissen über eine bestimmte Formulierung gestritten, die den Landrat in die Nähe von Menschen rückte, die es mit der Wahrheit nicht ernst nehmen. Gehörte er wirklich dahin? Ich hatte meine Probleme, das zu glauben. Die Indizien sprachen dafür und die Nichtinformation des Kreistags hat er auch nicht bestritten. Weshalb dann sein Verhalten?

Kreistagssitzung heute in der Remchinger Kulturhalle

Einer der Punkte, die der Ausschuss für Akteneinsicht zur Vergabe von Buslinien im westlichen Enzkreis aufgriff. Die sechs Mitglieder - je eines pro Fraktion - legten ihren Abschlussbericht vor. Ich war Mitantragsteller und Mitglied des Ausschusses. Was sich auf mehr als 3600 Blätter alles an Pleiten, Pech und Pannen aufspüren ließ, überraschte, machte auch zornig. Heute war der Bericht im Kreistag diskutiert worden, der Attackierte sitzt einem an der Stirnseite gegenüber. Gleich zu Beginn räumt er Fehler ein, entschuldigt sich dafür. Was bleibt an Kritik? Wie schwer fällt sie dann noch, wenn die Zielscheibe der Vorwürfe derselbe ist, der wenige Minuten zuvor offiziell bereut? Bleiben wir geschäftsmäßig, auf Angriff gebürstet oder nachsichtig? Ich fuhr schon zu angenehmeren Sitzungen. Aber zur Aufgabe des Kreistags gehört Kontrolle der Verwaltung.

Erstmals in der Geschichte des Enzkreises bediente sich der Kreistag dieses Instruments.

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Von 49,05 > 37,73 > 45,28 > 37,73 > 7,54 > 11,9 > 15,09 heute. Mühlacker Quote - wieder leichter Anstieg. Enzkreis hinkt beim Impfen nach

An jedem Dienstag und Freitag veröffentlicht das Kreis-Gesundheitsamt für Pforzheim und für jede Kommune im Enzkreis die absoluten Zahlen über die Neuinfizierten in den jeweils sieben Tagen zuvor. Aber nicht die 7-Tage-Inzidenz. Den rechne ich jeweils aus und stelle die Daten auf diese Seite, die mitwandert bei jedem Neueintrag, bis die Quote in Mühlacker auf Normalhöhe ist..

 

Stellungnahme zur Ermittlung von 7-Tage-Inzidenzen durch das Robert Koch-Institut (RKI)  - Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum (Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis).

Welche Daten in welchem Umfang im Rahmen des Meldesystems gemäß Infektionsschutzgesetz  (IfSG) an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden, ist in § 11 IfSG festgelegt. Bis zum Ende des Jahres 2020 durfte als örtliche Zuordnung zu den COVID-19-Fällen nur das zuständige örtliche Gesundheitsamt an das RKI übermittelt werden, sodass eine geografische Auflösung bisher nur auf Landkreisebene möglich war.

Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 wurde § 11 IfSG angepasst. Danach kann die Gemeinde mit zugehörigem amtlichen achtstelligen Gemeindeschlüssel der Hauptwohnung oder des gewöhnli-chen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, des derzeitigen Aufenthaltsortes übermittelt wer-den. Von Seiten des RKI wurde die Übermittlungssoftware bereits angepasst, so dass zu den Fällen nun auch kleinräumigere Informationen übermittelt werden können.

Noch nicht alle Gesundheitsämter arbeiten mit der aktuellen Software. Um zudem die Kontinuität der Berichterstattung zu erhalten, werden die allgemeinen Auswertungen im Rahmen der Lageberichterstattung zunächst weiter auf Kreisebene erfolgen. Für kleinräumige Sonderauswertungen erstellt das RKI derzeit die notwendigen Auswertealgorithmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geografischen Einheiten mit achtstelligem Gemeindeschlüssel teilweise sehr klein sind, sodass zusätzlich geprüft werden muss, welche Anforderungen an den Datenschutz zu beachten sind. Zudem ist die 7-Tage-Inzidenz bei kleineren geografischen Einheiten nur eingeschränkt aussagekräftig und bereits geringe Fallzahlen können statistisch zu sehr hohen 7-Tage-Inzidenzen führen.

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