Friedenstraße: Stadtverwaltung spricht von unauffälliger Beanstandungsquote

Mühlacker-Lienzingen. Auf der Friedenstraße in Lienzingen wird nicht zu häufig zu schnell gefahren. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, hervor. Sie machte weder Hoffnung auf eine zweite Fußgängerampel noch auf Verlängerung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt.

Im Jahr 2018 fanden laut Stadtverwaltung auf der Landesstraße 1134, OD Lienzingen, acht Kontrollen statt. Dabei seien insgesamt 1939 Fahrzeuge gemessen worden. Die durchschnittliche Beanstandungsquote  mit 3,01 Prozent stuft die Behörde als unauffällig ein. Die CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück halten in einer Pressemitteilung ihrer Fraktion dagegen: Es sei immer eine Frage, wo gemessen werde. So stünden die Tempokontrolleure meist nie an der Ortseinfahrt aus Richtung Mühlacker, weil dort die Möglichkeiten für das Fahrzeug, einen Stehplatz zu finden, gering seien. Andererseits werde dort schnell in den Ort  hereingefahren.

Der Ortseingangsbereich aus Fahrtrichtung Mühlacker ist, so die Stadtverwaltung, keine Unfallhäufungsstelle und auch aus den Beobachtungen der Straßenverkehrsbehörde nicht als Problemstelle bekannt. Es sei auch kein sonstiger Grund erkennbar, der die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich mache. „Die Aufstellung eines stationären Blitzers ist straßenrechtlich nicht indiziert, da damit keine offensichtliche Verbesserung der Verkehrsdisziplin erreicht werden kann.“

Die für die Anlage eines Fußgängerüberwegs nach den Richtlinien erforderliche Verkehrsfrequenz wird, so die Stadtverwaltung weiter, an der Verkehrsinsel aus Richtung Mühlacker nicht erreicht. Zudem sei in 200 Meter Entfernung ein ampelgeregelter Übergang. Innerhalb einer so kurzen Entfernung dürften eigentlich keine weiteren Fußgängerüberwege angelegt werden. Trotzdem habe die Straßenverkehrsbehörde Kontakt mit dem Polizeipräsidium aufgenommen, um auch die verkehrspolizeiliche Seite hinreichend zu berücksichtigen. Aus verkehrspolizeilicher Sicht suggeriere  ein Zebrastreifen lediglich Sicherheit. Aus den Unfallauswertungen sei der Polizei bekannt, dass bei Querungshilfen (Verkehrsinsel mit Aufstellfläche) die Unfallgefahr erheblich niedriger sei als bei Fußgängerüberwegen. Das liege daran, dass sich Fußgänger nicht auf ihr Vorrecht verlassen und  den Fahrzeugverkehr entsprechend sorgfältiger beobachten würden. Die Straßenverkehrsbehörde gelangt daher nach der Bewertung der rechtlichen und verkehrspolizeilichen Maßgaben zum Ergebnis, dass ein weiterer ampelgeregelter Fußgängerüberweg nicht angeordnet werden kann.

Auch für die schon in der Einwohnerversammlung im März von Bürgern geforderte Ausweitung für Tempo 30 auf der Friedenstraße sieht die Stadtverwaltung keine Chance. Zwar sei im Dezember 2016 vom Bund die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern möglich gemacht worden. „Solche Einrichtungen befinden sich in Lienzingen allerdings nicht an einer Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.“

Generell gilt, so steht in der Antwort auf die CDU-Anfrage, auf dem klassifizierten Straßennetz innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.  Auf dem klassifizierten Straßennetz der Stadt Mühlacker gebe es in Lienzingen hierzu von dieser generellen Regelung zwei Ausnahmen: Kreisstraße 4512 Knittlinger Straße Zone 30 sowie L1134 Friedenstraße/Zaiserweiherstraße teilweise 30 km/h . „In diesen beiden Straßen konnte das Tempolimit in der Vergangenheit nur aus Sicherheitsgründen angeordnet werden.“

Für den Verlauf der Friedenstraße in Fahrtrichtung Mühlacker nach dem Tempolimit von 30 km/h liegen keine der nach aktueller Rechtslage  geforderten Voraussetzungen vor, schreibt die Stadtverwaltung. Dort entsprächen sowohl die Gehwege und Bushaltestellen, als auch die Einmündungen den Normen. Dass dort auch Schul- und Kindergartenkinder unterwegs seien, rechtfertige ebenfalls kein Tempolimit. Auch seien die erforderlichen Sichtachsen gewährleistet und es bestehe dort auch kein Unfallschwerpunkt. Es seien trotz wohlwollender Betrachtung darüber hinaus keine rechtsrelevanten Gründe erkennbar, die eine Verlängerung des bestehenden Tempolimits regelkonform ermöglichten.  

 

Baumaßnahmen im OP und der Intensivstation verzögern sich

Mühlacker/Neuenbürg. Das 41-Millionen-Euro-Investitionspaket für die Enzkreis-Kliniken Mühlacker und Neuenbürg muss zügig umgesetzt werden, fordert für die CDU-Fraktion im Kreistag deren Vorsitzender Günter Bächle (Mühlacker), der auch dem Aufsichtsrat der Kliniken angehört. Notfalls könne die Reihenfolge der vorgesehenen Maßnahmen geändert werden. „Ein zeitliches Strecken der vom Kreistag genehmigten Mittel wollen wir nicht und wäre das falsche Signal.“

Hintergrund der Forderung der CDU-Kreistagsfraktion ist die Antwort von Landrat Bastian Rosenau auf ihre Anfrage.  Aus  Sicht der Klinik sei ein Baubeginn, gerade vor dem Hintergrund der aktuell unsicheren Kreißsaal-Situation mit Öffnungseinschränkungen wegen Hebammenmangels, nur schwer zu begründen, so der Landrat. „Alle Baumaßnahme, und damit auch der Kreißsaal, wären und werden teilfinanziert mit Förder-/Steuergeldern.“ Daher solle es aus Sicht der Geschäftsleitung zunächst ein gesichertes Betriebskonzept für den Kreißsaal geben, bevor öffentliche Gelder eingesetzt werden. Dieses Vorgehen dürfte nach Meinung des Landrats auch im Sinne des Kreises ein, zumal neben den Fördermitteln des Landes ebenso  Investitionsgelder des Enzkreises verwendet werden würden. Dieser Umstand verzögere auch die Baumaßnahmen im OP und der Intensivstation, da ohne Umzug des Kreißsaals nicht ausreichend Platz im Bestandsgebäude Mühlacker bestehe, um die Sanierungsmaßnahmen OP und Intensivstation beginnen zu können. Aus diesem Grund wäre nach Meinung von Rosenau eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkte ohne die Entscheidung und Klärung der Kreißsaal-Situation nicht seriös.

Dem entgegen hätten andere Baumaßnahmen, wie beispielsweise das zweite Herzkatheter in Mühlacker – etwa eine Million Euro Investitionssumme -  bereits begonnen und würden bis zur Jahresmitte fertiggestellt sein. „Darüber hinaus werden die Detailplanungen im Hintergrund weiter vorangetrieben, sodass mit dem Entscheid über das Konzept zum Kreißsaal ohne weitere Verzögerung begonnen werden kann.“

Eine ähnliche Situation ergebe sich aktuell am Standort Neuenbürg, an welchem durch den Ausfall des früheren Ärztlichen Direktors Chirurgie und den damit verbundenen Nachfolgeproblemen aktuell die Leistungen noch nicht auf Plan seien, so der Landrat. Auch hier stehe sich die Geschäftsleitung in der Pflicht, zunächst das Jahresergebnis wie geplant zu sichern, bevor konkrete Bauaufträge vergeben werden. In diesem Fall werde aber davon ausgegangen, dass dies zur Jahresmitte erreicht werden und dann mit der Vergabe der Bauaufträge begonnen werden könnte. Hiermit könnte ein Ausbau des dritten Obergeschosses  als erste Maßnahme im Masterplan noch in diesem Jahr starten. Die weiteren Bauabschnitte könnten nach aktuellem Stand wie vorgestellt umgesetzt werden.

Zu der Situation im Kreißsaal Mühlacker antwortet Rosenau,  es liege in der Natur der derzeitigen Situation - zu wenig Personal -  im Zusammenhang mit der Arbeitsbelastung im Kreißsaal, dass auf Dauer das Klima leide. Die Klinikleitung sei bereits seit der temporären Kreißsaal-Schließung im September 2016 dabei gewesen, neues Personal aufzubauen. Dies erfordere  aber für die Dauer der Ausbildung (drei Jahre extern) und Anerkennung (zirka neun Monate je nach Vorbildung) neuer Hebammen eine ungleich höhere Belastung des bestehenden Personals. Natürlich führe dies mit der Zeit zu höheren Krankheitsausfällen durch Überbelastung, zu welchen noch Langzeiterkrankungen hinzukämen. Alleine in 2018 hatte Rosenaus Angaben zu Folge die Klinik im Hebammenteam eine krankheitsbedingte Ausfallquote von 8,9 Prozent und sei damit deutlich über dem Durchschnitt von fünf Prozent  gelegen.

Zusätzlich habe das Klinikum einen Ausfall durch Mutterschutz, was naturgegeben ebenfalls nicht planbar sei. Damit komme es inklusive aller anderen geplanten Ausfälle wie Urlaub zu einer Gesamtausfallquote von 32,52  Prozent, üblich seien 20 Prozent und dies bei 6,3 Vollkräften  Ist-Besetzung  bei acht Planstellen – die Summe examinierter Hebammen und Anerkennungshebammen. Mindestanforderung für einen 24-Stundenbetrieb seien zirka 5,6 Vollzeitkräfte.  Zum Vergleich nannte der Landrat auf Nachfrage der CDU die Ausfallquoten und Stellenbesetzungen der anderen Häuser der Regionalen Kliniken Holding (RKH), unter deren Dach auch die Enzkreis-Kliniken sind. In Bruchsal betrage die Ausfallquote 20 Prozent  bei vollbesetztem Stellenplan – „helfen bereits sowohl in Mühlacker als auch Ludwigsburg aus“. Das Klinikum Ludwigsburg/Bietigheim    habe etwa 21 Prozent  Ausfallquote bei vollbesetztem Stellenplan.

Unberücksichtigt seien bei diesen Zahlen die Kündigungen, welche zusätzlich hingenommen werden mussten. Der Landrat: „Es ist also davon auszugehen, dass sich mit einer Besetzung der Stellen mit anerkannten examinierten Hebammen auch das Klima wieder verbessern sollte.“ Das größte Problem sei und bleibe somit die Ausbildung von Hebammen, die in Mühlacker mangels Ressourcen nicht angeboten werden könne, sowie die Dauer der Anerkennungsphase von sechs bis  neun Monaten und ein leergefegter Arbeitsmarkt bei Hebammen.

Gemeinschaftsschuppen wird in Großglattbach gebaut

Mühlacker-Großglattbach. Nach Vorliegen aller Genehmigungen soll von Ende der Vegetationszeit an im Herbst 2019 der Baugrund gerodet und mit den Arbeiten zum Bau des Gemeinschaftsschuppens in Großglattbach begonnen werden. Das teilte die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der CDU-Stadträte Günter Bächle und Wolfgang Schreiber mit.
Für die Anmietung eines Teils in einer neu zu errichtenden Schuppenanlage hätten sich insgesamt zehn Interessenten gemeldet, wobei eine Person privilegierte Landwirtin sei und deshalb aus der Liste habe gestrichen werden müssen, so die Stadtverwaltung. „Mittels einer Vorabfrage wurden die Anzahl, Lage, Art und Größe der Flächen, die in Großglattbach bewirtschaftet werden, eruiert, ebenso die Art und Anzahl der unterzubringenden Maschinen.“ Grundbedingung für die Vermietung von Stellflächen sei die Pflege von landwirtschaftlichen Grundstücken in Großglattbach.
Eine weitere Untersuchung, was die Interessenten in Großglattbach an eigenen Schuppen und Möglichkeiten haben, sei nicht vorgenommen worden, da dies nicht von Relevanz sein dürfe, zitiert die CDU-Gemeinderatsfraktion in ihrer Mitteilung aus der Antwort der Stadtverwaltung. Im nächsten Schritt seien die Kosten für einen Neubau mit sechs Ständen auf Grundlage des Baukostenindex (BKI) ermittelt worden. Die Berechnungen hätten eine Gesamtsumme für die Kostengruppen 200 bis 700 von 241.000 Euro erbracht. Die Sprecher der Mietinteressenten hätten sich mit Bürgermeister Abicht darauf geeinigt, dass diese gewisse Eigenleistungen erbringen werden, um die Kosten für die Schuppenanlage, und damit verbunden die künftigen Mieten, zu senken.
Eine Schuppenanlage mit sechs Unterständen wird von der Stadtverwaltung für den vorhandenen Interessentenkreis als ausreichend bezeichnet, da sich auch Mietergemeinschaften bilden könnten. Die Unterstände seien mit jeweils zirka 50 Quadratmeter Fläche groß genug für mehrere „Hobbygärtner“, die nur ein oder zwei Baumwiesen pflegen.
Bauherrin und Eigentümerin ist die Stadt, da nur kommunale Vorhaben genehmigungsfähig seien. Der Standort für den neuen Gemeinschaftsschuppen Großglattbach liegt östlich des bestehenden Schuppens (mit einem Abstand zwischen beiden Schuppen).

Friedenstraße stärker belastet als bisher erfasst

Die Friedenstraße im Stadtteil Lienzingen ist stärker belastet als nach dem  Ergebnis der amtlichen Verkehrserhebung des Landes angenommen worden war. Das zeigt ein Vergleich der Stadtverwaltung. Laut den Resultaten der Ende September 2018 im Auftrag der Stadt Maulbronn vorgenommenen Verkehrszählung, in die - in Abstimmung mit der Stadt Mühlacker - auch Lienzingen einbezogen war, rollten auf der Friedenstraße in 24 Stunden genau 8340 Fahrzeuge, davon waren 375 Schwerlaster mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht, was  einem Anteil von 4,5 Prozent entspricht, wiederum darunter waren 106 Busse (1,2 Prozent).

Die automatische Verkehrszählung des Landes 2017 gibt, so die Stadt, 7651 Kraftfahrzeuge in  24 Stunden an, davon 3,7 Prozent Schwerlaster. Der einzige Zählpunkt des Landes entlang der L1134 in Lienzingen liege zwischen der Einmündung von der B35 und der Neuwiesenstraße an der Friedenstraße.

Die Resultate der Verkehrszählung der Stadt Maulbronn in Lienzingen weisen eine 24-Stunden-Belastung in der Zaisersweiherstraße von 4286 auf (5,4 Prozent Schwerlaster und zwei Prozent Busse) und in der Knittlinger Straße 1091 (davon 8,2 Prozent Schwerlaster und ein Prozent  Busse). Und wo bleiben die rund 3000 Fahrzeuge Unterschied zur Friedenstraße? Die Stadtverwaltung: "Die 3.000 Fahrzeuge sind dann Quell- und Zielverkehr aus Lienzingen (Einwohner, Arbeitnehmer, Lieferanten, Besucher, etc.)."

Abstimmungen zwischen der Stadt Maulbronn im Interesse einer Verkehrsreduzierung für Lienzingen und für Maulbronn durch eine mögliche Ostumgehung Maulbronns seien vorhanden, weitere erfolgten, sobald die Ergebnisse der Verkehrsbefragung im Mai in Maulbronn vorliegen, so die Stadtverwaltung auch kürzlich in der Einwohnerversammlung in Lienzingen.  Diese Ortsumgehung Maulbronn solle dann den überörtlichen Verkehr von der B 35 in Richtung Heilbronn aufnehmen.

Beim geplanten Mühlacker Lärmaktionsplan auch für die Ortsdurchfahrt Lienzingen im Zuge der Landesstraße 1134 sollen die Daten  der Verkehrszählung von September 2018 zugrunde gelegt werden und nicht die niedrigeren des Landes von 2017, fordern wir Lienzinger Stadträte (Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück). Sie nahmen Anregungen von Anwohnern der Friedenstraße auch im Rahmen der CDU-Ideenkarten-Aktion auf: unter anderem die Ausweitung von Tempo 30, eine Fußgängerampel auch an der Verkehrsinsel am Ortseingang Richtung Mühlacker und einen stationären Blitzer. Antworten der Straßenverkehrsbehörde stehen noch aus.

Tempokontrollen in der Brühlstraße

In einer zweiten Anfrage hatte ich die Forderung von Anwohnern nach mehr Tempokontrollen in der Brühlstraße weitergegeben. Die Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Im Januar lag die Beanstandungsquote bei 6,6 Prozent - es seien fünf Fahrzeuge in zwei Stunden schneller gewesen als das erlaubte Tempo 30. Im Februar seien  es vier gewesen, was eine Quote von 5,7 Prozent bedeute. Im Jahr 2018 seien drei Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen worden mit einer durchschnittlichen Beanstandungsquote von 5,6 Prozent.

Die Hart als krötenfreie Zone - trotz Schutzzaun?

Krötenschutzzaun an der Landesstraße Lienzingen-Mühlacker

Die Stadtverwaltung sieht keinen nachträglichen Korrekturbedarf  an der artenschutzrechtlichen Bewertung des Gebiets „Hart“ südlich der Bundesstraße 35, das im Rathaus als ein mögliches Gewerbegebiet bei der Standortauswahl  geführt wird. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf meine Anfrage  hervor. Daran änderten auch die aktuellen Krötenzüge nichts.

Im Frühjahr 2015 hatte Dr. Gunther Matthäus vom Büro Detzel & Matthäus, der für die Stadt bereits mehrere Gelände auf die jeweilige Tierwelt unter die Lupe genommen hat, bei einer weitergehenden Untersuchung festgestellt, im Bereich „Hart“ sei die artenschutzrechtliche „Schranke“ nicht so hoch, dass sie unüberwindbar wäre. Ich  führte nun an, erst im zweiten Jahr seien die aktuellen Schutzvorrichtungen wegen Krötenzügen abseits der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, vom Wald fast bis zur B 35, installiert worden, also auf Höhe Hart und Ziegelhäule. Welche Entwicklung mache dies notwendig? „Ist diese Entwicklung in der artenschutzrechtlichen Bewertung eines von Teilen des Gemeinderats gewünschten GE/GI-Standorts Hart berücksichtigt worden?“

Mit Aufgabe der Tätigkeiten in der Ziegelhäule habe sich vor einigen Jahren dort Gewässer gebildet, die es vorher nicht gegeben habe, so der OB in der Antwort. Von Relevanz sei hier insbesondere der im Südosten der ehemaligen „Lehmgrube“ liegende dauerhafte, größere Teich, der Ziel der Amphibienwanderströme aus dem Wald beidseitig der Landesstraße sei. Nachdem sich vor drei  Jahren ein regelrechtes Amphibienmassaker auf der Landesstraße  auf Höhe des  Waldrandes ereignet habe, erfolge auf Initiative einer losen Gruppe von  Ehrenamtlichen aus Lienzingen, die sich nun zum AK Amphibienschutz NSG Ziegelhäule formiert habe, im zweiten Jahr die Schutzaktion. "Die Hart als krötenfreie Zone - trotz Schutzzaun?" vollständig lesen

Pausenloses Klappern keinem Anlieger zuzumuten

Kein gewöhnlicher Schachtdeckel ist es, der im Bereich der Wohngebäude Mühlackerstraße 84 und 86 seit einigen Jahren für den täglichen Lärm sorgt und den Nachtschlaf stört, sondern der Zugang zum Regenüberlaufbecken  (RÜB) mitten in der Fahrbahn. Jetzt sicherte die Stadtverwaltung auf meine  Eingabe Abhilfe zu. „Wir werden die Maßnahme in den nächsten Monaten angehen“, antwortete der Eigenbetrieb Stadtentwässerung.

Es handle sich um das Geräusch, das entstehe, wenn der auf dem  Einstiegsschacht in das dortige RÜB liegende Deckel von Pkws und Lkws überfahren werde, schrieb  ich zu einem Video, das ich  mit dem Smartphone aufnahm, nachdem mich Anwohner angesprochen hatten, und das ich  ins Rathaus mailte. Auch dem Deckel sei anzusehen, dass er regelmäßig zur Fahrbahnmitte hin „gequert“ werde. Das Problem bestehe, seit der größere Deckel aus Stahl eingebaut wurde – der kleine Deckel daneben bestehe aus Beton und bereite keine Probleme. Der Einstieg in das RüB sei notwendig, was ich nicht zu bestreiten gedenke.  Aber das pausenlose Klappern des Deckels ist keinem Anlieger zuzumuten.

Betriebsleiter Rainer Schellinger geht momentan von einer Fertigstellung bis zu den Sommerferien aus. Sie bedürfe allerdings noch einer gewissen Vorbereitung und Abstimmung (Hersteller der Abdeckung, Straßenunterhalt, Verkehrsbehörde) und müsse auch in andere interne Abläufe eingereiht werden.

Das „RÜB Mühlacker Straße“  sei 1996 unter erschwerten und beengten Bedingungen - zwischen Wasserhauptleitung  und Hauptsammler Abwasser – gebaut worden, so die Stadtverwaltung in ihrer Antwort. „Die Lage war aus hydraulischen Gründen und anderen Sachzwängen (bestehende RW-Ableitung zur Enz, Lage Abwasserhauptsammler)  alternativlos, das Schachtbauwerk konnte deshalb nicht mit den bereits damals für ein solches Bauwerk üblichen Abmessungen und Einstiegsöffnungen geplant und ausgeführt werden.“

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Wie läuft es im "Pforzheimer Weg"?

Am Anfang steht der Kran. Davor noch die Baugenehmigung.

Von den insgesamt 59 Bauplätzen im „Pforzheimer Weg“, dem neuen Wohngebiet des Stadtteiles Großglattbach, kann bis jetzt mit behördlichem Segen auf 20 Plätzen gebaut werden. In der Antwort der Stadtverwaltung auf meine Anfrage heißt es, es habe bisher je zehn Baugenehmigungen und Kenntnisgabe-Verfahren gegeben. Seit Dezember 2017, dem Abschluss der Erschließungsarbeiten, können Häuser errichtet werden.

Ich war in Großglattbach darauf angesprochen worden, Probleme mit dem Baurechtsamt bei Bauanträgen würden eine zügige Bebauung des Wohngebiets verhindern. Dazu schreibt die Stadtverwaltung, baurechtliche Fragen seien bisher aufgetreten wegen der Gebäudeausrichtung, der Anordnung von Garagen und Stellplätzen, Gebäudehöhen, Geländeveränderungen über 1,5 Meter, der Einhaltung der Baugrenzen wegen der Berücksichtigung von Dachüberständen und der notwendigen Sicherung von Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (Straße). Wie in allen Baugebieten bereite regelmäßig die Einhaltung der Grundflächenzahl (GRZ) Schwierigkeiten - Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahren seien anzurechnen.  Die Berechnung der GRZ, die den Flächenanteil eines Grundstücks bestimmt, der bebaut werden darf, sei dabei oft fehlerhaft.  Fazit der Verwaltung: „Insgesamt weist das Baugebiet keine erhöhte Zahl baurechtlicher Fragestellungen auf.“

Die Bearbeitungszeiten der zehn erteilten Baugenehmigungen lagen zwischen bis zu zwei und bis zu vier Monaten, so die Stadtverwaltung. Von der Vollständigkeit der Unterlagen an habe es bis zum roten Punkt zwei bis fünf Monate gedauert, vom Eingang des Bauantrags in sieben Fällen von einem bis vier Monaten, in zwei Fällen fünf Monate und in einem Fall sieben Monate.  Zudem steht in der Antwort auf die Gemeinderatsanfrage, zwei Baugesuche hätten erst beschieden werden können, nachdem die Erschließungsanlagen hergestellt und damit die Erschließung im Sinne des Gesetzes gesichert war.

Bei den zehn Kenntnisgabe-Verfahren konnte laut Stadtverwaltung die Bauherrschaft nach Ablauf eines Monats mit dem Bau beginnen. Die Baurechtsbehörde könne dies im Bedarfsfall nur durch die Untersagung des Baubeginns verhindern. Dies bedeute im Ergebnis, dass die Prüfung von Bauvorhaben im Kenntnisgabe-Verfahren stets vorrangig vor dem regulären Genehmigungsverfahren erfolge. Die Folge: „Die Genehmigungsverfahren verzögern sich dann entsprechend, auch wenn sie vorher eingereicht wurden.“

Info zu Kenntnisgabe-Verfahren: Das Bauvorhaben wird der Baubehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis gegeben. In der Regel darf man einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Behörde mit dem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben. In diesem Verfahren können keine Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

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