Pausenloses Klappern keinem Anlieger zuzumuten

Kein gewöhnlicher Schachtdeckel ist es, der im Bereich der Wohngebäude Mühlackerstraße 84 und 86 seit einigen Jahren für den täglichen Lärm sorgt und den Nachtschlaf stört, sondern der Zugang zum Regenüberlaufbecken  (RÜB) mitten in der Fahrbahn. Jetzt sicherte die Stadtverwaltung auf meine  Eingabe Abhilfe zu. „Wir werden die Maßnahme in den nächsten Monaten angehen“, antwortete der Eigenbetrieb Stadtentwässerung.

Es handle sich um das Geräusch, das entstehe, wenn der auf dem  Einstiegsschacht in das dortige RÜB liegende Deckel von Pkws und Lkws überfahren werde, schrieb  ich zu einem Video, das ich  mit dem Smartphone aufnahm, nachdem mich Anwohner angesprochen hatten, und das ich  ins Rathaus mailte. Auch dem Deckel sei anzusehen, dass er regelmäßig zur Fahrbahnmitte hin „gequert“ werde. Das Problem bestehe, seit der größere Deckel aus Stahl eingebaut wurde – der kleine Deckel daneben bestehe aus Beton und bereite keine Probleme. Der Einstieg in das RüB sei notwendig, was ich nicht zu bestreiten gedenke.  Aber das pausenlose Klappern des Deckels ist keinem Anlieger zuzumuten.

Betriebsleiter Rainer Schellinger geht momentan von einer Fertigstellung bis zu den Sommerferien aus. Sie bedürfe allerdings noch einer gewissen Vorbereitung und Abstimmung (Hersteller der Abdeckung, Straßenunterhalt, Verkehrsbehörde) und müsse auch in andere interne Abläufe eingereiht werden.

Das „RÜB Mühlacker Straße“  sei 1996 unter erschwerten und beengten Bedingungen - zwischen Wasserhauptleitung  und Hauptsammler Abwasser – gebaut worden, so die Stadtverwaltung in ihrer Antwort. „Die Lage war aus hydraulischen Gründen und anderen Sachzwängen (bestehende RW-Ableitung zur Enz, Lage Abwasserhauptsammler)  alternativlos, das Schachtbauwerk konnte deshalb nicht mit den bereits damals für ein solches Bauwerk üblichen Abmessungen und Einstiegsöffnungen geplant und ausgeführt werden.“

Bereits zu dieser Zeit habe es vereinzelt Klagen der Anlieger über Lärmbeeinträchtigungen gegeben, denen allerdings meist durch Nachkontrolle und Korrektur von zum Beispiel schlechter/mangelnder Deckelauflage  habe Abhilfe verschafft werden können, so die Stadtverwaltung weiter in ihrer Antwort. In den Folgejahren hätten gesetzliche Änderungen neue verbindliche Kontrollfristen gebracht. In Verbindung mit den ebenfalls gestiegenen Anforderungen im Bereich Unfallschutz und Arbeitssicherheit sei eine Neuordnung und Nachrüstung der Einstiegsöffnungen zwingend erforderlich und unvermeidbar gewesen.

Die für diesen Zweck am Markt befindliche Lösung des Marktführers sei in 2013 ausgewählt und nach den Einbauvorschriften korrekt eingebaut worden. Auch die nachträglichen Belagsarbeiten in der  Mühlackerstraße durch den Enzkreis seien sachgerecht und im Rahmen der baulichen Toleranzen erfolgt. Seit dieser baulichen Änderung sei es immer öfters zu Klagen der Anlieger wegen Lärmbelästigung gekommen. Mangels Auswahl geeigneter technischer Lösungen habe die Stadt in Gesprächen mit den Anwohnern dargestellt, dass aufgrund der außergewöhnlichen Einbausituation und Deckelanordnung technisch keine Möglichkeit bestehe, mit verhältnismäßigen Mitteln eine Änderung zu erzielen.

Nach erneuter Abfrage bei den Ausrüstern bekam die Stadt nun die Information, dass seit 2018 bei diesen ein geeigneteres Produkt (mit Betonfüllung) am Markt sei. Dieses könne die bisher eingebauten beiden Abdeckungen (Stahl und Beton) ersetzen und werde auch den betrieblichen Anforderungen und Belangen der Arbeitssicherheit nochmals besser gerecht. Auch die neue Einbaulage dieser Abdeckung in der Fahrspur könne so gewählt werden, dass insgesamt weniger Überrollvorgänge stattfinden. Der Einbau sei mit vertretbarem Aufwand möglich, erfordere  allerdings auch einen Umbau des Schachtbauwerks. Auch  mit der optimierten Lösung ließen sich Überfahrgeräusche an den Abdeckungen nicht gänzlich vermeiden.

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