Die Hart als krötenfreie Zone - trotz Schutzzaun?
Die Stadtverwaltung sieht keinen nachträglichen Korrekturbedarf an der artenschutzrechtlichen Bewertung des Gebiets „Hart“ südlich der Bundesstraße 35, das im Rathaus als ein mögliches Gewerbegebiet bei der Standortauswahl geführt wird. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf meine Anfrage hervor. Daran änderten auch die aktuellen Krötenzüge nichts.
Im Frühjahr 2015 hatte Dr. Gunther Matthäus vom Büro Detzel & Matthäus, der für die Stadt bereits mehrere Gelände auf die jeweilige Tierwelt unter die Lupe genommen hat, bei einer weitergehenden Untersuchung festgestellt, im Bereich „Hart“ sei die artenschutzrechtliche „Schranke“ nicht so hoch, dass sie unüberwindbar wäre. Ich führte nun an, erst im zweiten Jahr seien die aktuellen Schutzvorrichtungen wegen Krötenzügen abseits der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, vom Wald fast bis zur B 35, installiert worden, also auf Höhe Hart und Ziegelhäule. Welche Entwicklung mache dies notwendig? „Ist diese Entwicklung in der artenschutzrechtlichen Bewertung eines von Teilen des Gemeinderats gewünschten GE/GI-Standorts Hart berücksichtigt worden?“
Mit Aufgabe der Tätigkeiten in der Ziegelhäule habe sich vor einigen Jahren dort Gewässer gebildet, die es vorher nicht gegeben habe, so der OB in der Antwort. Von Relevanz sei hier insbesondere der im Südosten der ehemaligen „Lehmgrube“ liegende dauerhafte, größere Teich, der Ziel der Amphibienwanderströme aus dem Wald beidseitig der Landesstraße sei. Nachdem sich vor drei Jahren ein regelrechtes Amphibienmassaker auf der Landesstraße auf Höhe des Waldrandes ereignet habe, erfolge auf Initiative einer losen Gruppe von Ehrenamtlichen aus Lienzingen, die sich nun zum AK Amphibienschutz NSG Ziegelhäule formiert habe, im zweiten Jahr die Schutzaktion.
Laut Fachmann Thomas Köberle spielt sich die aktuelle Entwicklung – sprich der starke Anstieg der Amphibienwanderungen aus dem Wald über die Landesstraße – fast ausschließlich auf Höhe des Wald(rand)es – ab, lässt sich der OB-Antwort entnehmen. Die nördlich angrenzende Freifläche Hart sei durch die aktuellen Wanderungszunahmen nicht betroffen. Mangels Betroffenheit sei in der artenschutzrechtlichen Bewertung des potenziellen GE/GI-Standorts Hart dieser nicht berücksichtigt worden. Ich bezweifle dies und fordere eine erneute Untersuchung: Vor Jahren hatte niemand mit dem Deutschen Sandlaufkäfer in der Ziegelhäule gerechnet und jetzt haben wir dort wegen ihm ein Naturschutzgebiet. Und jetzt soll er angeblich nicht mehr da sein.
Und Kröten sollen hüpfend ganz ordentlich die Umwelt erkunden können.
Kommentare
Noch keine Kommentare