Zuerst abrechnen, dann Antrag stellen: Zweites Sanierungsgebiet für den historischen Ortskern
Bevor ein neues und damit zweites Sanierungsgebiet für den historischen Ortskern von Lienzingen genehmigt wird, muss zuerst das bisherige abgerechnet werden, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder auf meine Nachfrage als Vorsitzender der CDU-Fraktion im Mühlacker Gemeinderat. Ein nahtloser Übergang von einem zum anderen Sanierungsprogramm noch 2022 sei fraglich, so die Chefin der staatlichen Mittelbehörde. Das bisherige Gebiet soll bis April 2022 abgerechnet sein. Ich hatte die Möglichkeit der Überlappung ventiliert, freue mich jedenfalls über das von Felder bekräftigte klare Signale aus dem Karlsruher Regierungspräsidium für ein neues Sanierungsgebiet, auch wenn nicht überlappt wird.
Die Städtebauförderung unterliege wie alle Förderungen bestimmten Regeln. Die jährliche Programmausschreibung durch das Ministerium enthalte Vorgaben für die antragstellenden Kommunen, die auch Geltung für die Bewilligungsstellen hätten, wozu ihre Behörde zähle, so die Präsidentin. Sie zitiert dabei aus den Richtlinien, wonach Gebietsteile, die bereits Gegenstand eines Sanierungsverfahrens gewesen seien, nur dann in ein neues Sanierungsgebiet einbezogen werden könnten, wenn die alte Maßnahme vorher mit Schlussbescheid abgerechnet und die frühere Sanierungssatzung aufgehoben worden sei, aber weiterhin städtebauliche Missstände vorliegen. Maßgeblich für ein neues Sanierungsgebiet sei zunächst das Vorliegen städtebaulicher Missstände, welche auch bei einem Etterdorf vorhanden sein müssten.
Erfreut zeigte sich die Regierungspräsidentin, dass das seit 2006 bestehende Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen sehr erfolgreich und das Interesse an Sanierungen ungebrochen sei. Zeigt dies doch, dass das Sanierungsziel der Erhaltung der historischen Ortsanlage und der denkmalpflegerisch wertvollen Bausubstanz von den Bewohnern des Gebiets mitgetragen wird und eine hohe Mitwirkungsbereitschaft besteht. Dies sei gerade, wenn es um den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden gehe, keine Selbstverständlichkeit, so die Regierungspräsidentin.
Das Sanierungsgebiet laufe nach mehr als 15 Jahren aus. Der Gemeinderatsausschuss habe daher kürzlich einstimmig befürwortet, ein neues Sanierungsgebiet zu beantragen. Das sei erfreulich und zeige den hohen Stellenwert der städtebaulichen Erneuerung in der Stadt Mühlacker. Auch das Land sehe in der städtebaulichen Erneuerung eine Schwerpunktaufgabe. Das Präsidium habe im Februar 2020 informiert, dass ein neues Sanierungsgebiet „Ortskern Lienzingen II“ frühestens nach Abrechnung des bisherigen Sanierungsgebietes sowie Aufhebung der jetzigen Sanierungssatzung denkbar, ein nahtloser zeitlicher Übergang beider Sanierungsprogramme möglich sei, so Felder in ihrer Antwort.
Positiv hatte sich auch Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) vor zwei Jahren in einem Antwortschreiben an mich geäußert. Der Ortskern von Lienzingen mit den zahlreichen denkmalgeschützten Häusern, der Wehrkirche und seinem historischen Grundriss ist, so Hoffmeister-Kraut damals, städtebaulich herausragend und baugeschichtlich sehr bedeutungsvoll. Das Referat Städtebauliche Erneuerung ihres Ministeriums begleite deshalb die Sanierung dort seit langem eng. Erstmals zeichnete sich damals eine Neuauflage des Sanierungsprogrammes ab. Der Stadt stehe die Möglichkeit offen, zu gegebener Zeit bei weiterhin bestehenden städtebaulichen Missständen und konkretem Bedarf erneut ein Sanierungsgebiet für Lienzingen zu beantragen - ein durchaus ungewöhnlicher, aber interessanter Vorschlag.
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