Spielplatz im Wohngebiet „Vordere Raith“ vor der Fertigstellung

Spielplatz "Vordere Raith" in Lienzingen vor der Fertigstellung. (Foto: Antonia Bächle)

Wenn dieser Tage die restlichen Spielgeräte für den Sandbereich, die Wipp-Tiere und der Radständer geliefert und montiert werden, kann der Spielplatz im Lienzinger Wohngebiet „Vordere Raith“ seiner Bestimmung übergeben werden, ließ mich jetzt das Umwelt- und Tiefbauamt der Stadtverwaltung wissen. Ein Teil der Geräte steht schon. Das wird ein wunderschöner Spielplatz. Damit findet eine lange Leidensgeschichte endlich einen Abschluss. Weggeräumt gewesen sind 2016 die alten ausgedienten Spielgeräte schnell, doch die Ersatzgeräte ließen seitdem auf sich warten. Hier passt der Satz, was lange währt, wird endlich gut.

Auf dem Spielplatz wurde Rollrasen verlegt, so das Fachamt. Ebenso wie bei der Außenanlage am  Kindergarten in der Ringstraße in Lienzingen. Rollrasen sei inzwischen nicht mehr so teuer und habe sich an Kindergärten oder auf Spielplätzen dahingehend bewährt, dass auf einen nutzbaren Rasen um die Spielbereiche nicht sechs bis acht Wochen gewartet werden müsse. Ein Rollrasen müsse zu Beginn dauerhaft feucht gehalten werden. „Hätten wir dort Gras angesät, um eine Grasfläche bekommen zu können, müssten wir auch die Flächen beregnen.“ Sobald Grassamen einmal Feuchte bekommen habe - ob durch Morgentau, Regen, Niesel - müsse dieser auch beregnet werden. Der Grassamen beginne dann seinen Keimungsprozess und würde absterben, wenn er nicht bis zum Graswachstum gegossen werden würde. Somit müsste entweder die Ansaat wiederholt oder erst im Oktober gemacht werden, so die Erläuterung des Amtes.

Grillhütte Kelterle unterhalb der Weinberge

Weitere Anliegen aus Lienzingen hatte ich in Anfragen aufgegriffen. Ein Thema: Schmierereien an dem gemauerten Unterstand bei dem Grillplatz im Kelterle unterhalb der Weinberge. Anliegen ist es, dass solche Schmierereien gleich wieder beseitigt werden.

In der Antwort des Bürger- und Ordnungsamtes heißt es, die Citystreife kontrolliere das Kelterle regelmäßig in den Abend- und Nachstunden. Für diese Freizeiteinrichtung gelte die Satzung über die Benutzung der Schutzhütten und Grillhütten. Danach sei die Nutzung für Gruppen von 15 Personen an genehmigungspflichtig. Das Hausrecht verbleibe bei der Stadt Mühlacker. Weisungen von Bediensteten der Stadt, der Forstverwaltung und der Polizei sei Folge zu leisten. Im vierten Quartal 2019 sei die Steinhütte nur einmal - an die Grundschule Lienzingen – und 2020 ebenfalls – aus Corona-Gründen – lediglich einmal vermietet worden.  Sie diene in erster Linie als Rastplatz und Wetterschutz für Naturfreunde, Spaziergänger und Wanderer, so die Stadtverwaltung.  Nach Bekanntwerden von Schmierereien würden diese zur Dokumentation fotografiert und zur Anzeige gebracht. Die umgehende Beseitigung erfolge im Regelfall durch den Bauhof der Stadt Mühlacker. Hierzu würden je nach Art der Verschmutzung die Flächen gereinigt oder neu gestrichen.  

 

Treppe zwischen Steige und Schützinger Straße

Die Treppenanlage zwischen der Schützinger Straße und der oberen Kehre der Steige wird mindestens einmal monatlich durch den Bauhof geprüft und gereinigt, so die Stadtverwaltung auf meine Anfrage. Die Treppe aus den 70er Jahren sei funktional und einschließlich dem durchgängigen Geländer standsicher und gut zu begehen. Teile der Treppenanlage seien in Sandstein gefertigt und sicherlich deutlich älteren Datums. Die Treppenanlage sei mit dem Schild „Begehen auf eigene Gefahr“ versehen. Die Treppenanlage verbinde die Zaisersweiherstraße mit der Schützinger Straße und führe ohne weiteren Weg für Fußgänger unmittelbar auf die Fahrbahn der Landesstraße 1134, was entsprechend gefährlich sei, so die Stadtverwaltung. Eine alternative und sichere Fußwegeverbindung für die Anwohner am Spottenberg bestehe über die vorhandenen Feldwege sowie über die Schützinger Straße.

B 35: Warten auf den Lärmaktionsplan

Ich griff auch die Anregung aus der Lienzinger Bürgerschaft auf, an der Bundesstraße 35 das Schild für erlaubte maximal 70 km/h aus Richtung Illingen mehr in Richtung Illingen zu verschieben, und zwar aus Lärmschutzgründen noch vor Beginn des Lärmschutzwalls für das Wohngebiet Gaiern-Neuwiesen.  Darauf die Stadtverwaltung in ihrer Antwort: An der Zufahrt zur B 35 von Mühlacker kommend in Fahrtrichtung Illingen stehe seit 2016 eine Wiederholung der Tempo-Beschränkung auf 70 km/h. Aufgrund der Anfrage sei das erneut kontrolliert worden. Das Verkehrszeichen sei regelkonform angebracht. „Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung mehr in Richtung Illingen ist straßenrechtlich derzeit nicht zulässig“, schreibt die Straßenverkehrsbehörde. Die bestehende Beschränkung gelte, da hier der Einmündungsbereich zur B35 ohne Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen liege.  Für eine Erweiterung des Tempolimits müsse das Ergebnis der Fortschreibung des Lärmaktionsplans abgewartet werden. Soweit sich aus der Fortschreibung ein erweiterter Lärmschutzbedarf ergebe, sei die Maßnahme im Lärmaktionsplan festzuschreiben. Die Beratungen zum Lärmaktionsplan erfolgen erst nach der Sommerpause 2020, so die Nachricht aus dem Rathaus.

Fahrradunfall im Eppenwiesenweg

Aus Anlass eines Fahrradunfalls im Eppenwiesenweg in Lienzingen war die Straßenverkehrsbehörde mit der Unfallkommission vor Ort. Das Ergebnis: „Wir werden nun Markierungen mit Piktogrammen und Fahrtrichtungspfeilen auftragen lassen, um damit die Radfahrer jeweils auf der rechten Fahrbahnseite zu leiten“, so die Antwort auf meine Anfrage. Doch der städtische Bauhof muss die Markierungen dann auch rasch aufbringen. Die Anlieger haben kein Verständnis dafür, wochenlang darauf warten zu müssen.

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