Naturpark nicht betroffen
Nachklapp zum Beitrag über das Eckpunktepapier Artenschutz der Landesregierung und die schwarz-grüne Veranstaltung mit Umweltminister Franz Untersteller am Donnerstagabend in der proppenvollen Gemeindehalle in Mühlhausen an der Enz:
Auf meiner Facebookseite entwickelte sich noch eine lebhafte Diskussion. Dabei kam die Frage auf, ob die Regelungen für den Weinbau in Naturschutzgebieten auch für einen Naturpark wie den für Stromberg-Heuchelberg gilt. Antwort von Umweltminister Franz Untersteller heute: Nicht mal das Volksbegehren sah Restriktionen in den 6 Naturparks vor, außer sie haben sich mit Landschaftsschutzgebieten oder Natura2000-Gebieten überschnitten!
Ergo: Die Regelungen nach dem Eckpunktepapier werden für Naturparks nicht angewandt, sofern sich diese nicht mit einem Naturschutzgebiet überschneiden. Dies gilt somit auch für Lienzingens Eichelberg als südlicher Teil des Naturparks.
Zu auch in den FB-Kommentaren vorgebrachten Vorwürfen, die grün-schwarze Landesregierung lasse sich von den Initiatoren eines Volksbegehrens vor sich hertreiben: Wenn ein Volksbegehren mit weitreichenden Eingriffen droht und sie wollen den Trägerkreis davon überzeugen die Sammlung von Unterschriften einzustellen, dann müssen sie ein inhaltliches Angebot machen.
Genau dies haben der Minister für den Ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU) und Franu Untersteller (Grüne) - erfolgreich - gemacht. Das unterstützen der Landesbauernverband (einstimmig) und der Präsident des württembergischen Weinbauverbands, Hermann Hohl. Meine Meinung: Wenn das Volksbegehren "Rettet die Biene" erfolgreich und die strengen Reglementierungen durch eine Abstimmungsmehrheit zum Gesetz geworden wären, hätten die gleichen Kritiiker der Regierung vorgeworfen, nicht rechtzeitig gehandelt zu haben. Denn die Schuld trägt immer die Politik.
Was unterzugehen droht, deshalb hier nochmals die Info: Ein Gutteil der im Rahmen des Eckpunktepapiers zusätzlich in den kommenden beiden Jahren zur Verfügung gestellten 62 Mio Euro gehen an die Landwirtschaft.
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