Ein mausgraues Thema, das eigentlich grün ist

Mit neuen Themen der Stadtentwässerung beschäftigt sich ein Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, der jetzt zur Beratung im Gemeinderat vorgelegt wurde. Dabei greift die Union die noch frische Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Maßstab für die Abwassergebühren auf. Muss nun die gesplittete Abwassergebühr auch in unserer Stadt eingeführt werden? Das Gericht sagt grundsätzlich: Da der Anteil der Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung auch nicht als geringfügig anzusehen sei, müsse die Gemeinde nun statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben (sog. gesplittete Abwassergebühr) erheben. Die CDU-Fraktion hat schon in der Vergangenheit dieses Thema in die Ratsberatungen eingebracht - aber selbst bei einem damals grünen OB ohne weitere Resonanz der Verwaltung.

Ein weiterer Punkt: Die Stadt Mühlacker untersucht und saniert in einem laufenden Programm die städtischen Kanäle. Inwieweit werden dabei auch die Hausanschlusskanäle überprüft und gegebenenfalls saniert, wollen wir wissen. Weitere Fragen: Wie hoch ist der Anteil der privaten Kanäle am gesamten Kanalnetz und für wie sanierungsbedürftig hält die Verwaltung diesen Teil?

Zunehmend wird von Kommunen auch die Abwasserwärme genutzt. Das könnte auch ein Thema für Mühlacker werden. Deshalb sollte sich die Stadtverwaltung damit beschäftigen. Vaihingen hat für seine Anlagen dazu eine Untersuchung vorgelegt, die ein Potenzial bejaht.

In Baden-Württemberg gibt es einen Leistungsvergleich unter kommunalen Kläranlagen. Wie steht hier die Stadt Mühlacker mit ihren Klärwerken im Vergleich?

Inwieweit ist die Abwasserbeseitigung weiterhin zusätzlich technisch zu optimieren, gegebenenfalls auch beim Energieeinsatz (zum Beispiel durch den Einsatz von Brennstoffzellen)?

Abwasser - ein kommunalpolitisch mausgraues Thema, das aber eigentlich ein grünes Thema ist. Denn es geht um wirkungsvollen Umweltschutz.



Mehr aufs Geld achten bei städtischen Bauprojekten

Mein Fraktionskollege Wolfgang Buchtala hat ein Lieblingsthema. Und das heißt: Wir dürfen den Architekten nicht drauflos planen lassen, sondern müssen ihm sagen, wie viel Geld wir höchstens für das betreffende Projekt ausgeben wollen. Und daran habe sich der Planer zu halten. Etwas anderes könne sich kein Privatmann erlauben - und daran solle sich auch die Kommune orientieren.

Das ist ein Thema, das gerade in finanziell schwierigen Zeiten von allerhöchster Bedeutung ist. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat deshalb den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, künftig bei städtischen Bauprojekten die Voraussetzungen für verbindliche Kostenobergrenzen in Architektenverträgen durch ein exaktes Raumbuch zu schaffen alternativ
Kostenvorgaben für Projekte dem Gemeinderat vorzuschlagen und diese festzuschreiben.

Verstärkt muss es Ziel sein, Baukosten in den Griff zu bekommen. Die Stadt Nürtingen schreibt Kostenobergrenzen in Architektenverträge, die Stadt Ludwigsburg gab beim Neubau der Multifunktionshalle Kostenobergrenzen vor. Das sind Beispiele, die zeigen, was in Mühlacker noch getan werden kann.

Ein kurzer Antrag, aber ein wichtiger. Mal schauen, welche Stellungnahme die Stadtverwaltung dazu abgibt. Nebeneffekt strenger Vorgaben könnte sein, permanente Kostendiskussionen im Gemeinderat wie bei der Erweiterung des Theodor-Heuss-Gymnasiums zu umgehen.

Also: Machen durch durchsetzen, liebe FDP/DVP

Fragen Sie sich das auch manchmal: Weshalb machen nicht alle, die Politik machen, auch das, was sie machen wollen? Heute stand in der Zeitung, was ich dann auch auf der Internetseite der freidemokratischen Landtagsfraktion Baden-Württemberg bestätigt sah: Die FDP/DVP-Fraktion hält an ihrer Auffassung fest, dass nicht nur in den Klassenstufen 5 bis 7, sondern auch ab Klasse 8 die Verteilung einer unter einer gemeinsamen Schulleitung stehenden Werkrealschule auf mehrere Standorte durch das Schulgesetz gedeckt ist und zugelassen werden kann.

Ja, hat denn nun die kleinere Regierungsfraktion recht? Wenn sie richtig liegt, könnten wir doch auch Werkrealschul-Klassen in unserem Stadtteil Enzberg bilden - neben denen in Dürrmenz und in Ötisheim. Das war Konzept der Stadt Mühlacker und der Gemeinde Ötisheim. Und just dies wurde, weil wir nicht alle Klassen 8, 9 und 10 in Dürrmenz konzentrieren wollten, vom Kultusministerium abgelehnt mit der Begründung, das sei nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.

Geht doch, sagt nun die FDP. Wäre ja auch schön und richtig. Nur: Eine Regierungspartei muss dann auch dafür sorgen, dass das zuständige Ministerium danach handelt. Aber das will weiterhin nicht, ließ die neue Ministerin Marion Schick (CDU) wissen und vertröstete, man müsse, bevor man den zweiten Schritt tue, den ersten tun. Der erste Schritt? Der ist dann wohl die Abschaffung von Schulstandorten. Und wenn die weg sind - wie jener in Enzberg - dann werden sie auch nie mehr kommen. Das sagt die Ministerin nicht.

Also, FDP: Machen und durchsetzen. Nur das zählt. Noch sind es fünf Monate, bis die Werkrealschulen starten. Viel Glück dabei! Nebenbei: In Enzberg stehen, wenn das Ministerium doch stärker ist als die FDP-Landtagsfraktion, nagelneue Schulräume leer, die für die Hauptschule gebaut worden waren. Übrigens: Gebaut auch mit Geldern des Landes.