Mehr aufs Geld achten bei städtischen Bauprojekten

Mein Fraktionskollege Wolfgang Buchtala hat ein Lieblingsthema. Und das heißt: Wir dürfen den Architekten nicht drauflos planen lassen, sondern müssen ihm sagen, wie viel Geld wir höchstens für das betreffende Projekt ausgeben wollen. Und daran habe sich der Planer zu halten. Etwas anderes könne sich kein Privatmann erlauben - und daran solle sich auch die Kommune orientieren.

Das ist ein Thema, das gerade in finanziell schwierigen Zeiten von allerhöchster Bedeutung ist. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat deshalb den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, künftig bei städtischen Bauprojekten die Voraussetzungen für verbindliche Kostenobergrenzen in Architektenverträgen durch ein exaktes Raumbuch zu schaffen alternativ
Kostenvorgaben für Projekte dem Gemeinderat vorzuschlagen und diese festzuschreiben.

Verstärkt muss es Ziel sein, Baukosten in den Griff zu bekommen. Die Stadt Nürtingen schreibt Kostenobergrenzen in Architektenverträge, die Stadt Ludwigsburg gab beim Neubau der Multifunktionshalle Kostenobergrenzen vor. Das sind Beispiele, die zeigen, was in Mühlacker noch getan werden kann.

Ein kurzer Antrag, aber ein wichtiger. Mal schauen, welche Stellungnahme die Stadtverwaltung dazu abgibt. Nebeneffekt strenger Vorgaben könnte sein, permanente Kostendiskussionen im Gemeinderat wie bei der Erweiterung des Theodor-Heuss-Gymnasiums zu umgehen.

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