Mobilfunkmasten: Stadt verspricht sich nichts von Bebauungsplänen

Lässt sich die Aufstellung von Mobilfunkmasten in Mühlacker über Bebauungspläne besser steuern als über freiwillige Vereinbarungen zwischen Stadt und Betreibern? Eine Frage, die manche Bürger umtreibt. Denn, so das Argument, was bei Spielhallen und Wettbüros möglich sei, müsse doch auch bei Mobilfunkmasten der Fall sein. Die CDU-Gemeinderatsfraktion griff das Anliegen in einer Anfrage auf und erhielt nun die Antwort von Bürgermeister Winfried Abicht. Der Tenor: Selbst durch umfangreiche Festsetzungen in Bebauungsplänen lassen sich in Mühlacker keine Regelungen bei Mobilfunkmasten treffen, die nicht bereits auf Basis der bisherigen Übereinkunft mit den Betreibern gefunden werden können.

Auch die Stadt Mühlacker bemühe sich seit Jahren darum, dass Mobilfunkmasten nicht in Wohngebieten errichtet werden, heißt es in der Antwort von Abicht. Dies geschehe in jedem Einzelfall in Abstimmung mit den Betreibern, die bei Bedarf einen Suchraum mitteilen, innerhalb dessen die Stadt einen möglichst unproblematischen Standort wählt. So stünden in Mühlacker praktisch alle Masten im Außenbereich (Aussiedlerhöfe, Feldscheunen), in Gewerbegebieten oder auf öffentlichen Gebäuden. Ein Standort jedoch (Höhenstraße Enzberg) liege im Wohngebiet. Es handle sich hierbei um einen der ersten realisierten Standorte, gegen den die Stadt seinerzeit gerichtlich vorgegangen sei. „Die Richter waren der Argumentation der Stadt seinerzeit nicht gefolgt, so dass wir keine rechtliche Möglichkeit sehen, diesen Mast nochmals in Frage zu stellen.“

Auch die aktuelle Fachdiskussion um die mögliche Schädlichkeit von Mobilfunkanlagen weise nicht auf weitergehende Erkenntnisse über Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunkstandorte hin. Von einer Verschärfung der geltenden Grenzwerte beim Bundesgesetzgeber sei insofern nicht auszugehen, weshalb im Regelfall ein Genehmigungsanspruch für diese Anlagen bestehe.

Abicht: „Wir halten deshalb die derzeitige Regelung mit den Betreibern, die uns als Stadt in jedem Einzelfall ein sehr weit gehendes Mitspracherecht bei der Standortauswahl einräumt, für sehr gut geeignet, die Interessen der Stadt und ihrer Bewohner in die Auswahl von Mobilfunkstandorten auf der Gemarkung gestaltend einzubringen.“
Bauordnungsrechtlich seien Mobilfunkmasten unter folgenden Bedingungen verfahrensfrei: „Antennen einschließlich der Masten bis zehn Meter Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis zehn Kubikmeter Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der Anlage.“ Diese Vorgaben werden laut Abicht in der Regel durch Mobilfunkmasten eingehalten.
Nach Angaben der Stadtverwaltung stehen neun Mobilfunkmasten in der Kernstadt, je drei in Lienzingen, Lomersheim und Enzberg, zwei in Großglattbach und einer in Mühlhausen.

Hier die Antwort der Stadtverwaltung im Original, auch mit den genauen Standorten der vorhandenen Mobilfunkmasten: S09-124-60Mobilfunkmasten-pdf.pdf


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