Noch steht das Denkmal

Wie ist so etwas möglich?

Der Sender steht noch da. Ein technisches Kulturdenkmal, unbeschädigt, in voller Größe und technischer Pracht.
 
Nach dem Gesetz sind Kulturdenkmale zu erhalten.

Der SWR will den Sender abbrechen. Er erhielt vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Genehmigung zum Abbruch: Ein Weiterbetrieb oder auch ein baulicher Erhalt ohne Rundfunkbetrieb, so war geltend gemacht, sei der Funkanstalt nicht zumutbar, eine wirtschaftlich vertretbare Alternative nicht ersichtlich. Auf dieser Grundlage stimmte offenbar auch der Verwaltungsrat der Anstalt zu.

Der Abbruch wurde terminiert, er soll in einigen Tagen erfolgen.
  
Zwei Unternehmer, seriöse Bürger und Geschäftsleute aus Mühlacker, einer von ihnen Stadtrat, haben sich nun bereit erklärt, den Sender zu kaufen und denkmalgerecht zu erhalten. Ein Vertragsentwurf liegt der Funkanstalt, unterschriftsreif, vor.

Die Funkanstalt erklärt, der unwiederbringliche Abbruch des Kulturdenkmals werde ohne Ansehen der neuen Sachlage - Wegfall des wirtschaftlichen Arguments - durchgeführt.

Als Grund wird genannt: Es sei nun eben so beschlossen. Es sei jetzt 5 nach 12 - Wie? Der Sender steht.

Ein, auf Gerichtsbeschluss, zum Tod Verurteilter wartet auf die Hinrichtung. Einige Tage vor dem gesetzten Termin werden Tatsachen bekannt, die die Beurteilung entscheidend, und nicht widersprechlich, verändern. Die Vollstreckungsanstalt erklärt: Die Hinrichtung findet statt, weil so beschlossen.

Der SWR hat ein Recht auf Abbruch erwirkt - aufgrund bestimmter Annahmen. Der SWR hat keine Pflicht zum Abbruch. Er kann von dem Recht Gebrauch machen, muss aber nicht. Die den Rechtsbescheid stützenden Annahmen - wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals - sind, nachträglich, entfallen. Ein wirtschaftlicher Vorteil durch den Abbruch, verglichen mit dem Verkauf, ist nicht erkennbar.

Noch steht das Denkmal.
 
Kann ein Land mit der Technikgeschichte Baden-Württembergs so mit sich umgehen lassen? Den Mühlacker Sender, den private Geldgeber als Denkmal erhalten wollen, abbrechen lassen, ohne mit der Wimper zu zucken? Mit dem Landesdenkmalgesetz hat das Land selbst klar gemacht, dass Kulturdenkmale zu erhalten sind - und sich selbst auch dazu verpflichtet. Denkmalschutz hat in unserem Land Verfassungsrang. Was hindert die Funkanstalt, jetzt gemeinsam mit allen Freunden des heimatlichen Denkmals - aufzuatmen? Was verschlägts, dass diese Chance fast im letzten Augenblick erscheint? - Warum nur soll man, was jetzt geplant ist, ernsthaft geschehen lassen?

Der SWR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Baden-Württemberg. Wir hielten ihn auch für eine Kulturinstitution. Der SWR genießt - für seine Aktivität als Sende- und Medienanstalt - die in Deutschland sehr weit und strikt gefasste Autonomie. 

  • Noch steht der Sender. Oder bleibt er doch? Ereignisse überschlagen sich.

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