Grundversorgung oder Die Angst geht um im ländlichen Raum

Um die Grundversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in allen Gemeinden der Region Nordschwarzwald zu sichern, soll die erlaubte Verkaufsfläche von nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben generell von 800 auf 1200 Quadratmeter erhöht werden, haben wir gestern als CDU-Fraktion in der Regionalverbandsversammlung Nordschwarzwald in Freudenstadt gefordert. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen.

Hier ist das Land gefordert tätig zu werden – falls notwendig, auch über eine Bundesratsinitiative. Dann kann der Regionalverband seinen Regionalplan entsprechend ausgestalten. Derzeit beginnt bei 800 Quadratmeter Verkaufsfläche der großflächige Einzelhandel, der aber grundsätzlich nur in den Versorgungskernen von Kommunen mit zentralörtlicher Funktion erlaubt ist. In Gemeinden, die ohne dieses Prädikat auskommen müssen, sind jeweils nur bis zu 800 Quadratmeter zugelassen, was nicht mehr zeitgemäß ist. Es ist zunehmend schwierig, jemanden zu finden, der ein Ladengeschäft unterhalb dieses Limits eröffnet. Hier wirkt sich der fortschreitende Strukturwandel im Einzelhandel aus.
Die Folge sind zunehmende Probleme bei der verbrauchernahen Versorgung oder aber aufwändige Verfahren, um Ausnahmen genehmigt zu erhalten. So hat Gechingen (Kreis Calw) wegen der Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäftes mit einer Verkaufsfläche von 1200 Quadratmeter beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Zielabweichungsverfahren beantragen müssen. Das wollen wir für die Zukunft vermeiden.

Die Union sieht sich hier im Einklang mit dem Verband Region Stuttgart, der eine Anhebung der Untergrenze für großflächigen Einzelhandel von 800 auf 1000 Quadratmeter verlangt. Thema ist dies auch beim Arbeitskreis Wirtschaft der CDU-Landtagsfraktion.
Der Vorsitzende des Regionalverbandes Nordschwarzwald, Heinz Hornberger (Waldachtal), informierte über ein Gespräch mit Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister, bei dem dieser Punkt auch angesprochen worden sei.

Wir müssen die besonders im ländlichen Raum der Region Nordschwarzwald geführte heftige Debatte um die Sicherung der Grundversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs als Chance nutzen, die 800-Quadratmeter-Grenze zu durchbrechen.
Allerdings will die Fraktion – das ist auch Teil ihres Antrags – keine ungebremste Ansiedlung vieler kleinerer Ladengeschäfte auf einem Fleck, so dass selbst eine 1200-Quadratmeter-Grenze gesprengt werden würde. Deshalb befürwortet die Union Regelungen zur Agglomeration und damit zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels in der Region auch im Interesse des Einzelhandels in gewachsenen Ortskernen und ausgewiesenen Versorgungsbereichen. Wir brauchen Lösungen, die allen Beteiligten gerecht wird – Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen und Kommunen ohne diese.

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