Sofort ist nicht sofort

B10 Stuttgarter Straße: Umweltzone

Viel Getöse um den ersten Diesel-Gipfel Anfang August 2017 bei der Kanzlerin. Zu den Ergebnissen gehörte ein Fonds für Kommunen für Maßnahmen zur sauberen Luft.  Mit weiteren Millionen wollte die Bundesregierung einen Monat später Städten beim Schadstoffabbau helfen und so  Fahrverbote wie in Mühlackers Umweltzone verhindern. Das ganze Geld solle schnell bereit stehen, sagte Merkel, eine Koordinierungsstelle, die "sofort eingesetzt" werde, solle sinnvolle Projekte für das Geld identifizieren. Bund und Land forderten die betroffenen Städte auf, rasch Maßnahmen zu beantragen. Unter Zeitdruck bastelten die Stadtverwaltungen an ganzen Wunschlisten. Mühlackers Gemeinderat verabschiedete, kurz vor Toresschluss, am 17. September ein Antragspaket und brachte es auf den Weg nach Stuttgart. Was geschah bis heute? Wenig. Offenbar versteht man in Berlin unter Sofortprogramm etwas anderes als bei uns. Der Fonds für saubere Luft besteht inzwischen aus 17 Förderprogrammen. Ein Dschungel! Heute nun die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Fahrverboten in Umweltzonen. Passend dazu hat die Stadtverwaltung meine Anfrage zum Stand beantwortet. Eine magere Bilanz.

S18-011-20_Foerderung_Nachhaltige_Mobilitaet

17_Programme.pdf

 

 

"Ziegelhäule": Post aus Karlsruhe

Lienzinger Naturschutzgebiet (NSG) „Ziegelhäule“

Das Pflegekonzept für das Lienzinger Naturschutzgebiet (NSG) "Ziegelhäule" hat sich verzögert, soll aber jetzt in Angriff genommen werden. Wie die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl mir antwortete, werde das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe  in einem „zeitnah vorgesehenen Ortstermin“ mit der Stadt Mühlacker  klären, welche Wiesenflächen über Pflegeaufträge oder Pflegeverträge nach der Landschaftspflege-Richtlinie des Landes mit örtlichen Landwirten abgeschlossen werden können. Darüber hinaus werde der Pflegetrupp des Präsidiums Spezialpflegemaßnahmen im eingezäunten Bereich der Tongrube vornehmen können.

Nachdem Regierungspräsidentin Kressl bereits im April 2017 in Karlsruhe ihre Unterschrift unter die Verordnung setzte, trat diese im folgenden Juni  in Kraft. Damit wurden elf Hektar aus ehemaliger Tongrube und Erdzwischenlager, wertvollen angrenzende Wiesen sowie das flächenhafte Naturdenkmal Trinkweiher auf der Gemarkung Lienzingen Naturschutzgebiet. Die Vorarbeiten begannen schon 2014. In einer Anfrage an Regierungspräsidium und Stadtverwaltung verwies ich darauf,  beklagt werde eine mangelnde Pflege des Naturschutzgebietes auf dem ehemaligen Erddeponiegelände zwischen Mühlacker und Lienzingen.  Offenbar stehe noch der Abschluss der Pflegeverträge aus.

Bei dem eingezäunten Bereich handelt es sich, so Kressl, um ein klassisches „anthropogenes Sekundärbiotop", das nach der Einstellung des Betriebs als Erdzwischenlager im Jahre 2011 keinerlei weitere Nutzung erfahren habe. Dieser Bereich habe sich seither zu einem artenreichen Sekundärbiotop entwickelt. „Die anthropogen geprägten Flächen zeichnen sich heute durch Rohböden, Ruderalvegetation trockener und frisch-feuchter Standorte, durch meterhohe Lösswände und kleinere und größere Tümpel aus“, so die Regierungspräsidentin in ihrem Antwortschreiben. Diese unterschiedlichen Biotoptypen böten Lebensräume für bedrohte und streng geschützte Tierarten wie die Zauneidechse, die Gelbbauchunke, den Springfrosch und den Deutschen Sandlaufkäfer. Der Schutzzweck des Naturschutzgebietes stelle dezidiert auf die Erhaltung,  die Sicherung und die Entwicklung dieser vielseitig verzahnten Biotoptypen ab. Von einer „Verwahrlosung" des Naturschutzgebiets könne im naturschutzfachlichen Sinne nicht die Rede sein.

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Kressl: Teilweise erhebliche Fahrbahnschäden

StrassenschaedenSchilder warnen seit knapp einem halben Jahr an der Landesstraße 1134 zwischen Lienzingen und Mühlacker sowie an der Osttangente vor Fahrbahnschäden. Schon jetzt ist klar: Sie werden noch einige Zeit stehen bleiben. Ihrer Fachabteilung seien die teilweise erheblichen Fahrbahnschäden bekannt, die eine zeitnahe Instandsetzung erfordern würden, doch dafür sei momentan kein Geld vorhanden, heißt es in einem Antwortschreiben der Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Mühlacker Gemeinderat, Günter Bächle, der eine rasche Sanierung gefordert hatte.

Denn als das Land sein Erhaltungsprogramm aufstellte, hatte es diesen Straßenabschnitt nicht auf dem Zettel. Laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion führte die Chefin des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus, zur Gewährleistung eines zielgerichteten Einsatzes der Erhaltungsmittel habe das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf der Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2016 auf Landesstraßen im Rahmen eines Erhaltungsmanagements für vier Jahre ein Erhaltungsprogramm erstellt. Darin seien die am dringlichsten im Zeitraum 2017 bis 2020 zu sanierenden und auch finanzierbaren  Straßenabschnitte an Landesstraßen aufgenommen und nach ihrem Zustand priorisiert worden. Kressl: „Dadurch wird ein möglichst bedarfsgerechtes Vorgehen sichergestellt.“

Alle nicht im Erhaltungsprogramm enthaltenen Maßnahmen könnten nachrangig nur dann saniert werden, wenn sich entweder der effiziente Mitteleinsatz durch eine entsprechende Abschnittsbildung optimieren lasse oder die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Sanierung weiterer Straßenabschnitte ermöglichen würden. Die Regierungspräsidentin dämpft allzu große Hoffnungen: „Dies dürfte während der Laufzeit des aktuellen Erhaltungsmanagements aber nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sein.“

Die L 1134 im Abschnitt zwischen Mühlacker und Lienzingen und an der Osttangente von Mühlacker ist laut Kressl  im Programm 2017  bis 2020 nicht als erhaltungsbedürftiger Abschnitt enthalten. Eine Sanierung wäre daher frühestens nach 2020 zu erwarten, schreibt sie. Eine Beseitigung der doch  teilweise erheblichen Fahrbahnschäden  sei jedenfalls 2018 aufgrund vieler anderer, vordringlicherer Erhaltungsmaßnahmen leider nicht möglich. Ob dies im nächsten Jahr gelingt, hänge  von der Höhe der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel ab.

Die L 1134 im Abschnitt zwischen Lienzingen und Zaisersweiher sei im Erhaltungsmanagement für Landesstraßen 2017 bis 2020 ebenfalls nicht als erhaltungsbedürftiger Abschnitt dargestellt. Dringender Handlungsbedarf bestehe noch nicht. Eine Sanierung sei daher erst nach 2020 vorgesehen.

Bis zu einer Sanierung der L 1134 sei es Aufgabe der Straßenmeisterei des Enzkreises, auftretende Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung zu beheben oder im Bedarfsfall verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die verkehrssichere Nutzung der Straße zu gewährleisten. Die Regierungspräsidentin an den Stadtrat: „Ich bedaure, dass derzeit keine Möglichkeiten bestehen, Ihrem Anliegen kurzfristig abzuhelfen.“