Wer darf von wem was fordern?

CDU-Kreisvorsitzender Gunther Krichbaum fordert vom CDU-Stadtverband Mühlacker die volle Unterstützung für Viktoria Schmid, der Landtagskandidatin. Las ich heute in der Lokalzeitung. Geschlossenes Auftreten der CDU „von Neuenbürg bis Sternenfels und von Remchingen bis Mühlacker“, verlangt er. Was dürfen eigentlich wir als Mitglieder einer Partei verlangen? Dürfen wir fordern, dass unsere Bundestagsabgeordneten dem Bundesunternehmen Telekom *) den Ausbau der Breitbandversorgung vorschreiben oder sind die Abgeordneten dort nach den bisherigen Erfahrungen nur Bittsteller? Letzteres ist wohl eher der Fall. Bitten ohne Wirkung. Schrieb mir doch ein Bürger aus Lienzingen: Nach vielen Jahren beruflicher Tätigkeit in Asien, wundert es mich schon, wie schwer sich der Hi-Tech-Standort BRD mit solchen Entwicklungen tut. Zeigt aber wieder einmal deutlich, wie schlecht die dafür verantwortlichen Unternehmen im internationalen Vergleich aufgestellt sind und agieren.

Wer darf also von wem was fordern? Ist es nicht eher so, dass wir von Abgeordneten, die der Steuerzahler gut dotiert, verlangen können, dass sie wenigstens für eine gute Infrastruktur zum Beispiel in der Kommunikationstechnik sorgen? Ich finde: Das dürfen wir nicht nur fordern, darauf müssen wir sogar pochen.

Fordern und verlangen von Mitgliedern, die Freizeit opfern und dafür auch noch Beitrag bezahlen, passt nicht in die Landschaft. Überzeugen wäre besser. Wer will schon gerne in eine Partei und sich auf Kurs trimmen lassen? Ich jedenfalls denke selbst, lasse nicht denken und bin mir da mit anderen sehr einig.

*) Der Bund ist größter Anteilseigner der Telekom: 14,83 Prozent werden direkt, 16,87 Prozent über die dem Bund und den Ländern gehörende KfW Bankengruppe gehalten.

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