Schulschwänzen: Zwischen den Fronten

Nachtrag zum Schulschwänzen drei Tage später: Noch immer liegt keine Stellungnahme der Stadtverwaltung vor. Inzwischen hat auch die Rektorin sich gemeldet und unter anderem auf das Ordnungsamt der Stadt verwiesen. Die ergänzenden Informationen zeigen aber, dass es eine zweite Seite der Medaille gibt, die man beachten muss. Inzwischen haben beide Zeitungen in Mühlacker über die Angelegenheit berichtet - ich sehe im Internet gerade, dass morgen wieder ein Text in der PZ kommt. Gerade deshalb wäre eine Darstellung der Stadtverwaltung über die Hintergrund den Fraktionen gegenüber wichtig, denn die Mutter hat die Öffentlichkeit gesucht - sie empfindet sicherlich manches anders als Ordnungsamt und Schulleitung. Wir als Stadträte stehen momentan zwischen den Fronten.

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Kommentare

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Stephan Koch am :

Hallo Herr Bächle,
als Arbeitgeber der betroffenen Mutter ist mir der Vorgang inzwischen bestens bekannt.
Offensichtlich werden in Mühlacker Bußgelder ohne Prüfung irgendeines Sachverhaltes verhängt. Dieser Eindruck muß sich aufdrängen, wenn man die "Geschichte" dieser Angelegenheit verfolgt.
Die Stadt Mühlacker hat auf Anraten der Rektorin der Uhlandschule, Frau Klepper, zeitgleich zwei Bußgeldverfahren angestoßen, einmal gegen die Tochter (gesendet an eine alte Wohnadresse), danach an die Mutter, jeweils im Wert von 50 EUR plus Mahngebühren. Einen richtigen Bußgeldbescheid hat die Mutter nie erhalten, nur die Mahnungen. Die Mahnung an ihre Tochter wurde unter Vorbehalt der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe bereits vor Monaten beglichen. Beide Aktenzeichen liegen mir vor, ebenso der entsprechende Bankauszug.
Warum muss ein Bußgeld doppelt erhoben werden? Warum braucht es überhaupt ein Bußgeld, wenn ein Kind wenige Male zwanzig Minuten zu spät zum Untericht erscheint?
Frau Klepper ist in unserem Unternehmen bestens bekannt; trotz der Bitte meiner Mitarbeiterin, alle die Tochter betreffenden Angelegenheiten diskret und außerhalb der Arbeitszeit zu behandeln hat Frau Klepper mehrfach versucht, das Gespräch diesbezüglich weiterzuführen. Unser Büro ist mit vier Personen besetzt und Privates bleibt so sicher nicht verborgen.
Nach der Nierentransplantation der Tochter im Sommer letzten Jahres begannen die Probleme mit der Uhlandschule. Die Tochter wurde systematisch aus der Schulgemeinschaft assimiliert (Schriftstücke diesbezüglich liegen mir vor). Gründe hierfür sollen die Fehltage gewesen sein, welche überwiegend im Nachheinein vom behandelnden Hospital in Stuttgart entschuldigt wurden. Die Entschuldigungen mussten im Übrigen persönlich oder per Post überbracht werden, da Frau Klepper die Benutzung und Rechtssicherheit einer Faxmaschine offensichtlich fremd war.
In einem der Artikel der PZ betont Frau Klepper sehr deutlich, das sie den Schulwechsel der Tochter immer habe verhindern wollen. Diese Aussage ist schlicht falsch; in einem Gespräch, welchem auch ich beigewohnt habe, hat sich das alles ganz anders angehört....

Das Ansprechen der regionalen Zeitungen ist wohl die logische Konsequenz der Ohnmacht, welche den geneigten Steuerzahler angesichts solcher Willkür befällt.
Offensichtlich kann man nur als Empfänger staatlicher Zusatzleistungen mit Fairness, Sachverstand und Würde seitens unserer Behörden rechnen.

In der Hoffnung, die gesamte Angelegenheit (vielleicht mit Ihrer Hilfe) noch vor dem Weihnachtsfest lösen und beenden zu können, möchte ich nur auf unsere Kontaktdaten hinweisen. Für Rückfragen stehen die Kollegin und ich gerne zur Verfügung.
Antwort

Stephan Koch am :

Hallo Herr Bächle,
ich komme nochmal auf diese unsägliche Angelegenheit des doppelten Bußgeldes wegen angeblichen Schulschwänzens zurück.
Meine Mitarbeiterin hat nun den Bescheid vorliegen: entweder erneut Bußgeld zahlen (wegen ein und demselben Delikt versteht sich) oder zwei Tage in Haft; anzutreten am 9. März 2009.
Die angeblichen Prüfungen des Vorganges durch das Ordnungsamt und der Schulbehörde haben dieses Vorgehen nun endgültig auf den Weg gebracht.

Nun sinds zwei Verfahren: einmal wegen der ausstehenden Zahlung des Bußgeldes, zum Zweiten das Wiederaufrollen der gesamten Chronologie des Falles, welche durch einen von mir beauftragten Rechtsanwalt aktuell durchgeführt wird.
Nach kurzer Überprüfung der Rechtslage können wegen ein- und demselben Delikt keine zwei Bußgeldverfahren gegen zwei unterschiedliche Personen verhängt werden.
Entweder strafe ich bei Schulschwänzen die Erziehungsberechtigten ab, mehr auf ihre Schützlinge zu achten oder ich verhänge eine Strafe gegen den Jugendlichen selbst; z.B. Sozialstunden.
Ein Jugendlicher im Alter von 15 Jahren hat kein eigenes Einkommen; woher soll denn da bitte eine fristgerechte Zahlung kommen?
Da mein Betrieb aktuell mit sehr hoher Auslastung zu kämpfen hat (trotz Wirtschaftskrise) und ich auf keinen meiner Mitarbeiter verzichten kann und verzichten werde, möchte mir die Stadtverwaltung nun eine zweitägige Zwangspause einer Mitarbeiterin wegen eines völlig überflüssigen Bußgeldes verordnen. Natürlich ist das kein hoher Betrag - nur was kommt als nächstes? Bußgelder wegen vergessenen Hausaufgaben?
Ab dem Moment, wo Alleinerziehende ihr Leben selbst in die Hand nehmen, ohne auf staatliche oder kommunale Hilfen angewiesen zu sein, ist man der Willkür der Behörden offensichtlich schutzlos ausgeliefert. Die Überlegung, statt eines ordentlich vergüteten Jobs zukünftig vielleicht wieder auf Kosten der Gesellschaft seine zwei minderjährigen Kinder zu erziehen, liegt da natürlich nicht fern.

Zur Vermeidung von betrieblichen Problemen werde ich das Bußgeld in den kommenden Tagen selbst überweisen; die unfassbar sture Einstellung der Behörden zu diesem Fall ist es allerdings Wert, auch in größerem medialen Stil darüber zu berichten.
Kontakte zu Fernsehsendern und Radiostationen sind durch betriebliche Vorgänge natürlich vorhanden.

In Zusammenhang mit Gewalt- und Wirtschaftsdelikten würde ich mir ein solch unnachgiebiges Vorgehen manchmal wünschen; bei eindeutig und nachweislich nicht korrekt verordneten Bußgeldern wegen solcher Lappalien fehlen mir die Worte. Als ob die Erziehung eines schwerbehinderten Kindes (nach zwei Nierentransplantationen) nicht schon genügend Probleme verursachen würde....

Mein Glückwunsch zur Berichterstattung des gerne tabuisierten Themas *Übergriffe durch Jugendliche mit Migrationshintergrund am Enzberger Bahnhof*. Mal sehen, ob die Stadt Mühlacker dort auch Bußgelder mit Androhung von Erzwingungshaft gegen Jugendliche und vor allem deren Erziehungsberechtigte verhängt. Das wird bestimmt spannend.

Vielleicht haben Sie ja noch irgendeine Idee, wie man diese Posse schnell und leise erledigen kann. Bei mir wächst, aus vermutlich nachvollziehbaren Gründen, jedenfalls der Groll.....
Antwort

Günter Bächle am :

Hallo Herr Koch,
ich mache aus meiner Meinung, dass die Stadtverwaltung hier allzu forsch vorgegangen ist, keinen Hehl. Leider war die Sache schon zu verfahren, als ich darüber informiert wurde. Die Unterlagen lagen bei Gericht. Und die Verwaltung zog sich auf die rechtlich wohl erlaubte Position zurück, sie könne nun nichts mehr zurücknehmen. Das mit der Doppelzahlung halte ich auch für gewagt. Wenn Sie den Betrag bezahlen, ist die Sache sicherlich für die Behörden erledigt. Trotzdem sollte geklärt werden, ob es rechtens war, der Schülerin auch noch einen Bußgeldbescheid zu schicken, obwohl sie bekanntlich kein Einkommen hat.
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