Spottenberg und die Suche nach dem Bebauungsplan: Vor 70 Jahren wollten Denkmal- und Naturschützer den schönen Südhang retten

In 70 Jahren entstand kleine Siedlung mit Fernwirkung auf dem Lienzinger Spottenberg (2020). Fotos: Antonia Bächle

Der Spottenberg in Lienzingen sollte frei bleiben von Bauten. Darin waren sich Denkmal- und Naturschützer vor 70 Jahren einig. Doch der Lienzinger Gemeinderat und ein Metzger aus Mühlacker machten ihnen einen Strich durch die Rechnung: Der Metzger baute 1950 dort das erste Wohnhaus. Und machte den Weg frei für eine Art Streusiedlung in Top-Lage des damals 1000 Einwohner zählenden Dorfes. Eine im wahrsten Sinne des Wortes planlose Entwicklung mit ungewöhnlichen Folgen. Bis 1840 gediehen Reben an dem Hang.

Nach einer Ortsbesichtigung im Herbst  1949 verfasste der Landesbeauftragte der Württembergischen Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege, Schwenkel, am 31. Oktober in Ludwigsburg - unter der Nummer 1502 - eine Stellungnahme an die Kreisbaumeisterstelle in Mühlacker. Der entscheidende Passus:  Eine Überbauung des Hanges an der Steige nach Zaisersweiher ist aus landschaftlichen Gründen durchaus nicht erwünscht und sollte unterbleiben, solange noch die Möglichkeit besteht, im unmittelbaren Anschluss an die Ortslage ein geeignetes Baugrundstück, gegebenenfalls auf dem Tauschwege, zu beschaffen. Die gleiche Ansicht vertrat R. Schmidt vom Württembergischen Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart, zwölf Tage zuvor in einem Brief an den sehr geehrten Kollegen Schwenkel: An sich wäre es äußerst wünschenswert, dass der Hang frei bleibt – aus allgemeinem Interesse an der Erhaltung des Ortsbildes von Lienzingen. Anlass für diese Positionierung war ein Bauwunsch des Mühlacker Metzgermeisters Erwin Bammesberger auf dem Grundstück Parzelle Nr. 2294. Ein Jahr zuvor genehmigten Landratsamt Vaihingen und Gemeinde Lienzingen dem Mühlacker Fabrikanten Friedrich Münch westlich gleich neben dem Grundstück von Bammesberger eine Jagdhütte. Ein kleines unbedeutendes Bauwesen nannte Kreisbaumeister Aeckerle in seiner Begutachtung zur Prüfung des Baugesuchs am 20. Mai 1948 das Jagdhaus. Es bestand aus einer Stube, einem winzigen Schlafraum und einer kleinen Garderobe.


Lienzinger Geschichte(n) mit einem neuen Kapitel, diesmal zur unbändigen Lust, vor allem betuchter Menschen aus Mühlacker, auf dem Spottenberg zu bauen – mit garantiert freier Fernsicht. Natur- und Denkmalschützer wollten den Hang frei halten von Häusern, verlangten aber, wenn sich eine Bebauung schon nicht verhindern lasse, wenigstens einen Bebauungsplan aufzustellen. Ob der jemals genehmigt wurde, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Die Stadt Mühlacker kämpft heute noch mit dem planlosen Zustand. Eine Spurensuche in den Protokollen des Gemeinderats Lienzingen, verwahrt im Stadtarchiv Mühlacker (STAM), und den Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg (Signatur: FL 20/18 II Bü 3810).


Denkmalpfleger Schmidt ahnte aber seinerzeit schon: Ich fürchte, dass wir mit dieser Meinung nicht durchdringen werden, weil in Lienzingen die Bauplätze wenig zahlreich sind. Die Bauern geben nichts her. Andererseits, so räumte er ein, sei der Hang gegen Zaisersweiher eine schöne Südlage und immer wieder werde er in Lienzingen angesprochen, ob man dort nicht bauen könne. Er empfahl, auf der Höhe des Hauses Bammesberger einen Baustreifen für vier oder fünf Häuser freizugeben. Dies in einem Bebauungsplan zu regeln dürfte dem bisherigen Zustand vorzuziehen sein, wo jeder einzelne Fall besonders behandelt werden muss. Schmidt riet allerdings, dem geplanten Haus Bammesberger die Dominanz zu nehmen und schlug vor, es in der Höhe etwas zu drücken und weiter nach rückwärts zu schieben. Als dann 1955 auf der Bergnase das Wohnhaus Münch entstand, rückte dieses ins Blickfeld und dominierte. Die Landesstelle für Naturschutz dachte an maximal vier Häuser auf der Bergkante. Für die bauliche Gestaltung seien verbindliche Grundsätze aufzustellen, nach denen auch der Entwurf Bammesberger umzuarbeiten sei. Der Kreisbeauftragte für Naturschutz, Schulrat Schöffler aus Vaihingen, fasste seine Empfehlung am 14. September 1949 in eineinhalb Zeilen zusammen: sich an den Rahmen des Ortsbauplanes zu halten.

  • Erstes Wohnhaus: Backsteinmauerwerk mit Ziegeldach für 25.000 Deutsche Mark
Der Stuttgarter Ex-Baurat Erich Stoll legte 1950 den Entwurf eines Bebauungsplanes für den Spottenberg dem Lienzinger Gemeinderat vor. Ob der Plan jemals rechtskräftig wurde, ist ungeklärt. Das Original liegt im Staatsarchiv Ludwigsburg

Das vorgesehene Domizil von Metzgermeister Bammesberger aus der Mühlacker Bahnhofstraße plante der Senderstädter Architekt Otto Bernecker. Nach dem am 15. Juli 1949 fertiggestellten und vier Wochen später eingereichten Baugesuch kalkulierte er die Kosten des Gebäudes aus Backsteinmauerwerk mit Ziegeldach auf 25.000 Deutsche Mark. Außerhalb Etter, an der Straße nach Zaisersweiher, so wird in der amtlichen Zählkarte – eine Statistik der Bautätigkeit – der Standort beschrieben; eine 5-Raum-Wohnung mit 112,5 Quadratmeter Bruttowohnfläche. Über den Bauwunsch debattierte der Lienzinger Gemeinderat am 28. Oktober 1949 und beschloss, ihm den Weg zu ebnen durch die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes für etwa fünf Wohngebäude. Bammesberger versprach, alle Kosten zu tragen (STAM, Li B 323, S. 199).

Der Stuttgarter Ex-Baurat Erich Stoll legte am 3. Februar 1950 den Räten den Entwurf eines Bebauungsplanes vor, der auf das Wohlwollen der Runde stieß. Auch bei der öffentlichen Auslegung im Rathaus vom 24. Februar bis 2. März 1950 erhob niemand Einwände, wie in der Sitzung am 3.  März bekanntgegeben wurde, so dass der Schultes den Entwurf zur Genehmigung dem Landratsamt Vaihingen zuleiten konnte. Im August 1950 genehmigte das Gremium den Antrag von Bammesberger, die Hauptleitung zum benachbarten Wasserreservoir der Kommune anzapfen zu dürfen, wie es später auch Friedrich Münch zugestanden wurde (STAM, Li B 324, S. 8, 12 und 35).

Im Staatsarchiv Ludwigsburg: die Bauakte Bammesberger. Das Innenministerium genehmigte 1950 das erste Wohnhaus auf dem Lienzinger Hausberg.

Die spannende Frage: Gilt dieser Teilbebauungsplan Spottenberg immer noch, genauer: Galt er jemals? Im Stadtplanungsamt Mühlacker liegen aus Lienzingen verschiedenste Bebauungspläne und Baulinienpläne auch aus der Zeit vor der Gemeindereform. Der älteste ist von 1896 (Baulinienplan Schützinger Straße). Doch jener aus dem Jahr 1950 fehlt. Aber gegeben hatte es den B-Plan für die Spottenberg-Kante schon. Wer suchet, der findet - in diesem Fall im Staatsarchiv Ludwigsburg und dort zusammen mit der Bauakte Bammesberger (Signatur: FL 20/18 II Bü 3810). Die Bezeichnung:  Bebauungsvorschlag für das Gelände beim Jagdhaus. Es ist ein schlichter Lage- und Baulinienplan für fünf Wohnhäuser zwischen Jagdhaus und Landesstraße, südlich des jetzigen Schönblickweges, gefertigt am 30. Januar 1950 von Regierungsbaumeister Erich Stoll. Pikant: Das 1955 genehmigte Wohnhaus von Münch westlich des Jagdhauses ist darin nicht vorgesehen. Jedenfalls akzeptierte das Straßen- und Wasserbauamt Besigheim im April 1950 die Bammesberger-Pläne. Der Verbindungsweg zur Landesstraße gehört noch heute Münch. In einer zweiseitigen handgeschriebenen Vereinbarung legten Friedrich Münch und Erwin Bammesberger 1950 fest, den Weg gemeinsam zu unterhalten und sich die Kosten gleichmäßig zu teilen.

  • Innenministerium genehmigte Antrag im Vorgriff auf den Bebauungsplan

Da für das in Rede stehende Gebiet ein Bebauungsplan in Bearbeitung ist, dem sich das geplante Gebäude einfügt, wird gegen die Erteilung einer vorläufigen Bauerlaubnis (…) nichts eingewendet, schrieb am 24. Mai 1950 das Innenministerium Württemberg-Baden dem Landratsamt Vaihingen/Enz unter dem Aktenzeichen V Ho 35 Bammesberger. Die vier Auflagen blieben in überschaubaren Grenzen. So mussten die Höhenangaben genau eingehalten werden, bei Verputz, Anstrich und Ziegel waren auffallende Farben zu vermeiden. Für die Inanspruchnahme der Behörden hat der Bauende eine Gebühr von 30 DM an die Kasse des Landratsamtes zu entrichten. Die Kreisbehörde stellte die vorläufige Bauerlaubnis – gegen eine Gebühr von 64 Mark – am 18. Juli 1950 aus, vorläufig deshalb,  weil das Baulinien-Genehmigungsverfahren noch nicht zum Abschluss gekommen sei. Die Gemeinde Lienzingen dürfte veranlasst werden, die für dieses Verfahren erforderlichen Planunterlagen dem Landratsamt in Vorlage zu bringen. Da beginnt es verwirrend zu werden, denn laut Ratsprotokoll müssten die Unterlagen seit März des Jahres dort vorgelegen haben. Doch auch das Landratsamt forderte sie - am 18. Juli 1950 - von der Kommune an.

Spottenberg II,  2012: Der Bebauungsplanentwurf kam über das Anfangsstadium nicht hinaus

Etwaige Abweichungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nach seiner Genehmigung vom Entwurf musste Bammesberger auch nach Fertigstellung seines Hauses auf seine Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung umsetzen, ordnete die Kreisverwaltung an — das akzeptierte der Bauherr und unterschrieb den entsprechenden Aktenvermerk am 30. Juni 1950 im Rathaus Lienzingen vor Bürgermeister Richard Allmendinger. Das fertiggestellte Wohnhaus nahm Kreisbaumeister Aeckerle im November 1953 ab – ohne Beanstandungen. Dicker als die Akte des ursprünglichen Baugesuchs war in der Zwischenzeit jene aus 1951 mit Antrag und dann Genehmigung des zunächst schwarz eingebauten Spülaborts und die Einleitung des Abwassers in eine geschlossene Grube, die der örtliche Landwirt Geissler zu leeren sich verpflichtete. Mehrfach nannte Aeckerle in seinen Briefen und Vermerken das Gebiet am Sprottenberg. 

  • Bebauungsplan möglicherweise nie rechtskräftig geworden?

Im Laufe der Zeit entstanden, am Hang südlich vom Schönblickweg, nach dem Haus Bammesberger bis in die jüngste Zeit hinein noch drei Wohngebäude. Und der Bebauungsplan? Der bleibt das große Rätsel. Ich gehe eher davon aus, dass der Bebauungsplan eben nie zu Rechtskraft kam, vermutet der heute zuständige Leiter des Stadtplanungs- und Baurechtsamtes im Mühlacker Rathaus, Armin Dauner (Mail vom 13. November 2020 an den Autor). Darauf weise ja auch hin, dass der Bebauungsplan Anfang der 50er von den Behörden für eine dortige Bebauung mehrfach gefordert wurde, dass er aber offenbar 1958 noch immer nicht auf den Weg gebracht, geschweige denn beschlossen worden war. Irritierend: Ein Bebauungsplan Spottenberg existiert, es handelt sich aber um den Bereich südlich der Serpentinenstrecke, der von der Schützinger Straße erschlossen wird.

Doch Hermann und Clara Bauz aus Chicago (USA) veranlassten den Gemeinderat, nach langer Pause zuerst im Oktober 1957, dann am 25. April 1958 unter dem Paragrafen 8 der Tagesordnung sich wieder mit einem Thema zu befassen: ein Bebauungsplan Spottenberg. Denn das Ehepaar aus den Staaten – Clara Bauz stammte aus Lienzingen – wollte auf der Parzelle Nummer 2257 einen Bungalow errichten. Um dort ihren Lebensabend zu verbringen, wie der Bürgermeister bei der ersten Beratung am 11. Oktober 1957 im Rat gesagt hatte. In dieser Sitzung akzeptierte das Gremium den Bauantrag Bauz. Die Bauende habe aber alle Kosten der Erschließung (Wasserzuführung, Kanalisation, Straßenbau usw.) selbst zu tragen. Das Grundstück lag oberhalb der Landesstraße, zwischen erster und zweiter Kehre, somit außerhalb des 1950 verabschiedeten Bebauungsplans beim Jagdhaus. Wieder sicherte der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans zu, dann am 25. April 1958, weil das in einem Erlass des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg vom 14. März 1958 als Voraussetzung verlangt wurde. Das Gremium stimmte den Plänen von Bauz erneut zu, scheute aber die geregelte Erschließung in Regie der Kommune, denn über allem stand erneut das Motto: Uns als Gemeinde darf das aber nichts kosten (STAM, Li B 325, S. 169 und 202 f).

  • Bauinteressenten mussten Erschließung selbst regeln und auch bezahlen

Dabei zeigte sich an diesem Fall exemplarisch das Manko der ungeordneten Bebauung am Spottenberg. Auch dieses Projekt sollte im Außenbereich entstehen. Ein weiteres (Lange) wartete schon auf Genehmigung. Oberhalb von Bauz, aber unterhalb des Häuserstreifens am Schönblickweg, war zwischenzeitlich das Domizil der Familie Keim errichtet worden. Als ein fast unlösbares Hemmnis der Umsetzung der Baupläne von Bauz und Lange bezeichnete der Bürgermeister laut Protokoll des Ratstreffens vom 25. April 1958 die einwandfreie Wasserversorgung. Die 40-Millimeter-Leitung vom Anwesen Münch durch das Grundstück Bammesberger bis zu Keim reiche für den Bedarf weiterer Wohngebäude nicht aus. Bammesberger und Keim lehnten einen weiteren Anschluss rigoros ab. Die Gemeinde aber habe bisher immer verlangt, dass die Bauinteressenten die Erschließung (Wasser, Abwasser, Zufahrt) selbst regeln und auch bezahlen (STAM, Li B 325, S. 202 f). In der Sitzung vom 31. August 1962 berichtete der Schultes nichtöffentlich, Hans Keim habe auf seinem Grundstück am Spottenberg mehrere Wasserentnahmestellen eingebaut und einen verhältnismäßig hohen Wasserverbrauch, weshalb die Räte beschlossen, auf 1. Januar 1963 bei Keim einen Wasserzähler versuchsweise einzubauen. So könne deutlich gemacht werden, dass die Kommune noch eine sehr niedrige Wasserabgabe (Wasserpreis, d.Autor) erhebe (STAM, Li B 326, S. 165).

Der Spottenberg vom Friedhof aus gesehen.

Da köchelt schon seit Jahrzehnten eine Problematik vor sich hin, die alle Jahre kurz andiskutiert wird, um dann wieder beschwiegen zu werden, kommentierte der Historiker Konrad Dussel 2016 im Ortsbuch Lienzingen die Geschichte eines Bebauungsplanes Spottenberg (in: Lienzingen, Verlag. Regionalkultur, S. 271). Eine zutreffende Beschreibung. Genauso wie sein Hinweis, dass bei der Erschließung die Bauwilligen stark improvisieren mussten.

Trotzdem ist fast der gesamte Südhang in den vergangenen 70 Jahren bebaut worden - offensichtlich ohne rechtskräftige Bebauungsplanung, ohne die ordnende Hand der Kommune, aber mit zwei offiziellen Straßennamen, beschlossen vom Ortsparlament am 6. Dezember 1972: Am Spottenberg (damals für die Anwesen Keim und Lange) sowie Höhenweg (seit 1975 Schönblickweg) für Münch, Bammesberger und Straub (STAM, Li B 328, S. 198). Mühlacker erbte das Päckle, tut sich schwer damit und brachte es bis heute, trotz dreier Anläufe, weder aufgeschnürt noch dessen Inhalt in Fasson. 

  • Mühlacker erbte das Päckle und tut sich schwer damit

Als 1969 neue Bauwünsche – allerdings zwischen neuer Steige (Landesstraße 1134) und alter Steige (seit 1975 Schützinger Straße) - auftauchten, reagierte der Gemeinderat von Lienzingen so, wie es das Gremium, wenn auch in unterschiedlicher Besetzung, immer tat: Am 16. Januar 1970 beschloss es die Aufstellung eines Bebauungsplanes Spottenberg. Der existiert auch, am 25. Januar 1971 vom Landratsamt Vaihingen genehmigt. Aber es handelt sich ausschließlich um den Bereich südlich der Serpentinenstrecke, der von der Schützinger Straße aus erschlossen wird (STAM, Li B 327, S. 2 und 294). Also Spottenberg-Süd.

Dagegen entwickelte sich Spottenberg-Nord - nördlich der Landesstraße - weiterhin planlos. Das änderte sich auch bei der Stadtverwaltung Mühlacker nicht, zuständig seit der am 5. Juli 1975 vollzogenen zwangsweisen Eingemeindung von Lienzingen.

Der Bebauungsplan Spottenberg, nach 1970 aufgestellt, umfasst nur die Fläche zwischen Landesstraße und Schützinger Straße

Am 23. September 2002 diskutierte der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats von Mühlacker über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Spottenberg – weil es also einen solchen ja schon gab, sollten, so Planungsamtsleiter Winfried Abicht, entweder Spottenberg II oder Schönblickweg heißen. Der Flächennutzungsplan für Mühlacker und Ötisheim (FNP), seit März 1985 rechtskräftig, nahm für den Hang südlich des Schönblickwegs die schon bestehende Wohnbebauung auf, zudem die Idee, die engen Kurven der Landesstraße zu entschärfen und die dadurch gewonnene Fläche zu bebauen. Diesen Punkt aus dem FNP nun in einen Bebauungsplan zu gießen, war eines der Ziele der Stadtverwaltung. Doch der Ausschuss vertagte das Thema bis zur nächsten Stadtentwicklungs- oder Flächennutzungsplanung, obwohl weitere Bauwünsche bestanden, die aber gegen das Planungsrecht verstoßen würden, so die Darstellung der Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage 60/55/02. Die Entschärfung der Kurven kam 2020 wieder auf den Tisch im Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet Pferchäcker und dessen Anbindung an die Landesstraße im oberen Bereich der Steige (Vorlage 059/2020).

  • Kommunalpolitischer Sprengstoff

Zunächst sechs Jahre ruhte nun das Thema. Dann beschloss der Gemeinderat am 25. November 2008, das Verfahren für einen Bebauungsplan Spottenberg II einzuleiten. Der Anstoß dazu kam – wie zu Zeiten der selbstständigen Gemeinde Lienzingen - von außen. In einer Bauvoranfrage wollte ein Eigentümer den Abbruch eines Gebäudes und eine Neubebauung klären lassen. Die Stadtverwaltung entdeckte einen erheblichen städtebaulichen Regelungsbedarf (Gemeinderatsvorlage 253/2008). Doch das Verfahren kam über das erste Stadium nicht hinaus.  Dem Fachamt fehlten die Kapazitäten, den Planentwurf zu bearbeiten. Denn darin steckte kommunalpolitischer Sprengstoff.  Also: Kleiner Plan, großer Arbeitsaufwand. Besagtes private Vorhaben – Abbruch und Neubau - genehmigte die Verwaltung 2012. Wenn ein Bebauungsplan fehlt, ziehen Baurechtsämter den Paragrafen 34 des Baugesetzbuches als Grundlage heran. Auch hier. Das Vorhaben muss sich in die Umgebung einpassen und eine Erschließung gesichert sein.

Die kurvenreiche Steige, die Landesstraße 1134. (Foto: Günter Bächle)

Abgebrochen wurde nun der Bungalow des inzwischen verstorbenen Ehepaars Bauz. Doch das Areal blieb in der Familie. Eine junge Frau, inzwischen verheiratet und Mutter, zog es nach Lienzingen zurück. Sie baute sich mit ihrem Ehemann ein Familiendomizil, größer als das Bauz`sche Häusle. In der Nachbarschaft entstanden weitere Gebäude. Immer wieder entwickelten sich Konflikte zwischen Verwaltung und Bewohnern, wenn diese zum Beispiel mit Erweiterungs- oder Garagenplänen im Rathaus vorstellig wurden (unter anderem 2011 am Schönblickweg). Die Auffassungen über Maß und Ziel der Bestandssituation – beliebter Orientierungspunkt der Baurechtler - gingen da schon einmal auseinander.

  • Priorität 3: Spottenberg II im Jahr 2015 zurückgestellt

Die Verwaltung ließ den Bebauungsplan liegen, bis geklärt war, ob nördlich des Schönblickweges die von der Eigentümerin des Grundstücks gewünschte Bebauung mit einer Häuserreihe realisiert werden soll, wovon der Gemeinderat letztendlich absah. Also fasste das Gremium am 22. Januar 2013 erneut einen Aufstellungsbeschluss, diesmal für ein beschleunigtes Verfahren Spottenberg II (Gemeinderatsvorlage 275/2012). Doch seitdem stand das Thema nur noch einmal auf der Tagesordnung des Rates: am 10. November 2015. In der seinerzeitigen Vorlage 284/2015 listete das Planungs- und Baurechtsamt noch nicht erledigte Verfahren auf – der Bebauungsplan-Entwurf Spottenberg landete in der Priorität 3. Und das hieß: derzeit zurückgestellt. Daran änderte sich in den vergangenen fünf Jahren nichts. Das Verfahren wird derzeit aufgrund anderer Prioritäten nicht bearbeitet. Sobald der Bebauungsplan Pforzheimer Weg abgeschlossen ist, kann der Bebauungsplan Spottenberg weiterbearbeitet werden, hatte Oberbürgermeister Frank Schneider am 8. Juli 2015 in der Antwort S-15-032-60 auf die Anfrage von Stadtrat Günter Bächle mitgeteilt. Inzwischen stehen im Pforzheimer Weg in Großglattbach die ersten Häuser.

Ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ist unbegrenzt gültig, er entfaltet aber für sich betrachtet keine Außenwirkung. Mit dem Aufstellungsbeschluss und seiner öffentlichen Bekanntmachung signalisiert die Gemeinde zunächst nur, dass an dieser Stelle das Erfordernis einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung durch einen Bebauungsplan vorhanden ist und die Absicht besteht, ein förmliches Planverfahren durchzuführen (Quelle: Gemeinderatsantwort S-15-032-60).

  • Weithin sichtbare Lage oberhalb des historischen Ortskerns
Beste Lage

Die auch von der Verwaltung immer wieder beklagte fehlende öffentliche Erschließung – Verkehr sowie Ver- und Entsorgungsleitungen – begründen ihrer Meinung nach die Notwendigkeit eines rechtskräftigen Bebauungsplanes genauso wie die Festlegung von Gebäudehöhen. Nach und nach werde der Bereich immer mehr verdichtet. Dies sei aufgrund der weithin sichtbaren Lage oberhalb des historischen Ortskerns von Lienzingen kritisch zu sehen (Vorlage 275/2002). So die Verwaltungsposition anno 2002. Doch in den vergangenen 18 Jahren entstanden weitere Wohnhäuser, auch ohne Bebauungsplan und ohne in Neubaugebieten üblichem Flächenabzug. Inzwischen sind die freien Flächen rar geworden.

Unabhängig davon: Hausaufgaben blieben seit Jahren liegen. Damit auch die Lösung eines großen Problems: Bereits bebaute Grundstücke südlich des Schönblickweges lassen sich nur erreichen, weil andere die Überfahrt über ihr Grundstück dulden (Vorlage 253/2008). Der Schönblickweg ist eine Privatstraße. Er stellt keine öffentliche Erschließung dar (so die Stadtverwaltung in der Vorlage 66/55/02). Der Spottenberg befinde sich in Gemeinschaftsprivateigentum. Im gesamten Areal müsse auf eine öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung umgestellt werden. Ergo: Neue Leitungen sind notwendig. Zudem fehlt eine sichere Fußgängerverbindung zum Ortskern. Das alles steht in der Vorlage der Stadtverwaltung vom September 2002. Die Treppenanlage aus den 70er Jahren (Begehen auf eigene Gefahr)  verbindet die Zaisersweiherstraße – gemeint war die obere Kehre der Landesstraße - mit der Schützinger Straße und führt den Fußgänger unmittelbar auf die Fahrbahn der L1134, was entsprechend gefährlich ist (Stadtverwaltung vom 15. Juli 2020 auf Anfrage StR Günter Bächle, S20-002-66).

Das Geheimnis des fortwährenden Verschiebens steckt in der Ratsvorlage 178/2012, diskutiert in der Sitzung des Ratsausschusses für Umwelt und Technik am 17. September 2012. Die Überschrift: Noch erschließungsbeitragspflichtig herzustellende Straßen im Stadtgebiet. In der Liste finden sich auch, oh Wunder, Am Spottenberg und Schönblickweg. Vorsicht, Erschließungsbeiträge drohen! Das lässt die Kommunalpolitik zurückschrecken. 2002 hatte die Stadtverwaltung gut eine halbe Million Euro als Kosten genannt, ohne die 230.000 Euro für die Verlegung der Landesstraße (Vorlage 60/55/02, S. 4). Dabei wäre das Problem nicht entstanden, hätte die Gemeinde Lienzingen die Dinge gleich geordnet.

Immerhin hatten Hundebesitzer einen Vorteil, den sich die ansonsten so b’häbe Gemeinde Lienzingen etwas kosten ließ. Die Bürgervertreter beschlossen am 11. Januar 1963: Wessen Haus außerhalb der geschlossenen Ortschaft stand und wer sich deshalb aus Sicherheitsgründen einen Hund hielt, musste fünf Mark und damit lediglich ein Viertel der Steuer für seinen Vierbeiner bezahlen. In den Genuss kamen auch Hundebesitzer am Spottenberg (STAM, Li B 325, S. 178).

Oktober 2020: Vom Schönblickweg auf Lienzingen (Foto: Günter Bächle)

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