Nicht einmal der Ablauf der Widerspruchsfrist wird beachtet

Nur er würde bleiben: Antennenträger - Stahlfachwerkturm für Richtfunk, Höhe 93 Meter, Baujahr 2004.

Mail an Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder, Chefin des Regierungspräsidiums Karlsruhe:

Denkmalrechtliches Widerspruchsverfahren, Senderstr. 70, Mühlacker
Aktenzeichen 21-2553.2-1/33

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
wir dürfen Sie auf die nachstehende Mail der Stadtverwaltung Mühlacker hinweisen. Danach plant das vom SWR beauftragte Abbruchunternehmen für 24. März 2020 um 11 Uhr die Sprengung des stillgelegten Mittelwelle-Senders Mühlacker. Dadurch würden die Hinweise im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 5.3.2020 (Seite 12, Absatz 4), wonach der Bescheid weiteren Verhandlungen mit der Stadt Mühlacker nicht entgegen stünden, zur Makulatur. Nicht einmal der Ablauf der Widerspruchsfrist im Rechtsbehelf wird beachtet. Der SWR setzt selber Recht und die Landesbehörden schauen untätig zu.

Inzwischen liegt dem Gemeinderat von Mühlacker der Widerspruchsbescheid zur Kenntnis vor, allerdings nur nichtöffentlich, was angesichts von öffentlichen Debatte und des Inhalts des Bescheides völlig unverständlich ist.

Wir haben erhebliche Zweifel, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe in dieser Sache sachgerecht abgewogen hat. Wir wollen noch nicht von einer Gefälligkeitsentscheidung zugunsten des SWR und zum Nachteil des Denkmalschutzes sprechen, sehen aber rechtstaatliche Prinzipien verletzt.
Dies begründen wir folgendermaßen:
 
1. Unverständlich ist, dass die Sanierungs- und Unterhaltskosten für einen in Betrieb befindlichen Sender aufgrund des ARD-Standards angenommen werden, obwohl es sich hier in Mühlacker um einen stillgelegten, musealen Sendemast handelt, dessen Unterhaltung wesentlich weniger aufwändig ist als ein Mast im Sendebetrieb (siehe beigefügte Tabelle der Stadt Mühlacker). Unberücksichtigt bleiben auch Angebote der Stadt und aus der Bürgerschaft, sich an dem finanziellen Aufwand zu beteiligen.

2. Wenn zwei Gutachten auseinanderliegen, hätte das RP ein drittes Gutachten in Auftrag geben müssen. Zumal die Kostenangaben des Antragstellers SWR von diesem ständig in klarer Absicht gegenüber dem RP nachgebessert wurde und er mit nachweislich falschen Zahlen operiert hat. Der Gutachter des Landesdenkmalamtes ist ein unabhängiger Sachverständiger, der solche Anlagen regelmäßig betreut und kein Interesse an einer parteiischen Bewertung hat. Es ist eine kaum verständliche Gutgläubigkeit des RP gegenüber dem SWR. Sein Verhalten in der Anwendung des Bescheids, wie im Eingang zu dieser Mail dargelegt, lässt für uns nur den Rückschluss zu, dass der SWR nach Gutsherrenart operieren darf. Eine Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht findet nicht statt, da praktisch nur der SWR klageberechtigt ist.
 
3. Mit der Genehmigung des Abbruchs eines solchen technischen Kulturdenkmals schafft das RP einen Präzedenzfall. Zum Beispiel in unserem Stadtteil Lienzingen, dem Etterdorf mit Schutzsatzung für den Ortskern, werden sich Hauseigentümer künftig doppelt überlegen, ob sie beträchtliche Beträge in die Sanierung ihrer Häuser stecken, meist mit kostensteigernden Vorgaben des amtlichen Denkmalschutzes. Manchem wäre ein Abbruch auch lieber, da wirtschaftlich günstiger. Wenn das RP feststellt, dass hier im Fall SWR-Sender ausnahmsweise die Belange des Eigentümers überwiegen würden und die Genehmigung für den Abbruch zu erteilen sei, ist dies eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Wir halten dies für rechtswidrig. zudem verweisen wir darauf, dass sich der Etat des SWR keineswegs nur aus Gebühren speist, es gibt auch andere Einnahmearten, was in der Entscheidung des RP nicht berücksichtigt wird.
 
Wir fordern,
- Aussetzung des Bescheids, vor allem des  Vollzugs
- eine Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter
- sowie einen Vor-Ort-Termin.

Freundliche Grüße
Günter Bächle
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker

Klemens Köberle
Vorsitzender der LMU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker

Nachricht an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg:


Petition zum Sender Mühlacker – Abrissgenehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe
Petition wg. einseitig ausgenutztem Ermessensspielraum bei der Beurteilung der
wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Denkmalerhalts - Petition vom 8. März 2020

Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Krebs,

bezugnehmend auf unsere o.g. Petition darf ich Sie auf die nachstehende Mail der Stadtverwaltung Mühlacker hinweisen. Danach plant das vom SWR beauftragte Abbruchunternehmen für 24. März 2020 um 11 Uhr die Sprengung des stillgelegten Mittelwelle-Senders Mühlacker. Dadurch würde nicht nur die Petition zur Makulatur, sondern auch die Hinweise im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 5.3.2020 (Seite 12, Absatz 4), wonach der Bescheid weiteren Verhandlungen mit der Stadt Mühlacker nicht entgegen stünden. Nicht einmal der Ablauf der Widerspruchsfrist im Rechtsbehelf wird beachtet. Der SWR setzt selber Recht.

Inzwischen liegt dem Gemeinderat von Mühlacker der Widerspruchsbescheid vor, allerdings nur nichtöffentlich, was angesichts von öffentlichen Debatte und des Inhalts des Bescheides völlig unverständlich ist.

Freundliche Grüße
Günter Bächle

2020-03-08_SCHR_Petitionsausschuss.pdf

 

 

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