Teilweise höhere Fahrpreise statt Tarif-Wirrwarr - Muss das sein?

Die Stadtbahn in Bad Wildbad

Das baden-württembergische Verkehrsministerium steht zwar im Sinne einer landesweit einheitlichen Lösung bei Verbundgrenzen überschreitenden Fahrten  einer Wiedereinführung der alten tariflichen Lösung kritisch gegenüber. Es bat aber die BW-Tarif GmbH, im Rahmen des BW-Tarifs nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um die mit Einführung des BW-Tarifs entstandene Preiserhöhung bei Fahrten zwischen VPE-Gebiet und Bad Wildbad aufzufangen. Das sicherte Gerd Hickmann, Abteilungsleiter öffentlicher Verkehr im Ministerium, der CDU-Fraktion im Kreistag des Enzkreises zu.

Nachteile im Übergang von den Verbünden Pforzheim/Enzkreis (VPE) und Calw (VGC) durch den neuen Landestarif (BW-Tarif) zu beseitigen, hatte ich als Kreisrat beklagt, Beschwerden aus Mühlacker aufgegriffen und gefordert, die Verteuerung für bisherige Bahn- und Bus-Nutzer zu beseitigen. Mein Beispiel: Für eine Fahrt mit Bus und Bahn von der Wohnsiedlung Heidenwäldle nach Bad Wildbad ab Mühlacker müsse man nun 11,70 Euro statt 7,70 Euro hin und retour für eine Tageskarte bezahlen, wobei sich eine Bahncard 25 kostensenkend ausgewirkt habe. Ohne Bahncard wären bisher rund zehn Euro fällig gewesen. Vorher löste der Fahrgast im Stadtbus Mühlacker eine Karte für die Zonen 60 und 53, die schlossen Bad Wildbad ein und konnten mit einem VPE-Ticket befahren werden. Doch Bad Wildbad ist nun nicht mehr mit VPE-Fahrkarten zu erreichen. Dies bedeutete eine Tarifverschlechterung.

 

Die CDU-Kreistagsfraktion Enzkreis befürworte den Landestarif als wesentlichen Fortschritt,  sieht jedoch die Notwendigkeit, nach zu justieren, so in meinem Schreiben an das Verkehrsministerium. Hickmann antwortete,  ein Grund für die Einführung des BW-Tarifs sei die sehr komplexe und unübersichtliche ÖPNV-Tariflandschaft in Baden-Württemberg gewesen. Problematisch dabei seien weniger die 22 Verkehrsverbünde als vielmehr die unzähligen tariflichen Übergangslösungen gewesen, die für Fahrten über Verbundgrenzen hinweg gegolten hätten. "Alleine auf der Enztalbahn galten vor Einführung des BW-Tarifs bei Verbundgrenzen überschreitenden Fahrten vier verschiedene Tarife: VPE-Tarif, KVV-Tarif, VGC-Tarif und C-Tarif der Deutschen Bahn. Jeder der genannten Tarife hatte einen eigenen Gültigkeitsbereich", schreibt Hickmann.

So habe der VPE-Tarif im Bereich zwischen Pforzheim und Bad Wildbad auf einem Teil in Bahn und Bus gegolten, auf dem anderen Teil nur noch in der Bahn, der KVV-Tarif nur auf der Schiene, ebenso der C-Tarif, der aber wiederum nicht bei Fahrten aus und in Richtung Karlsruhe. Vom VGC-Tarif habe wiederum nur die Familientageskarte über das VGC-Gebiet hinaus gegolten, aber sich dort dann in ihrer Gültigkeit auf den Schienenverkehr beschränkt.

Mit dem BW-Tarif ist nun, so Hickmann weiter, ein Tarif am Markt eingeführt worden, der ein landeseinheitliches Tarifangebot im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr schaffe, das stets in Bahn und Bus gelte. So müssten Fahrgäste, die über Bad Wildbad Bahnhof bzw. Kurpark hinaus fahren wollen, kein weiteres Ticket mehr lösen. Außerdem sei es für sie deutlich günstiger geworden.

Darüber hinaus löse der BW-Tarif die bei Verbundgrenzen überschreitenden Relationen noch bestehenden Haustarife ab, so wie seinerzeit bei der Gründung eines Tarif-Nahverkehrsverbundes innerhalb des Verbundgebiets die Haustarife der Verkehrsunternehmen durch den Verbundtarif abgelöst worden seien. In der ersten Stufe des BW-Tarifs betreffe das die Haustarife der Eisenbahnverkehrsunternehmen — konkret den C-Tarif der Deutschen Bahn und auch den KVV-Tarif außerhalb des KVV-Stammgebiets, der dort Haustarif der AVG gewesen sei und entsprechend auch nur auf der Schiene gegolten habe. In der zweiten Stufe des BW-Tarifs, die bis Ende 2021 umgesetzt werde, sollen nach Angaben des Ministeriums dann auch die im regionalen Busverkehr noch geltenden Haustarife in den BW-Tarif integriert werden.

In Anbetracht dieser beiden Punkte (deutliche Vereinfachung der Tariflandschaft und Ablösung der Haustarife) hätten Vertreterinnen und Vertreter der AVG, des KVV, des VPE und der BW-Tarif GmbH im Oktober 2018 unter Moderation des Verkehrsministeriums einvernehmlich entschieden, dass mit Einführung der ersten Stufe des BW-Tarifs am 9. Dezember 2018 im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr auf der Enztalbahn der BW-Tarif angewendet werde, auch unter Inkaufnahme punktueller Preiserhöhungen. Um diese Preiserhöhungen abzufedern, seien die Tagestickets Kombi Solo bzw. Kombi Plus eingeführt worden, die speziell für Fahrten aus dem VPE-Gebiet nach Bad Wildbad gelten würden.

Die Landesregierung habe, so Hickmann, die Einführung des BW-Tarifs initiiert, doch sei dieser  damit jedoch nicht ein Tarif des Landes, sondern liege, konzipiert als Mischverbund, in den Händen der BW-Tarif GmbH bzw. deren Gesellschafter. Das seien aktuell die in Baden-Württemberg tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Aufgabenträger für den Schienennahverkehr (Land Baden-Württemberg und Verband Region Stuttgart). Entscheidungen zum BW-Tarif würden im Gesellschafterkreis getroffen. Der BW-Tarif werde nach außen durch die BW-Tarif GmbH vertreten.

 

 

 

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