Sieben Punkte zur alten Ziegelei

Die alte Ziegelei Ende Mai 2019.

Hier die Positionen der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker:

1. Mühlacker braucht dringend die im Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ aus Juli 2016 vorgesehenen – auch öffentlich geförderten - Wohnungen. Zudem warten Toom, Edeka, Aldi und der Enzkreis (Jobcenter), die Keppler-Stiftung (altengerechte Wohnungen, Pflegeheim anstelle des Standorts Erlenbachstraße, Service für Senioren, Begegnungsstätte) sowie ein Kindergarten-Neubau. Weitere Verzögerungen darf es nach Meinung der CDU-Fraktion nicht geben. Deshalb wollen wir verbindliche Entscheidungen unmittelbar nach der Sommerpause 2019 (!).

2. Wir halten an der Planung aus 2013 und 2016 für das Areal alte Ziegelei fest. Das Unternehmen Craiss hatte die Möglichkeit nach Lug/Osttangente umzusiedeln, nutzte diese Chance nicht. Bei einem Gespräch im Oktober 2018 mit der Unternehmensleitung äußerte die CDU-Gemeinderatsfraktion ihre erheblichen Zweifel über die Realisierbarkeit eines Standortes Waldäcker-Ost zur Verlagerung von Craiss auch wegen des regionalplanerischen Vorrangs Landwirtschaft. Wir verwiesen stattdessen auf die Möglichkeiten, die - ohne Verzögerung - der Regionalplan 2015 auf Gemarkung Mühlacker auf seinerzeitigen Antrag der Stadt bietet. Davon machten weder die Firma noch die Stadtverwaltung Gebrauch. Bis jetzt ist dem Gemeinderat – und wohl auch nicht der Stadtverwaltung - nicht bekannt, unter welchen Konditionen bei der Verwertung des jetzigen Standortes eine Umsiedlung überhaupt möglich wäre. Über Geld wird offenbar nicht gesprochen, obwohl dies eine der zentralen Fragen ist. Der Gemeinderat hat dies aber im Januar 2019 auf Antrag der CDU verlangt.

3. Die CDU-Fraktion geht nach dem Scheitern des Ersatzstandortes Waldäcker-Ost davon aus, dass die Spedition an ihrem jetzigen Standort bleiben wird. Eine eventuelle Erweiterung der Firmenfläche kann nach Osten bis zur „Mammuthalle“ erfolgen. Die nach dem städtebaulichen Wettbewerb von 2013 fürs Wohnen vorgesehenen Flächen dürfen nicht geschmälert werden. Im Auslobungstext des Wettbewerbs steht: „Voraussetzung für die Entwicklung der Ziegelei ist es deshalb, Lösungen für ein dauerhaft funktionierendes Miteinander von Wohnen und Spedition aufzuzeigen, ohne dabei eine eventuelle Nachnutzung auch der Speditionsfläche für den Fall einer Verlagerung des Betriebs zu vernachlässigen.“ (Beilage 116/2013, Anlage 1).  Der Siegerentwurf basiert genauso darauf wie der Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ aus Juli 2016 (Beilage  083/2016).  Darauf werden wir uns weiterhin verlassen und rechnen fest damit, dass die Stadtverwaltung auch bei dieser Position bleibt.

4. Allein die Stadt bestimmt die städtebauliche Entwicklung des Gebiets „Alte Ziegelei“. Wir fordern die Verwaltung auf, dieses Primat zu sichern. Der fürs Wohnen vorgesehene Bereich – wir sagen dies vorsorglich, ohne die weiteren Überlegungen von Stadtverwaltung und Spedition zu kennen - darf genauso wenig zum Restposten reduziert werden wie der Geländestreifen für Handel, Gewerbe und Büros entlang der Ziegeleistraße. Sollte sich das nicht sichern lassen, können wir gleich alles zum Gewerbegebiet erklären. Das Wohngebiet muss attraktiv bleiben.

5. Die Stadtverwaltung erklärte das Problem des Lärmschutzes zwischen Spedition und Wohnen für lösbar. Wir verlassen uns weiterhin darauf. Dazu steht in der GR-Beilage 083/2016, Seite 2, Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“: „In der vorliegenden Bestandssituation muss deshalb die Abarbeitung der vorhandenen Lärmkonflikte durch geeignete städtebauliche und technische Maßnahmen und nicht durch einfaches Abstandhalten erfolgen. (…)  Der Bebauungsplanvorentwurf sieht zwei wirksame Maßnahmen zum Schutz des Wohngebiets vor Lärmemissionen der angrenzenden Spedition vor:  Städtebaulicher Lärmschutz durch Anordnung geschlossener Geschosswohnungsbauten entlang des Gewerbes (…) Ergänzend oder stattdessen ist eine Lärmschutzwand mit einer Höhe zwischen 9 und 12 m erforderlich, um den östlichen Teil des Wohngebiets effektiv vor dem Nachtlärm des Speditionsbetriebs schützen zu können. Unter städtebaulichen wie unter Kostengesichtspunkten ist diese Lösung nicht zu bevorzugen, auch sie würde aber jedenfalls die Koexistenz beider Nutzungen ermöglichen.“ Wir gehen davon aus, dass diese Aussagen gültig bleiben. Sonst müssten wir grundsätzlich an der Glaubwürdigkeit der Verwaltung zweifeln.  

6. Eine der Rahmenbedingungen des Gemeinderatsbeschlusses vom Juli 2017, vollzogen Ende 2017, über den Kauf des Areals für7,5 Millionen Euro ist eine Refinanzierung durch den Verkauf einer Teilfläche für 6,5 Millionen Euro bis Ende 2018. Das ist nicht eingetreten. Für uns als Fraktion war dies wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung und bedauern, dass wir uns darauf nicht verlassen konnten. Für September 2019 erwarten wir eine verbindliche Aussage, ob sich die im Haushaltplan 2019 eingestellten 5 Millionen Euro Einnahmen aus dem Teilgrundstücksverkauf Ziegelei realisieren lässt.

7. Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie jeweils die Öffentlichkeit jeweils über den Stand der Dinge informiert und zudem die Nichtöffentlichkeit aufhebt. Die Bürgerschaft hat Anspruch auf Transparenz.

 

 

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