Nachschlag möglich - Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen

Die Peterskirche dominiert

Es könnte eine geringfügige Verlängerung des Sanierungsprogramms für den historischen Ortskern von Lienzingen in Betracht kommen, wenn vor Ablauf des Bewilligungszeitraums konkret weitere Modernisierungsvereinbarungen mit Eigentümern abgeschlossen werden können. Diese Zusage gab die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut mir als Vorsitzendem der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker und Lienzinger Stadtrat. Auch stehe der Stadt die Möglichkeit offen, zu gegebener Zeit bei weiterhin bestehenden städtebaulichen Missständen und konkretem Bedarf erneut ein Sanierungsgebiet für Lienzingen zu beantragen - ein durchaus ungewöhnlicher, aber interessanter Vorschlag.
Grundsätzlich ist, so die für die Städtebauförderung zuständige Ministerin, auch die Unterstützung von Projekten aus Mitteln des Denkmalförderprogrammes  des Landes möglich, mit dem das Ministerium den Eigentümern von Kulturdenkmalen finanziell zur Seite springt. Bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro pro Projekt und Programmjahr würden Ausgaben zur Sicherungs-, Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bezuschusst, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich seien. Darüber hinaus fördere die Denkmalstiftung Baden-Württemberg, weitere Stiftungen sowie der Bund (Denkmalpflegeprogramm „Nationale wertvolle Kulturdenkmäler“ und Denkmalschutz-Sonderprogramm") den Erhalt von Kulturdenkmalen.
In meinem Schreiben an die Ministerin hatte ich auf den hohen Stellenwert des Ortskerns Lienzingen im Denkmalschutz hingewiesen. Durch die Gestaltungssatzung „Etterdorf Lienzingen“ sei der Lienzinger Ortskern 2012 auf eine Stufe mit den historischen Stadtkernen von Heidelberg, Freiburg, Ravensburg und Konstanz gestellt worden. Der Dorfkern gelte als einzigartig. Experten ermittelten nicht nur eine Vielzahl von denkmalgeschützten Häusern und Scheunen, sondern auch den einzigartigen Konservierungsgrad. Es habe den prägnanten Ortsrand (Etter). Das Gebiet der Gesamtanlage umfasse den historisch belegten und auch heute noch ablesbaren Ortskern wie im Primärkatasterplan von 1835. Diese Urkarte aus dem 19. Jahrhundert und der heutige Ortsplan übereinander gelegt, belege, dass die Struktur erhalten geblieben sei.

Die Stadt habe für das Sanierungsgebiet „Ortskern Lienzingen“ eine Verlängerung bis zum 30. April 2021 erhalten. Eine weitere Verlängerung könne deshalb erst 2020 beantragt werden. Die Zustimmung des Regierungspräsidiums sei aber nach Meinung der Stadtverwaltung aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, da das Sanierungsgebiet nach Ablauf der aktuellen Frist bereits die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Höchstlaufzeit von 15 Jahren erreicht habe. Auch wenn das Sanierungsprogramm eine Erfolgsgeschichte ist, ist meiner Meinung nach absehbar, dass „auch nach April 2021 kulturgeschichtlich wertvolle Gebäude vorhanden sind, deren Erhaltung gesichert werden müsste“. Manche Eigentümer seien aktuell nicht in der Lage, ihren Eigenanteil aufzubringen. „Man wird im einen oder anderen Fall einen langen Atem haben müssen – über April 2021 hinaus.“ Deshalb sei eine weitere Verlängerung durchs Land notwendig.
In der Antwort der Ministerin heißt es, sie schätze das Engagement der Stadt für die städtebauliche Erneuerung und die vielen ortsbildprägenden und denkmalgeschützten Gebäude und Ensembles in den Mühlacker Stadtteilen sehr. „Die Stadt Mühlacker profitiert seit 1971 von der Städtebauförderung: bis heute wurden für zwölf Sanierungsgebiete insgesamt knapp 40 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt.“ Acht Sanierungsmaßnahmen seien abgeschlossen, vier liefen noch. Allein im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm 2019 seien der Stadt die beiden Maßnahmen „Ortskern Mühlhausen" und „Enzstraße/Waldenserstraße" um insgesamt 1,5 Millionen Euro aufgestockt worden.
Der Ortskern von Lienzingen mit den zahlreichen denkmalgeschützten Häusern, der Wehrkirche und seinem historischen Grundriss ist, so Hoffmeister-Kraut weiter, städtebaulich herausragend und baugeschichtlich sehr bedeutungsvoll. Das Referat Städtebauliche Erneuerung ihres Ministeriums begleite deshalb die Sanierung dort seit langem eng und habe den Bewilligungszeitraum, trotz insgesamt schon sehr langer Laufzeit der Erneuerungsmaßnahme, bis zum 30. April 2021 verlängert. „Die Verlängerung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, dass noch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen, wozu in dieser Zeit nun zunächst die Gelegenheit besteht. Mittel stehen zum Abruf hierfür zur Verfügung.  Es könnte aber auch eine geringfügige weitere Verlängerung in Betracht kommen, was zu begrüßen wäre.

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