Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen - eine Augenblicksaufnahme

Sanierungsbedürftig: die historische Zehntscheuer vom sogenannten Hexengässle aus - die älteste erhaltene Scheune

Das Land habe das Sanierungsgebiet „Ortskern Lienzingen“ bis zum 30. April 2021 verlängert. Eine weitere Verlängerung könne deshalb erst 2020 beantragt werden, heißt es in der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Lienzinger CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück. Die Zustimmung des Regierungspräsidiums sei  aber aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, da das Sanierungsgebiet nach Ablauf der aktuellen Frist bereits die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Höchstlaufzeit von 15 Jahren erreicht habe, schreibt Bürgermeister Winfried Abicht. Die Regellaufzeit von Sanierungsmaßnahmen liege bei acht Jahren und werde regelmäßig um zwei weitere Jahre auf zehn Jahre verlängert, in seltenen Fällen auch darüber hinaus.

Dass das Regierungspräsidium der Verlängerung auf inzwischen 15 Jahr zugestimmt habe,  sei sehr außergewöhnlich und allein dem hohen denkmalrechtlichen Wert des Ortskerns Lienzingen zuzuschreiben. Eine weitere Verlängerung müsste, um aus Sicht der Verwaltung erfolgreich zu sein, darüber hinausgehende außergewöhnliche Besonderheiten aufweisen, die eine Verlängerung geboten erscheinen lassen. Die nicht fertiggestellte Zehntscheuer sei hierfür kaum ausreichend, ebenso wenig einige mögliche weitere Modernisierungsfälle, denn dieses Argument gelte vermutlich noch für Jahrzehnte, so der Bürgermeister. Dem halten die CDU-Stadträte entgegen, es würden auch nach 2021 noch unter Denkmalschutz stehende Häuser vorhanden sein, die nicht saniert seien. Sie würden zu gegebener Zeit einen Antrag auf Verlängerung initiieren.

Da die Mittel für die im Moment geplanten weiteren Maßnahmen ausreichend sind, ist eine weitere Aufstockung nicht zwingend notwendig, erklärt Abicht. „Gemäß den letzten Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe  gehen wir auch davon aus, dass ein weiterer Aufstockungsantrag nicht erfolgreich wäre.“ Bewilligt wurden insgesamt  2,9 Millionen Euro  Landesfinanzhilfe, davon seien bisher zwei Millionen Euro  in Anspruch genommen worden. Damit seien zurzeit noch knapp  900.000 Euro  verfügbar, die aber zum Großteil durch verschiedene Projekte (öffentliche und private) gebunden seien.

Mit den neuen Eigentümern der Zehntscheuer steht der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung kurz bevor, schreibt die Stadtverwaltung. Die Mittel hierfür seien vorhanden. Sogar weitere Maßnahmen seien möglich, sobald sich herausstelle, dass bei einer laufenden Maßnahme die vertraglich vereinbarten Mittel nicht ausgeschöpft beziehungsweise  öffentliche Maßnahmen nicht mehr verwirklicht würden.

Ein Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung garantiert den Eigentümern die Bezuschussung aller eingereichten und förderfähigen Rechnungen bis zirka Ende 2020, versichert die Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Stadträte. Soweit die Höchstfördergrenze von 75.000 Euro bis dahin bereits erreicht ist, ergebe sich durch die Aufhebung des Sanierungsgebiets für den Eigentümer kein Verlust an Fördermitteln. Darüber hinaus könnten alle weiteren Kosten von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn sie erst nach Ablauf der Sanierung entstehen. Für die Abschreibungsmöglichkeit reiche es aus, wenn mit den Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungszeitraumes begonnen wurde.

Könnte nach Ende des Sanierungsprogramms der Denkmalschutz als Zuschussgeber einspringen, wollten die Christdemokarten wissen. Dazu die Stadtverwaltung: Der Denkmalschutz verfüge  landesweit nur über ein äußerst überschaubares Fördermittelbudget. Der Verwaltung seien keine Denkmalschutzmittel bekannt, die nach Lienzingen geflossen wären.

Die Förderfähigkeit der Sanierung des Vereinsheims des Lienzinger Fußballvereins wird derzeit wohlwollend geprüft, versichert der Verwaltungschef. Sanierungsmittel wären noch vorhanden. Es müsse jedoch zum einen geprüft werden, ob keine anderen Förderprogramme (insbesondere Sportförderung) einer Unterstützung durch das Landessanierungsprogramm vorgehen. Zum anderen sei  die Stadt Eigentümerin des Grundstücks. Eine Erbbauberechtigung des Vereins bestehe nicht. Eine langfristige vertragliche Nutzungsregelung wäre eine notwendige Fördervoraussetzung, unterstreicht die Verwaltung in der Antwort an die CDU-Stadträte, die die Berücksichtigung des Objekts befürworten.

Überörtliche Programme der Sportförderung könnten eine Förderung aus Mitteln des Landessanierungsprogramms ausschließen, steht im Schreiben aus dem Rathaus. Eine Kombination zwischen kommunaler Förderung und Sanierungsförderung sei denkbar, zumindest wenn nicht dieselben Gewerke gefördert werden. So dürfe zum Beispiel die Inneneinrichtung – etwa die Küche -  nicht über die Sanierung gefördert werden, könnte aber über die kommunale Sportförderung laufen. Dies müsste im Einzelfall abgestimmt werden.

Nach der aktuell gültigen Vereinsförderrichtlinie der Stadt Mühlacker schließen sich Sanierungsmittel für die Sanierung von Vereinsheimen und Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien nicht aus. Dies werde in den Vereinsförderrichtlinien nicht explizit geregelt, so Abicht zur Frage der Stadträte nach weiteren Zuschussquellen für den FVL.  Die Verwaltung gehe allerdings davon aus, dass aus kommunaler Sicht eine Doppelförderung nicht gewünscht sei. Die Verwaltung werde mit dem Beschlussvorschlag, einen entsprechenden Passus über den Ausschluss von städtischer Doppelförderung in die Vereinsförderrichtlinien aufzunehmen, in den Gemeinderat kommen, um hier Klarheit zu schaffen.

Laut Vereinsförderrichtlinie können  „für Investitionen in Anschaffungen / Reparaturen / Sanierungen o.ä., die ausschließlich dem eigenen Vereinszweck dienen, ein Zuschuss von in der Regel bis zu 20% der nachgewiesenen Kosten gewährt werden.“ Diese Regelung käme für die Sanierung des Vereinsheims grundsätzlich in Frage.  Wegen eines Zuschusses auf der Basis der Vereinsförderung ist der FVL auf das zuständige Fachamt noch nicht zugekommen, heißt es abschließend in der Antwort des Bürgermeisters.

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