Auf B10: Grüne Welle mit Kompromissen

Autofahrer müssen weiter mit einer  Grünen Welle mit Kompromissen auf der Stuttgarter und Pforzheimer Straße  leben:  zwischen der Bevorrechtigung der Bundesstraße 10  und der Berücksichtigung der Querverkehre. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf meine Anfrage als Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker mit.

Es handelt sich laut Stadtverwaltung um eine koordinierte Lichtsignalanlage (LSA) an den sechs Verkehrsknoten. Bei  der koordinierten Steuerung seien die Schaltungen der LSA auf die Schaltungen der Nachbaranlagen im Rahmen der Möglichkeiten abgestimmt. Die Grünphasen sind demnach  innerhalb eines Zeitrahmens, dem sogenannten Grünzeitfenster, geschaltet. Durch die Ampelsteuerung soll die Durchfahrt auf der B10 bevorrechtigt werden, wobei die Richtung und Gegenrichtung zu beachten ist.

Die LSA verfügen zum Teil auch über verkehrsabhängige Steuerungen, die auf das Verkehrsaufkommen reagieren, steht in der Antwort aus dem Rathaus weiter.  Dies sei zum Beispiel durch die Fußgänger-Bedarfsampel der Fall, wenn der Anforderungstaster betätigt werde. „In den zur B10 zuführenden Straßen registrieren elektromagnetische Induktionsschleifen die ankommenden Fahrzeuge und melden diese an die Ampel weiter. Diese verkehrsabhängige Steuerung geht zu Lasten der Bevorrechtigung der B10.“  Dennoch werde diese Verkehrsabhängigkeit für erforderlich gehalten insbesondere wegen des hohen Verkehrs der zwei einmündenden Landesstraßen L1132 – Ötisheimer Straße und L1134 – Enzstraße  (etwa 16.500 Fahrzeuge am Tag).

Hintergrund der Anfrage von  mir waren Bitten von Anwohnern der Stuttgarter Straße, den Verkehr flüssiger zu halten, um ein häufiges Stoppen und Anfahren an der Bergstecke zu verringern. Dazu gehörte auch die Frage, ob die Fußgängeranlage an der B 10 Tankstelle mit der Anlage B 10 Senderhang / Uhlandstraße koordiniert sei. Ja, so die Stadtverwaltung. Allerdings:  Fahrzeuge, die von Mühlacker Richtung Stuttgart fahren, werden in der Rotphase länger zurück gehalten, als die Fahrzeuge, die stadteinwärts rollen. Das liege daran, dass Fahrzeuge ab Freigabebeginn bei der derzeitigen Freigabezeit bei einer angenommenen Geschwindigkeit bis zur Anlage am Senderhang fahren und dann dort Grünfreigabe bekommen und ohne Unterbrechung weiter fahren können.

Wären die Freigabezeiten, bei beiden Fahrtrichtungen gleich lang, müssten nach Angaben der Stadtverwaltung Fahrzeuge nach Stuttgart an der Anlage am Senderhang erneut anhalten und anfahren. Dies gelte es zu verhindern. Es solle ein gleichbleibender Fahrfluss entstehen. Diese Schaltung sei auch aus Gründen der Luftreinhaltung  und des Lärmschutzes so eingerichtet worden. Sie hat sich nach den Beobachtungen der Straßenmeisterei und der Verkehrsbehörde bewährt.

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